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Generalstaatsanwaltschaft klagt Bhakdi wegen Verdachts der Volksverhetzung an

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Nach Bodo Schiffmann und Reiner Fuellmich muss sich auch Sucharit Bhakdi wegen antisemitischer Äußerungen vor Gericht verantworten.

Das berichtet Lars Wienand bei T-Online.

Bei den Vorwürfen gegen den 75-Jährigen geht es konkret um zwei Äußerungen, einmal in einem Interview im April 2021, dann bei einem Wahlkampfauftritt seiner Partei „Die Basis“ in Kiel […]

Im Interview hatte er zum Impfen gesagt, „das Schlimme“ an Juden sei: „Sie lernen gut. Es gibt kein Volk, das besser lernt als sie.“ Das Volk, das aus dem Land des Erzbösen geflohen sei, habe das eigene Land „in etwas verwandelt, was noch schlimmer ist, als Deutschland war […]

In der Wahlkampfveranstaltung am 24. September kurz vor der Bundestagswahl setzte der Bundestagskandidat der „Basis“ noch einen drauf:

In der Rede brachte er die Zulassung von Covid-19-Impfstoffen in Verbindung mit einem „Endziel“ und sprach von einem zweiten Holocaust, wodurch das Schicksal von Jüdinnen und Juden unter der NS-Herrschaft verharmlost worden sein soll.

Mehrere Personen, darunter der Antisemitismusbeauftragte der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, zeigten Sucharit Bhakdi an. Nachdem die Staatsanwaltschaft Kiel ein Ermittlungsverfahren gegen Bhakdi eingestellt hatte, übernahm die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein den Fall und erhebt jetzt Anklage wegen des Verdachts der Volksverhetzung.

Verhandlungsort wird das Amtsgericht Plön sein.

Zudem laufe in Rheinland-Pfalz ein Verfahren, dem 75-Jährigen das Führen des Professorentitels der Universität wegen Unwürdigkeit zu untersagen.

Es ist das erste derartige Verfahren in der Geschichte von Rheinland-Pfalz,

schreibt Wienand bei Twitter.

Update

Anklage gegen S. Bakhdi wegen Volksverhetzungen klappt erst im zweiten Anlauf. Wir erklären warum.

Zum Weiterlesen:

  • Sucharit Bhakdi wegen Volksverhetzung angeklagt, t-online am 12. Mai 2022
  • „Neueste Horrorvorstellungen“: Janos Hegedüs über Arne Burkhardt und Sucharit Bhakdi, GWUP-Blog am 2. März 2022
  • Video: „Bhakdis alte und neue Lügen“ mit Janos Hegedüs, GWUP-Blog am 7. Januar 2022
  • Staatsanwaltschaft Heidelberg klagt Bodo Schiffmann an, GWUP-Blog am 13. April 2022
  • Antisemitismusvorwürfe gegen Impfgegner Sucharit Bhakdi: Generalstaatsanwalt übernimmt Ermittlungen, rnd am 25. November 2021
  • „Konsequente Schritte“: Verlag trennt sich von Bhakdi und lässt „Corona Fehlalarm?“ auslaufen, GWUP-Blog am 16. Juli 2021
  • Universität Kiel distanziert sich von Sucharit Bhakdi/Karina Reiß, GWUP-Blog am 27. August 2020
  • Ein Faktencheck: Neues Buch von Bhakdi – vom Coronaleugner zum Impfskeptiker, dmz am 11. März 2021
  • Das Goldene Brett 2020 für Sucharit Bhakdi: „Noch nie gab es einen passenderen Kandidaten“, GWUP-Blog am 15. Dezember 2020

25 Kommentare

  1. Die Reaktion der Leerdenker: Prof Humbug hebt Bhakdi in den Heldenstatus und entblödet sich nicht, im selben Tweet mit aus dem Zusammenhang gerissenen Zitaten von Christian Drosten auf selbigen einzudreschen.

    https://twitter.com/SHomburg/status/1524757507633254400

    Wann wird diesem Typen eigentlich der Professorentitel wegen Unwürdigkeit aberkannt?

  2. Prima, erfreuliche Nachricht!

  3. @Hümmer:

    Netter Versuch, Herr „Est“.

  4. Pingback: De linke weekendbijlage (20-2022) - Kloptdatwel?

  5. Ich wüsste ja nun wirklich gerne von total seriösen Experten wie Schiffmann, Bhakdi & Co, was „die Juden“ uns damit sagen wollen, wenn sie uns Affenpocken in Kombination mit einem Tornado in Paderborn auf den Hals schicken.

    Als staatlich anerkanntes Schlafschaf ist man bei der Deutung hoffnungslos überfordert…

  6. @Peter Friedrich

    Achtung, die Replik könnte Spuren von Sarkasmus enthalten.

    Viren können nicht von Affen auf den Menschen übertragen werden, hat uns, glaube ich, mal der Landschaftsgärtner erklärt. Also: Fake News für die nächsten Eingriffe in unsere Grundrechte. Und starke Winde hat es in Paderborn schon immer gegeben. So ein Tornado trägt eher zur Verschönerung der Umgebung bei – egal ob in Paderborn oder Lippstadt. Ich halte ja diese ganzen Unwetter eh für eine Erfindung der Autoindustrie und der Diktatur der Grünen. Jetzt müssen wir uns alle neue (Elektro-)Autos kaufen.

  7. @Carsten Ramsel:

    Jaja, Wetterphänomene und Umweltkatastrophen reden wir uns unter der Diktatur der Grünen nur herbei.

  8. Bhakdi-Sohn Jo betreibt in den USA ein Biotech-Unternehmen, das u.a. PCR-Tests produziert:

    https://www.youtube.com/watch?v=ftmqIZ04hK8

  9. Die typische Abwärtsspirale:

    Inzwischen ist Bhakdi ganz offen vollständiger Impfgegner.

    https://twitter.com/BMauschen/status/1599821327958802432

  10. Freispruch für Bhakdi

    So läuft den Rechtsstaat. Den die Leerdenker aber ansonsten ständig attackieren und als Unrechtsstaat beschimpfen, wenn ihre Gurus und Helden sich vor Gericht verantworten müssen. Die Schere im Kopf dieser Leute ist inzwischen 20 m lang.

  11. Ein falsches Verständnis von Meinungsfreiheit? Der Zentralrat der Juden hat empört auf den Freispruch von Sucharit Bhakdi reagiert. Auch die Generalstaatsanwaltschaft ist nicht einverstanden mit dem Urteil.

    https://www.spiegel.de/panorama/justiz/sucharit-bhakdi-zentralrat-der-juden-kritisiert-freispruch-fuer-corona-impfgegner-a-340c2c93-5bda-4aa7-b8fb-a204874c28f9

  12. @RPGNo1:

    Es scheint, dass beim Eintritt in die Querdenkerszene als allererstes die Fähigkeit, Selbstwidersprüchlichkeiten zu erkennen, an der Garderobe abzugeben ist.

  13. Zum Freispruch und seiner Begründung:

    Mir wäre neu, dass der Volksverhetzungsparagraph eine Art Variante des Beleidigungsparagrafen ist. So aber liest sich die interessante Begründung des Urteils aus Plön: Es sei nicht hinreichend klar, ob Bhakdi das israelische Volk als Ganzes oder „nur die israelische Regierung“ gemeint habe.

    Das geschützte Rechtsgut ist nicht die Betroffenheit der anvisierten Gruppe als solche, was ja auch daran deutlich wird, dass Volksverhetzung ein Offizialdelikt ist. Das geschützte Rechtsgut ist hier, wie auch beim unsäglichen Blasphemieparagrafen, der Schutz des öffentlichen Friedens.

    Was bedeutet, dass es auch gar keines Rechtsschutzinteresses irgendeines „Betroffenen“ bedarf, nicht mal eines Interesses an einer Rechtsverfolgung. Genau dies imaginiert aber die Urteilsbegründung, weil sie auf die subjektive Betroffenheit abstellt, obwohl dies nicht zum Straftatbestand gehört.

    So eine Rechtsanwendung ist mir bislang beim Blasphemieparagrafen noch nicht untergekommen. Etwa in dem Sinne, dass der sich „blasphemisch“ Äußernde vielleicht nicht ein religiöses Bekenntnis, sondern nur die deutschen Bischöfe oder die Kurie in Rom oder gar nur seinen Ortspfarrer gemeint haben könne …

    Wie sagte einer meiner Profs mindestens zwei Mal pro Vorlesung:

    „Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.“

    Ok, ist lange her …

    Unter diesem Aspekt würde ich als StA auch in Berufung gehen, auch der Revisionsweg dürfte offen sein, da es sich nicht um einen Tatbestands-, sondern um einen Rechtsfehler handeln dürfte. Warten wir mal ab.

  14. Ein Rechtsfehler wird schwierig, weil das BVG einerseits eine restriktive Auslegung des § 130 StGB fordert, andererseits aber auch die Meinungfreiheit hoch hält und bei mehrdeutigen Aussagen die mildeste, im Sinne des Angeklagten, verwendet werden soll.

    So steht es auch in dem Artikel der ZEIT.

    Die Entscheidung beim Amtsgericht Plön ist typisch wenn der Richter merkt, dass beide Parteien auf Krawall gebürstet sind und, egal wie er entscheidet, in die Berufung gehen.

    Es ist auch möglich, dass die Staatsanwältin sich zurückgehalten hat, um so das Verfahren vor das Landgericht zu bringen.

    Das sind aber nur Vermutungen. Es gibt (noch) keine Protokolle.

  15. Auf der Seite seines Obskurantenvereins MWGFD heißt es, das Urteil habe einen Stein auf dem Weg zum Nobelpreis beseitigt.

    Dass seine Märchenbücher so eine hohe literarische Qualität haben, dass er für den Literaturnobelpreis infrage kommt, war mir nicht bewusst.

  16. @Joseph Kuhn

    Vielleicht meint MWGFD auch den Medizinnobelpreis. Bhakdi hat schließlich COVID-19, die Epidemie und die Coronavakzine kraft seiner unermesslichen Expertise für ungefährlich, nicht existent bzw. gemeingefährlich erklärt und damit 99,9 % der Wissenschaftler dieser Welt vorgeführt.

    Es könnte aber auch um den Friedensnobelkreis gehen. Dem praktizierende Buddisten Bhakdi steht dieser aufgrund seiner Religionszugehörigkeit eigentlich zu. Um so mehr, da er nach dem gewonnen Prozess von seinen Anhängern auch zum Heiligen und Friedensfürst erkoren wurde. Quasi ein Ghandi 2.0.

  17. @ RPGNo1:

    „Vielleicht meint MWGFD auch den Medizinnobelpreis. … Es könnte aber auch um den Friedensnobelkreis gehen.“

    Schon klar. Ich habe nur versucht, es möglichst realitätsnah zu interpretieren. Anders als das Gericht, das ihn freigesprochen hat:

    https://scienceblogs.de/gesundheits-check/2023/05/24/der-verfolgte-prophet/#comment-126572

  18. @Joseph Kuhn

    Nächstes Mal setze ich doch lieber einen Zwinkersmiley zu meinem Kommentar. ;-)

  19. @ RPGNo1:

    Alles gut. Ich hatte den nichtvorhandenen Smiley gesehen.

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