Dr. Natalie Grams vom INH heute beim Vice-Kanal Motherboard:
Krankenkassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, Therapien, die nachweislich wirksam und notwendig sind, auf jeden Fall zu bezahlen. Was sie aber logischerweise nicht dürfen: Therapien übernehmen, die nicht nachweislich wirken.
Das klingt banal, aber nur so ist das Solidarprinzip einer Sozialversicherung zu verwirklichen, ansonsten würden Beitragsgelder veruntreut. Daher denken die meisten von uns wohl zu Recht, dass alle Medikamente, die von Krankenkassen erstattet werden, auf ihre medizinische Wirksamkeit hin geprüft worden sind.
Doch genau das ist bei der Homöopathie mitnichten der Fall. Ganz im Gegenteil: Homöopathika sind laut Arzneimittelgesetz sogar von einer Wirksamkeitsprüfung ausgenommen.“
Zum Weiterlesen:
- Warum Krankenkassen endlich aufhören sollten, für Homöopathie zu bezahlen, Vice am 3. Juni 2016
- Kranke Kassen und Voodoo, GWUP-Blog am 11. November 2014
- Homöopathie: „Neue Gedanken“ dazu von einem Kassenvertreter und einer Ärztin, GWUP-Blog am 19. Mai 2015
- Stadt Essen empfiehlt Homöopathie – und erntet Spott, WAZ am 3. Juni 2016
4. Juni 2016 um 09:38
Man könnte es doch, wie bei der Kirchensteuer organisieren. Wer daran glaubt, zahlt.
4. Juni 2016 um 12:38
Wie ist es aber überhaupt dazu gekommen, dass die Kassen die Homöopathie zu einer Kassenleistung wurde ? Ich muss ehrlich gestehen, dass ich das nicht weiß.
4. Juni 2016 um 14:20
Homöopathische Sitzungen genauso abzurechnen wie solche bei einem „Schulmediziner“ ist ja schon schlimm genug.
Wie kann es aber sein, dass homöopathische Gespräche von den Krankenkassen anscheinend mit bis zu 720,- Euro (6x bis zu 120,-Euro pro Sitzung) pro Patient und Jahr, Behandlungen beim „normalen Arzt“ aber nur mit 160,- Euro (pro Quartal 40,- Euro) berechnet werden?
5. Juni 2016 um 07:22
Behandlungen mit Homöopathika sind klare Verstöße gegen geltenden Recht. Nach dem Patientenrechtegesetz muss aufgeklärt werden, auch über Alternativen zum Homööpathikum. Das heißt einfach mal zuwarten. Zudem muss vom Behandler aufklären, dass es sich hierbei um Placebos handelt. Geben Homöopathen ihre Globuli an die Patienten zum Einkaufspreis ab oder mit einenm Aufschlag? Sind Homöopathika apothekenpflichtige Medikamente? Dürfen Homöopathen denn überhaut in ihrer Praxis Hömöopathika abgeben? Können Heilpraktiker überhaupt ein de fact Apothekenrecht haben wie Arzt, der nur für den Notfall ein Medikament abgeben darf? Gibt es den homöopathischen Notfall überhaupt? Unterstützen Krankenkassen mit der Übernahme von Homöopathischen Beehandlungen Rechtsverstöße? Alles Fragen, die geklärt werden müssen!
Das Patienrechtegesetz gilt seit 26.2.2013. Es interesseiert im Umgnag mit der Homöopathie nur keinen. Wo ist der Patientenbeauftragte der Bundesregierung?
Das Antikorruptionsgesetz soll am 1.7.20116 in Kraft treten. Es handelt sich dann sogar um Straftaten.
Wie werden sich die Staatsanwaltschaften verhalten?
Mit Vernunft kommt man in Deutschland leider nicht besonders weit. Vielleicht geht es auf juristischem Weg?
Ich bin kein Jurist sondern nur Facharzt, der im Rahmen der Qualitätsicherung (QM-zertifiziert) jeden Tag um die Einhaltung der komplexen Rechtssituation kämpft.
6. Juni 2016 um 08:18
@Jürgen
Sehr schöne Frage!
Hochgerechnet bedeutet dies für einen niedergelassenen Homöopathen in Vollzeit einen Jahresumsatz von 1 Mio Euro. Nach Abzug von 80000.- Personal- und 20000.- Raumkosten verbleibt ein zu versteuerndes Einkommen von 900.000.- Euro.
Bei solchen Summen fangen charakterschwache Protagonisten schon mal zu flunkern an.
@Dr. Rolf Emmert
Gute Hinweise!
Hier gibt es Juristen, die sich sicherlich zum Thema Patientenrechtegesetz äußern werden. Juristisch ist schon mal sicher: Die Aufklärung des Patienten ist für mich als Behandler eine Pflicht. Unterlasse ich diese oder kann ich vor Gericht keinen Nachweis einer durchgeführten Aufklärung nachweisen (schriftlich mit Unterschrift des Patienten), dann habe ich keine Chance!
Eine Aufklärungspflicht ist mit der Methodik der Zuckerperlenmedizin unvereinbar.
7. Juni 2016 um 11:53
@ Dr. Rolf Emmert
„Mit Vernunft kommt man in Deutschland leider nicht besonders weit. Vielleicht geht es auf juristischem Weg?“
Leider zeigt sich täglich in deutschen Gerichtssälen, dass auch dort die Vernunft nicht an erster Stelle steht…
7. Juni 2016 um 12:17
Patientenrechtegesetz? Nie gehört. Noch jemand außer mir?
Das wäre doch ein Thema fürs INH, insbesondere die Fragen, die Dr. Emmert da gestellt hat, weil wir da ja möglicherweise ein Gesetz haben, das mit den Regelungen zugunsten der Homöopathie (und den anderen Besonderen Thees) in Widerspruch steht.
7. Juni 2016 um 14:58
Die Homöopathie wird auch klar dadurch aufgewertet, daß sie eine Kassenleistung ist. Der „Otto-Normal-Patient“ denkt: Was die Kasse zahlt, wird schon wirksam sein.
Was wäre, wenn man den Beitragszahlern direkt vor Augen hält, daß sie für „Hokuspokus“ zahlen? – Der eine oder andere möge vielleicht noch zynisch bemerken: Ich zahle ja auch Kirchensteuer… na ja ;-)
7. Juni 2016 um 15:20
@ Ralf in Altersteilzeit
„Die Homöopathie wird auch klar dadurch aufgewertet, daß sie eine Kassenleistung ist. Der “Otto-Normal-Patient” denkt: Was die Kasse zahlt, wird schon wirksam sein.
Ralf, Sie haben es auf den Punkt gebracht!
Genauso denken uninformierte Patienten.
Was die Kasse NICHT zahlt, ist in der Wirksamkeit nicht bewiesen, also fragwürdig (wie so manche private Leistung).
Was die Kasse hingegen übernimmt, ist von der Wirksamkeit (scheinbar) erwiesen.
Mann oh Mann, wie bescheuert ist unser System eigentlich?
7. Juni 2016 um 15:45
„Krankenkassen sind verpflichtet,Therapien, die nachweislich wirksam sind, zu bezahlen…“
Na wenn ich ein cleverer Esoteriker wär, würde ich mir jetzt ein dutzend Strohmänner kaufen, die ich NACHWEISLICH mit meiner neuen Zwiebelschalenresonanztherapie geheilt hätte.Die Flatulenzen, sprich kosmischen Energiefelder,werden jede Prüfungskommission beeindrucken,da diese -wie meine Strohmänner bezeugen werden- nachweislich zu ihrer Gesundung beigetragen haben.
Wer etwas anderes nachweisen will, muss erst mal nachweisen, dass Globuli nachweisbar hilft.
Wie gesagt: Zwiebelschalenresonanz-Therapie…!
7. Juni 2016 um 15:49
@Pierre Castell
Ja, so denken viele.
Die heutige High-Tech-Medizin wird zurecht von vielen Menschen geschätzt.
Ich glaube viele würden staunen, wenn sie wüßten, daß man eine Therapie-Form unterstützt, die 1796 begründet wurde und seither keine wirklichen wissenschaftliche Bewiese erbracht hat.
Natürlich gibt es auch viele, die es wissen, aber sie sich trotzdem in einer „Pharma-Verschwörung“ retten, die natürlich alles „sanfte“ verteufelt.
Mal ehrlich, die „Pharma-Mafia“ würde sich doch freuen, wenn sie einen Wirkstoff auf fast Null strecken könnte und ihn dann in Form von Zuckerkügelchen – mit satten Profit – verkaufen könnte…man, jeder Drogendealer kennt das…gutes Koks, schön mit Milchzucker gestreckt…und schon hast du den vierfachen Profit…und die Homöopathie macht das aber mit D200 ;-)
7. Juni 2016 um 19:17
@ Pierre Castel:
„Mann oh Mann, wie bescheuert ist unser System eigentlich?“
Schlimmer geht’s immer: hier in der Schweiz hat das Stimmvolk in einer Volksabstimmung 2009 mit einer Mehrheit von 65% beschlossen, dass bestimmte „alternativmedizinische“ Behandlungen (genauer gesagt HP, Akupunktur, TCM, Osteopathie, Chiropraxis und Anthroposophische Medizin) künftig von den Kassen erstattet werden müssen.
Den Umstand, dass die Politik diesen Volkswillen umgesetzt hat, sehen viele Schweizer als Beweis für die Wirksamkeit dieser Methoden. Diesen Nachweis hatte der Bundesrat (also die Schweizer Regierung) ursprünglich bei der Umsetzung der Initiative eigentlich noch von den entsprechenden Fachverbänden gefordert. Auf zunehmenden Druc derer Lobbyisten erliess ihnen Gesundheitsminister Cedric Berset 2014 jedoch diesen Nachweis zugunsten des Binnenkonsenses.
Man möchte manchmal heulen…
7. Juni 2016 um 21:35
@noch’n Flo:
Dazu gibts auch einen Text vom INH:
http://www.netzwerk-homoeopathie.eu/standpunkte/115-ueber-die-entscheidung-zur-homoeopathie-in-der-schweiz
8. Juni 2016 um 05:31
@ noch’n Flo
Unfassbar!
Danke für die Info. Diese Unwissenheit hätte ich gerade den Schweizern eigentlich nicht zugetraut.
Beste Grüße
Pierre CasteLL
8. Juni 2016 um 07:27
@ Pierre Castell:
„Diese Unwissenheit hätte ich gerade den Schweizern eigentlich nicht zugetraut.“
Och, hierzulande ist auch das Heilpraktiker(un)wesen viel umfangreicher als bei Euch in Deutschland: hier gibt es in fast jedem Dorf 1-2 traditionelle „Heiler“, die ihren überlieferten Firlefanz anbieten. Und in einigen Kantonen in der nordwestlichen Deutschschweiz dürfen sich Heilpraktiker sogar mit dem hochtrabenden Titel „Naturarzt“ schmücken – obgleich der Grossteil von ihnen noch nie eine medizinische Fakultät von innen gesehen hat.
Aber bei den Patienten entsteht der Eindruck, diese „Naturärzte“ hätten sowas wie eine fundierte und wissenschaftliche Ausbildung genossen. Wenn man ihnen dann die Wahrheit erzählt, sind viele oft sehr überrascht.
8. Juni 2016 um 14:33
@ noch’n Flo
Da kann man als rational denkender Mensch nur den Kopf schütteln…
Was es alles gibt – und dies in der heutigen Zeit.
26. Juni 2016 um 11:53
Gibt es denn überhaupt noch eine Krankenkasse in Deutschland die diese Scharlatane nicht bezahlt?
26. Juni 2016 um 18:26
@ Andreas:
Der folgende Artikel ist zwar schon viereinhalb Jahre alt, aber vielleicht helfen Dir die Kommentare ja trotzdem weiter: http://scienceblogs.de/bloodnacid/2011/12/14/kann-mir-jemand-eine-esoterikfreie-krankenkasse-empfehlen/
28. Juni 2016 um 06:14
Meine Krankenkasse, die Salus BKK, hat Homöopathie nicht im Katalog. Interessanterweise ist die Fa. Salus, aus der die BKK hervorgegangen ist, Hersteller von Naturheilmitteln.