gwup | die skeptiker

… denken kritisch seit 1987.

Gericht: Homöopathische Behandlung war Verstoß gegen das Tierschutzgesetz

| 7 Kommentare

Wieder ein Fall, der zeigt, dass die Gefahren der Homöopathie vor allem in der Überschätzung ihrer Möglichkeiten liegen:

homö

Der Landwirt habe in Absprache mit dem Tierarzt die Entzündung mit Globuli behandelt und versprochen, sich zu melden, falls sich der Zustand verschlimmern sollte, heißt es einem ausführlichen Bericht der Allgäuer Zeitung vom vergangenen Wochenende.

Das unterblieb.

Zum Weiterlesen:

  • Aber bei Kindern und Tieren hilfts doch auch – die können sich die Wirkung doch nicht einbilden, Informationsnetzwerk Homöopathie
  • Argument: Tierhomöopathie funktioniert, Informationsnetzwerk Homöopathie
  • Bei Tieren kann es keinen Placeboeffekt geben – ein Beweis für die Homöopathie? Beweisaufnahme in Sachen Homöopathie am 22. Oktober 2013
  • Homöopathie bei Kindern und Tieren, GWUP-Blog am 5. März 2010
  • Homöopathie – auch wenn wir es leid sind, GWUP-Blog am 5. Januar 2012 (mit Links zum Thema “Homöopathie bei Tieren”)
  • Auch bei Tieren ist Homöopathie nur eine Lüge, GWUP-Blog am 22. Oktober 2013
  • Neue EU-Verordnung: Homöopathie-Hersteller fürchten Einschränkungen für Quecksilber, DAZ-online am 23. August 2016

7 Kommentare

  1. Ob es der gleiche Tierarzt war, der Globuli verordnet hat, der dann das Tier auch eingeschläfert hat?

    Homöopathie ist bei Menschen schon schlimm genug, aber Tiere können sich ja nun noch weniger Mitteilen und sagen „Heh, deine Zuckerperlchen wirken nicht, gib mir was Gescheites!“

  2. offenbar brauchts ein „Menschenschutzgesetz“, damit die Anwendung von Homöopathie beim Menschen judizierbar wird! Warum gibts das nur für Tiere?

  3. @ Christian Becker:

    „Ob es der gleiche Tierarzt war, der Globuli verordnet hat, der dann das Tier auch eingeschläfert hat?“

    Wahrscheinlich mit Koffein C200. ;)

  4. Wieso muss der Landwirt zahlen? Ein anständiges Gericht hätte den Tierarzt der die Globuli „verschrieben“ hat verdonnert!

  5. @NiHoi:

    Ja, der Arzt ist ein echter Schnuckel:

    << Er [der Landwirt] habe nach Absprache mit dem Tierarzt die Entzündung mit Globuli behandelt und versprochen, sich zu melden, falls sich der Zustand verschlimmern sollte. Der als Zeuge geladene Tierarzt sagte, er habe das Tier nicht direkt untersucht, sondern nur von Weitem bemerkt, dass es auf der Weide lahmt. Daraufhin habe er den Landwirt angesprochen, der auf seine eigene Behandlung hinwies. „Gemeldet hat er sich wegen einer Verschlechterung allerdings nicht“, sagte der Arzt. „Aber sonst hat er immer Bescheid gegeben, sobald es einem Tier nicht gut ging.“ <<

  6. @Bernd Harder
    Damit hat sich ja eigentlich auch mein Beitrag erledigt.
    Hatte leider keine Gelegenheit, den ganzen Artikel zu lesen.
    Meiner Meinung nach hätte der Arzt aber deutlicher darauf bestehen sollen, dass er das Tier untersuchen darf.

  7. Wäre doch lustig, wenn durch solchen Unsinn der Globuliquatsch bei Tieren verboten würde aus Tierschutzgründen, aber bei Menschen es bleiben darf, weil da darf der „mündige“ Bürger selbst entscheiden ob und wie er sich „helfen“ lässt.

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.