Noch während erstmalig auch Spiegel-Online über den Haftbefehl gegen den Virenleugner Stefan Lanka berichtet, hat sich die Situation anscheinend zwischenzeitlich geändert.
Der Südkurier schreibt, dass Lanka die 121.000 Euro mittlerweile bezahlt hat und der Haftbefehl deshalb aufgehoben worden sei:
Ich habe das Geld längst bezahlt, da hat sich einfach nur etwas überschnitten“, erklärte Stefan Lanka am Montagnachmittag. „Der Gerichtsvollzieher hat mir den Eingang am 23. September bestätigt“, fügt er hinzu. Damit sei der Haftbefehl außer Kraft gesetzt worden. Das Amtsgericht Tettnang bestätigte den Eingang der Zahlung am Montagnachmittag.“
Eine gute Nachricht, denn damit ist endlich klar, dass der Kläger Dr. David Bardens das Geld aus dem „Masern-Prozess“ auch wirklich bekommen wird, wenn voraussichtlich am 15. Dezember Lankas Berufung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verhandelt wird.
Zum Weiterlesen:
- Impfkritiker Stefan Lanka entgeht Beugehaft, Südkurier am 28. September 2015
- Virenleugner Stefan Lanka will seine Wettschulden nicht zahlen: Gericht ordnet Beugehaft an, GWUP-Blog am 25. September 2015
- Skepkon-Video: 100 000 Euro für den Beweis der Existenz des Masernvirus – im Ernst?!? GWUP-Blog am 23. Mai 2015
- Masern-Prozess: Bardens gewinnt, Lanka muss zahlen, GWUP-Blog am 12. März 2015
- Masern-Prozess: Das Urteil jetzt im Volltext online, GWUP-Blog am 11. Juni 2015
- Masern-Prozess geht weiter, GWUP-Blog am 5. August 2015
29. September 2015 um 08:58
Kommentar in der Schwäbischen Post:
„Ein Glück, dass man unter Freunden nur um drei Kasten Bier wettet. Die Polizei käme mit Verhaftungen nicht hinterher, wenn jeder ein Lanka wäre.“
http://www.schwaebische-post.de/10436952
29. September 2015 um 09:22
Der Kommentar irritiert mich etwas.
Letztlich käme die Polizei doch dann nicht mit Verhaftungen hinterher, wenn jeder ein BARDENS wäre…?
29. September 2015 um 09:24
@crazyk:
Es geht möglicherweise darum, Wetten um Beträge abzuschließen, die man gar nicht hat oder erst aufwändig sich beschaffen muss.
30. September 2015 um 21:03
Ein Rechtsanwalt erklärt den Fall aus juristischer Sicht:
https://detektor.fm/wissen/ist-das-gerecht-haftbefehl-gegen-impfgegner
8. Oktober 2015 um 22:10
Entscheidend ist dieser Satz:“Dazu musste David Bardens seinerseits eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110 000 Euro hinterlegen.“
Um solche „Wetten“ vor Gericht auszufechten sollte man also vorher wissen, dass man das nötige Spielgeld in der Hand hat um das „Urteil“ durchzusetzen. Ich hoffe, am Ende hat Bardens seinen Einsatz zurück PLUS die 121.000€ von dem merkbefreiten „Biologen“.
9. Oktober 2015 um 00:04
@Dr.Klusenbreuker:
>Entscheidend ist dieser Satz:”Dazu musste David Bardens seinerseits eine >Sicherheitsleistung in Höhe von 110 000 Euro hinterlegen.”
Wann musste dieser Betrag hinterlegt werden? Als das Urteil rechtskräftig war?
So lese ich den Artikel.
9. Oktober 2015 um 08:24
Er müsste die Sicherheitsleistung hinterlegen, wenn er Lankas Geld jetzt schon einstreichen will. Falls das Urteil in nächster Instanz kassiert würde. Er kann aber auch einfach abwarten.
9. Oktober 2015 um 08:26
@Detfred:
Genau.
11. September 2016 um 04:25
Apropos Viren:
https://www.volkswagenstiftung.de/veranstaltungen/veranstaltungskalender/veranstdet/news/detail/artikel/klein-aber-gemein-wie-virusforschung-hilft-unsere-gesundheit-zu-schuetzen/marginal/5070.html
5. Juli 2017 um 08:39
Irgendwie merkwürdig. Jetzt sind fast 2 Jahre seit dem Beitrag vergangen, und keiner hat hier bisher geschrieben, wie denn das Verfahren ausgegangen ist. Das wäre doch wirklich interessant mal zu erfahren. Komisch finde ich das.
5. Juli 2017 um 11:15
@BdF:
Da ist Ihnen Einiges entgangen:
https://blog.gwup.net/2017/07/02/masernvirus-und-impfungen-die-irrungen-des-stefan-lanka/
https://blog.gwup.net/2017/01/19/der-bgh-bestatigt-dass-es-kein-masern-virus-gibt-lankas-neues-lugengebaude/
https://blog.gwup.net/2016/02/16/masern-prozess-sieg-in-der-sache-niederlage-im-formalen/
5. Juli 2017 um 16:32
Nein, nein, das ist mir nicht entgangen. Es ging mir ganz speziell um diesen Beitrag hier. Hier entsteht nämlich der inzwischen falsche Eindruck, als ob der Virenleugner das Geld zahlen musste, und verloren hätte.
Immerhin muss man ja feststellen, dass dieser Beitrag hier offensichtlich deutlich häufiger aufgerufen wird, als die späteren Beiträge.
Deshalb von mir hier nochmals der Hinweis, dass der Kläger das Verfahren am Ende verloren hat, und der Beklagte das Verfahren am Ende gewonnen hat, und somit das Geld nicht auszahlen muss.
Es scheint der Hinweis aber angebracht, dass die Justiz mit der Entscheidung nicht festgestellt hat, dass es Masernviren nicht gibt, sondern eher Verfahrenstechnische Gründe zum Sieg, bzw. Klageabweisung führten.
5. Juli 2017 um 17:28
@ BdF:
Und warum ist diese Feststellung an dieser Stelle nun so wichtig für Dich? In Nachrichtenarchiven von Online-Zeitungen wird ja auch nicht jede neue Entwicklung in jedem alten Artikel nachgetragen – wer sollte das denn alles machen?
6. Juli 2017 um 15:15
In einer Zeitung ist das auch kaum möglich, im Internet schon.
Es ist für mich so wichtig., weil dieser Beitrag hier zu den besonders häufig aufgerufenen Seiten gehört. Demnach lesen also heute hier mehr Menschen den Beitrag, dass der Virenleugner das Geld bezahlt hat, was ja nicht mehr stimmt, weil er sein Geld zurück bekam, als Leute diese Tatsache lesen.
6. Juli 2017 um 17:07
@ BdF:
Das macht den obenstehenden Artikel aber nicht falsch. Abgesehen davon: auch wenn es technisch möglich ist, finden auch im Internet solche nachträglichen Ergänzungen kaum statt.
Ich habe den Eindruck, Du willst hier nur ein bisschen herumstänkern.
6. Juli 2017 um 17:29
@Noch’n Flo:
Ich habe den Eindruck, Du willst hier nur ein bisschen herumstänkern.
Me too.
Zumal das natürlich Nonsens ist:
„Demnach lesen also heute hier mehr Menschen den Beitrag …“
Und jetzt mache ich hier zu, ich denke, ein viertes Posting von BdF dazu braucht nun wirklich niemand.