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Homöopathie raus der GOÄ, beschließt der Deutsche Ärztetag

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Gute Nachrichten:

Dieser Antrag

  1. Der 128. Deutsche Ärztetag 2024 stellt fest, dass die Anwendung von Homöopathie in Diagnostik und Therapie in der Regel keine mit rationaler Medizin, dem Gebot der bestmöglichen Behandlung sowie einem angemessenen Verständnis medizinischer Verantwortung und ärztlicher Ethik vereinbare Therapieoption darstellt.
  2. Der Gesetzgeber wird aufgefordert, Maßnahmen dahingehend zu ergreifen, dass Homöopathie weder als Kassenleistung zur Abrechnung kommen kann noch als Entität mit Sonderstatus in der GOÄ Erwähnung findet.
  3. Die rechtliche Bewertung von Homöopathika als Arzneimittel, einhergehend mit einer Apothekenpflicht, soll beendet werden. Eine Revision der Arzneimitteleigenschaft von Homöopathika und der Binnen-Konsens-Regelung im Arzneimittelgesetz (AMG) ist erforderlich.

ist vom 128. Deutschen Ärztetag in Mainz angenommen worden.

„Die Entscheidung fiel am Freitagmittag in Mainz nach längerer Debatte knapp aus mit 116 Ja- zu 97 Nein-Stimmen“, berichtet die ÄrzteZeitung.

Zuvor hatten homöopathische Ärzte alles an Rhetorik aufgefahren, von angeblich drohenden „Versorgungsproblemen“ über „Neiddebatte“ bis hin zu „Berufsverbot“.

Alles umsonst.

Niemand verbiete „Zitronensaft oder Zucker auf Wunden zu streuen“, sagte Dr. Klaus Thierse aus Berlin, das könne jeder machen, wie er wolle. „Aber wir müssen es nicht noch weiter betreiben“.

Zum Weiterlesen:

  • Ärztetag beschließt: Homöopathie soll aus der GOÄ gestrichen werden, aerztezeitung am 10. Mai 2024
  • Kassenerstattung für Homöopathie vor dem Aus! Oder …? INH am 27. März 2024
  • Ärztin muss Streichung der Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ hinnehmen, NVwZ am 25. März 2024
  • Lauterbach hält an Rotstift bei Homöopathie fest, pharmazeutische-zeitung am 27. März 2024

16 Kommentare

  1. 3. Die rechtliche Bewertung von Homöopathika als Arzneimittel, einhergehend mit einer Apothekenpflicht, soll beendet werden. Eine Revision der Arzneimitteleigenschaft von Homöopathika und der Binnen-Konsens-Regelung im Arzneimittelgesetz (AMG) ist erforderlich.

    Dem stimme ich soweit zu, wird allerdings pauschal nicht funktionieren. Einige Tiefpotenzen kann man nicht aus der Apothekenpflicht rausnehmen – oder sie müssen komplett vom Markt (von mir aus – aber da werden einige Lobbyisten z.B. von Schwabe und der DHU größere Geschütze auffahren).

    Berufsverbot sehe ich nicht. Jeder homöopathisch arbeitende Arzt ist ja zunächst mal Arzt geworden, kann also auch weiterarbeiten.

    Eine Abschaffung der ApothekenPFLICHT heißt ja auch nicht, dass es den Kram dann nicht mehr in Apotheken geben wird.

  2. Zunächst einmal ist zu konstatieren: Die deutsche Ärzteschaft hat die opportunistisch-hasenfüßige Politik auf der Standspur überholt.

    Ich möchte aber die Aufmerksamkeit auf den ersten Topic lenken, DAS ist die Kernaussage, die die Ärzteschaft selbst betrifft und wo sie sich einen Maßstab setzt. Hier wird klar signalisiert, dass aus einer Reihe von Gründen jeder Arzt, der weiterhin Homöopathie anwendet (es sei denn als Offenes Placebo, daher „in der Regel“) nicht mit der offiziellen Linie der Bundesärztekammer konform geht. Was die Aufforderungen an die Politik angeht, nun, man wird sehen. Vielleicht versteht sie den Beschluss als Ermunterung.

    Die Juristen der BÄK haben das umfangreich auf „Berufsverbot“ abgeklopft und sehen das dort nicht. Schon jetzt, nach ein paar Stunden, ist von Seiten üblicher Verdächtiger dazu mal wieder der übliche Unsinn zu hören.

    Mehr dazu, auch die ausführliche Antragsbegründung, und eine Bewertung der Konsequenzen am Wochenende auf der INH-Webseite:

    https://netzwerk-homoeopathie.info

    Übrigens hätte ich gern heute mittag Mäuschen gespielt beim Homöopathischen Ärztekongress in Lindau, wo der Hauptvertreter der Homöopathie auf dem Ärztetag morgen das Vergnügen hat, die abschließende Podiumsdiskussion zu leiten.

  3. @ Udo Endruscheit:

    Sehr interessant: Das politische Grußwort ist von Manfred Lucha, der ist aber Minister in Baden-Württemberg.

    Lindau ist und bleibt natürlich bayerisch:

    https://scienceblogs.de/gesundheits-check/2023/06/11/der-homoeopathiekongress-2024-in-lindau-am-bodensee/#comment-134531

  4. Es ist bereits von Homöopathieverfechtern zu lesen:

    „Die „“da oben““ wollen uns systematisch krank halten / machen, um mehr Geld in die Kassen von Big Pharma zu spülen. Da steht die Homöopathie natürlich im Weg…“

  5. @Christine

    Ja, das ist ein alter Hut. Die Homöopathie ist die einzige Medizinform, die die Ursachen behebt und nicht nur Symptome behandelt. Und Geld will mit Homöopathie auch niemand verdienen. Und wenn doch… dann ist das auch richtig so, denn die Homöopathie macht uns ja gesund.

    Es sind immer „die anderen“, meist „da oben“, die Lösungen, die einfach, billig und effektiv sind, verhindern.
    Dass diese Lösungen auch zu schön sind, um wahr zu sein, sehen verblendete Homöopathieanhängende nicht.

  6. 116 Ja- zu 97 Nein- Stimmen ? Was haben 97 Köpfe wo, wann und wie studiert? Ist das Glas medizinischer Wissenschaftlichkeit jetzt halb voll oder halb leer?

  7. Ich finde den zweiten Punkt am wichtigsten: keine Unterstützung mehr durch die Allgemeinheit. Der Rest kann sich von mir aus von selbst regeln.

  8. Diese ganzen Metaargumente, wenn man das mal so bezeichnen soll, die derzeit aufpoppen, sind uralt und -zigmal kommentiert und widerlegt.

    Die Ärztezeitung mal wieder vornean. Sie bestreitet auf Vorhalt heftig, homöopathiefreundlich zu sein, aber wenn ich die einschlägigen Artikel mal Revue passieren lasse … naja.

    Insgesamt sind alle diese „Argumente“ ein einziger Versuch, den Wissenschaftsbegriff auf den Kopf zu stellen und Subjektivität (aka Beliebigkeit) zum wissenschaftlichen Kriterium zu machen.

    Dabei versteigt man sich dazu, Sacketts Evidenzbegriff umzubiegen (und umgekehrt genau das den Kritikern vorzuwerfen), die wissenschaftliche Methode als „Weg in den undemokratischen Totalitarismus“ zu verunglimpfen (heute wieder bei einem Fürsprecher der Homöopathie nachzulesen, der auf dem DÄT selbst eine Rolle spielte) und dazu das „Der andere könnte Recht haben“, die heuristische Toleranz aus den Geisteswissenschaften (Hans-Georg Gadamer) aufzurufen.

    Und mehr.

    Alles längst im Detail kommentiert und widerlegt. Das wird auch weiter Aufgabe sein, denn sicher wird all das nun wieder in der Hoffnung ins Feld geführt, die Dämme nicht brechen zu lassen.

    Bei alledem und auch bei der Notwendigkeit des Zurückweisens darf aber eines nicht in den Hintergrund geraten: Die Homöopathie, die sich als spezifische Arzneimitteltherapie definiert, hat es in 220 Jahren nicht geschafft, einen belastbaren Wirkungsnachweis, also einen medizinischen Nutzen, vorzuweisen.

    Homöopathie ist nach wie vor wirkmächtig, viele Menschen (auch Entscheidungsträger) fallen auf solche Scheinthesen herein und genau deshalb ist das Widerstreiten gegen sie so wichtig. Sie ist deshalb nämlich keine zu belächelnde Randerscheinung im Medizinuniversum, sondern sie beansprucht Gültigkeit auf eine Art und Weise, die die Axt an die Grundfesten unserer mühsam erarbeiteten Erkenntnisfähigkeit legt.

    Das ist für mich der ganz zentrale Punkt meiner Homöopathiekritik.

    https://scienceandsenseblog.wordpress.com/2018/06/20/irrungen-wirrungen-homoopathie-apologeten-auf-epistomologischen-abwegen/

    Über die Beweggründe der 97 DÄT-Mitglieder, die noch pro Homöopathie gestimmt haben, mag ich nicht spekulieren. Es wird ein Gutteil Gewöhnung an sie, der Wille zu kollegialen Toleranz und dergleichen eine Rolle gespielt haben.

    Leider ist gar nicht die vollständige Begründung zum Antrag den Delegierten zugänglich gemacht worden, aus Gründen des Umfangs. Das wird aber auf den Seiten des INH in Kürze geschehen und auch woanders (wahrscheinlich in einer bedeutenden Ärztepublikation). Da können und sollten die Delegierten nochmal reinschauen. Ich verurteile sie nicht.

    Die „aus dem Stand“ erreichte Mehrheit zeigt aber, dass viele Ärzte einfach die Nase voll haben von den lärmenden Homöopathen.

    Und die Vorwürfe der undemokratischen Unkollegialität und der völligen Unwissenheit hatte die Vorsitzende des DZVhÄ schon nach der Abstimmung über die Musterweiterbildungsordnung der BÄK vor zwei Jahren erhoben.

    Sie scheinen schon wieder auf. Wir werden sehen, ob sich die Ärzteschaft weiter solche Anwürfe gefallen lassen wird.

  9. Die Medizinkritiker aus dem homöopathischen Milieu haben mit einem Punkt ja Recht: In der Ärzteschaft geht es oft vor allem ums Geld. Sie übergehen dabei leider, dass sie selbst dazugehören.

    Dass viele vermutlich wirklich an die Homöopathie glauben, steht dem nicht entgegen. Jeder hat bei seinen Geschäften gerne ein gutes Gewissen.

  10. Schön, dass sich bei dem Thema mal wieder was tut.

    Der Beschluss des Ärztetags ist ja schon ein großer Schritt in die richtige Richtung, auch wenn er nur eine etwas knappe Mehrheit fand. Immerhin sind die organisierten Fachleute jetzt mehrheitlich der Meinung, dass Homöopathie eher nicht mit evidenzbasierter Medizin zusammenpasst.

    Dass die Homöopathiegemeinde jetzt wieder die ganzen altbekannten „Argumente“ auffährt, war ja zu erwarten. Inwieweit die Politik sich beeindrucken lässt, werden wir sehen. Bin gespannt.

  11. Beim Protest der Homöopathen geht’s vermutlich nur ums Ego und möglicherweise gar nicht so sehr ums Geld. Man will die Kügelchen offiziell als „Arzneimittel“ geadelt wissen, Apothekenpflicht inklusive.

    Aus der Perspektive derjenigen, die wirklich dran glauben, verständlich (aber nicht legitim).

    Wenn’s ums Geld ginge, würde man sich doch freuen, das „steife Korsett“ irgendwelcher Arzneimittel-Gesetze loszuwerden. Das Zeug könnte dann im Weltladen bei den Heilsteinen deponiert werden, im Reformhaus bei der Wildkräuter-Immun-Tinktur und bei dm bei den Nahrungsergänzungsmitteln.

    Kleines Regal an der Tanke, why not? Es könnten spezialisierte Läden mit hübscher Beratung und Feelgood-Atmosphäre entstehen, Homöo-theken, sozusagen. Samstags dann Schüttelworkshops mit mitgebrachtem Biozucker. Von Webshops und Amazon ganz zu schweigen.

    Gut, es würde dann natürlich ein echter Markt mit echter Konkurrenz und dem entsprechenden Preisdruck entstehen. Aber Idealisten, wie sie nun mal sind, die Homöopathen, würde man sich schon darauf einigen, nicht ruinös vorzugehen.

    Kriegt die Petrol-Industrie doch auch hin. Ein bisschen Preisverfall, dafür unendliche Absatzmöglichkeiten.

    Man könnte sich dumm und dämlich verdienen – will man aber irgendwie nicht. Ums Geld kann es nicht gehen.

  12. Was macht man, wenn die Geschäfte schlecht laufen? Werbung. In der niedersächsischen Nordwestzeitung gibt es mehrmals die Woche halbseitige Anzeigen für homöopathische Mittel. Nur im Kleingedruckten wird erwähnt, es handele sich um ein homöopathisches Mittel. Aufhänger ist jedesmal eine klare Indikation und die „Wirkstoffe“ dagegen.

    Anzeigen vom 21. Mail 2024:
    Dorisol gegen Nacken- und Kopfschmerzen
    Lindaven gegen Hömorhoiden
    Prostacalman gegen nächtlichen Harndrang
    RubaXX Abseits der Krebstherapie: …. gegen Arthrose

    Mir ist nicht klar, mit welcher Gesetzeslücke die eindeutige Indikation genannt werden kann.

  13. @Ich:

    Dazu bedarf es keiner Gesetzes“lücke“, denn das Arzneimittelgesetz hält dafür ein regelrechtes Scheunentor bereit.

    Zunächst sei darauf hingewiesen, dass das Indikations-Werbeverbot ausschließlich für nur registrierte homöopathische Mittel gilt (Monopräparate in Dilutionen von D 4 und höher).

    Für den Rest gibt es den eigentlichen „Binnenkonsens“, die „Zulassung“ auf der Grundlage „homöopathischen Erkenntnismaterials“ durch die Kommission D – Homöopathie – beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.

    Die dürfen im Rahmen dessen, was bei der Zulassung an „homöopatischen Erkenntnissen“ herangezogen wurde, mit Indikationen beworben und verkauft werden.

    Das trifft für die Präparate Dorisol, Lindaven und Prostacalman und die angegebenen Indikationen zu. Die drei sind als Kombinationspräparate ohnehin „zulassungspflichtig“, da nimmt man die Möglichkeit, sich Indikationen gleich mit absegnen zu lassen, natürlich gern mit.

    RubaXX Arthro ist zwar ein Monopräparat, der Stoff – Viscum album, die Weißbeerige Mistel – ist aber ein Uralt-Homöopathikum, das schon im 19. Jh. zu festen Bestandteil der meisten homöopathischen Repertorien gehörte. Es verfügt daher über eine sogenannte Altzulassung als traditionell verwendetes Homöopathikum, noch weit vor der Zeit des Arzneimittelgesetzes 1978. (Glücklicherweise gibts davon nicht allzu viele.)

    Bitte nicht verwechseln mit den „traditionellen pflanzlichen Arzneimitteln“, unter denen auch einige Homöopathika firmieren, das ist aber schon wieder eine andere Kategorie (für die z.B. keine Apothekenpflicht gilt).

    Nach BGH-Rechtsprechung sind solche Altzulassungen praktisch unantastbar, selbst wenn sie in gewissen Abständen erneuert werden müssen. Das Präparat darf auch unterschiedliche Handelsnamen tragen. Hauptsache, es geht um die gleiche Ursubstanz. Dass man das als Hersteller nicht einfach aufgibt, ist selbstredend.

    So gelangt eben auch ein Monopräparat wie RubaXX in den Genuss der Werbemöglichkeit mit Indikation.

    So lange dieser ganze gequirlte Unsinn nicht aus dem AMG verschwindet, so lange werden wir das hinnehmen müssen. Ich gebe die Hoffnung, dass es dahin kommt, übrigens keineswegs auf. Das Informationsnetzwerk Homöopathie auch nicht.

  14. @Udo Endruscheit

    Herzlichen Dank für die ausführliche Erklärung. War sehr hilfreich für mich.

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