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Ritueller Horror oder Justizirrtum? „Hanebüchenen Schilderungen auch mal Einhalt gebieten“

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Eine klandestine Gruppe allgegenwärtiger Täter, die sadistische Rituale an einer jungen Frau vollführen. Lehrer, Polizisten, Mitschüler, Nachbarn, Bekannte und Anwälte. Begonnen habe alles, als Josephine R. vier Jahre alt war. Massenvergewaltigungen in Turnhallen, schwarze Messen in einer Höhle im Wald, Abtreibungen.

Praktisch die Rituelle Gewalt-Mind Control-Verschwörungstheorie (RG-MC) in Reinform.

Nur dass in diesem Fall Richter und Gutachter solche Schilderungen für bare Münze nahmen und zwei Menschen ins Gefängnis schickten.

Im Juni 2023 verurteilte das Braunschweiger Landgericht die Mutter der heute 26 Jahre alte Josephine R. zu mehr als 13 Jahren Haft, den Stiefvater zu neuneinhalb Jahren.

Darüber hinaus stehen oder standen weitere elf Beschuldigte konkret unter Verdacht, an Vergewaltigungen von R. beteiligt gewesen zu sein. Dazu kommen Dutzende andere, gegen die keine Verfahren eingeleitet wurden.

Am 6. März 2024 hob der Bundesgerichtshof das Urteil gegen die Eltern auf. In der Begründung wurden unter anderem Zweifel daran laut, ob es

… Kontakte der Angeklagten in ein auf sadistisch-sexuellen Missbrauch orientiertes Milieu, die ihr erneut Zugriff auf psychisch oder physisch manipulierbare Opfer ermöglichen könnten

wirklich gegeben hat:

Entsprechendes gilt für die Annahme, die Nebenklägerin werde bereits seit ihrer Kindheit von der Angeklagten und einem Netzwerk an Mittätern sexuell missbraucht und systematisch unterdrückt.

Derzeit findet die Neuauflage des Prozesses in Braunschweig statt. „Alles andere als ein Freispruch wäre überraschend“, prognostiziert die Lokalpresse.

Die Rechtspsychologin Bettina Reinhold spricht von einem „lehrbuchartigen Fall für Scheinerinnerungen“, berichtet die Braunschweiger Zeitung. Dabei habe sich die junge Frau vieler Versatzstücke eines altbekannten Mythos bedient: der rituellen Gewalt.

Außerdem sieht Reinhold Anzeichen für Behandlungsfehler. Auch als Therapeut dürfe man – bei aller Empathie für mutmaßliche Opfer – „nicht einfach alles glauben“. Besser sei es, hanebüchenen Schilderungen „auch einmal Einhalt zu gebieten“:

Reinhold gegenüber

… gab Josephine R. an, sie habe sich „gedrängt gefühlt“ zu immer neuen Enthüllungen. Von ihrem Therapeuten, von einer Beratungsstelle für Opfer sexueller Gewalt, Helfern oder der Polizei.

Denkbar sei auch, dass R. durch Mitpatientinnen oder Internetrecherchen beeinflusst wurde – und so nach und nach in eine düstere Gedankenwelt abdriftete.

Und dann streift der Reporter noch einen handfesten Skandal:

Ein Ermittler aus Goslar, der früh Zweifel anmeldete, sei von dem Fall abgezogen worden, weil seine skeptische Einstellung der Staatsanwaltschaft nicht gepasst habe.

Genau davor warnt der renommierte forensische Psychiater Frank Urbaniok in einer neuen Psychologos-Podcast-Folge zum Thema „Falschbeschuldigungen“.

So hat eine interne Auswertung von False Memory Deutschland im Rahmen der Beratungstätigkeit ergeben, dass mehr als 80 Prozent der Falschbeschuldigungen im Bereich des sexuellen Missbrauchs von Menschen in Psychotherapie erhoben wurden. In keinem einzigen Fall sei von der beschuldigenden Person vor Aufnahme der Psychotherapie ein Verdacht oder eine Erinnerung an sexuellen Missbrauch geäußert worden.

Urbaniok (bei Minute 5):

Es ist ein gravierendes Problem, dass viele Theraputen der Meinung sind, wenn man diese Symptome hat, wenn man jene Erkrankung hat, dann muss doch in der Kindheit etwas gewesen sein, da muss doch ein Trauma sein – und gehen mit dieser Vorstellung auf die Patientinnen los.

Und fragen dann vielleicht: „Da muss doch in der Kindheit was gewesen sein, überlegen Sie noch mal“, und da ist oft der erste Schritt schon gelegt zu einer behaupteten Traumatisierung, die gar nicht so stattgefunden hat und die dann durch die Therapeuten in den Patienten ausgelöst oder verstärkt wird.

In den USA befragte 2017 der Psychologe Lawrence Patihis Patienten, ob sie im Rahmen einer Psycho- oder Traumatherapie auf das Thema Missbrauch angesprochen worden seien. Zwanzig Prozent der Menschen, die in den vergangenen dreißig Jahren in einer solchen Behandlung waren, bejahten dies. Und elf Prozent gaben insgesamt an, nach der Therapie Erinnerungen an sexuellen Missbrauch „wiedergefunden“ zu haben.

Auch in Deutschland glaubt eine beträchtliche Zahl von Therapeuten, dass es ihre Aufgabe sei, Erinnerungen an verdrängte traumatische Erlebnisse aufzudecken.

Eine eigene wissenschaftliche Studie dazu will Urbaniok 2025 vorlegen.

Werden damit nun echte Opfer von sexuellem Missbrauch und seriöse Traumatherapie diffamiert? Mitnichten, wie wir schon hier schrieben:

Wenn wir zum Beispiel einen Operateur haben, dem schwerwiegende Fehler vorgeworfen werden, und es wird darüber berichtet, dann diskreditieren wir nicht die Medizin, auch nicht die Chirurgie oder die Orthopädie, sondern es geht darum, dass jemand Fehler macht.

Einen aktuellen Podcast zum Thema Falscherinnerungen mit Prof. Aileen Oeberst gibt es auch bei der Fernuni Hagen.

Update vom 27. September

Am 26. September hat das Landgericht Braunschweig die Mutter (54) und den Stiefvater (58) von Josephine R. „wegen erwiesener Unschuld“ freigesprochen:

Die Kammer ist überzeugt davon, dass die 19 angeklagten Taten nicht stattgefunden haben.

sagte die Richterin Petra Bock-Hamel.

Die beiden Angeklagten hatten 684 Tage unschuldig in Haft gesessen. Die 26-Jährige Josephine R. beschuldigt mittlerweile Dutzende Personen, zu einem Missbrauchszirkel zu gehören, schreibt die Lokalpresse. Für keine ihrer Behauptungen fand man Belege, so die Richterin am Donnerstag.

Ob es sich durchgehend um bewusste Falschaussagen der Frau oder eine Mischung mit Scheinerinnerungen handelt, habe sich nicht eindeutig feststellen lassen.

Dieses Urteil kommt zu einer Zeit, da sich zum Beispiel der „Pakt gegen sexualisierte Gewalt“ der Landesregierung Rheinland-Pfalz dafür ausspricht, die Kriterien der Glaubhaftigkeitsbegutachtung aufzuweichen.

So heißt es in den aktuellen „Handlungsempfehlungen“ auf Seite 52:

Der Landesbetroffenenrat fordert eine aktive und besonnene Aufklärungs- und Awareness-Arbeit zu ORG [Sexualisierte Gewalt in organisierten und rituellen Strukturen] in der Gesellschaft. Die An­wendung der sogenannten Null-Hypothese bei qualitativen Verfahren der Befragung und zur Be­wertung von deren Glaubhaftigkeit ist zu über­denken.

Auch eine Autorengruppe um den Ulmer Kinder- und Jugendpsychiater Jörg M. Fegert kritisiert die sogenannte Nullhypothese, die vom Bundesgerichtshof vor mehr als 20 Jahren in einem Urteil als Qualitätskriterium für aussagepsychologische Glaubhaftigkeitsbegutachtungen in Strafverfahren benannt wurde.

Die Psychologen und Juristen fokussieren dabei primär auf „Betroffene“, deren Aussagen vor Gericht oftmals „nicht hinreichend“ berücksichtigt würden und die Nullhypothese daher „eine belastende Situation“ und einen „erschwerten Tat- und Schuldnachweis“ darstelle.

Der Artikel von Fegert et al. findet sich auch auf der Webseite der UBSKM.

Doch in Braunschweig war genau das Gegenteil zu beobachten:

Geglaubt wurde der Tochter Josephine R., die durch ihr „perfides Handeln“, so die Richterin, nicht nur ihrer Mutter und ihrem Adoptivvater, sondern einer Vielzahl weiterer Menschen erhebliches Leid zugefügt habe,

berichtet der Spiegel:

Manche [Prozessbeteiligte, wie Psychologen und Gutachter] offenbaren im Gespräch, wie sehr der Fall ihr Vertrauen in die eigene Fachkompetenz erschüttert hat. Sie fragten sich noch heute, wie es passieren konnte, dass sie die Störgefühle, die sie durchaus hatten, ignoriert und der jungen Frau geglaubt haben.

Das ist der Punkt, an dem eine kritische Reflexion einsetzen müsste – schreibt auch der Chefreporter der Welt am Sonntag zu dem Fall:

Alle schienen Josephine R. zu glauben: die Staatsanwaltschaft, die Nebenklage-Vertreterin und das Gericht.

Dabei hat der BGH Ende der 90er-Jahren hohe Hürden errichtet, wenn es um Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen geht. Nach mehreren spektakulären Prozessen, in denen Angeklagte irrtümlich wegen Kindesmissbrauchs verurteilt worden sind, fordert das oberste Strafgericht die Landgerichte auf, eine „Nullhypothese“ aufzustellen:

Jede derartige Anschuldigung ist zunächst als unwahr anzunehmen, das Gericht muss möglichst viel Beweismaterial zusammentragen, das die Aussage eines Opfers stützt – oder widerlegt.

Das können forensische Spuren wie DNA-Material, Fingerabdrücke oder Textilfasern sein.

Besonderes Gewicht müssen die Richter aber auf die Glaubwürdigkeit der Aussage legen. Um diese zu bestätigen, beauftragen die Strafkammern Gutachter: Psychologen prüfen die Aussagetüchtigkeit des Zeugen, also die Fähigkeit, zusammenhängend über Vergangenes zu berichten und Erlebtes von Erfundenem zu trennen.

Sie kontrollieren Validität und Qualität der Aussage, in dem sie Erfragtes wiederholen lassen und so merken, ob der Proband diese konstant wiedergibt, also glaubwürdig ist, oder mit immer neuen Details ausschmückt. Sie befassen sich mit der Vorgeschichte des Zeugen und lassen bereits erhobene Diagnosen einfließen, so es diese gibt.

Fegert et al. betonen, dass sie „leider keine bessere Vorgehensweise, kein Testverfahren mit einer hohen Treffsicherheit oder ähnliches vorzuschlagen“ hätten, sondern lediglich „Bewegung in die Diskussion“ bringen wollten, vor allem bei Betroffenen „mit schweren psychischen Störungen und komplex traumatisierten Personen“.

Das umfasst aber eben nun mal auch Menschen wie Josephine R., der „bis heute ihre Ärztin aus der Psychiatrie glaubt“, wie Hinrichs berichtet:

Das erstinstanzliche Urteil vom Juni 2023 war wie ein Tiefschlag für die beiden Angeklagten. Niemand schien ihnen zu glauben, Josephine R. hatte sich durchgesetzt. Das Landgericht sprach in der Urteilsbegründung von „brutalsten Taten“, die es für bewiesen hielt. Die Bedenken, die es ja gab – aufseiten der Polizei, bei der Gutachterin – verwarf es.

Alle im Saal hatten versagt, so scheint es heute.

Zum Weiterlesen:

  • Rituelle Gewalt-Mind Control: „Esoterischer Unsinn“ – und die Sache mit der Strafbarkeit, GWUP-Blog am 16. September 2024
  • Goslarer „Horror-Prozess“: Angebliches Opfer erfand ganze Romane, braunschweiger-zeitung am 28. August 2024
  • Psychologin warnt: Vermeintliches Missbrauchsopfer ist gefährlich, braunschweiger-zeitung am 27. August 2024
  • Ist der „Horror-Missbrauch“ von Goslar ein großer Justizirrtum? braunschweiger-zeitung am 9. August 2024
  • Falschbeschuldigung – eine unterschätzte Straftat, psychologos am 27. August 2024
  • Podcast: „Frau Oeberst, können wir unserem Gedächtnis trauen?“ fernuni-hagen am 9. August 2024
  • „Verschwörungsmythos“: Netzwerk-Recherche-Diskussion zu rituellem Missbrauch, GWUP-Blog am 24. Juli 2024
  • Studie zu Falscherinnerungen: Suggestive Praktiken sind ein Problem in der Psychotherapie, GWUP-Blog am 23. März 2024
  • Ich erinnere mich, also muss es so gewesen sein, Süddeutsche am 19. März 2024
  • Falscherinnerungen: Gibt es eine Lernkurve bei der UBSKM? GWUP-Blog am 13. Dezember 2023
  • Verdrängte Erinnerungen: Ein Klischee, für dessen Wahrheitsgehalt Belege fehlen, GWUP-Blog am 23. August 2023
  • Podcast: „How False Memories can trick your mind“ mit Julia Shaw vom 10. August 2023
  • False-memory-Syndrom: Gedanken im Nachhinein konstruieren, Grams‘ Sprechstunde am 6. Juli 2023
  • Skeptiker-Interview mit Aileen Oeberst: „Keine überzeugende Evidenz für das Phänomen der verdrängten Erinnerungen“, GWUP-Blog am 20. Juni 2023
  • Video: „Falsche Erinnerungen und ihre Folgen“ mit Aileen Oeberst, GWUP-Blog am 12. Mai 2023
  • Alptraum Heilpraktiker-Schule: Falsche Erinnerungen an Missbrauch in der Familie, GWUP-Blog am 9. Mai 2023
  • Terra Xplore: „Tatort Gehirn – Dein Gedächtnis lügt“ vom 3. April 2023
  • Das Trauma, das es nie gegeben hat, psychologie-heute am 10. März 2023
  • „Manipulierte Erinnerungen“ an sexuellen Missbrauch im Podcast Deep Science vom DLF, GWUP-Blog am 5. November 2022
  • Satanic Panic: Wie Familien an Falscherinnerungen zerbrechen, GWUP-Blog am 21. Oktober 2022
  • Schweizer Psychiater warnen vor „Satanic Panic“ und induzierten Scheinerinnerungen, GWUP-Blog am 20. Juni 2022
  • Falsche Erinnerungen: „Das kann in katastrophalen, falschen Erinnerungen münden“, Zeit-Magazin am 27. Mai 2022
  • SRF-Doku: „Jetzt reden die Opfer“ von induzierten Erinnerungen an satanistisch-rituellen Missbrauch, GWUP-Blog am 17. Mai 2022
  • Neu im Skeptiker: „False Memories“ – Falscherinnerungen durch Traumatherapie, GWUP-Blog am 23. September 2020
  • Sexueller Missbrauch: Falsche Erinnerungen durch Psychotherapie, Skeptiker 3/2020
  • „False Memory“-Krimihörspiel mit Lydia Benecke im WDR, GWUP-Blog am 2. September 2019
  • Falsche Erinnerungen an Missbrauch und Aliens, GWUP-Blog am 26. Oktober 2013
  • Podcast: Der Missbrauch, der keiner war – Der Fall Wormser Prozesse (auch in der ARD-Audiothek)
  • Falsche Anschuldigungen über organisierten sexuellen Missbrauch in Freiburger Kitas, mimikama am 10. August 2024

13 Kommentare

  1. Nur am Rande:

    Man sollte doch wohl inzwischen auch fundierte Expertise beim juristischen Personal zur Einordnung derartiger Aussagen erwarten können. Im juristischen Verfahren sind wir nicht in einer therapeutischen Sitzung, sondern in einem Prozess der Wahrheitsfindung.

    Spätestens nach dem leider legendären „Pascal-Prozess“ vor dem Landgericht Saarbrücken, der schreckliches Leid über viele Beteiligte gebracht hat, sollte bei Staatsanwalt und Richterschaft ab einem gewissen Punkt die Alarmglocke schrillen.

    Im aktuellen Berufungsprozess war wohl die Klingel kaputt.

  2. @Udo Endruscheit:

    Man sollte doch wohl inzwischen auch fundierte Expertise beim juristischen Personal zur Einordnung derartiger Aussagen erwarten können.

    Leider nur manchmal:

    https://blog.gwup.net/2024/01/14/ins-groteske-gehend-gericht-urteilt-gegen-die-satanic-panic/

  3. Erschreckend, dass es überhaupt so viele Fälle in die Gerichte schaffen. Die Wormser Prozesse immer wieder in einer Neuauflage.

    Hoffentlich werden anschließend die ganzen Urteile veröffentlicht. Ich vermute da kann man sich auch nur noch an den Kopf packen.

  4. „Auch in Deutschland glaubt eine beträchtliche Zahl von Therapeuten, dass es ihre Aufgabe sei, Erinnerungen an verdrängte traumatische Erlebnisse aufzudecken.“

    Ist das nicht der zentrale Satz, auch in vielen anderen heutigen „Problembereichen“? Das Ergebnis steht schon fest, nun müssen nur noch die passenden Daten dazu erhoben werden.

  5. Ist das nicht der zentrale Satz, auch in vielen anderen heutigen „Problembereichen“? Das Ergebnis steht schon fest, nun müssen nur noch die passenden Daten dazu erhoben werden.

    Das scheint mir tatsächlich ein großes Problem zu sein. Egal ob man dazu einen Klassiker wie Homöopathie, das Thema Satanic Panic oder auch einen Neuzugang in der GWUP wie Intersektionalismus/Identitätspolitik betrachtet, mit welchem sich u.a. Nikil Mukerji beschäftigt.

    Es sind immer wieder dieselben Muster zu erkennen. Man kenne das Ergebnis, jetzt müsse man nur noch intensiv und lange genug suchen, um die Wege/Daten dahin zu finden. Negative Ergebnisse werden ignoriert oder klein geredet. Positive Ergebnisse hingegen, die scheinbar das gewünschte Ergebnis unterstützen, werden aufgebläht.

  6. https://www.n-tv.de/panorama/Was-glauben-Satanisten-wirklich-article25135404.html

    Für die Existenz satanischer Kulte, die rituellen Missbrauch begehen, gibt es bis heute keinerlei Belege.

    Der Autor betreibt u.a. den „Secta“-Podcast.

  7. Teil 2 von „Falschbeschuldigungen“ mit Frank Urbaniok:

    https://www.youtube.com/watch?v=U3vhU4PC43U

  8. Missbraucht und gefoltert? „Manipulative Erzählungen und Schein-Erinnerungen“ der Tochter

    https://www.welt.de/politik/deutschland/article253724240/Missbraucht-und-gefoltert-Manipulative-Erzaehlungen-und-Schein-Erinnerungen-der-Tochter.html

    (Es gab einen Freispruch)

  9. Ein Forschungsprojekt zur aussagepsychologischen Glaubhaftigkeitsbeurteilung läuft derzeit an der Uni Potsdam:

    https://www.uni-potsdam.de/de/sozialpsychologie/forschung/gutachtenanalyse

  10. Für das Projekt werden übrigens noch vollständig anonymisierte aussagepsychologische Gutachten gesucht. Wer kann und möchte schreibt die Projektleitung am besten mal an.

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