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Masern-Prozess: Sieg in der Sache, Niederlage in der Form

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Das Oberlandesgericht Stuttgart hat dem Virenleugner Stefan Lanka keine Gelegenheit gegeben, sich als von der Justiz verfolgter Märtyer darzustellen.

Die Kammer gab Lankas Berufung im sogenannten Masern-Prozess statt. Somit muss Lanka die 100 000 Euro, die er für einen Beweis der Existenz des Masernvirus ausgelobt hatte, nicht zahlen.

Das diesbezügliche Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 12. März 2015 ist hinfällig – aus rein formaljuristischen Gründen, wie Richter Karl-Heinz Oleschkewitz betonte.

Bardens

Ganz wohl war dem OLG Stuttgart bei dieser Entscheidung anscheinend selbst nicht.

An die zahlreichen Medienvertreter im Gerichtssaal appellierte Oleschkewitz, „mit Ihren Überschriften“ zu dem heutigen Prozess „sehr vorsichtig“ zu sein. Denn keinesfalls sei es der Kammer angelegen, die Existenz des Masernvirus in Abrede zu stellen.

Was letztendlich den Ausschlag zugunsten Lankas gab, war ein paragraphenhaftes Detail:

Die Auslobung verlangte die Vorlage einer Publikation. Vorgelegt wurden aber insgesamt sechs Publikationen. Der Wortlaut der Auslobung ist aber eindeutig – nicht sechs, sondern eine Publikation hätte vorgelegt werden müssen“,

erklärte Oleschkewitz – und verwies zugleich darauf, dass Lanka „auch 600 Studien nicht akzeptiert hätte“.

Als Auslobender sei es jedoch Lankas Recht, die Kriterien für die Auslobung festzulegen, an die die Teilnehmer sich zu halten hätten. Bei einer Auslobung bestimme alleine der Auslobende die Regeln – und eben auch allein darüber, für welchen Beleg oder Nachweis er gegebenenfalls die Prämie bezahlt.

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Foto: Andreas Weimann

Im Gegensatz dazu war das Landgericht Ravensburg in dieser Frage der Argumentation des Gutachters Prof. Andreas Podbielski gefolgt.

Der Virologe von der Universität Rostock hatte in seiner Stellungnahme zu einem „78-seitigen Erwiderungsschreiben von Dr. Lanka auf mein Gutachten“ dargelegt:

Die Isolierung des Masernvirus wurde in der Zusammenschau der sechs zur Diskussion stehenden wissenschaftlichen Fachartikel mit insgesamt hinreichenden Methoden und Ergebnissen beschrieben. Die Frage, in welchem der Fachartikel dies geschah, zielt auf die vom Beklagten in dieser Betonung neu aufgebrachten Forderung ab, dass die Existenz des Masernvirus in einer Publikation bewiesen sein soll.

Diese Forderung geht allerdings an den aktuellen wissenschaftlichen Gepflogenheiten vorbei. Naturwissenschaftliche Indizienketten oder gar Beweisführungen werden mindestens schon nicht mehr seit Jahrzehnten als Monographien, sondern als Abfolgen von mehreren bis zu sehr vielen Fachartikeln publiziert.“

Podbielski und die Ravensburger Richter waren mithin der Überzeugung, dass Lankas Forderung nach „einer“ Publikation erst nachträglich explizit eingebracht wurde und zudem ohne Bedeutung für den Streitgegenstand ist.

Aus unerfindlichen Gründen meinte das OLG Stuttgart heute, diese Rechtsauffassung korrigieren zu müssen.

In der Ausschreibung hatte es geheißen:

Das Preisgeld wird ausgezahlt, wenn eine wissenschaftliche Publikation vorgelegt wird, in der die Existenz des Masern-Virus nicht nur behauptet, sondern auch bewiesen und darin u.a. dessen Durchmesser bestimmt ist.“

Sehr fraglich, ob hier wirklich genau *eine* Publikation gemeint ist oder „eine“ nicht vielmehr für eine unbestimmte Allgemeinheit steht und die Betonung eher auf „wissenschaftliche Publikation“ und „Nachweis“ liegt – was ganz klar auch dem „Geist“ der Auslobung entspricht.

Von diesem Detail abgesehen, ließ die Kammer indes kaum einen Zweifel daran aufkommen, dass Lanka in der Tat „selbst erdachte Hypothesen als Argumente anbringt“ und „mit seiner Argumentation außerhalb jeglicher etablierter wissenschaftlicher Standards“ agiert, wie Podbielski es vor einem Jahr formuliert hatte.

Mehrfach unterbrach Richter Karl-Heinz Oleschkewitz Lankas weitschweifige Predigten, korrigierte dessen Versuche, Podbielskis Gutachten anzufechten, und hielt dem Virenleugner Egozentrismus und wörtlich einen „einseitigen Blick“ vor.

Auch die mehr als 300 Seiten umfassende Berufungsbegründung Lankas spielte in der Verhandlung keine Rolle, ebensowenig wie angebliche „Gutachten“ von Harald Walach oder Johann Loibner, mit denen Lanka im Vorfeld gewedelt hatte.

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Foto: Andreas Weimann

Dass das Gericht Lanka dennoch Recht gab – wenn auch nicht in der Sache, sondern nur in der Form – nennt der Ruhrbarone-Blog einen „Justizskandal“ und die Schwäbische Zeitung konstatiert eine „schädliche Signalwirkung“.

Unverständlich erscheint auch, warum Lanka seine Auslobung „100 000 Euro für einen Beweis des Masernvirus“ zwischenzeitlich zurückgezogen hat.

Jetzt, da die Formalien dafür höchstrichterlich geklärt sind, könnte es doch eigentlich erst interessant werden – nämlich *die eine* aus den mehr als 10 000 Veröffentlichungen zum Masernvirus herauszusuchen und Lanka erneut damit zu konfrontieren.

Genau davor hat der Impfgegner offenkundig große Angst, die er hinter seinem üblichen großspurigen Gehabe versteckt:

Sie werden sehen, das ist der Beginn einer neuen Zeit in der Wissenschaft.“

Wohl kaum.

Viel eher dürfte das Stuttgarter Urteil dazu beitragen, den Gestalt gewordenen Dunning-Kruger-Effekt nebst seinen Anhängern und ihre kruden Thesen weiter zu disqualifizieren.

Denn dass der Arzt und Kläger Dr. David Bardens den Beweis für die Existenz des Masernvirus erbracht hat, war in beiden Verfahren vollkommen unstrittig.

Als Abwehrverhalten den Torpfosten zu verschieben, mag auf dem Bolzplatz unter Sechsjährigen opportun sein – als Möchtegern-„Wissenschaftler“ hat Lanka sich damit endgültig selbst desavouiert.

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Foto: Andreas Weimann

Zu Recht empfindet Bardens daher den Prozessausgang keineswegs als Niederlage. Ihm sei in allererster Linie wichtig gewesen, auf das Thema Masern aufmerksam zu machen und öffentlich die Bedeutung von Impfungen herauszustellen.

Dafür war der skurrile „Masern-Prozess“ eine unschätzbare Bühne und fraglos hat die Sache gesiegt.

Dr. David Bardens gebührt Dank und Anerkennung.

Zum Weiterlesen:

  • Lanka im Einhornschlösschen: Dr. Mark Benecke über den Masern-Prozess, GWUP-Blog am 20. Februar 2016
  • Nonkonformistisches zum Masern-Urteil, Kritisch gedacht am 17. Februar 2016
  • Masernviren gibt es nicht: Über Morddrohungen und radikale Realitätsverweigerer, GENau am 16. Februar 2016
  • Virusleugner muss sein Geld behalten, Kinderdoc am 17. Februar 2016
  • Impfgegner verliert 100.000-Euro-Wette – muss aber nicht zahlen, FAZ am 16. Februar 2016
  • Erfolg für Impfgegner bei Masern-Wette, DAZ-online am 16. Februar 2016
  • Justizskandal: OLG Stuttgart gibt Impftroll Recht, Ruhrbarone am 16. Februar 2016
  • Wende im Masern-Prozess: Impfgegner Stefan Lanka muss nicht zahlen, Südkurier am 14. Februar 2016
  • Das Masernvirus existiert, Schwäbische Zeitung am 16. Februar 2016
  • Impfgegner gewinnt 100.000-Euro-Streit um Masern, Welt-Online am 14. Februar 2016
  • Impfgegner siegt vor Gericht, Spiegel-Online am 16. Februar 2016
  • Masern-Prozess: Harald Walach springt Lanka bei, GWUP-Blog am 7. Dezember 2015
  • Lanka hat angeblich bezahlt, GWUP-Blog am 28. September 2015
  • Impfkritiker Stefan Lanka entgeht Beugehaft, Südkurier am 28. September 2015
  • Virenleugner Stefan Lanka will seine Wettschulden nicht zahlen: Gericht ordnet Beugehaft an, GWUP-Blog am 25. September 2015
  • Skepkon-Video: 100 000 Euro für den Beweis der Existenz des Masernvirus – im Ernst?!? GWUP-Blog am 23. Mai 2015
  • Masern-Prozess: Bardens gewinnt, Lanka muss zahlen, GWUP-Blog am 12. März 2015
  • Masern-Prozess: Das Urteil jetzt im Volltext online, GWUP-Blog am 11. Juni 2015
  • Rekalked-Video: Oliver Kalkofe zum Masern-Prozess, GWUP-Blog am 19. Juni 2015
  • „Das wirre Weltbild der Impfgegner“ und ihr Lobgejodel auf die Anti-Realität, GWUP-Blog am 20. März 2015
  • Das Goldene Brett 2015: And the Winner is… Stefan Lanka, GWUP-Blog am 22. Oktober 2015

80 Kommentare

  1. „Hallo! #Lanka ist derjene, der Menschenleben gefährdet!“

    https://twitter.com/EinAugenschmaus/status/699633185773252608

  2. Hier beweist sich wieder, daß der „Rechtspruch“:

    Recht haben und Recht bekommen, sind zweierlei Ding

    sich bewahrheitet.

    Ich befürchte, daß das Ganze von den Richtern nicht ganz ernst genommen wurde und man auch wußte, das Herr Lanka nicht in der Lage sein wird, die ausgelobte Summe zu zahlen – ich glaube es war reine „Barmherzigkeit“ (ich würde mir wünschen, das diese „Barmherzigkeit“ auch in anderen Fällen greifen würde)

    Es ist wirklich ein falsches Signal, das hier von seitens der Justiz gesetzt wurde.

    Das gleicht einem Freibrief für jeden, die irgendeinen Mist behaupten und dann auch noch frech Menschen herausfordern und einen Preis ausloben und dann „ungestraft“ davonkommen…

  3. Wie kann eine Arbeit, die die Größe beweist, denn nicht die Existenz beweisen??

  4. „Die Auslobung verlangte die Vorlage einer Publikation. Vorgelegt wurden aber insgesamt sechs Publikationen. Der Wortlaut der Auslobung ist aber eindeutig – nicht sechs, sondern eine Publikation hätte vorgelegt werden müssen”

    Mir hat man ja auch schon nachgesagt, pingelig zu sein, aber:

    WTF?!

  5. Richter gegen einen Heilstein gelaufen….?
    anders kann ich es mir nicht erklären.

  6. Es ist gekommen, wie ich und andere bereits gleich nach dem ersten Richterspruch befürchtet haben: mit der Berufung wurde die Schicksalsuhr auf Null zurückgestellt, und diesmal hat sich Gottes unergründliche Hand (in Form des OLG Stuttgart) schützend über Lanka gelegt.

    Sinngemäß verstehe ich das Urteil so: „Sie sind auf einen Trick hereingefallen. Selber schuld!“

    Oder soll man nicht besser sagen, auf eine Gesetzeslücke? Auf eine juristisch legitimierte Falle, für die man allerdings noch die tatkräftige Hilfe der Rechtsprechung braucht? Dass die auf Seiten der Pseudowissenschaften steht, ist hinlänglich bekannt.

    Es kann also jeder „ausloben“, was er will – er braucht nur seine Kriterien entsprechend zu definieren, um sichergehen zu können, niemals bezahlen zu müssen? Wenn das tatsächlich die Rechtslage ist, wäre eine Petition an der Bundestag notwendig mit der Bitte, das Gesetz zu ändern.

    Ansonsten bin ich gerne bereit, mich an einem Shitstorm gegen das OLG Stuttgart zu beteiligen. Und an einer Spendenaktion für Bardens, der nun auf Schulden in fünfstelliger Höhe sitzen dürfte.

  7. War denn der Umstand, dass Lanka EINE alles beweisende Studie verlangt hatte, diese aber nicht vorgelegt werden konnte, auch Teil seiner Verteidigungsstrategie? Könnte Lanka seine Ausgelobung mit Absicht so formuliert haben, weil er wusste, das diese Art von Einzelstudie im wissenschaftlichen Alltag aus praktischen und/oder verfahrenstechnischen Gründen nicht vorkommt oder vorkommen kann? Oder hat ihm das Gericht da quasi ohne Not eine goldene Brücke gebaut?

    Könnte man denn theoretisch die EINE Studie tatsächlich anfertigen (jetzt mal die Frage der wissenschaftlichen Sinnhaftigkeit beiseite lassend) und dann das ausgelobte Geld einfordern? Wäre interessant zu erfahren, ob das Gericht in diesem Fall gegen Lanka entschieden hätte.

  8. Können wir David Bardens motivieren, die Sache weiter zu ziehen? Kann die GWUP Geld sammeln? Über eine Crowdfunding-Plattform wäre das ja einfach zu bewerkstelligen. Wenn die GWUP einen nicht alleine auf diesen Fall ausgerichteten Rechtshilfefonds gründet und dafür Mittel sucht (und sich ein paar Prämien ausdenkt, z. B. Bücher, SkepKon-Eintritte), wären beispielsweise die Spielregeln von wemakeit.com eingehalten.

    Ich bin überzeugt, dass so ein anständiger Betrag zusammenkäme. Ich würde 5 Tickets fürs Denkfest 2017 als Prämie einwerfen. Und natürlich auch etwas spenden.

  9. Ein befreundeter Rechtsanwalt sagte mir einmal, die Richter machten es sich möglichst einfach. Deshalb werden sehr gern Formfehler für die Begründung eines Urteils herangezogen. So ähnlich empfinde ich es auch hier:

    Die Richter habe es vermieden, zur eigentlichen Frage -gibt es Masernvieren- Stellung zu nehmen. Statt dessen wählten sie zur Entscheidungsfindung rechtliche Feinheiten.

  10. @akkordeonator:

    Das denke ich auch.

    Der Gutachter hatte vor einem Jahr darauf hingewiesen, dass Studien angefertigt werden im Hinblick auf eine ganz bestimmte medizinische/wissenschaftliche Fragestellung – und nicht, um im Jahr 2016 als juristischer Beweis in einem Zivilverfahren herzuhalten.

    Man hätte im Grunde gezielt eine Studie dafür anfertigen müssen, um auf der sicheren Seite zu sein.

  11. Ich glaube nicht das Lanka das so geplant hat. Vielmehr wird einem Anwalt das kleine Wörtchen aufgefallen sein und hat die Berufung nun daran aufgehängt.

  12. Ich halte die Entscheidung, dass das Wort „eine“ im Sinne von „eine einzelne“ ausgelegt werden sollte für äußerst fragwürdig.

    Da es sich schließlich um eine Auslobung über ein wissenschaftliches Thema handelt, könnte man gut davon ausgehen, dass die Auslobung in einer wissenschaftsüblichen mathematisch-exakten Sprache gehalten wurde. Und mathematisch gesehen ist „eine“ ungleich „genau eine“.
    Die Aussage „Es gibt ein Masernvirus“ wird ja auch nicht falsch durch die Tatsache, dass es leider deutlich mehr Masernviren als genau eines gibt.

  13. In der Tat! Ich kann mich nur Jay Arrrgh anschließen. Sogar in der Krone aller Wissenschaften, der Mathematik, würde „eine“ mit „mindestens einer“ interpretiert!

    Es würde mich deshalb sehr interessieren, auf welcher Grundlage der Richter seine m.E. rein persönliche Definition des Wortes getroffen hat.
    Wo hat er die her?

  14. Wird David Bardens in Berufung gehen? Ich würde es sehr hoffen, kann allerdings auch verstehen, wenn er jetzt die Schnauze voll hat. Die Ganze geschichte hat ihm ja auch so einiges an Unannehmlichkeiten beschert.

    Ich empfinde das Urteil als Wortklauberei. Auch sechs Publikationen können zusammengefasst durchaus als eine gelten, wenn es um die Sache geht. Wenn da jetzt irgendjemand sich drauf versteift, dass es genau eine Arbeit sein soll, die alle Kriterien gleichzeitig erfüllt, so wurde dem Thema nicht gedient.

  15. @nota.bene:

    Es kann also jeder “ausloben”, was er will – er braucht nur seine Kriterien entsprechend zu definieren, um sichergehen zu können, niemals bezahlen zu müssen? Wenn das tatsächlich die Rechtslage ist, wäre eine Petition an der Bundestag notwendig mit der Bitte, das Gesetz zu ändern.

    Natürlich kann jeder ausloben, was er will und die Kriterien nach eigenem Belieben formulieren. Wie sollte das auch anders sein?

    Was, wenn nicht der Wortlaut der Auslobung soll denn die Grundlage für die Entscheidung sein, ob die Bedingungen erfüllt sind? Wer sollte denn solche Auslobungen wie korrigieren? Sollte es eine Schiedsstelle geben, die die „amtliche“ Lesart einer Auslobung festlegt? Mit welcher Begründung soll man solche Texte nachträglich strenger oder weiter fassen? Und was für ein Gesetz soll da wie geändert werden? Wollen Sie die Vertragsfreiheit abschaffen?

    Es ist natürlich schade, dass Lanka nicht zahlen muss, aber Wortlaut ist Wortlaut. Wenn er ausdrücklich „eine wissenschaftliche Publikation“ gefordert hat, muss diese Bedingung eben so erfüllt sein, damit er zahlen muss. Wenn Barden sechs Publikationen benötigt, um den Nachweis zu führen, hat er diese Bedingung eben nicht erfüllt. Insofern treffen Sie mit “Sie sind auf einen Trick hereingefallen. Selber schuld!” den Nagel auf den Kopf.

    Einen Shitstorm gegen das Gericht halte aber ich für völlig unsinnig – Richter sind eben dem geltenden Recht verpflichtet, auch wenn die Entscheidungen manchem nicht gefallen. Wenn wie hier formale Gründe zu einer sachlich absurden Entscheidung führen, ist das bedauerlich, aber immer noch rechtsstaatlicher als ein Urteil, das irgendeinen „gesunden Menschenverstand“ über die Rechtslage und die einschlägigen Tatsachen stellt. (Da gäbe es dann nämlich erstens noch ganz andere vermeintlich „gesunde“ Dinge, die richterliche Entscheidungen beeinflussen könnten und zweitens wären damit der Willkür und Gefälligkeitsjustiz Tür und Tor geöffnet.) Ob die Interpretation der Auslobung, die das OLG hier verwendet, wirklich korrekt ist, ist eine andere Frage. Vielleicht geht das ja vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

    Immerhin ist in beiden Verfahren mehr als deutlich gemacht worden, dass Lanka in Sachen Masernvirus völligen Unsinn redet und dass Barden stichhaltige Beweise für die Existenz des Virus vorgelegt hat (nur eben nicht in der in der Auslobung genannten Form).

  16. @Joachim Ripken:

    Es wäre nur noch eine Revision möglich, die hat das OLG aber nicht zugelassen.

    Dagegen müsste man erst mal eine Beschwerde einlegen – also riesiger Aufwand.

  17. @Daniel Lauckner:

    Lanka kann das drehen, wie er will.

    In einem Artikel zu dem ersten Urteil hatte er geschrieben:

    << Ein Jungarzt sandte mir nicht EINE Originalarbeit des RKI, sondern sechs Publikationen aus dem Ausland << (Hervorhebung durch Lanka). Er ist also gleich nach dem ersten Urteil zwar auf diesen Punkt am Rande eingegangen, widmet sich aber im Folgenden dennoch ausführlich den sechs Studien. In seiner Erwiderung zum Gutachten von Prof. Podbielski schrieb Lanka: << Der Gutachter kommt nach Analyse der 6 zu begutachteten Publikationen auf Seite 27 des Gutachtens zum Schluss, dass nur die Kombination der sechs vorgelegten Publikationen den wissenschaftlichen Beweis für die Existenz des Masern-Virus ergäbe. Eine Publikation alleine reiche nicht. Damit bestätigt er, dass eines der drei Kriterien für den Erhalt des Preisgeldes, dass „eine“ wissenschaftliche Publikation vorgelegt werden muss und nicht eine willkürliche Kombination mehrerer Aussagen aus mehreren Publikationen, um das Preisgeld zu erhalten, nicht erfüllt ist. << Danach folgen 70 Seiten über die sechs Studien. Das zeigt, dass Lanka sich mehrere Optionen ausgedacht hat, um dann je nach Bedarf eine davon zu ziehen. Wie die Löffel-Tricks von Uri Geller.

  18. Hallo,

    endlich ein Gericht was Hoffnung macht! Lanka verlangt nichts anderes, als das nach den Regeln des RKI die Existenz des Virus DIREKT und nicht indirekt nachgewiesen wird. Das ist hier kein Formfehler, sondern schlicht und einfach kann man den Direktnachweis nach der Definition, wie es auch das RKI verlangt, bisher für kein pathogenes Virus liefern. Punkt. So einfach ist das.
    Jetzt will man es als juristisches Formfehlurteil abtun, was es definitiv nicht ist.

  19. @gnaddrig: „Was, wenn nicht der Wortlaut der Auslobung soll denn die Grundlage für die Entscheidung sein, ob die Bedingungen erfüllt sind?“

    Richtig – aber dann hätte Lanka eben nicht „eine Studie“ fordern dürfen, sondern „GENAU eine Studie“ fordern müssen. Zumindest mathematisch gesehen – und ich wüßte nicht, welche, wenn nicht eine mathematische, Definition man bei einem Zahlwort ansonsten zugrunde legen sollte.

  20. @Mario:

    Da sind Sie – wie alle Lanka-Fans – sehr schlecht informiert.

    Die Existenz des Masernvirus ist durch die sechs Studien eindeutig nachgewiesen, auch „direkt“.

    Auszug aus dem Schreiben des Gutachters:

    << Der Goldstandard eines bis ins molekulare Detail charakterisierten Agens wurde durch den vom Kläger aufgeführten Übersichtsartikel von Horikami & Moyer und die darin zitierten Arbeiten zur vollständigen Genomsequenzierung des Masernvirus eingebracht. Mit der Genomsequenz des Masernvirus können alle modernen Wege zum direkten (z.B. Antigennachweise, Hybridisierungen, Nukleinsäureamplifikation) oder indirekten eindeutigen Nachweis eines Mikroorganismus in einem Wirtsorganismus beschritten werden." In zwei Verfahren wurde anerkannt, dass die Beweislage völlig eindeutig ist. Ihr Guru stiehlt sich aus der Affäre, indem er eine juristische Spitzfindkeit geltend macht. Wie verhält sich das gleich nochmal mit dem Anspruch Lankas, "Wissenschaftler" zu sein und eine wissenschaftliche Auseinandersetzung führen zu wollen? Ein echter Wissenschaftler würde eine eindeutige Gesamtschau selbstverständlich akzeptieren, anstatt in sich unsinnige Bedingungen ("EINE Studie") aufzustellen und sich vor Gericht damit herauszureden. Erbärmlich.

  21. „Ein Bärendienst des OLG Stuttgart für die Impfgegner“:

    https://kinderdoc.wordpress.com/2016/02/17/virusleugner-muss-sein-geld-behalten/

  22. Das sind die Situationen in denen ich mich frage: Wie schafft man es blöd und gleichzeitig so clever sein?

  23. Ein weiteres tolles Urteil gabs gestern auch noch:
    Einer Brauerei wurde verboten, ihr Bier als „bekömmlich“ zu bewerben, da es über 1,5% Alkohol enthält.
    Die große Frage ist, warum Homöopathen ihre Zuckerkügelchen und Tinkturen mit dem Spruch „wirksam bei“ bewerben dürfen, ohne dass eine Wirkung bewiesen ist.
    Beispiel Meditonsin, Originalton:
    „Meditonsin, Homöopathischer Tri-Komplex gegen Erkältung“ und „Enthält 6 Vol.-% Alkohol“.
    Also liebe Richter, es gibt noch viel zu richten.

  24. Ich fürchte, ich muss meine vorschnellen Äußerungen von vorhin revidieren. Das Urteil des OLG Stuttgart spiegelt wohl geltendes Recht wider. Es ist tatsächlich so, dass eine Auslobung absolut unverbindlich ist. Mithin wertlos, da der Auslobende vor Gericht immer gewinnen würde. Rechtlich so wenig bindend wie ein Eheversprechen, dessen Erfüllung vom „Vertragspartner“ auch nicht eingeklagt werden kann. Ein Gutes hat es immerhin: die GWUP muss um ihre 10 000 Euro beim jährlichen Scharlatancheck nicht fürchten. Und James Randi, bei entsprechender Rechtslage in den USA, um seine Million wohl auch nicht. Oder hat sich die GWUP kein juristisches Hintertürchen offen gelassen?

  25. @nota.bene:

    << Oder hat sich die GWUP kein juristisches Hintertürchen offen gelassen? << Eigentlich nicht, warum denn? Es müsste nur mal jemand den Test bestehen. Wir sind keine Ideologen wie Lanka, die um jeden Preis ihre Filterblase verteidigen müssen. https://blog.gwup.net/2015/12/02/wissenschaft-und-blodsinn-was-ware-wenn-jemand-den-psi-test-der-skeptiker-bestehen-wurde/

  26. Sag ich doch:

    „von der Signalwirkung her aber ein krasses Fehlurteil“

    http://hpd.de/artikel/richter-und-masern-12747

  27. Dass Richter in vielerlei Hinsicht keine Fachkompetenz vorweisen können, wäre nur halb so schlimm, wenn sie wenigstens Menschen Glauben schenken würden, die diese Kompetenz besitzen.

    Aber eine heiße Steilvorlage „Nur weil etwas eine räumliche Größe besitzt, muss es nicht zwangsläufig existent sein“…

    na dann… *lach*

  28. @ Michael Fischer:

    dann hätte Lanka eben nicht “eine Studie” fordern dürfen, sondern “GENAU eine Studie” fordern müssen

    Er kann behaupten, er habe genau das getan. Man sieht nicht, worauf in der Formulierung eine wissenschaftliche Publikation die Betonung liegt – ging es ihm um eine wissenschaftliche Publikation (i. Ggs. zu einer belletristischen)? Oder um eine Publikation (i. Ggs. zu beispielsweise sechs Publikationen)?

    Man wird nicht nachweisen können, dass er dort den unbestimmten Artikel (sinngemäß irgendeine, evtl. sogar mindestens eine) benutzt hat und nicht das Zahlwort (sinngemäß genau eine). Die sehen im Singular ja genau gleich aus, erst im Plural wird der Unterschied sichtbar (drei Publikationen vs. einige/mehrere Publikationen).

    Man kann sicher darüber streiten, ob bei der Formulierung Lankas in dem Kontext mehr für die enge Interpretation genau eine spricht oder ob die losere Interpretation die näherliegende ist. Die Formulierung ist ungenau, und vermutlich hat Lanka sich das vorher gar nicht so präzise überlegt, sondern nutzt jetzt ein nachträglich gefundenes Schlupfloch, das mit dem eigentlichen Gegenstand des Verfahrens, nämlich der Existenz des Masernvirus, nichts mehr zu tun hat.

  29. @Werner

    Inzwischen geistern in der Werbewelt (gesehen in TV), Werbungen für Medikamente die angeblich auch Homöopathie verträglich sind. Was immer das auch sein mag ;)

  30. Man stelle sich folgendes Gerichtsverfahren vor:

    Richter an Staatsanwalt: „Bitte legen Sie mir einen Beweis für die Schuld des Angeklagten vor.“
    Der Staatsanwalt legt daraufhin 6 Beweise vor.

    Darauf der Richter: „Sehr geehrter Herr Staatsanwalt, ich habe von Ihnen einen Beweis und nicht gleich 6 angefordert. Da Sie meinem Ansinnen nicht gefolgt sind, spreche ich den Angeklagten hiermit frei.“

    Was würde mit so einem Richter geschehen?
    Eventuell eine Ernennung zum Gerichtspräsidenten?

    Man weiß es nicht.

  31. Für mich stellt sich die Frage ob es zulässig ist den zentralen Punkt eines Verfahrens nachträglich zu verändern.

    Wenn Lanka klipp und klar gesagt hätte, er wolle EINE Studie, bevor das ganze Sache des Gerichts würde, wäre das ganze nachvollziehbar.

    Nachdem dies nicht der Fall war, wurde zuerst ein teures Gutachten erstellt und ein offensichtlich komplett sinnloses erstes Verfahren durchgeführt.

    Für mich ist es eine komplette Farce, entweder ist die erste Instanz grob inkompetent an die Sache herangegangen, oder Lanka hat die Gründe der Ablehnung lange vorenthalten (bzw. Nachher erst erfunden).

    Wie das fair gegenüber dem Kläger sein kann, ist mir ein Rätsel

  32. Ich arbeite im Bereich Zulassung (neudeutsch Regulatory Affairs) in der Pharmaindustrie. Da unsere Kunden immer wieder Erklärungen von uns verlangen, stehe ich in regelmäßigen Abständen mit unserer Rechtsabteilung in Kontakt.

    Und ja, unsere Juristen sind auch ganz versessen auf einzelne Formulierungen oder Halbsätze aus dem schlichten Grund heraus, dass uns sonst irgendwann ein Kunde oder Behörde einen rechtlichen Strick daraus drehen kann. Daher kann ich aus diesem Gesichtspunkt heraus das Urteil des OLG verstehen.

    Andererseits rebelliert mein naturwissenschaftlich geschulter Menschenverstand, dass Herr Lanka so billig davonkommt (Taschenspielertrick, sage ich nur) und nicht zahlen muss.

    Ich sehe leider die Gefahr, dass er in seinen zukünftigen Auftritten den formaljuristischen Aspekt dieses Urteils schlicht ausblenden oder zu seinen Gunsten umdeuten wird.

    Wankelmütige und Heilssuchende (siehe seine Jünger im Prozess vor dem LG Ravensburg im März 2015) lassen sich leicht von Halbwahrheiten und Nebelwerfern beeindrucken.

  33. Das Problem mit diesem Urteil ist nicht etwa, dass irgendwelche Spitzfindigkeiten im Text der Wette zum juristischen Gewinn von Herrn Dr. Lanka beigetragen haben, schlimmer ist, dass sich Dr. L. jetzt in seiner Auffassung bestätigt fühlt, man könne das Masernvirus nicht nachweisen.

    Und wenn dann einige Monate vergangen sein werden, wird Herr Dr. L. lauthals verkünden, selbst das OLG habe seine Auffassung geteilt, dass es keine Masernviren gäbe. Und dann werden er, Herr Tolzin und wahrscheinlich noch einige „impfkritische“ Heilpraktiker lauthals weiterpredigen, dass Impfungen gefährlich seien und viele Eltern werden diesen Predigern auf den Leim gehen, ohne zu bedenken, dass ein Doktortitel nicht unbedingt medizinische Sachkunde bedeutet, dass ein Wissenschaftsjournalist nicht unbedingt etwas mit Wissenschaft zu tun haben muss und dass Heilpraktiker medizinische Laien sind.

    Indirekt werden also in Zukunft einige Opfer dieses Urteils zu erwarten sein.

    Auch werden MMS- und GNM-Jünger sowie andere Scharlatane auf Idee kommen, etwas auszuloben und dann bei Erfolg vor Gericht ihre abstrusen Thesen als gerichtlich bestätigt zu vermarkten.

    Das Urteil mag juristisch korrekt sein, aber mit Sicherheit hat Herr Dr. L. den Text der Auslobung nicht mit der Absicht verfaßt einen Notausstieg zu haben, dieser Notausstieg wurde ihm wahrscheinlich erst durch den Anwalt gezeigt.

  34. @Npl:

    Ich wiederhole, was der Gutachter vor einem Jahr geschrieben hat:

    << Die Frage, in welchem der Fachartikel dies geschah, zielt auf die vom Beklagten in dieser Betonung neu aufgebrachten Forderung ab, dass die Existenz des Masernvirus in einer Publikation bewiesen sein soll. << "In dieser Betonung neu": Die Formulierung gab es natürlich vorher schon, die Betonung, dass das *genau eine* Arbeit bedeuten soll, wurde explizit erst nach dem Gutachten über die sechs Studien und ihre Beweiskraft eingeführt. Auf die allererste Nachfrage von Bardens an Lanka, wo denn sein Geld bleibe, hatte Lanka nichts von der Bedingung *einer Studie* erwähnt, sondern geantwortet: << Hierauf reagierte der Beklagte mit Schreiben vom 6.3.2012 (Anl. K6), in dem er monierte, der Kläger habe Publikationen vorgelegt, in denen nur zelleigene Bestandteile und Strukturen dargestellt würden, die nicht isoliert und biochemisch charakterisiert worden seien. Jeder Biologe erkenne sofort, dass es sich bei den Strukturen um endogene, also zelleigene Partikel handle, mit der die Zelle den inter- und intrazellulären Transport, Substanz-Aufnahme und -Abgabe, die Exo- und die Endozytose, erledige. In keiner Publikation finde sich eine Quelle mit einem Hinweis auf eine erfolgte Isolation und Charakterisierung der behaupteten „Masernviren“. Er könne dem Kläger das Preisgeld deswegen nicht aushändigen, hoffe aber, dass dieser sich ernsthaft dafür einsetze, dass der Viren-Irrtum, der in Deutschland zum Betrug geworden sei, aus der Welt geschafft werde. << Erst auf die Klage von Bardens antwortete Lanka dann: << Verlangt worden sei zudem eine (einzige) Publikation, in der sowohl der Nachweis für die Existenz des Masernvirus erbracht als auch dessen Durchmesser bestimmt werde, so dass es nicht genüge, wenn - wie vom Sachverständigen vertreten - lediglich die Kombination der wissenschaftlichen Aussagen in den sechs vom Kläger vorgelegten Fachartikeln die Existenz des Masernvirus beweise und zumindest zwei dieser Artikel hinreichende Angaben zum Durchmesser des Masernvirus enthielten. << In seinem Urteil vom 12.3.2015 hat das Landgericht Ravensburg diese Behauptung Lankas komplett verworfen: << auch ist die Auslobung nicht dahingehend zu verstehen, dass der geforderte Nachweis in einer einzigen Publikation erbracht sein müsse oder dass Übersichtsarbeiten nicht herangezogen werden dürften << Anscheinend folgte das Gericht in diesem Punkt der Auffassung des Gutachters, der zu Lankas Einwänden schrieb: << Dem Beklagten ist mit dem Aufbringen einer arbiträr gewählten Vorgabe für Indizienketten entgegenzuhalten, dass Wissenschaft – und redliche zumal – so nicht funktioniert. Genauso wie er sich nunmehr persönlich eine Indizienkette zurechtlegt, die offenkundig durch die sechs Artikel nicht erfüllt wird, könnte sich jeder andere eine alternative Indizienkette zurechtlegen, die insbesondere durch die sechs oder auch nur durch einen der sechs Fachartikel erfüllt wird. << Also eine reine subjektive Beurteilungssache zwischen Juristen. http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Landgerichte&Art=en&Datum=2015&nr=19277&pos=8&anz=23

  35. Aber die Studie, in der die Grösse des Masernvirus bestimmt wurde, wird doch wohl Fussnoten mit Verweisen auf zugrundeliegende Studien gehabt haben (würde mich zumindest wundern, wenn es nicht so wäre).

    Und in der Wissenschaft werden diese Studien durch ihre Erwähnung automatisch Teil der Studie, in der sie erwähnt werden, da ihre Existenz die Voraussetzung für die getätigten Schlussfolgerungen darstellt. Sonst müsste man ja bei jeder Studie wieder ganz von vorne anfangen.

    Es braucht also nur eine einzige dieser referenzierten Studien die Existenz des Masernvirus zu belegen, schon sind beide Forderungen in einer Studie erfüllt.

  36. @Noch’n Flo:

    Wissenschaftlich alles völlig korrekt und unstrittig.

    Juristisch geht es nur darum, ob der Wortlaut der Auslobung erfüllt ist, auch wenn Lanka Bedingungen stellt, die unter wissenschaftlichen Aspekten blanker Unfug sind.

    Aber das demonstriert halt auch seinen „wissenschaftlichen“ Status, den er so gerne hätte.

  37. @ B. Harder:

    „Juristisch geht es nur darum, ob der Wortlaut der Auslobung erfüllt ist“

    Wäre er ja aber, wenn die Fussnoten als Teil der Studie gewertet würden. Dazu müsste nun ein Spezialist für wissenschaftliche Publizistik befragt werden. Zur Not müsste das BGH in dieser Sache auch ein Grundsatzurteil sprechen.

  38. Herr Lanka ist doch nie und nimmer ein Wissenschaftler.

    Ein akademischer Abschluss reicht für so eine Selbstbeschreibung nicht. Biologe ist er, ein offensichtlich miserabler, aber dank Internet, kann er ein paar tausend Trottel um sich scharen, die ihm ein Auskommen sichern.

    Bei der nächsten „Wette“ sollte man von ihm ein Gesundheitszeugnis verlangen.

  39. Q Berne Harder: Reichlich OT, aber da der Dunning-Kruger-Effekt erwähnt wurde, ein paar Anmerkungen dazu. Es gibt viele gut belegte psychologische Konzepte, mit denen man Sturköpfigkeit und Wissenschaftsignoranz beschreiben und erklären kann, da muss es doch kein Ig-Nobelpreisträger sein.
    1. Es handelt sich um ein rein deskriptives Konzept – wer dumm/inkompetent ist, erkennt seine Dummheit/sein Nichtwissen nicht.

    2. Für diejenigen, die mit dem Effekt bei anderen argumentieren, ergibt sich die komfortable Situation, per Anwendung des DKE die Gegenseite als inkompetenter zu definieren als sich selbst. „Der/die ist zu dumm = Dümmer als ich“ wäre eine adäquatere und gleichermaßen zutreffende Aussage.

    3. Aus dem Effekt kann keine Interventionsstrategie abgeleitet werden, da er keine behebbaren Ursachen benennt. Im Grunde sollte die Argumentation mit DKE zum Abbruch des Versuchs führen, die Meinung anderer durch Argumente oder Kommunikationsstrategien ändern zu wollen, da es sich um unveränderliche Eigenschaften handelt.

    4. In letzter Konsequenz argumentieren Anwender des DKE auf einer vergleichbaren Ebene wie die von ihnen Kritisierten, nämlich mit der Anwendung einfacher Antworten, wo komplexere gefragt wären. Sie sind in der Regel relativ inkompetent, was psychologische Mechanismen betrifft, sind sich aber in ihrer Bewertung sicher.

    5. Nicht zuletzt sollte die Verleihung des Ig-Nobelpreises an den die Urheber für den DKE zu denken geben.

  40. @Michael Fischer

    „Richtig – aber dann hätte Lanka eben nicht “eine Studie” fordern dürfen, sondern “GENAU eine Studie” fordern müssen. “

    Oder HÖCHSTENS eine! ;-)

    @Universum
    Jetzt mal ehrlich, das Urteil erinnert mich an Groucho Marx:
    „Der Müllmann ist da!“
    Groucho:„Sag ihm, wir brauchen heute keinen Müll“.

    Wie kann man sich hier noch um genaue Wortlaute kümmern statt um Inhalte???

    Mir fällt nur noch eins ein:
    Plemm Plemm Plemmi Plemm,
    Urrgl arrgl schlamf.
    Wanzlbompf, danzahompf,
    mssbahufflpfmmpff.

    Und DAS macht wenigstens Sinn!

  41. @Maria Katz:

    Verstehe ich, aber diesen Satz sehe ich anders:

    << Aus dem Effekt kann keine Interventionsstrategie abgeleitet werden, da er keine behebbaren Ursachen benennt. << Ich benenne ja die Ursache konkret, und diese wäre auch prinzipiell zu beheben: Lanka sieht und bezeichnet sich als "Wissenschaftler", ist aber nicht bereit, sich den üblichen wissenschaftlichen Gepflogenheiten zu unterwerfen. Konkret: Er hat ausdrücklich erklärt, mit der Auslobung eine "wissenschaftliche Debatte" über seine Thesen anstoßen zu wollen. Wäre es um eine reine Jux-Auslobung gegangen, hätte man akzeptieren können/müssen, dass diese strikt nach dem Wortlaut ausgelegt wird. Im Fall Lanka hätte man m.E. aber viel mehr den Sinn und die Absicht hinter dem Wortlaut berücksichtigen müssen. Und wenn die wissenschaftliche Gepflogenheit so ist, wie der Gutachter in der Erstinstanz dargelegt hat, dass einzelne Monografien heute nicht mehr üblich sind, sondern Erkenntnisse aus einer Abfolge von aufeinander aufbauenden Arbeiten entstehen - dann sollte Lanka das eigentlich akzeptieren, zumindest wenn er ernst genommen werden will. Das versteht er aber offenkundig gar nicht, deshalb halte ich meine Bezeichnung in diesem Fall für vertretbar. Die "behebbare Ursache" ist in diesem Fall nicht prinzipielle "Dummheit", sondern das falsche Wissenschaftsverständnis eines Pseudowissenschaftlers. Die "Interventionsstrategie" steht in dem Gutachten von Prof. Podbielski.

  42. @ Bernd Harder In der Sache Lanka gehe ich in fast allen Punkten konform mit Dir. Mir ging es um das Etikett DKE, das m.E. grundsätzlich keine wissenschaftliche Relevanz besitzt.

    „Interventionsstrategie“ heisst in diesem Zusammenhang, dass die Beschreibung und Erklärung eines psychologischen Phänomens (in diesem Fall die Unbelehrbarkeit) im besten Fall auch Hinweise zu „Therapie“/Ansätze zur Verhaltensänderung geben sollte.

  43. @Maria:

    „Nicht zuletzt sollte die Verleihung des Ig-Nobelpreises an den die Urheber für den DKE zu denken geben.“

    Aus welchem Grund?

    „Der Ig-Nobelpreis (englisch-/französischsprachiges Wortspiel: ignoble unwürdig, schmachvoll, schändlich), gelegentlich als Anti-Nobelpreis bezeichnet, ist eine satirische Auszeichnung, um wissenschaftliche Leistungen zu ehren, die „Menschen zuerst zum Lachen, dann zum Nachdenken bringen“ („to honor achievements that first make people laugh, and then make them think“).“

    Das heißt doch nicht, dass die dort prämierten Erkenntnisse falsch ode nicht zitabel bzw. verwertbar oder nicht ernst zu nehmen sind.

  44. Lanka hätte doch eh nicht zahlen können. Ich hab da mal gefunden, dass er einen beschlagnahmten Uraltcomputer wieder haben wollte. Offenbar konnte er sich keinen neuen leisten. Und er ist in etlichen Beleidigungsprozessen verurteilt worden. Da mußte er sicher zahlen. Ich nahm mal an, der ist eh aufs Existenzminimum gepfändet.

    die wenigsten intellektuell verwirrten machen doch viel Kohle.

  45. @noch’n Flo:

    << Wäre er ja aber, wenn die Fussnoten als Teil der Studie gewertet würden. << Klingt wiederum logisch - aber nein, auch dann nicht. In der mündlichen Urteilsbegründung bei der Berufung ging es - auch - darum, dass der Wortlaut der Auslobung eine "Puzzle-Beweisführung" (oder so ähnlich) verbiete. Das heißt (sinngemäß), es sei Lanka nicht zuzumuten, sich den geforderten Beweis aus mehreren Publikationen - oder auch Fußnoten - zusammenzusuchen, weil man keine Grenze ziehen könne, ab wann (also ab wie vielen Fußnoten, ab wie vielen anderen Veröffentlichungen etc.) genau der Beweis erbracht sei und wann nicht. Hier habe auch der Gutachter in der Erstinstanz wohl einen Fehler gemacht, weil er es versäumt habe, genau zu beschreiben, welche der sechs Studien konkret welchen Bereich der Beweisführung abdeckt und damit wie viel zur Gesamtschau beiträgt.

  46. @Wolfgang:

    Das Geld war bereits beim Amtsgericht Ravensburg hinterlegt:

    https://blog.gwup.net/2015/09/28/lanka-hat-angeblich-bezahlt/

  47. Spendenaufruf von David Bardens:

    „Ich bekomme derzeit viele Anfragen ob ich Spenden entgegennehme oder ob man eine Crowdfunding-Aktion bzgl. der mir entstandenen Kosten im Zusammenhang mit dem Masernprozess starten soll. Ich habe jedoch von Anfang an mit dem Risiko kalkuliert, den Prozess auch verlieren zu können. Ich möchte Euch daher inständig bitten, an Ärzte ohne Grenzen zu spenden. Die Kollegen arbeiten sehr seriös und man kann sich bei denen sicher sein, dass das gespendete Geld auch da ankommt, wo es gebraucht wird.

    https://www.aerzte-ohne-grenzen.de/spende

    Ärzte ohne Grenzen behandelte im Jahr 2014 nach eigenen Angaben insgesamt 33.700 Masern-Patienten und impfte 1.513.700 Menschen gegen die Infektion.

    Ich bedanke mich im Namen von allen, denen Ihr mit Eurer Spende helft!“

    Euer David

    https://www.facebook.com/david.bardens.14/posts/228101904198484?pnref=story

  48. Dieser Arzt war zu naiv anzunehmen, diese Wette gewinnen zu können, es war alles ein kaukulierter Schauzug von Herrn Lenka, um noch bekannter zu werden. Was Herr Lenka da abzog war Kindergartenkram und hat trotzdem sein Ziel erreichten. Solche Leute müssen in Zukunft ignoriert werden, da jede Auseinandersetzung eher an Kindergarten errinnert, als an ernsthafte Wissenschaft.

  49. Es stellt sich zwar grundlegend die Frage nach der Verhältnismäßigkeit, aber da würde ich sagen, einem Wissenschaftler (und als solcher betrachtet sich ja Lanka) sind sechs Studien ohne weiteres zuzumuten!

    Der Richter hat für meinen Geschmack dann doch sehr viel und einseitig zugunsten von Herrn Lanka interpretiert.

    Nun gut – wären Richter wirklich auf Zack, würden Hunderttausende von Rechtsanwälten arbeitslos!

  50. @Randifan:

    Wie gesagt, ich hatte Sie ja mal um eine Liste gebeten, wen wir *nicht* ignorieren sollen Ihrer Meinung nach.

  51. @Bernd Harder
    Hat die juritische Auseinandersetzung mit Herrn Lenka irgendetwas gebracht? Wäre es nicht besser gewesen, ihn einfach zu ignorieren?

  52. @Randi:

    Ich denke, das müssen Sie einfach Herrn Bardens überlassen und ihm abnehmen, was er dazu sagt (steht im obigen Blogpost).

    Sie kennen sicher das berühmte Brecht-Zitat:

    http://www.zitate-online.de/literaturzitate/allgemein/1085/wer-kaempft-kann-verlieren-wer-nicht-kaempft.html

  53. @Michael Fischer:

    << Nun gut – wären Richter wirklich auf Zack, würden Hunderttausende von Rechtsanwälten arbeitslos! << Und umgekehrt. Wenn das wirklich so sein sollte (wonach es aussieht), dass eine s.g. "Auslobung" nahezu unmöglich zu gewinnen ist, weil der Auslobende völlig willkürlich Regeln setzen und ändern kann - dann hätte ein Anwalt vielleicht auch schon im Vorfeld mal dezent darauf hinweisen können ...

  54. In Ergänzung zu meinem Post von gestern: Es geht schon los. Lanka, seine Claqueure und Jünger beginnen das Urteil in ihrem Sinne umzudeuten, a la „es ist bewiesen, es gibt keine Masernvieren.“

    Der eigentliche Grund für seinen „Sieg“ wird geflissentlich ignoriert. Traurig, traurig.

  55. @ RPGNo1:

    Dass Lanka und seine Anhänger das Urteil zu ihren Gunsten interpretieren werden, war ja vorauszusehen. Schlimm nur, dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Lankas Sieg in Bälde auch in Impf- und Elternforen argumentativ missbraucht werden und zur weiteren Verunsicherung vieler Eltern beitragen wird.

    Ich bezweifle, dass sich der Richter dieser Tragweite seiner Entscheidung bewusst war.

  56. @ noch’n Flo: Naja, geahnt wird ers haben, sonst hätte er die anwesenden Journalisten nicht ermahnt, mit ihren Schlagzeilen vorsichtig zu sein.

    Dass die Impfgegner das ganze verbiegen und zum Trommeln für ihren Wahn missbrauchen werden war zu erwarten. Umso wichtiger ist es, die richtige Information unter die Leute zu bringen.

  57. @Bernd Harder: „…hätte ein Anwalt vielleicht auch schon im Vorfeld mal dezent darauf hinweisen können…“

    Da ist was dran, aber dann hätte der Anwalt von Bardens kein Geld verdient! Es ist ja grundsätzlich gar nicht im Interesse eines Anwaltes, den eigenen Mandanten von einem Prozess abzuhalten.

    Zum anderen stellt sich wohl die Frage, wie sehr dieses Urteil von der Person des Richters abhing. Es ist halt wie im Fußball – der eine pfeift Elfmeter, der andere nicht. Ich vermute, dieses Urteil hätte ohne weiteres bei einem anderen Richter zugunsten von Bardens ausfallen können – wie das Erstinstanzurteil ja auch bewiesen hat. In der Rechtssprechung spielt der Zufall eben durchaus eine nicht zu vernachlässigende Rolle.

    Eine Beschwerde nebst Gang vor das BGH könnte das Ganze sicher nochmal kippen. Es ist alles auch eine Frage des Durchhaltewillens – und vor allem des Geldes, das man zu investieren bereit bzw. in der Lage ist.

  58. @Michael Fischer:

    << Ich vermute, dieses Urteil hätte ohne weiteres bei einem anderen Richter zugunsten von Bardens ausfallen können. << Hat der Richter auch genau so nach der Urteilsverkündung gesagt.

  59. Justitia ist nicht nur blind, sondern auch blond.
    Das Thema ist komplex; es ist schon richtig, daß sich die Justiz an das Gesetzt hält, aber wenn der „gesunde Menschenverstand“ ausgeschaltet wird, dann wird es schon fraglich.
    Man unterschätzt, inwieweit Rechtsprechung ein subjektiver Akt ist…
    Aber von einem „Fehlurteil“ kann man nicht sprechen, da alles (mMn) innerhalb der Rechtsprechung geschah.
    Wenn man sich andere Staaten ansieht, dann kann man eigentlich mit unserer Rechtsprechung zufrieden sein, wobei sie natürlich nicht perfekt ist.

  60. „Dinge, die Impfgegner sagen“ spenden 50 Euro an Ärzte ohne Grenzen – im Namen von Dr. Stefan Lanka:

    https://www.facebook.com/impfgegnerzitate/photos/a.724286280958339.1073741828.724220640964903/983367095050255/?type=3&theater

  61. Der Virologe von der Universität Rostock hatte in seiner Stellungnahme zu einem “78-seitigen Erwiderungsschreiben von Dr. Lanka auf mein Gutachten” dargelegt:

    „Die Isolierung des Masernvirus wurde in der Zusammenschau der sechs zur Diskussion stehenden wissenschaftlichen Fachartikel mit insgesamt hinreichenden Methoden und Ergebnissen beschrieben. Die Frage, in welchem der Fachartikel dies geschah, zielt auf die vom Beklagten in dieser Betonung neu aufgebrachten Forderung ab, dass die Existenz des Masernvirus in einer Publikation bewiesen sein soll.“

    Der Gutachter hat anscheinend die Auslobung nicht richtig gelesen, da stand von Anfang an, dass es EINE Publikation sein muss, es war keine „neu aufgebrachte Forderung“ :-) Hat er wirklich geglaubt, Richter können nicht lesen? Oder hat er sich darauf verlassen, dass ihn alle Gerichte decken werden?

  62. @Liliana:

    Vielleicht können Sie nicht lesen.

    Die Forderung Lankas ist aus wissenschaftlicher Sicht Unsinn und widerspricht allen wissenschaftlichen Gepflogenheiten.

    Darauf hatte der Gutachter ausdrücklich hingewiesen – schließlich hatte Lanka doch behauptet, er wolle eine „wissenschaftliche Debatte“ über seine Thesen anstoßen mit seiner Auslobung.

    Dazu hatte der Gutachter ausgeführt:

    „Die Isolierung des Masernvirus wurde in der Zusammenschau der sechs zur Diskussion stehenden wissenschaftlichen Fachartikel mit insgesamt hinreichenden Methoden und Ergebnissen beschrieben.

    Die Frage, in welchem der Fachartikel dies geschah, zielt auf die vom Beklagten in dieser Betonung neu aufgebrachten Forderung ab, dass die Existenz des Masernvirus in einer Publikation bewiesen sein soll.

    Diese Forderung geht allerdings an den aktuellen wissenschaftlichen Gepflogenheiten vorbei. Naturwissenschaftliche Indizienketten oder gar Beweisführungen werden mindestens schon nicht mehr seit Jahrzehnten als Monographien, sondern als Abfolgen von mehreren bis zu sehr vielen Fachartikeln publiziert.

    Dem Beklagten ist mit dem Aufbringen einer arbiträr gewählten Vorgabe für Indizienketten entgegenzuhalten, dass Wissenschaft – und redliche zumal – so nicht funktioniert.

    Genauso wie er sich nunmehr persönlich eine Indizienkette zurechtlegt, die offenkundig durch die sechs Artikel nicht erfüllt wird, könnte sich jeder andere eine alternative Indizienkette zurechtlegen, die insbesondere durch die sechs oder auch nur durch einen der sechs Fachartikel erfüllt wird.“

    Heißt: Lanka möchte gerne „Wissenschaftler“ sein, ist aber nicht willens oder in der Lage, nach den üblichen Regeln der Wissenschaft zu spielen.

    Stattdessen erfindet er eine Art Privat-„Wissenschaft“ mit eigenen Regeln und „Bedingungen“, die ihn vor Widerlegung schützen sollen.

    Seltsam, dass Sie diesen Widerspruch nicht bemerken:

    – Wenn Lanka sich seiner Sache so sicher ist, wieso hält er dann seine Auslobung nicht weiterhin aufrecht?

    Weil er Angst hat, dass der nächste Herausforderer jetzt weiß, worauf es juristisch ankommt, und gezielt nach der *einen* Studie sucht und ihm vorlegt?

    – Und was soll überhaupt die Forderung nach *genau einer* Studie? Aus welchem Grund beharrt Lanka wie ein trotziges kleines Kind auf dem Wortlaut seiner Auslobung?

    Wenn er sich seiner Sache so sicher ist, kann es ihm doch völlig egal sein, ob jemand eine Studie vorlegt oder sechs oder zehn – wenn er wirklich davon überzeugt wäre, dass der Beweis ohnehin nicht erbracht werden kann.

    Das ist er aber nicht, weil er genau weiß, dass er nur mit Tricks und Wortklaubereien und mit einem guten Winkeladvokaten durchkommt.

    Und anscheinend können Sie auch die Kommentare hier nicht lesen.

    *Eine* bedeutet in der Naturwissenschaft *mindestens eine* und eben nicht *genau eine*.

    Wäre Lanka wirklich ein Wissenschaftler, würde er das wissen und akzeptieren.

    Ist er aber nicht.

  63. Genau so wie es Bernd Harder beschrieben hat ist es, Liliana!

    Wenn ich denke, was ich schon Wetten gewonnen habe, die nie eingelöst wurden. Sie selbst können sicher auch ein Lied davon singen.

    Das ist doch alles Kinderkram. „Haha reingelegt“ – also sind wir nun erwachsene Menschen oder nicht? Herr Lanka bewegt sich geistig offensichtlich bis heute auf Kindergartenniveau.

    Herr Bardens Fehler war, sich auf einen Streit mit diesem geistigen Kleinkind einzulassen! Aber man streitet nicht mit Kindern!

  64. Wenn solche Urteile analog bei Verbraucherschutz-Themen aufkommen, dann gute Nacht Deutschland:

    „Nicht in Einer Wurst konnten gesundheitsschädliche Keime nachgewiesen werden, sondern in allen. Die Klage von XY muss daher abgewiesen werden.“

  65. Natürlich wäre es äußert unmenschlich und ich rufe keineswegs dazu auf, dem Herrn Lanka einen Masern-Virus anzuhängen. Aber da es den nicht gibt, wird das natürlich nicht klappen. Und wenn’s gegen alle Lanka’schen Theorien doch wirkt, kann Herr Lanka nicht mehr zahlen. Wäre das dann eine win-win oder eine lose-lose Situation?

  66. Kreuzdonner, Michel und alle anderen vernebelt Aufgebrachten, kapiert das doch endlich: Solche Urteile werden nie „analog bei Verbraucherschutz-Themen aufkommen“, weil es hier und nur hier um einen Rechtsstreit um die wörtliche Verbindlichkeit einer Auslobung für die Zahlungsverpflichtung ging, und der Ausgang des Berufungsverfahrens auch ausweislich expliziter Bekräftigung in der Urteilsbegründung nichts mit der wissenschaftlichen Würdigung des zugrundeliegenden medizinischen Sachverhalts zu tun hat.

  67. Ich hoffe, dieses Urteil wird auf irgendeine Weise kassiert, auch wenn Berufung nicht möglich sei.
    Ansonsten behaupte ich, dass es Lanka nicht gibt. Wer mir ein und sechs Achtel Beweise liefert, dass es Lanka gibt, spendiere ich einen Döner oder so.
    *haarerauf*

  68. Der Prozess hat lediglich gezeigt, daß ein Impfleugner niemals aufgrund rationaler Argumente anerkennen wird, daß er im Irrtum ist, da seine Überzeugung von vorneherein nicht auf rationalen Argumenten beruht. Ferner hat er sehr schön vorgeführt, daß Impfleugner lieber zu Tricks und semantischem Blendwerk („Auslobung“ statt „Ausschreibung“) greifen, um mit auf diese Weise erschlichenen Prozesserfolgen hernach unter falscher Flagge für ihre zutiefst dumme und gefährliche Sache (s. auch [1]) hausieren zu gehen.

    http://scienceblogs.de/bloodnacid/2016/03/31/impfen-eine-niederlage-und-ein-erfolg/?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=impfen-eine-niederlage-und-ein-erfolg

  69. Gibt es nun eine Beweis oder nicht ?
    Kann mir nun jemand eine Publikation nennen die das Masernvirus beweist ?

  70. @Andi:

    Bardens hat sechs Publikationen vorgelegt, die jeweils für sich und in der Gesamtschau die Existenz des Masern-Virus zweifelsfrei belegen.

    Das haben beide Gerichte, Ravensburg und Stuttgart, ausdrücklich so erklärt.

    Lanka konnte als „Auslobender“ die Regeln seiner „Wette“ allerdings je nach Sachstand so drehen, dass die Arbeiten *seinen* (komplett unwissenschaftlichen) Forderungen nicht genügt haben und gar nicht genügen konnten.

    Das zeigt auch, dass er seine Auslobung mittlerweile zurückgezogen hat, da alle juristischen Winkelzüge jetzt erschöpft sind und der nächste Kandidat genau wüsste, worauf er bei der Beweisführung zu achten hat.

    That’s all.

  71. @Bernd Harder the claims in the six publications has been medically refuted by Lanka here.
    https://wissenschafftplus.de/uploads/article/Dismantling-the-Virus-Theory.pdf

  72. @idkfa:

    Nonsens.

    Read the expert opinion by Prof. Podbielski on behalf of the court:

    http://www.positivists.org/r/Gutachten_Podbielski_17-11-2014.pdf

  73. Ach Herrjeh.

    Mehr als 4 (!) Jahre nach besagtem Urteil taucht tatsächlich ein Lankaapologet hier auf? Und verweist auf ein Magazin, das von besagtem Lanka herausgegeben wird, um den Quatsch zu unterstützen?

    Wie peinlich ist das denn.

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