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Janos Hegedüs goes Patreon

| 14 Kommentare

Kurzes Update zum Youtube-Kanal von Dr. Janos Hegedüs:

Ein Gericht hat entschieden, dass die Nonprofit-Videos, die der Facharzt für Innere Medizin aus Überzeugung produziert, rein juristisch dennoch als „geschäftliche“ Angelegenheit betrachtet werden müssen.

Nach dem Gerichtsurteil muss sich leider etwas ändern. Ich darf meinen Kanal nicht mehr so betreiben, wie ich es eigentlich wollte. Meine Online-Tätigkeit zählt als geschäftliche Handlung und ich muss mich an die Regeln halten.

Das bedeutet zum Glück nicht, dass sich etwas an meinen Videos ändern muss, aber ich muss ab jetzt diesen Kanal irgendwie finanzieren. Ich habe eine Idee …

Nämlich Patreon.

Auf dieser Plattform kann man ab sofort Unterstützer oder Mitglied von „Sprechstunde mit Dr. Hegedüs“ werden.

Zum Weiterlesen:

  • Corona-Impfung als Infektionsverstärker? Janos Hegedüs über das neue Video von Clemens Arvay, GWUP-Blog am 1. September 2021
  • Video: Janos Hegedüs über die neuen „brisanten“ Erkenntnisse Arvays zur Corona-Impfung, GWUP-Blog am 26. August 2021
  • „Tipps fürs Gespräch mit einem Impfskeptiker“ von Dr. Hegedüs, GWUP-Blog am 16. April 2021
  • Video: Jan Hegedüs über den Mythos „Immunstärkung“, GWUP-Blog am 14. August 2021
  • Bhakdi debunked: Janos Hegedüs über die Falschbehauptungen des Corona-Verharmlosers, GWUP-Blog am 11. August 2021
  • „Ein Jahr Corona – Im Schatten des Aluhuts“: Dr. Janos Hegedüs blickt zurück, GWUP-Blog am 1. Mai 2021
  • Kraftraumpodcast #44: „Scharlatane, Placebos & YouTube“ mit Dr. Janos Hegedüs

14 Kommentare

  1. Die rechtliche Situation ist mir ein absolutes Rätsel. Warum muss jemand für eine Aktivität bezahlen, obwohl weder Umsatz noch Gewinn vorliegt? Anscheinend entstehen nun durch das Urteil nur irgendwelche Kosten, die es vorher nicht gab?

  2. Wenn Herr Hegedüs auch nur ein winziges Bisschen Geld von Google dafür bekommt, dann gilt das in Deutschland leider schon als „geschäftliche Handlung“.

    Ist genauso, wenn man einen Blog betreibt, bei Twitch streamt etc.; sobald irgendwie eine wie geringe Menge auch immer an Einnahmen generiert wird, wird Gewinnerzielungsabsicht unterstellt und es muss als Gewerbe angemeldet werde.

    Ich weiß nun nicht, wie genau der Fall hier liegt, aber das wäre zumindest eine Erklärung.

  3. Bei 2:23 sagt er: Ich habe schon sehr viel für diesen Kanal geopfert, aber ich kann nicht einfach jeden Monat dafür zahlen, dass ich hier Videos mache. Begeisterung und Berufung hin oder her, das wäre einfach wirklich verrückt und dumm.

    Was ich nicht verstehe: Was für Kosten hat Herr Hegedüs jetzt, die er vorher nicht hatte? Was oder wofür muss er jetzt zahlen im Gegensatz zu vorher? Er hat doch vier Jahre lang seine Videos privat produziert und hochgeladen. Der Modus operandi dürfte sich doch nicht ändern.

    Wenn er sich das bisher leisten konnte, warum soll das jetzt nicht mehr gehen, nur weil dieselbe Aktivität aus (wohl nur Juristen nachvollziehbaren Gründen) als geschäftlich gilt? Als Hobby war es ja auch nicht kostenlos für ihn.

  4. @Gnaddrig

    Das habe ich mich, nachdem ich eine Begründung dafür geschrieben hatte, warum das Ganze nun als „geschäftlich“ gilt, auch gefragt.

    Da jetzt für eventuelle Einnahmen Steuern bezahlt werden müssen, kann es vielleicht sein, dass sich der Kanal nicht mehr selbst trägt. Ansonsten sehe ich auch keinen Unterschied.

  5. @Christian Becker:

    Ich frage mal nach.

  6. @ Christian Becker: Steuern können doch nur auf Umsatz oder Einnahmen (u.U. ab einer Grenze für Bagatellbeträge) anfallen. Da müsste gelten: Keine Einnahmen – keine Steuern.

    @ Bernd Harder: Bin gespannt, was dabei rauskommt. Ohne guten Grund wird er das ja jetzt nicht so machen, und nach persönlicher Geldgeilheit sieht es nicht wirklich aus…

  7. Ich unterstütze ja grundsätzlich sehr gerne, aber ich bin doch verwundert über die Argumentation.

    Welche Kosten entstehen denn nun zusätzlich durch dieses Urteil. Wenn der Blog jetzt als gewerblich betrachtet wird, dann kann man die Kosten auch steuerlich absetzen, das spart doch Geld und kostet nicht zusätzlich??

  8. @alle:

    Nach Rücksprache mit Dr. Hegedüs kann ich einige Punkte benennen:

    – Der besagte Prozess hat sich über zwei Jahre hingezogen und verschlingt eine höhere vierstellige Summe an Anwaltskosten.

    – Vorsorglich wird sich Dr. Hegedüs eine spezielle Rechtsschutzversicherung zulegen, die ebenfalls regelmäßig kostet.

    – Es wird künftig ein Steuerberater notwendig sein, um die „Monetarisierung“ des Kanals sauber zu regeln.

    – Das aktuelle Impressum ist nur ein vorläufiges. Da Dr. Hegedüs verständlicherweise nicht seine Privatadresse angeben möchte, wird er sich ein kleines – eventuell auch virtuelles – Büro mit ladungsfähiger Anschrift zulegen müssen.

    Ohne ins Detail zu gehen, sind das im Wesentlichen die Gründe.

  9. Ist nicht zu fassen, sage auch ich als alter Rechtsverdreher und Bürokrat.

    „Geschäftlich“ und „gewerblich“ sind zwei verschiedene Dinge.

    „Gewerblich“ setzt Gewinnerzielungsabsicht voraus, das wird bei Dr. Hegedüs wohl nicht vorliegen und auch nicht angenommen worden sein.

    „Geschäftlich“ bringt einiges an zusätzlichen Anforderungen mit sich, denn das bedeutet, dass er die Video-Aktivitäten sozusagen als Teil seiner ärztlichen Berufsausübung betreibt.

    Das halte ich auch für großen Stuss, aber das mag so gesehen worden sein. Und daran knüpfen sich dann eben Dinge wie ladungsfähige Anschrift, wettbewerbsrechtliche Risiken (die vor allem) und mehr. Allein das zu bewältigen ist Aufwand, ganz zu schweigen vom prozessualen Vorlauf.

    Wobei interessant ist, dass die Kammern meist zweifelhafte Aktivitäten von Ärzten nicht ihrer Berufsausübung, sondern dem Bereich privater Meinungsäußerungen zuordnen (und deshalb nicht tätig werden) – was konträr zur Einstufung eines Blogs wie des von Janos Hegedüs als „geschäftlich“ steht.

    Der Mann sollte eine öffentliche Förderung und auch gern das Bundesverdienstkreuz für seine Aufklärungsarbeit bekommen und keinen Dämpfer, den die einschlägige Szene sicher auch noch als „Erfolg“ verbuchen wird.

    Da ist was faul im System.

  10. Die hohe vierstellige Summe kriegt er ja wieder, er hatte hier höchstens einen Finanzierungsnachteil, so erklärt er das im Video

    Die Rechtschutz und virt Adresse kann er schon abziehen von der Steuer, aber dann kommt wieder beim Amt das Thema Gewinnerzielungsabsicht/Liebhaberei auf den Tisch etc…

    Evtl. müsste man im Detail mit ihm mal reden und ihm etwas Beratungsleistung anbieten….
    Ich bin sicher ich könnte es mit ihm so hinbekommen das es legal und ohne Ärger abgeht….

    Kosten wird er aber sicherlich ein paar unvermeidbare haben, kritisch wirds dann aber wenn im die Behörde dann wieder nachtritt… ich denke am Ende wirds einfach drum gehen das er einfach n paar Euro braucht um diese Rechtschutz zu zahlen…

    ich wart mal auf sein ausführliches Erklärungsvideo…
    Ich hatte ihm eh schonmal angeboten ob ich ihm z.b. equipment schenken könnte weils eigentlich nicht sein kann das er für die tolle arbeit auch noch zahlen muss

    vielleicht ist ihm das jetzt mit dem Prozess auch nochmal besser bewusst geworden…

  11. @Doc.Schwurbel:

    Die hohe vierstellige Summe kriegt er ja wieder, er hatte hier höchstens einen Finanzierungsnachteil, so erklärt er das im Video

    In keinem Fall vollständig.

    Ich habe mit ihm heute gesprochen, es ist sicher sinnfrei, hier jetzt darüber zu spekulieren, was er alles tun könnte und sollte und müsste und überhaupt.

    In erster Linie weiß er das wohl am besten.

  12. In welchem Kontext ging es um die Einordnung als „geschäftlichen Tätigkeit“? Das lässt sich ohne nähere Angaben ja überhaupt nicht einordnen.

    Ging es um die Impressumspflicht nach § 5 TMG? Die ist mit Anlage eines Impressums doch erledigt.

    Die Gerichtskosten und Anwaltskosten nach RVG gibt es doch nach Kostenzuspruch im Urteil im Verhältnis zwischen Obsiegen und Niederlage mit den Klageanträgen wieder von der Gegenseite zurück erstattet. Bei einre höheren Honorarvereinbarung natürlich nicht. Die würde eine Rechtsschutzversicherung aber auch nicht tragen.

    Wie hoch ist denn der Streitwert?

  13. @Heiko Nock:

    Sorry, aber wir können hier keine näheren Auskünfte zu einem Rechtsstreit geben.

    Wenden Sie sich damit doch bitte an Dr. Hegedüs.

  14. @Bernd Harder

    Danke fürs Nachfragen.

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