Neu bei diewahrheit.at:
Mediziner sind nicht die Experten für Homöopathie und andere Pseudomedizin – denn bei diesen Themen geht es nicht um physiologische Zusammenhänge, sondern um das Enttarnen von Illusionen.
Zum Weiterlesen:
- Krankenkassen und Globuli: „Die glauben selber nicht dran, dass das irgendwie wirkt“, GWUP-Blog am 19. Januar 2019
- F.A.Z.-Podcast Gesundheit: „Streit um die Homöopathie“, GWUP-Blog am 18. Januar 2019
- Video: Um den ZDF-Beitrag herum zeigen die Homöopathen, dass sie keine Argumente haben, GWUP-Blog am 18. Januar 2019
- „Homöopathie neu gedacht“ von Natalie Grams jetzt auch auf Englisch – mit Verlosung, GWUP-Blog am 18. Januar 2019
- Beschwerdebriefe mit homöopathischer Substanz, Gesundheits-Check am 18. Januar 2019
- The „Institute for Scientific Homeopathy“ and „the most stupid idea conceivable“, edzardernst am 19. Januar 2019
21. Januar 2019 um 00:50
Homöopathie und politische Lobbyarbeit im Bundestag:
http://scienceblogs.de/gesundheits-check/2019/01/20/homoeopathie-und-politische-lobbyarbeit-im-bundestag/
23. Januar 2019 um 12:38
Auch in der Schweiz scheint die Homöopathie einen gewissen Schutzstatus zu genießen, zumindest in der Tierheilkunde:
„Das Bundesamt für Landwirtschaft (BWL) unterstützt mit einem Ressourcenprogramm den Verein Kometian, der Landwirte in der homöopathischen Tierheilung berät. Gegründet wurde Kometian 2015. Ziel des Vereins ist es, den Antibiotika-Einsatz in den beratenen Betrieben um 50 Prozent innert sechs Jahren zu senken. “
Aus einem eher unkritischen Interview über Tierhomöopathie:
https://www.watson.ch/schweiz/interview/457264589-globuli-im-kuhstall-wie-eine-tierhomoeopathin-das-schweizer-rindvieh-heilt
Ich sehe beim Verzicht auf Antibiotika oder richtigen Medikamenten mehr die ökonomische Seite:
Das Tierschutzgesetzt schreibt meines Wissens vor, dass kranke Tiere medizinisch zu behandeln sind. Erhalten diese Antibiotika oder andere Tiermedikamente sind weder die Milch noch das Fleisch während der vorgeschriebenen Wartezeit verkehrsfähig.
Erhalten die Tiere dagegen Zuckerpillen, so zählt das auch als medizinische „Behandlung“ und es gibt keine Wartezeiten für die Vermarktung der Tierprodukte.
(Und man kann es in der Werbung hervorheben. Gab es da nicht mal eine Radiowerbung für eine bayrische Molkerei?)
23. Januar 2019 um 16:13
@Habra:
„Das Tierschutzgesetzt schreibt meines Wissens vor, dass kranke Tiere medizinisch zu behandeln sind.“
Ich bin mir da nicht sicher. Hinweise auf die zu gebende Medizin habe ich im deutschen Tierschutzgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/) jedenfalls nicht finden können. Welche Regelung gilt da – kann jemand helfen? Werden die evidenzbasierte Medizin und die Glaubuli gleichgesetzt?
Gerade in Bezug auf Demeter, Naturland, Bioland und Co. ist mir folgendes aufgefallen: Alle großen Bio-Verbände schreiben ihren Mitgliedern vor, Tiere „vorrangig mit Homöopathie“ zu behandeln. Manch Bauernhof hat sogar eine homöopathische „Naturheilpraxis“ für seine Tiere eingerichtet.
Georg Keckl beschreibt es im „BlogAgrar“ („Demeter und die Esoterik“) ähnlich wie Sie:
„Wenn Wunden der Kühe durch Streit-Hornverletzungen im Tiefstreu-Laufstall nicht oder zu spät nach den Regeln der Schulmedizin („allopathische Produkte“) versorgt werden, sondern mit Quacksalbereien, nicht zuletzt weil man bei einer Behandlung mit Antibiotika die Bio-Milch sehr lange nicht liefern darf, dann wird es zur ideologischen Tierquälerei. Wer bei Tieren unterstellt, dass Homöopathie wirksam sein könnte, ist ein Schreibtisch-Tierquäler.“ (https://blogagrar.de/allgemein/2304/)
Ja, super Tierwohl bei Demeter! Der Stall ist ein wenig größer, man spart auch an Pestiziden – im Umkehrschluss kauft man aber auch die spinnerte Esoterik und eine homöopathische Tierquälerei gleich mit.
23. Januar 2019 um 16:21
Ach Du Sch…ande. Gerade habe ich die EG-Öko-Verordnung gelesen.
„Krankheitsvorsorge und tierärztliche Behandlung:
ii) Krankheiten sind unverzüglich zu behandeln, um ein Leiden der Tiere zu vermeiden;
chemisch-synthetische allopathische Tierarzneimittel einschließlich Antibiotika
dürfen erforderlichenfalls unter strengen Bedingungen verwendet werden,
wenn die Behandlung mit phytotherapeutischen, homöopathischen und anderen
Erzeugnissen ungeeignet ist.“
(https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Landwirtschaft/OekologischerLandbau/834_2007_EG_Oeko-Basis-VO.pdf?__blob=publicationFile)
Unfassbar. Das liest sich fast, also ob man vor der Gabe von Antibiotika verpflichtet wäre, erst mal Voodoo auszuprobieren.