Immerhin bleibt Bewegung in der Sache:
Auch der ärztliche Berufsverband Marburger Bund spricht sich für eine …
… Neubewertung der Kompetenzen und des Umfangs der Erlaubnis von Heilpraktikern zur Ausübung der Heilkunde“
aus.
In dem Kommentar „Abgründe“ schreibt der erste Vorsitzende Rudolf Henke:
Manche Kollegen fordern die völlige Abschaffung der Heilpraktiker-Erlaubnis. Das ist nicht meine Forderung. Wer selbst keine Regeln verletzt hat, dem darf man im Rechtsstaat nicht die Berufserlaubnis nehmen. Aber es ist jetzt Zeit, zu überprüfen, wie weit die Berufserlaubnis des Heilpraktikers noch reichen darf. Die Anwendung experimenteller Krebstherapeutika darf dazu in Zukunft nicht mehr gehören.“
DocCheck berichtet weiter kritisch:
Das Hauptproblem bei dem onkologischen Sterbedrama in NRW sind übermotivierte, in „illusionärer Verkennung“ ihrer Fähigkeiten und Begrenzungen ebenso invasiv und interventionell wie notfallmedizinisch inkompetent arbeitende Heilpraktiker gewesen. Dabei sollte eigentlich gelten: Alle – inklusiver der Ärzteschaft – sollten ihre professionellen Grenzen kennen!
Geschützt werden hier Heilpraktiker-Scharlatane, die es im Übrigen unter Ärzten ebenfalls geben kann, durch eine weltweit einmalige juristische Fiktivkonstruktion: Akademisch grundlagen-orientiert, pathophysiologisch, klinisch und in der Praxis ausgebildete Ärzte werden mit „Erfahrungsheilern“ ohne wissenschaftlich fundierte Ausbildung nahezu gleichgestellt.“
Und die FDP-Fraktion hat den Antrag „Für die Patientensicherheit Anforderungen für die Berufsausübung von Heilpraktikern erhöhen“ in den NRW-Landtag eingebracht (PDF).
Darin heißt es unter anderem, der Landtag möge die Landesregierung auffordern,
… eine Rechtsgrundlage im Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst für regelmäßige und nicht nur anlassbezogene Überprüfungen der Berufsausübung von Heilpraktikern einzuführen;
sich auf Bundesebene für die Einführung von rechtlich verbindlichen Pflichten zur Qualitätskontrolle und Weiterbildung bei der Berufsausübung von Heilpraktikern einzusetzen;
sich auf Bundesebene für eine Neuregelung des Heilpraktikergesetzes einzusetzen, die für eine Erlaubnis den Abschluss eines Studiums oder einer Ausbildung in einem Heilberuf oder in einem anderen Gesundheitsfachberuf voraussetzt.“
Wir werden sehen, was nach dem Sommerloch davon übrig bleibt.
Zum Weiterlesen:
- Würdeloses Heilpraktikergesetz? DocCheck am 31. August 2016
- Das INH nimmt Stellung zur aktuellen Debatte um die Rechte und Pflichten von Heilpraktikern, GWUP-Blog am 1. September 2016
- Kritik an Heilpraktikern und Homöopathie zieht Kreise, GWUP-Blog am 27. August 2016
- Nach Todesfällen: Politiker fordern schärfere Gesetze für Heilpraktiker, GWUP-Blog am 17. August 2016
7. September 2016 um 23:20
Das verläuft – leider – mMn im Sande…ich kann mir nicht vorstellen, daß sich da so schnell etwas in unserem Gesundheitssystem ändert…
Natürlich ist die Debatte ein wichtiger Anfang…und man sollte auch bestimmt nicht nachlassen, denn nur der Beharrliche wird am Ende siegen ;-)
8. September 2016 um 08:36
@Ralf
…nicht so pessimistisch.
8. September 2016 um 12:56
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Laumann fordert eine Überprüfung der Heilpraktikerausbildung:
http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/krankenkassen/article/918859/todesfaelle-krebszentrum-laumann-will-heilpraktiker-ausbildung-ueberpruefen.html?cm_mmc=Newsletter-_-Telegramm-C-_-20160908-_-Krankenkassen
8. September 2016 um 14:30
„Laumann warnte aber davor, Heilpraktiker unter Generalverdacht zu stellen. „Ich höre auch immer wieder, dass Patienten sich bei einem Heilpraktiker gut aufgehoben fühlen, weil er sich Zeit nimmt. Vielleicht sollten die Schulmediziner auch einen Blick darauf werfen.““
Das ärztliche Gespräch wird mit 9.- Euro honoriert.
Wieviel Zeit darf man da als GKV-Patient erwarten?
8. September 2016 um 15:08
„Ich höre auch immer wieder, dass Patienten sich bei einem Heilpraktiker gut aufgehoben fühlen, weil er sich Zeit nimmt. Vielleicht sollten die Schulmediziner auch einen Blick darauf werfen.“
Hörensagen ersetzt keine ordentliche Recherche, sehr geehrter Herr Laumann.
8. September 2016 um 17:36
Ehrlich gesagt: diese Aussage des Herrn Laumann empfinde ich als echte Unverschämtheit. Und so jemand ist Patientenbeauftragter der Regierung? Schande!
8. September 2016 um 17:44
@noch_nFlo:
Ja, hmm, vielleicht … Aber der Mann ist „Patienten“-Beauftragter und nicht „Arzt“-Verteidiger. Ich glaube er hat das recht, das so zu sehen oder weiterzugeben, denn die DreiMinutenMedizin ist doch Realität.
Über die Ursachen dafür brauchen wir hier nicht zu reden, klaro.
13. September 2016 um 20:04
„Wir werden sehen, was nach dem Sommerloch davon übrig bleibt.“
Wir werden insbesondere sehen, wie sich die ideologisch mit Esoterik und irrational-parawissenschaftlichen Heilslehren verbandelten Grünen im NRW-Landtag um das Thema herumwinden werden, Herr Harder.
13. September 2016 um 20:26
Heute bei DocCheck:
<< Nach dem Tod mehrerer Krebspatienten durch die Behandlung eines Heilpraktikers laufen Standesvertreter Sturm. Sie fordern, Therapien ohne Evidenz zu verbieten – sogar für Selbstzahler. Auch der Druck auf Gesundheitspolitiker wächst. << http://news.doccheck.com/de/145104/homoeopathie-co-keine-evidenz-kein-geld/
14. September 2016 um 12:48
@ crazyfrog:
Der Mann kann sein, was er will, aber bevor er unerfüllbare Forderungen aufstellt und damit den schwarzen Peter den Ärzten zuschiebt, sollte er sich gefälligst mal informieren. Umso mehr, wenn er vorgibt, die Interessen der Patienten zu vertreten.