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Wie ist die Rechtslage, wenn man meint, auf einen Geist zu schießen, aber einen Menschen tödlich trifft?

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Kurioser Fall:

Ein geistergläubiges Mitglied einer bewaffneten Bürgerwehr schießt auf einen Maurer, den er aufgrund seiner weißen Berufsbekleidung für eine Geistererscheinung hält.

So geschehen im Jahr 1804 im Londoner Stadtteil Hammersmith.

Die Rechtsfragen, die das Geschehen aufwirft, wurden allerdings erst vor kurzem, im 21. Jahrhundert, abschließend geklärt.

Hoaxilla zeichnen die Geschichte nach:

Unfall, Selbstverteidigung, Totschlag oder gar Mord?

  • Hoaxilla #280 – „Der Geist von Hammersmith“ vom 26. Juli 2021
  • „Orte, die Besucher das Fürchten lehren“ – aber was spukt da eigentlich? GWUP-Blog am 30. Oktober 2017

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