Gute Nachrichten:
Dieser Antrag
- Der 128. Deutsche Ärztetag 2024 stellt fest, dass die Anwendung von Homöopathie in Diagnostik und Therapie in der Regel keine mit rationaler Medizin, dem Gebot der bestmöglichen Behandlung sowie einem angemessenen Verständnis medizinischer Verantwortung und ärztlicher Ethik vereinbare Therapieoption darstellt.
- Der Gesetzgeber wird aufgefordert, Maßnahmen dahingehend zu ergreifen, dass Homöopathie weder als Kassenleistung zur Abrechnung kommen kann noch als Entität mit Sonderstatus in der GOÄ Erwähnung findet.
- Die rechtliche Bewertung von Homöopathika als Arzneimittel, einhergehend mit einer Apothekenpflicht, soll beendet werden. Eine Revision der Arzneimitteleigenschaft von Homöopathika und der Binnen-Konsens-Regelung im Arzneimittelgesetz (AMG) ist erforderlich.
ist vom 128. Deutschen Ärztetag in Mainz angenommen worden.
„Die Entscheidung fiel am Freitagmittag in Mainz nach längerer Debatte knapp aus mit 116 Ja- zu 97 Nein-Stimmen“, berichtet die ÄrzteZeitung.
Zuvor hatten homöopathische Ärzte alles an Rhetorik aufgefahren, von angeblich drohenden „Versorgungsproblemen“ über „Neiddebatte“ bis hin zu „Berufsverbot“.
Alles umsonst.
Niemand verbiete „Zitronensaft oder Zucker auf Wunden zu streuen“, sagte Dr. Klaus Thierse aus Berlin, das könne jeder machen, wie er wolle. „Aber wir müssen es nicht noch weiter betreiben“.
Zum Weiterlesen:
- Ärztetag beschließt: Homöopathie soll aus der GOÄ gestrichen werden, aerztezeitung am 10. Mai 2024
- Kassenerstattung für Homöopathie vor dem Aus! Oder …? INH am 27. März 2024
- Ärztin muss Streichung der Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ hinnehmen, NVwZ am 25. März 2024
- Lauterbach hält an Rotstift bei Homöopathie fest, pharmazeutische-zeitung am 27. März 2024