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„Nicht mundtot“-Spendenseite für Grander-Kritiker: Es geht um 25000 Euro Prozesskosten

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Wenn es um Klagegründe geht, sind Esoteriker bekanntermaßen recht findig.

Da argumentativ gegen die Skeptiker nichts auszurichten ist, suchen irgendwelche Winkeladvokaten mit der Lupe nach Formalien, auf die sie rekurrieren können.

Das kennen wir vom „Masern-Prozess“, das kennen wir zum Beispiel auch von einem „Satanisten“ einer organisierten Erwachsenen-Loge, der gegen diese Titulierung nichts Handfestes vorbringen konnte, sich aber schwerst dagegen verwahrte, im Brotberuf „Lehrer für Deutsch und Geschichte“ zu sein, wie wir geschrieben hatten.

In Wahrheit sei er nämlich Lehrer für Deutsch und Erdkunde.

Das ist lange her, bringt uns aber auf direktem Wege zur Auseinandersetzung zwischen GWUP-Mitglied Dr. Erich Eder und der österreichischen Firma Grander (die mit dem Wasser).

Nachdem alle juristischen Geplänkel in der Sache weitgehend zugunsten Eders ausgingen, klagte Granders PR-Agentur schließlich gegen die Behauptung, sie sei nicht mehr Granders PR-Agentur. Eder hatte dies einer Presseaussendung entnommen und als Zitat mit Quellenangabe verbreitet.

Eder

Was dann geschah, steht auf der neuen Webseite nichtmundtot zu lesen:

Seit 1999 informiert der Biologe Dr. Erich Eder auf seiner Website über die so genannte Grander-Wasserbelebung bzw. Grander-„Technologie“.

Im September 2003 wurde Eder zum ersten Mal verklagt: Streitwert 19.620 Euro. Der Prozess dauerte drei Jahre und endete in einem weit überwiegenden Sieg Eders. Heute darf man aufgrund dieses Urteils sagen, dass das Granderwasser „aus dem Esoterik-Milieu stammender parawissenschaftlicher Unfug“ ist.

Auch der moralische Vorwurf, dass „Menschen in ihrer Gesundheit gefährdet sind“, die an gefährlichen Krankheiten wie etwa Borreliose oder Krebs leiden, und statt zum Arzt zu gehen auf die Wirkung des Wunderwassers vertrauen, ist sachlich begründet.

Unmittelbar nach dem Urteil von 2006 erschien eine Presseaussendung, in der von der „Ablöse“ des langjährigen Grander-PR-Mannes Dr. Hans Kronberger die Rede war. Eder zitierte diese Presseaussendung sinngemäß und unter Hinweis auf die Quelle und wurde dennoch verklagt. In erster Instanz bekam Eder zu 100 Prozent Recht, und das mehrmals.

Das Oberlandesgericht Wien jedoch gab letztinstanzlich der Klage von Kronbergers Firma in allen Punkten statt. Nun muss Eder alle Anwalts- und Gerichtskosten zahlen: insgesamt annähernd 25.000 Euro.“

Als erste Maßnahme hat Dr. Erich Eder eine Spendenseite eingerichtet. Wir berichten, wie es weitergeht.

Zum Weiterlesen:

  • Granderwasser – die Wahrheit, GWUP-Blog am 12. Dezember 2013
  • Granderwasser bei Psiram
  • Grander-Wasser: Bezeichnung „esoterischer Unfug“ erlaubt, ORF am 11. April 2012
  • Granderwasser-Kritik bestätigt: Oberlandesgericht Wien fällte Urteil, konsument am 7. September 2006
  • Oberflächenspannungsänderung durch Grander-Belebung nicht bestätigt, Skeptiker 3/2003
  • Granderwasser – was kann es? medizin-transparent am 6. November 2014
  • Angeklagt: Grander gegen Eder, Skeptiker 1/2008

30 Kommentare

  1. Done.

  2. Wie hat das OLG seine Entscheidung denn begründet?

  3. @noch’n Flo:

    http://homepage.univie.ac.at/erich.eder/wasser/OLG_Berufungsurteil_2016.pdf

    http://homepage.univie.ac.at/erich.eder/wasser/OLG_Abweisung_20160329.pdf

    Man muss dazu wissen, dass das österreichische Recht völlig anders ist als in Deutschland oder Schweiz.

  4. Der Knackpunkt ist das „sinngemäß“. Im Urteil (kann im Link als pdf gelesen werden) spielt da – und nur da – die Musik.

    Das ganze Grander-Gedöns spielt im Urteil gar keine Rolle.

    Das Gericht hält Dr. Eder letztlich vor, dass er da eine Bewertung habe einfließen lassen, die sich aus der angeführten Pressemitteilung nicht direkt ergibt, sachlich auch nicht richtig sei und sich am Ende geschäftlich nachteilig für die Klägerin auswirken könne.

    Teures Lehrgeld. Ich empfehle presserechtliche Schulungen für Skeptiker.

  5. Man muss diesem Grander-Scheiß jetzt mal konzertiert entgegentreten! Es reicht!

  6. @klauszwingenberger Kannst das n bissel besser ausführen, dh die entscheidenden Sätze per Copy und Paste einfügen. Ich habe das bis hierher so verstanden, dass Erich Eder eine Pressemitteilung per copy und paste zitiert und gleichzeitig kommentiert hat – oder ist allein schon das Zitat im anderen Kontext (wie auch immer) anfechtbar?

  7. War denn seine Wertung nicht durch das Recht auf freie Meinungsäusserung abgedeckt?

  8. Done!
    Dieser Rotz muss endlich verschwinden. Mir schwillt schon wieder der Hals, wenn ich daran denke, dass dieser esoterische Scheiß im Wartebereich der Herzklinik, in der meine Mutter einige Wochen war, aus dem Wasserhahn kam. Daneben hunderte Plastikbecher.

  9. „Ich sage nicht, daß es ein lüderliches Verfahren ist, aber ich möchte Ihnen diese Bezeichnung zur Selbsterkenntnis angeboten haben.“

    Na, wer hats’s gesagt? Bzw. wer hat es seiner Romanfigur in den Mund gelegt? Eben! Der Name ist Programm.

  10. Ihr seid aber gehässig, dabei ist Granderwasser die Spitzentechnologie aus dem Wunderland in der auch Alice zu hause ist *gg

  11. Done,

    was ich nicht verstehe, die Granderwassergeschichte ist auf der HP der Uni Wien untergebracht. Gibt es denn keine Möglichkeit, dass die Sache der Dienstgeber zahlt?

    Wenn dem Kellner beim Service die Granderwasserflasche aus der Hand fällt, zahlt ja auch der Gastwirt den „Verlust“.

    Im übrigen können die Kosten von der Steuer abgesetzt werden.

    Ich wurde mal von einem Impfgegner geklagt. Verfahren wurde nicht eröffnet. Die Richterin meinte, es brauch gar kein Beweisverfahren, das sei klar üble Nachrede. Hat ein paar 1000 € gekostet- shit- aber steuerlich absetzbar.

    Eigentlich hätte ich auch zum Europ. Menschenrechtsgerichtshof gehen sollen.

    Gut, dass Erich das jetzt machen will.

  12. @Wolfgang:

    << Gut, dass Erich das jetzt machen will. << Wer will jetzt was machen? Dient das gesammelte Geld dazu, die Kosten für einen verlorenen letztinstanzlichen Prozess zu bezahlen - oder um einen weiteren Prozess in der Sache zu führen?

  13. erledigt !
    Leute, seid großzügig !
    B.Matenaer

  14. @ Bernd Harder:

    „Dient das gesammelte Geld dazu, die Kosten für einen verlorenen letztinstanzlichen Prozess zu bezahlen – oder um einen weiteren Prozess in der Sache zu führen?“

    Guckstu auf die von Dir oben im Artikel verlinkte Seite, da steht:
    „Helfen Sie Dr. Eder, beim EGMR Recht zu bekommen! Wie können Sie spenden?“

  15. Ich nehm mal an beides. Ich weiss allerdings nur, dass der Weg zum EMRG lange dauert und ich weiss nicht, ob nicht zwischenzeitlich die bisherigen Kosten gezahlt werden müssen.

  16. Aber Erich Eder will ja beim EGMR Recht bekommen- so steht auf der Spendenseite. Und das dauert lange und kostet.

  17. @noch’n Flo:

    Danke, das habe ich nicht gesehen bzw. konnte mit der Abkürzung nichts anfangen.

    Gut, dann muss ich leider sagen: Das hat einen gewissen Einfluss auf meine persönliche Entscheidung.

    Was hat eine Art Presserechtsprozess um eine missverständlich zitierte Pressemitteilung mit „Grund- und Menschenrechten“ zu tun?

    Bin für Erläuterungen dankbar, inwieweit bei dem Wiener Prozess z.B. die Meinungsfreiheit eingeschränkt oder nicht berücksichtigt wurde?

  18. @noch’n Flo:

    << War denn seine Wertung nicht durch das Recht auf freie Meinungsäusserung abgedeckt? << Ich bin kein Jurist, aber ich denke, wenn jemand behauptet, eine bestimmte Person sei als PR-Mann eines Unternehmens entlassen worden, weil er schlechte Arbeit gemacht hat, gibt es genau zwei Möglichkeiten: Stimmt. Oder stimmt nicht. Noch einmal: Ich spende gerne dafür, dass jemand, der eine Auseinandersetzung mit Esoterikern wagt, nicht auf seinen Kosten sitzenbleibt. Ob ich dafür spende, einen Prozess um eine Pressemitteilung vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen, muss ich mal eine Stunde drüber nachdenken. Oder zwei. Wie gesagt: Für juristische Begründungen bin ich sehr aufgeschlossen.

  19. @ Bernd Harder:

    „Gut, dann muss ich leider sagen: Das hat einen gewissen Einfluss auf meine persönliche Entscheidung.“

    Auf meine ebenso. Deshalb habe ich bislang auch noch nicht gespendet.

  20. @ Bernd Harder:

    „Ich bin kein Jurist, aber ich denke, wenn jemand behauptet, eine bestimmte Person sei als PR-Mann eines Unternehmens entlassen worden, weil er schlechte Arbeit gemacht hat, gibt es genau zwei Möglichkeiten:

    Stimmt. Oder stimmt nicht.“

    Korrekt. Aber es macht – zumindest juristisch betrachtet – einen Riesenunterschied, ob die Schlussfolgerung, die Entlassung sei aufgrund schlechter Arbeit erfolgt, als Tatsache behauptet oder als persönliche Meinung dargestellt wird.

    Wie wir spätestens seit dem Bardens-Lanka-Prozess wissen, kommt es vor Gericht heutzutage auch auf kleinste Formulierungs-Details an.

    Für mich persönlich (und das ist nun definitiv eine Meinungsäusserung) sind solche Urteile eine Pervertierung des Rechtswesens.

  21. Esoteriker klagen ja sehr gerne. Deswegen ist ja eine hier bekanntes Eso kritisches Portal anonym.

    Und beim Grander Wasser und seinem Umfeld wird offenbar jegliche Äußerung eines Grander Wasser Kritikers abgeklopft, obs klagsfähig ist.

    Und esoterische Geschäftemacherei- da kommt ja jede Menge Profit heraus – da können jede Menge Klagen finanziert werden.

    So nach dem Motto: ich frage, wie geht`s dir- Danke gut, ich kann klagen. Und das wird dann mitunter auch gemacht.

  22. Damit hat meine Abneigung gegen diesen unfassbar erfolgreichen Unsinn „Grander-Wasser“ ein konstruktiv nutzbares Ventil gefunden. Mit der finanziellen Unterstützung fließt ein Teil meiner Wut ab. Danke an Erich Eder.

  23. Habe was gespendet weil dieser Granderwassermüll einfach nicht zu ertragen ist. Ohne Menschen wie dem Erich Eder und auch die Gwup landen wir sonst auch ohne Zeitmaschine ganz schnell im Mittelalter oder der Steinzeit

  24. Die causa aus eher juristischer Sicht bei Psiram geblogt:

    https://blog.psiram.com/2016/05/granderwasser-ein-biologe-und-die-breuer-falle-lehren-aus-der-causa-dr-eder/

    Natürlich nicht ohne Spendenaufruf.

  25. @ Groucho:

    „Natürlich nicht ohne Spendenaufruf.“

    Spendest Du denn auch, wenn Deine Spende nicht zur Linderung der bisherigen Kostenlast verwendet wird, sondern vielmehr dazu, noch eine Instanz weiterzuziehen (Europ. Gerichtshof für Menschenrechte)? Das hättet Ihr im Blogartikel nämlich ruhig klarer herausstellen können.

  26. Liebe Alle,

    die Kosten für die Berufung auf europäischer Ebene werde ich aus eigener Tasche zahlen (auch weil sie nicht sehr aussichtsreich scheint).

    Das kann ich mir natürlich nur leisten, wenn die bisherigen Kosten gedeckt sind. Ich habe einstweilen einen Kredit aufgenommen, weil ja schon Zahlungen fällig waren.

    Die bisherigen Spenden waren gigantisch ! Ich danke Euch allen !!! Die Angst vor weiteren Klagen, mit denen ich mundtot gemacht werden soll, ist mir damit bereits jetzt genommen. (Ich war tatsächlich schon so weit, zu überlegen, meine Granderwasser-Infoseite vom Netz zu nehmen…)

    Herzliche Grüße an alle! Erich Eder

    PS: Der Psiram-Artikel ist sehr interessant, offenbar von Juristen geschrieben. Ich muss gestehen, dass ich das Urteil aus verschiedenen Gründen (die ich hier vermutlich nicht anführen darf) trotzdem nicht verstehe…

  27. PPS: Die vollständige Aufstellung der Kosten findet sich jetzt ebenfalls auf http://www.nichtmundtot.org/spendenstand-seit-freitag-13-mai-2016/

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