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Neuer PR-Gag der „Querdenker“: Berliner Karaoke-Bar will Christian Drosten verklagen

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Was ist das eigentlich für eine ominöse „Abmahnung, mit der sich Prof. Drosten gerade konfrontiert sieht“, die unser geschätzter Gastkommentator gestern am Rande erwähnte?

Es handelt sich dabei um diesen neuerlichen Geniestreich von RA Dr. Reiner Fuellmich:

Fuellmich und eine „Green Mango GmbH“ (hinter der sich eine Karaoke-Bar in Berlin verbirgt) beklagen die „grob unverhältnismäßigen […] Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie“ und den dadurch entstandenen „erheblichen Schaden“.

Im weiteren Schreiben heißt es: „Für diesen Schaden sind Sie persönlich verantwortlich.“ Sie fordern von Drosten, seinen „fehlerhaften Beitrag zur Politikberatung im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise richtigzustellen sowie unserer Mandantin den bereits entstandenen Schaden zu ersetzen“.

Und anscheinend gibt es tatsächlich Zeitgenossen (wie unser Kommentator zum Beispiel), die an dieser Stelle nicht in haltloses Gelächter ausbrechen, sondern ernsthaft glauben, dass diesem Schrieb „eine gerichtliche Klärung folgen wird, die dann womöglich deutlich unangenehmer ausfallen dürfte“.

Dürfte sie nicht.

Nicht nur das Netz amüsiert sich über diesen Unsinn – auch Anwalt Jun schreibt von „Quatsch-Jura“ beziehungsweise von einer „PR-Aktion“ der „Querdenker“.

Heute hat Jun noch ein Video dazu eingestellt:

Der Kläger wird nicht so verrückt sein, die Klage einzureichen, da Drosten sofort eine negative Feststellungswiderklage mit Millionenstreitwert erheben könnte. Der PR-Gag kostet dann 43.389,80 EUR. Der Querdenken-Anwalt hatte zwar versucht, das Risiko mit einer Teilforderung von 50.000 EUR zu begrenzen, dabei aber nicht daran gedacht, die berühmte Forderung zu begrenzen.

Drostens aktuelle Aufforderung, endlich mal „was beizutragen“, legen die „Querstänker“ (Mike Krüger) offenbar sehr eigenwillig aus.

Update vom 9. November 2021

Fuellmich verliert vor Gericht gegen Drosten, weil er sich weigert, eine Maske aufzusetzen

Zum Weiterlesen:

  • Wer ist eigentlich „Das Volk“ gegen Corona? Geld, Klagen und Extremismus bei den Querdenkern, GWUP-Blog am 4. Dezember 2020
  • Anwalt Jun über die Sammelklage der Corona-Leugner, den Begriff „Leugner“ und die PCR-Tests, GWUP-Blog am 1. Dezember 2020
  • Mit 800 Euro zum Schadenersatz für die Corona-Maßnahmen? Kanzlei WBS über die Aussichten der „Querdenker“-Sammelklage, GWUP-Blog am 30. Oktober 2020
  • Corona-Krise: Virologen werden zur Zielscheibe, dw am 12. Dezember 2020

17 Kommentare

  1. OMG! Die Nachricht war für einen Lacher am Morgen gut. Vielen Dank!

    In der Coronaleugner- und Querdenkerszene mag der Fuellmichel Punkte gesammelt haben. Aber er ist überall sonst aufgrund seiner vorherigen Aktionen nicht nur in seiner Reputation verbrannt, sondern hat sich nun endgültig Hohn und Spott preisgegeben.

  2. Eine Anmerkung zum Video von Herrn Jun. Ab 9:10 min geht er auf den Umstand ein, dass Querdenken 711 den „Goldenen Aluhut“ verklagen will und verknüpft diesen Punkte mit dem zweifelhaften Finanzgebaren von Michael Ballweg in Bezug auf seine Querdenken-Vereinigung.

    https://youtu.be/O9U3WbNnoko?t=554

    Dies sollte man im Auge behalten.

  3. @RPGNo1, der füllmich-de Taschen hat sich lächerlich gemacht, aber hat trotzdem nicht schlecht kassiert, falls es stimmt (im Netz gelesen) haben inzwischen 1300 Leute für die „Sammelklage“ eingezahlt. rechnet mal nach 1300mal 1000(800+MwSt). dafür kann man schon mal den Idioten spielen. (dazu kommt noch das Geld für die sog. „Abmahnungen“)

    Der spielt doch weiter den Bekloppten mit so wenig Arbeit ist seit langem nicht soviel Geld (verdient) gemacht worden, und da kommt noch ne Menge mehr ;-((

  4. Falls Herr Füllmich den Kläger als Anwalt vertritt, macht er auf jeden Fall Profit – er bekommt sein Geld so oder so, egal, ob sein Mandant gewinnt oder verliert.

  5. @diabetiker

    Ist mir schon klar, dass es Fuellmichel u.a. (ev. auch vor allem) um Knete geht. Das machen Ballweg, die Busunternehmer, die Coronaleugner zu Demos karren, oder der baldige Ex-Präsident der US of A auch nicht anders.

  6. Das Sendungsbewußtsein des Füllmich und seiner Truppe sollte man aber auch nicht unterschätzen – ich traue denen zu, daß sie den Barbesitzer zu einer solch blödsinnigen Klage antreiben, nur um die große Bühne eines Gerichtssaales zu haben.

    Ganz egal, ob der Schaden für den Kläger am Ende immens ist oder nicht.

    In jenem denkwürdigen Gespräch mit einem seiner Adepten vor mehr als einem Monat stellte sich nämlich eine bemerkenswerte Selbstüberschätzung dieses Menschen heraus, als er mir vollmundig mitteilte, daß er ja ohne weiteres die ganzen wissenschaftlichen Arbeiten zum Thema Covid verstünde, ohne daß sie ihm erklärt werden müßten.

    Potstausend! Wenn das schon ein Füllmich-Anhängsel von sich sagt, dann muß der große Meister ja darin erst recht gut sein.

  7. diabetiker
    18. Dezember 2020 um 16:25
    @RPGNo1, der füllmich-de Taschen

    Ihre Aussage gilt dann für jeden RA in D, es sei denn, Sie benennen hier RA, welche ihre Mandanten kostenlos vertreten. Ich kenne keine in D.

    Arbeiten auf Erfolgsbasis. Auch dieses ist in D zumindest nicht die Norm. Alle RA arbeiten auf der Basis von Gebührenordnungen egal ob der Mandant verliert.

    Sollte es dennoch RA geben, die auf reiner Erfolgsbasis arbeiten, geht das nur mit einer Honorarvereinbarung vor der Mandantenübernahme. In diesem Falle wird der Anwalt sehr genau die Risiken vorher prüfen.

  8. @Ronny Steinhilber:

    Sie haben sich möglicherweise das Prinzip hinter der „Sammelklage“ von Herrn Fuellmich nicht genau angesehen.

    Da wird derzeit erst mal Geld eingesammelt (800 € pro Person) für eine Klage, der Juristen objektiv keine Erfolgsaussichten einräumen.

    Was dann mit dem Geld geschieht, geht zumindest aus dem „FAQ“ nicht hervor – die Frage einer etwaigen „Rückerstattung“ ist dort nur sehr vage und nach meinem Empfinden eher ablehnend formuliert.

    Das ist mit der Formulierung gemeint, die Sie kritisieren.

  9. Bernd Harder
    30. Dezember 2020 um 10:46

    „Jeder“ RA in D macht nachweislich genau das Gleiche. „Jeder“ Anwalt, bevor er einen Mandanten annimmt, klärt vorher die Bezahlung seiner Arbeit. Eine Vorauszahlung ist dabei fast immer die Norm. Ist diese nicht gesichert, lehnt „jeder“ RA nachweislich das Mandat ab.

    Ich kenne RA in Deutschland, welche für sehr viel einfachere Vorgänge eine Vorauszahlung von z.B, 1700 Euro (2500 Euro) verlangt haben, bevor diese auch nur 1 Wort „geschrieben“ haben. Weitere Beträge werden dann je nachdem ggf. weiter berechnet. Hängt auch von der Kanzlei ab. Ähnliches ist vielfach nachgewiesen.

    Im übrigen werden auch diese RA in D nichts zurückzahlen, wenn der Mandat verliert.
    Auch wenn ein Mandant sein Mandat zurückgibt oder überhaut gar nicht vergibt, also Null Ergebnis hat sieht er oft von dem Geld nichts mehr. Das gilt auch dann, wenn es zu gar keiner Gerichtsklage kommt.
    Und es gibt in D nachweislich Fälle, in denen Sie einen Anwalt aufsuchen, ihren Fall erzählen und wenn Sie dem Anwalt auch gar kein Mandat erteilen, also Null“ und der Anwalt auch keinerlei Rechtsberatung oä gibt
    (er sagt, er kann sich erst dazu äußern, wenn ihm das Mandat erteilt wurde, also für den möglichen Mandaten das Ergebnis = 0 ist, wurde ihm nachweislich eine 1.Kontaktrechnung in Höhe von 700 Euro zugesandt. Für gar nichts.
    Die Vorwürfe an RA Fuellmich sind also reine originale Hetze.

  10. @Ronny Steinhilber:

    Es hindert Sie ja niemand daran, Ihr Geld in dieser „Klage“ zu versenken.

    Und ebensowenig lassen wir uns daran hindern, darauf hinzuweisen, dass die Erfolgsaussichten dieser „Sammelklage“ gegen null gehen – und dass es hier nicht um *eine* Vorauszahlung geht, sondern dass offenbar auf eine sehr große Summe spekuliert wird, die den realen Aufwand bei weitem übersteigt.

    Dass Sie das als „Hetze“ betrachten, ist bezeichnend.

  11. @Steinhilber:

    Wie für Sie geschrieben (aber verstehen tun Sie’s ja eh nicht):

    Hab mir beim Neujahrsjoggen aus kriminalistischer Sicht ein paar Gedanken gemacht, wie ich’s anstellen würde, wenn ich mit einer (angeblichen) #Corona-#Sammelklage den Leuten möglichst risikoarm und effizient Geld abknöpfen wollte (alles rein hypothetisch):

    https://twitter.com/quicker_easier/status/1345449789140447234

  12. Fuellmich wieder in Action. Zusammen mit anderen Coronaleugnern wurde angeblich die Gründung einer Partei „Team Freiheit“ in einer Berliner Bar öffentlichkeitswirksam inszeniert, als die Polizei hinzukam, um dieses illegale Treffen aufzulösen.

    https://www.spiegel.de/politik/deutschland/berlin-polizei-loest-illegales-treffen-von-corona-verharmlosern-in-bar-auf-a-b6637aff-33df-4116-9288-0e7794359ea9

  13. @RPGNo1

    Habe gerade von entsetzten Mitarbeitern des „Bündnis Grundeinkommen“ die Mitteilung bekommen, dass der Noch-Vorsitzende Carl-Richard Klütsch sich eigenmächtig mit den bräunlichen Querquarkdenkern zusammengetan hat und dass das Bündnis handeln wird.

  14. @Peter Friedrich

    Danke, ich musste mich erstmal über das „Bündnis Grundeinkommen“ schlau machen, da ich es bis jetzt nicht kannte. Deren Ziele sind ehrenhaft (ob erfüllbar, steht auf einem anderen Blatt), das Verhalten ihres (Noch-)Vorsitzenden ist indiskutabel und seiner (Noch-)Partei gegenüber daher besonders perfide.

  15. @ RPGNo1:

    Ich weiß gerade nicht, ob ich über die Spinner vom „Corona-Ausschuß“ lachen oder weinen soll: Sie verstricken sich in ihr eigenes Lügengespinnst, daß es geradezu grotesk ist.

  16. Gibt es denn jetzt tatsächlich diese Sammelklage und einen Beweis, dass Füllmich da jeweils 800 € + Mwst pro Kläger kassiert?

  17. @Vreni:

    Dass es die Klage „gibt“ und dafür Geld eingesammelt wird, können Sie auf der Homepage nachlesen:

    http://www.corona-schadensersatzklage.de/faq/

    Ob sie schon „eingereicht“ wurde, ist unklar:

    https://www.volksverpetzer.de/bericht/sammelklage-drosten-tauschung/

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