Passt irgendwie zusammen: Der Heilpraktiker Klaus R., gegen den der Vorwurf der fahrlässigen Tötung in drei Fällen und fahrlässigen Körperverletzung in zwei Fällen erhoben wird, kann anscheinend munter weiter praktizieren: Derweil zeigt eine amerikanische Studie im Journal of the National … Weiterlesen
15. August 2017
von Bernd Harder
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