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Recht grotesk: Die Kunst, Esoteriker zu verklagen

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Eigentlich ist die Sache doch ganz klar: Übersinnliche Dienstleistungen wie Wahrsagen, Liebeszauber oder Partnerrückführung sind objektiv unmöglich und daher dem Bereich des Aberglaubens zuzurechnen. Das haben deutsche Gerichte wiederholt festgestellt. Also: Wenn das nächste Mal ein übersinnlicher Dienstleister – etwa eine der bekannten Tournee-Astrologinnen – in meiner Stadt Hof hält, schreibe ich einen Leserbrief an die Lokalzeitung und kläre über diese Betrügerin auf. – Oder?

Vorsicht!,  sagt der Berliner Rechtswissenschaftler Dr. Klaus Richter. „Wird die betreffende Dame als eine Betrügerin bezeichnet, dann wird sie als Straftäterin diffamiert, obgleich sie nicht durch ein Gericht als Betrügerin im Sinne des Paragrafen 263 StGB verurteilt worden ist.“ Und dagegen könnte die Sternseherin juristisch vorgehen.

Was tun? „Entscheidend ist die Wortwahl„, so Richter weiter. „Wenn gesagt wird, dass das Angebot der Astrologin schon deshalb nicht seriös sei, weil es sich um eine objektiv unmögliche – also von niemandem tatsächlich zu erbringende – Dienstleistung handelt, dann ist das sehr viel neutraler als der Vorwurf, die betreffende Dame sei eine Betrügerin.“

Problem: Eine Verurteilung wegen Betrugs ist gegen eine Astrologin, Hexe oder Wahrsagerin praktisch nicht zu erreichen.

Wieso nicht? In Sachen „übersinnliche Dienstleistungen“ haben wir es nämlich mit einer recht sonderbaren Klausel zu tun: Es gibt in diversen Urteilen gegen Hexen und Wahrsager nämlich die Feststellung, dass die Voraussetzung für eine strafrechtliche Verurteilung wegen Betruges immer ist, dass die objektiven Tatbestandsmerkmale des Paragrafen 263 StGB vorliegen – was bedeutet, dass der Täter oder die Täterin mit Betrugsabsicht handeln muss. Im Umkehrschluss führt das zu einem juristischen Kuriosum: Wenn eine Wahrsagerin selbst von dem überzeugt ist, was sie ihrer Kundschaft als „Leistung“ anbietet, dann fehlt es am subjektiven Tatbestand des Betruges, und sie kann sich gegen den Betrugsvorwurf wehren.

Frage also an Dr. Richter: Wie darf man sich das denn vorstellen? Einerseits wird wohl keine Wahrsagerin vor Gericht zugeben, dass ihre Dienstleistung Humbug und sie somit eine Betrügerin ist. Andererseits wird auch ein von sich selbst ernsthaft überzeugtes Medium nicht beweisen können, dass sie tatsächlich echte übersinnliche Fähigkeiten hat. Was also soll dieser merkwürdige Passus mit der „Betrugsabsicht“?

„Wenn eine Wahrsagerin wegen Betruges angeklagt wird, dann muss die Staatsanwaltschaft ihr nachweisen, dass sie den objektiven und den subjektiven Tatbestand des Paragrafen 263 StGB erfüllt hat“, holt Richter aus. „Die Wahrsagerin braucht sich in einem Strafverfahren nicht dazu zu äußern, weil sich niemand in einem Strafverfahren selbst belasten muss.“

Und in einem Zivilverfahren? Da ist es ganz ähnlich. „Wird eine Wahrsagerin auf Schadensersatz verklagt, dann muss der Kläger nach den Grundsätzen des Zivilprozessrechts nachweisen, dass ihm ein Schaden durch die Wahrsagerin entstanden ist und die Wahrsagerin schuldhaft gehandelt hat.“

Heißt: Ein von sich selbst ernsthaft überzeugtes „Medium“ braucht weder im Zivil- noch im Strafverfahren den Nachweis zu führen, dass sie tatsächlich ein echtes Medium ist. Es genügt vielmehr, dass im Prozess herauskommt, dass sie davon fest überzeugt ist, sie sei ein echtes Medium.

Kaum zu glauben, aber bundesrepublikanische Rechtssprechung. „Das mag bei aufgeklärten Menschen zu Kopfschütteln führen“, weiß auch Klaus Richter, „für eine Verurteilung reicht es aber nicht, da es dann am Vorsatz beziehungsweise Verschulden fehlt.“

Gut zu wissen. Denn die „Licht und Liebe“-Szene ist durchaus klagefreudig, wie nicht nur die freundlichen Skeptiker von der Gesellschaft zur wissenschaftlichen Untersuchung von Parawissenschaften (GWUP) bereits einige Male erlebt haben.

Das vollständige Interview mit Dr. Klaus Richter gibt’s übrigens ab Mitte September im nächsten SKEPTIKER, der einzigen deutschsprachigen Zeitschrift für Wissenschaft und kritisches Denken.

Links zum Thema:

27 Kommentare

  1. Geradezu entsetzt hat mich der Absatz:

    Kaum zu glauben, aber bundesrepublikanische Rechtssprechung. „Das mag bei aufgeklärten Menschen zu Kopfschütteln führen“, weiß auch Klaus Richter.

    Nein, das führt bei aufgeklärten Menschen keineswegs zu Kopfschütteln. Aufgeklärte Menschen wissen nämlich über die in Deutschland geltenden rechtsstaatlichen Prinzipien wie die Unschuldsvermutung Bescheid, die selbstverständlich auch für Esoteriker gelten. Für alle Menschen gilt, daß sie bis zu einer Verurteilung als unschuldig zu gelten haben und für eine strafrechtliche Verfolgung hier ein Vorsatz nachzuweisen ist. Und ich hoffe doch sehr, daß die GWUP das nicht für „Esoteriker“ außer Kraft setzen möchte.

  2. Bitte genauer lesen und nicht *absichtlich* missverstehen: Der in dem Interview dargelegte Widerspruch berührt nicht die Grenzlinie „schuldig“ versus „unschuldig“.

    Was zu Kopfschütteln führt, ist die Tatsache, dass Gerichte einerseits

    a) eindeutig feststellen, dass übersinnliche Dienstleistungen unmöglich sind. Und trotzdem

    b) jeder „übersinnliche Dienstleister“ seinen Klienten Geld abnehmen kann und darf, wenn nur er allein und persönlich von seinen „Fähigkeiten“ überzeugt ist – ohne irgendeinen objektiven Nachweis erbringen zu müssen, dass er diese Fähigkeiten tatsächlich besitzt.

    Wenn ich jemandem den Eiffelturm verkaufen will, muss ich ja auch erst mal nachweisen, dass das Teil mir gehört. Da nützt meine „subjektive Überzeugung“, dass dem so ist, überhaupt nichts.

  3. naja ich vermute die gwup meint das eher im sinne von der gesunde menschenverstand laesst schon den kopf schuetteln wenn jemand behauptet daran zuglaubendass er mit hilfe seiner tachyonisierter quantenstrahlung den samen eines mannes so veraendern kann so dass seine kinder alle intteligent geboren werden wuerden, dass wenn er subjektiv wirklich daran glaubt,nicht als betrueger verurteilt werden wuerde.wenn eun hersteller von ueberteuerten gluehlampen behaupten wuerde daslucht seiner lampen wuerde intelligenter machen,erwaere schnell als betrueger vordem kadi. ichglaube dieempoerung des gwupblogbeitrags bezieht sich nur auf die sicherlich juristisch sinnvolle aber nicht intuitiv verstaendluche differenzierung

  4. hi alex, schon mal daran gedacht dass esotetiker doch auch wissen dass sie betruegen und dass sie sich natuerlich auf die schutzbehauptung zurueckziehen werden,beweise mal betrug. vielleicht solltest du nicht nur an die armen esotetiket denken sondern mehr an die betrogenen kunden/verbraucher.

  5. Bernd, ich verstehe hier nichts miß, schon gar nicht absichtlich! Du schreibst:

    dass Gerichte einerseits

    a) eindeutig feststellen, dass übersinnliche Dienstleistungen unmöglich sind. Und trotzdem

    was schon mal Humbug ist, wie du als Wissenschaftler am besten wissen solltest. Ein Gericht kann keinen wissenschaftlichen Beleg erbringen, den der Unmöglichkeit eines Vorgangs schon gar nicht.

    Zudem kann man aus der Tatsache, daß Gerichte dies feststellen, allein noch keinen Vorsatz seitens des Dienstleisters konstruieren.

    b) jeder „übersinnliche Dienstleister“ seinen Klienten Geld abnehmen kann und darf, wenn nur er allein und persönlich von seinen „Fähigkeiten“ überzeugt ist – ohne irgendeinen objektiven Nachweis erbringen zu müssen, dass er diese Fähigkeiten tatsächlich besitzt.

    Und hier beginnt die rechtsstaatliche Verdrehung: Der Dienstleister nimmt seinem Klienten das Geld nicht ab. Das ist eine tendenziöse Formulierung, die dem Fall nicht gerecht wird. Der Dienstleister bietet eine Dienstleistung an, von der er überzeugt ist, daß sie funktioniert, und der Kunde nimmt diese in Anspruch, weil er ebenso davon überzeugt ist. Das ist im Geschäftsalltag ebenso gang und gäbe wie die Tatsache, daß jemand keinen objektiven Nachweis erbringen muß, daß er die Dienstleistung tatsächlich so erbringen kann, wie er meint. Das ist, wenn die Dienstleistung nicht an gesetzliche Vorgaben geknüpft ist, die einen solchen Nachweis erfordern, völlig normal und nicht nur im Esoterikbereich anzutreffen. Wenn ein Werbefachmann dir eine neue Werbemethode verkauft, von der er überzeugt ist, für deren Wirksamkeit er aber keinen Beleg hat, macht er sich doch nicht strafbar, wenn sie dann doch nicht funktioniert.

    Weiter schreibst du:

    Wenn ich jemandem den Eiffelturm verkaufen will, muss ich ja auch erst mal nachweisen, dass das Teil mir gehört.

    Nein, das mußt du erst nachweisen, wenn Zweifel daran aufkommen. Diese Zweifel hat in diesem Fall sogar der Käufer anzubringen, weil er beim Eiffelturm hellhörig werden sollte. Das gehört zu seiner Sorgfaltspflicht. Und der muß er auch beim Esoterik-Dienstleister nachkommen. Das heißt, hier ist nicht nur der Dienstleister in der Pflicht, sondern vor allem der Kunde.

    Da nützt meine „subjektive Überzeugung“, dass dem so ist, überhaupt nichts.

    Da irrst du. Wenn dir nicht nachgewiesen werden kann, daß du wußtest, daß dir die Sache nicht gehört, kannst du strafrechtlich nicht belangt werden. Beim Eiffelturm ist es natürlich trivial – außer, du leidest an einer psychischen Störung, die dich glauben läßt, er gehöre dir. Dann bist du schuldunfähig. Aber bei Hehlerware z. B. muß dir nachgewiesen werden, daß dir zumindest hätte klar sein können, daß es sich um solche handelt.

    Tino, mir ist das natürlich klar. Trotzdem kann man nicht den Rechtsstaat auf den Kopf stellen und Esoteriker auf Verdacht verurteilen, ohne einen hinreichenden Beweis dafür zu haben, daß ihnen die Wirkungslosigkeit ihres Tuns klar war und es sich deshalb um Betrug handelt. Die Wahrung des Rechtsstaats hat höchste Priorität, und da gilt: in dubio pro reo. Wenn wir das opfern, sind wir kein Rechtsstaat mehr!

  6. Hallo Alex,

    << was schon mal Humbug ist, wie du als Wissenschaftler am besten wissen solltest. <<<

    Das kann ich so nicht finden. Gerichte holen zu allen möglichen Sachverhalten Gutachten ein und entscheiden dann.

    Konkret stellte das Landgericht Kassel (1 S 491/84) bei einem Prozess über „Partnerzusammenführung durch Magie“ fest:

    „Die … Leistung war jedoch von Anfang an objektiv unmöglich, weil niemand den Freund der Klägerin ohne Kontaktaufnahme – allein durch eine mentale Beeinflussung über eine große Entfernung hinweg – zur Klägerin zurückführen kann … Da die von der Beklagten behaupteten magischen Kräfte nicht existieren, mithin die Beklagte den Freund der Klägerin nicht durch magische Kräfte zu einer Rückkehr ver-anlassen konnte, ist die von der Beklagten geschuldete Leis-tung objektiv unmöglich … Die von der Beklagten behaupteten magischen Kräfte sind nicht beweisbar; sie gehören lediglich dem Glauben oder Aberglauben, der Vorstellung oder dem Wahne an …

    Selbst wenn man unterstellt, die Unmöglichkeit der von der Beklagten geschuldeten Leistung sei nicht offenkundig, so tritt zumindest eine Umkehr der Beweislast ein: Wer sich auf parapsychologische Tatsachen beruft, deren Existenz jeglicher Lebenserfahrung widerspricht und deren Existenz auch durch naturwissenschaftliche Forschungen bislang nicht nachgewiesen werden konnte, den trifft die Beweislast für diese Tatsachen. Es ist nicht Aufgabe eines Skeptikers, jede absurde Behauptung zu widerlegen …“

    Zu einer solchen Feststellung ist ein Gericht anscheinend durchaus in der Lage. Aus diesem Grund ist auch nach Paragraph 306 BGB ein „auf unmögliche Leistung gerichteter Vertrag ungültig“.

    << Da irrst du. Wenn dir nicht nachgewiesen werden kann, daß du wußtest, daß dir die Sache nicht gehört, kannst du strafrechtlich nicht belangt werden <<<

    Ansichtssache. Wenn ich mit Falschgeld bezahle, bin ich dran, egal ob ich davon wusste oder nicht, ob ich psychisch krank bin oder nicht.

    Da ich aber kein Jurist bin, sondern lediglich ein Interview geführt habe, verabschiede ich mich hier von der Diskussion. Viele Grüße und war schön, wieder mal von Dir gehört zu haben!

  7. Bernd, hier muß ich nochmal einhaken.

    Du schreibst:

    „Das kann ich so nicht finden. Gerichte holen zu allen möglichen Sachverhalten Gutachten ein und entscheiden dann.“

    Auch ein wissenschaftliches Gutachten kann nicht feststellen, daß eine Leistung welcher Art auch immer grundsätzlich „objektiv unmöglich“ ist, wie es hier z. B. das LG Kassel getan hat. Deswegen sind diese Formulierungen ja auch nicht unumstritten. Festzuhalten ist, daß solche Feststellungen im Rahmen einer Rechtsprechung keinen streng wissenschaftlichen Charakter haben. Ein wissenschaftliches Gutachten kann nur feststellen, daß die Möglichkeit einer erfolgreichen Erbringung einer Leistung nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft nicht nachweisbar ist. Das sollte in dem Fall aber reichen.

    Um dich strafrechtlich belangen zu können, muß dir (bedingter) Vorsatz nachgewiesen werden. Das heißt auch beim Bezahlen mit Falschgeld, daß man dir nachweisen muß, daß du gewußt hast oder zumindest hättest wissen können, daß es sich um Falschgeld handelt. Kann man dir das nicht nachweisen, hat das lediglich Auswirkungen auf das getätigte Geschäft. Das ist natürlich hinfällig, und das Geld bist du los. Du bleibst also auf dem Schaden sitzen, bist aber nicht strafrechtlich verantwortlich.

    Alles in allem geht es hier also letztlich doch um die Unschuldsvermutung bzw. um das hier geltende rechtsstaatliche Prinzip, daß ein Vorsatz nachzuweisen ist, ehe strafrechtlich gegen jemanden vorgegangen werden kann. Und der gilt halt auch für Esoteriker, ob es einem gefällt oder nicht.

    Wo wir uns sicher beide einig sind, ist die Tatsache, daß man Menschen davor schützen muß, durch zweifelhafte Angebote viel Geld zu verlieren oder gar physisch Schaden zu nehmen, weil die Methode selbst schädlich ist oder eine andere Maßnahme unterlassen wurde. Hier halte ich zwei Dinge für notwendig:

    1. Aufklärung potentieller Kunden: Menschen müssen noch viel mehr lernen, krtisch zu denken und sich ein etwaiges Angebot genau anzuschauen und vor allem Informationen über den Anbieter und das Angebot selbst zu sichten, bevor sie darauf eingehen. Eine solche Anleitung zum kritischen Denken sollte möglichst schon in der Schule geschehen. Das gilt übrigens nicht nur für den Esoterik-Bereich, sondern auch für Angebote, hinter denen meist sogar bewußter Betrug steckt, Schneeballsysteme etwa.

    2. Ich halte ein Lebensberatungsgesetz für dringend notwendig. Das sollte sicherstellen, daß Anbieter in jedem Fall nachweisen müssen, daß die von ihnen angebotene Dienstleistung ihren Zweck erfüllt UND daß sie sie beherrschen.

  8. Zitat von Alex:

    „Ein Gericht kann keinen wissenschaftlichen Beleg erbringen, den der Unmöglichkeit eines Vorgangs schon gar nicht.“

    Dann kann jemand, der überzeugt ist, dass im letzten WK keinen Genozid gab und das in Publikationen an den Mann bringt, nicht belangt werden? In dubio pro reo?

  9. Ja, dieser Umstand ist etwas, den ich immer wieder in Diskussionen vorbringe, daß eine Anzeige leider wenig Nützen, solange die Rechtslage nicht geändert wird. Ähnlich verhält es sich ja mit entsprechenden Klagen bei entsprechenden alternativmedizinischen Therapien. Da haben die Anwender kaum etwas zu fürchten, da es erst zu sehr schweren Pflichtverletzungen kommen muss, welche dann aber auch schwer zu beweisen ist, da keine umfassende Dokumentationspflicht besteht.

    Letztendlich ist das Problem hier nicht zu verstehen und auch nicht zu rechtfertigen. Ein Autohändler, der so arbeiten würde, wäre recht schnell verklagt worden.

    Aber gottseidank gibt es Richter, die entsprechende Urteile Fällen:

    * Sekten-Info Essen: Wahrsagen und Recht.

    * Amtsgerichts München: Pressemitteilung: Hexenzauber – nicht nur vergeblich, auch umsonst.

  10. Herr Harder, wird in dem vollständigen Interview im Skeptiker auch darauf eingegangen, wie man solchen unhaltbaren Dienstleistungen – und ihren Anbietern – in der Öffentlichkeit begegnen kann, ohne eine juristischen Auseinandersetzung zu riskieren?

    Mir ist bewusst das es in der deutschen Rechtsprechung kein Patentrezept dafür geben kann, aber ich erinnere mich an die Vorgehensweise der amerikanischen Sendung „Penn & Teller’s Bullshit!“. Hier werden die vielen unhaltbaren Überzeugungssysteme, mit denen sich die Sendung beschäftigt, aus juristischen Gründen schlicht und einfach als „Bullshit“ bezeichnet.

  11. Wie sieht es aus mit der ebenfalls mächtigen Kosmetikindustrie, wenn sie behauptet, dass etwas „klinisch getestet“ wurde? Oder dass Koffein gegen Haarwuchs helfen würde? Gehört das in dieselbe Kategorie wie Wahrsagerei?

  12. @Fabio Valeri: Die Behauptung, dass Koffein gegen Haarausfall wirken soll (und nicht gegen „Haarwuchs“, wie du schreibst), ist mit wissenschaftlichen Methoden wahrscheinlich relativ leicht zu prüfen. Falls die Behauptung nicht stimmt (und dies dem Behauptenden beim Verkauf eines entsprechend beworbenen Produkts bewusst ist), dann nennen Juristen das vermutlich Betrug. Ich bin aber weder Jurist, noch ist Haarwuchs ein originäres Thema der GWUP. ;-)

  13. @ Kai: Ja, das ist der primäre Grund für das Gespräch mit Herrn Dr. Richter gewesen, anlässlich des aktuellen Prozesses gegen Simon Singh in England. Allerdings gibt es in der Tat kein „Patentrezept“, wie Sie richtig sagen.

  14. @ Alex Schestag: Hallo Alexander, gewiss, ich denke, wir sind uns in fast jedem Punkt einig. Der einzige Dissens ist hier:

    << Alles in allem geht es hier also letztlich doch um die Unschuldsvermutung bzw. um das hier geltende rechtsstaatliche Prinzip, daß ein Vorsatz nachzuweisen ist, ehe strafrechtlich gegen jemanden vorgegangen werden kann. Und der gilt halt auch für Esoteriker, ob es einem gefällt oder nicht.<<

    Es geht sowohl in dem angekündigten Interview als auch in dem Blog-Beitrag letztendlich um die Frage, wie weit eine „objektiv unmöglich zu erbringende Leistung“ eigentlich von dem Tatbestand des „Betrugs“ entfernt ist.

    Du siehst eine sehr breite Kluft zwischen diesen beiden juristischen Fällen – ich vielleicht etwas weniger.

  15. Gemäss Rechtswissenschaftler Dr. Klaus Richter sollte man mit der folgenden Aussage keine Anzeige befürchten: „Das Angebot der Astrologin ist nicht seriös, weil es sich um eine objektiv unmögliche Dienstleistung handelt.“

    Das klingt doch sehr akademisch, und die meisten Leute würden das kurz und bündig mit einem Wort zusammenfassen: Betrug. Mich würde es wundern, wie es rechtlich mit der folgenden Aussage steht: „Wenn es nicht strafbar wäre, würde ich Dich Betrüger nennen.“

    Ist diese Aussage strafbar?

  16. Ich möchte als Jurist mal einhaken. Hier gehen einige Themen sehr durcheinander.

    Natürlich muss man für eine strafrechtliche Verurteilung wegen Betruges zumindest bedingten Vorsatz aufweisen. Deswegen wird kaum ein Medium wegen Betruges verurteilt. Strafrechtlich wohlgemerkt.

    Andererseits muss aber jemand, der in der Werbung für eine kommerzielle Dienstleistung eine Behauptung aufstellt, für deren Richtigkeit den Beweis erbringen können (Feinheiten der Beweislastverteilung einmal außen vor). Genau so, wie ein Joghurthersteller ggf. nachweisen muss, dass seine „probiotischen Kulturen“ der Gesundheit zuträglich ist, wenn er damit werben will, muss ein Medium, das levitiertes Wasser mit einer „höheren bioenergetischen Wertigkeit“ als krebsheilend bewirbt, hierfür ggf. den Nachweis erbringen. Ansonsten kann es von Wettbewerbern und Vereinen für Verbraucherschutz auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

  17. Hallo wie wäre es damit.
    So wie jeder Pharmahersteller nachweisen muss, dass seine Produkte, wirken, sollte auch jeder Esotheriker einen wissenschaftlichen Nachweis erbringen, dass seine Methode zumindest statistisch signifikant wirkt. Dann würde sich dieses Phänomen von selbst losen.
    SG

  18. Ihr begebt Euch alle aufs Glatteis und redet von Betrug der Esoteriker.
    Was ist mit dem Pfarrer der Geld für Messen lesen nimmt, wo fürs Seelenheil gesorgt werden soll. Überhaupt wäre mit einem Vorgehen gegen Eso-Betrüger im gleichen Atemzug alle Geld kostenden religiösen Handlungen der Kirchen und Sekten Betrug.
    Die gesamte Abendländische Kultur ist auf der nicht nachweisbaren ,,Tatsache,, aufgebaut, dass eine Jungfrau ein Kind bekommen haben soll. Ein toter Mann auferstanden sei oder die Bibel angeblich von ,,GOTT,, geschrieben sein soll usw.
    Wo ist der wirkliche Unterschied zwischen den Aussagen und Dienstleistungen der Kirchen und denen der Esoteriker. Die Ablassbriefe wären da ein schönes Beispiel. Na wenigstens ermorden die Esofreaks keine Menschen wie die Kirche es in der Vergangenheit millionenfach getan hat.
    Ja und selbst der Staat bzw. deren Politiker, bzw. Regierung betrügen doch das Volk jeden Tag und brechen Gesetze.
    Nun kommt mal runter von Euren Sockel der Selbstgerechten und spiegelfechtenden Juristen.
    Im übrigen, bei den Eso-Freaks weiss jeder das er irgendwie beschissen wird oder ahnt es im Hinterkopf. Bei der Kirche wird gleich mit der Hölle und ewigen Verdammnis gedroht wenn man dieses oder jenes nicht tut oder sogar aus der Kirche austritt, um die Zwangskirchensteuerabgabe nicht zahlen zu müssen.

    Ja und seid doch mal ehrlich, wenn ich ein Glasklunker im Wert von 2 Euro für 100 Euro kaufen nur weil ich damit angeblich irgendwelche ,,kosmische Energien einfangen kann,, kommt da nicht in erster Linie der sogenannte ,,gesunde Menschenverstand,, zuerst zum tragen, anstatt hinterher zuzugeben das ich Blöde war, indem ich nach dem Kauf eines solchen Glasklunkers, den Esoteriker verklagen?

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  19. Der Vergleich meines Vorschreibers ist ansatzweise sicher nicht ganz so daneben, aber bei mehrmaligem Lesen wirken die Ausführungen ganz schön heftig auf mich…

  20. @Pierre Castell: Nicht zwingend notwendig, darauf einzugehen.

    Solche Mails bekommen wir täglich, und ich habe längst keine Lust & Zeit mehr, darauf detailliert einzugehen, und außerdem habe ich solche Gegenrechnungen „Aber die Anderen …!“ auch langsam satt.

    Man mag von Religion ja halten, was man will – dafür gibt es zahlreiche andere Verbände und Organisationen, die sich explizit Religionskritik auf die Fahnen geschrieben haben, während der USP der GWUP nun mal eben auf Parawissenschaften und Esoterik liegt.

    Im günstigsten Fall checkt der Kommentator nicht, dass er hier im falschen Forum ist. Im schlechtesten Fall glaubt er wirklich selbst, was er schreibt.

  21. Liebe Leute,
    wenn ihr von der Wahrsagekunst nicht überzeugt seid, braucht ihr diese Dienstleistung ja nicht in Auftrag zu geben. Sie wird ja nur angeboten, und wer das Angebot annimmt, muss selber zumindest die Möglichkeit in Erwägung ziehen, dass der Esoteriker ihm helfen kann. Und es steht ja jedem frei, sich das Geld zu sparen und anderswo Hilfe zu holen. Wie oben gesagt, Pfarrer, Therapeuten, die Werbung, ja selbst Ärzte können im voraus auch nicht beweisen, dass ihre Form der Behandlung den gewünschten Erfolg haben wird.
    Ein seriöser Wahrsager wird aber auch niemals behaupten, dass er stets und immer richtig liegt, sondern dass er seine Intuition bzw. Imagination zur Verfügung stellt und Hinweise zu einer Tendenz gibt.

  22. @Liebe Gina,

    Wahrsagen ist keine „Kunst“, und es gibt auch keine „seriösen“ Wahrsager.

    Das Ganze ist auch keine Dienstleistung, sondern Betrug.

    << Wie oben gesagt, Pfarrer, Therapeuten, die Werbung, ja selbst Ärzte können im voraus auch nicht beweisen, dass ihre Form der Behandlung den gewünschten Erfolg haben wird. << Der Unterschied ist nur, dass diese "Formen der Behandlung" eine reale, überprüfte Grundlage haben und zumindest möglich sind. Jede Form von "Wahrsagerei" ist kompletter Unsinn, nicht begründbar und nicht nachweisbar. Sollten Sie anderer Meinung sein, stellen Sie Ihre Fähigkeiten gerne bei unseren Psi-Tests unter Beweis. https://blog.gwup.net/2012/10/01/sind-hellseher-serios/

    https://blog.gwup.net/2012/10/02/sind-hellseher-anerkannt/

    https://blog.gwup.net/2012/09/30/sind-hellseher-sympathisch/

    https://blog.gwup.net/2012/12/02/sind-hellseher-schwindler/

    https://blog.gwup.net/2012/10/04/ein-tag-als-medium/

    https://blog.gwup.net/2012/11/03/zwei-britische-medien-scheitern-am-halloween-challenge/

    http://www.gwup.org/component/content/article/1133-sisyphos-preis

  23. @REMID:

    << Bernd Haderer: << Geht's noch?

  24. Sehr geehrter Herr Harder,
    danke für den Hinweis! Der Schreibfehler in Ihrem Namen war keine Absicht.

    Mfg, Christoph Wagenseil
    REMID e.V.

  25. @Remind: Danke, kein Ding.

  26. Ein informativer Artikel – Vielen Dank für. Ja das mit dem Medium ist so eine Sache – „dass sie davon fest überzeugt ist, sie sei ein echtes Medium“ – führt zu lesenswerten Kommentaren. :-))

  27. Pingback: Religion & Medizin: Ein Gespräch über Heil- und Heilungskonzepte zwischen den Disziplinen – REMID Blog

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