Vor drei Jahren ist erstmals eine Leitlinie für die Behandlung und Beratung von Krebspatienten in puncto „Alternativmedizin“ erschienen (wir berichteten hier).
Jetzt hat das Leitlinienprogramm Onkologie diese S3-Leitlinie „Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen Patientinnen“ aktualisiert.
Federführende Fachgesellschaften waren die
- Deutsche Krebsgesellschaft (DKG), vertreten durch die Arbeitsgemeinschaft Prävention und Integrative Onkologie (PRIO)
- Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG)
- Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO)
- Deutsche Gesellschaft für Radioonkologie (DEGRO).
Beteiligt war aber auch zum Beispiel die Deutsche Gesellschaft für Naturheilkunde (DGNHK).
Erwähnung finden in der 2.0-Version vier neuere randomisierte kontrollierte Studien (RCTs) zur Homöopathie, darunter die Arbeit von Michael Frass (2020) zur homöopathischen Zusatztherapie bei nicht-kleinzelligem Lungenkrebs.
Allerdings:
Keine dieser Studien bietet genug Evidenz oder ausreichende methodische Qualität, um sie als Grundlage für Empfehlungen/ Statements heranzuziehen. Insbesondere die Studie von Frass et al. ist nach aktuellem Stand der Leitlinie „under concerns“, da die Echtheit der Daten angezweifelt wird.
Eine andere Frass-Studie (2015) hat allerdings zu dem Passus geführt (Seite 114), dass
… der Einsatz von klassischer Homöopathie (Erstanamnese in Kombination mit individueller Mittelverschreibung) zur Verbesserung der Lebensqualität bei onkologischen Patienten zusätzlich zur Tumortherapie erwogen werden kann.
Das ist zwar sehr zurückhaltend formuliert – aber dennoch: Wie kommt eine solche Empfehlung in eine evidenzbasierte medizinische Leitlinie wissenschaftlicher Fachgesellschaften?
Darüber sprach Dr. Christian Weymayr mit der Leitlinien-Koordinatorin Prof. Jutta Hübner:
Hübner: Die strikteren Empfehlungen betreffen die substanzgebundenen Verfahren. Wir haben sehr streng gesagt, wenn kein Nutzen nachgewiesen ist, sollen die Leute das auch nicht anwenden.
In den anderen Themen wie Akupunktur und Homöopathie hat die Mehrheit die Meinung vertreten, wenn kein Schaden nachgewiesen ist, sollen die Leute das doch machen.
Mit dem Argument, dass auch unnötig aufgewendete Zeit und Geld ein Schaden sind, habe ich mich nicht durchsetzen können. Dabei sind die Kosten mitunter massiv.
Weymayr: Warum war das so schwer? Die meisten Fachgesellschaften, die an der Leitlinie mitgearbeitet haben, sind doch klar naturwissenschaftlich ausgerichtet.
Hübner: Im Prinzip ja, nur habe ich den Eindruck, dass viele Fachgesellschaften vor allem Mitglieder in die Leitliniengruppe geschickt haben, die im Bereich der Komplementärmedizin selbst aktiv sind und sie grundsätzlich sehr positiv sehen.
Deshalb waren wir bei vielen Abstimmungen trotz der inhaltlichen Argumente nicht erfolgreich.
Auch bei Akupunktur (Seite 65/66) ist von „kann“ und sogar von „sollte“ die Rede.
Weymayr: In der Empfehlung zu Akupunktur heißt es: „Akupunktur sollte zur Senkung der Tumorschmerzen und/oder Einsparung von Analgetika bei diesen Patienten empfohlen werden.“ Heißt das, ein Arzt therapiert nicht leitliniengerecht, wenn er Akupunktur nicht empfiehlt?
Hübner: Ja, formal tut er das, wobei „sollte“ noch kein „muss“ ist […] Er muss es weder empfehlen noch selbst anbieten. Ich sehe die Empfehlung als extrem problematisch an. Sie ist meiner Meinung nach schlichtweg falsch, weil die Evidenz falsch interpretiert worden ist.
Weiterhin keine Empfehlung gibt es für Methadon (Seite 351):
Methadon soll aufgrund der mangelnden Daten zur Wirksamkeit und angesichts des erhöhten Neben- und Wechselwirkungsrisikos nicht mit dem Ziel der Steigerung der Wirksamkeit der Tumortherapie erwogen werden.
Dazu Jutta Hübner:
Bei Methadon mussten wir nur sehr auf Justiziabilität achten.
Kollegen, die sich in den vergangenen Jahren kritisch zu Methadon als Mittel gegen Krebs beziehungsweise als Mittel, das die Wirksamkeit von Krebsmedikamenten unterstützt, geäußert haben, wurden von der Gruppe um Frau Friesen, die diese Wirksamkeit propagiert, angegriffen. Und eine Anwaltskanzlei hat auch Klagen eingereicht.
Insofern bin ich wirklich stolz, dass wir mit der Leitlinie jetzt Kollegen etwas an die Hand geben, das sie zitieren können.
Das vollständige Interview ist bei DocCheck erschienen.
In einem Kommentar dazu geht Weymayr noch einmal auf die widersprüchliche Bewertung der Homöopathie ein:
Während die Arbeitsgruppe, die medizinische Systeme wie Akupunktur und Homöopathie behandelte, ein „kann“ bereits vergab, wenn die Verfahren nicht besser als Placebo abschnitten, legten die anderen Arbeitsgruppen hier strengere Maßstäbe an. Sie vergaben ein „kann“ nur bei zumindest schwachen Hinweisen auf eine Wirksamkeit.
Man könnte also zugespitzt sagen: Je mehr Wallawalla, desto großzügiger, je mehr echte pharmakologische Interaktion, desto strenger.
Soviel zum Thema, die Homöopathie werde von bösen Pharma-Mächten unterdrückt.
Die aktualisierte S3-Leitlinie „Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen“ findet sich hier.
Zum Weiterlesen:
- Alternativ-Bibel für Krebspatienten: Bald Pflicht? docCheck am 12. Juli 2024
- Hex hex! Kräuter und Kurioses für Krebspatienten, docCheck am 12. Juli 2024
- „Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung onkologischer PatientInnen“ jetzt verfügbar, GWUP-Blog am 26. Juli 2021
- Gute Absicht, schlechte Medizin: Edzard Ernst über die Studie zu Homöopathie bei Lungenkrebs, GWUP-Blog am 27. Mai 2024
- Methadon und Krebs: „Quarks“ erklärt den aktuellen Stand, GWUP-Blog am 4. Januar 2019
- Der Methadon-Hype: „Muster einer Verschwörungstheorie“, GWUP-Blog am 25. August 2017
- Methadon: Unterdrückt die Pharmaindustrie ein günstiges, wirksames Krebsmedikament? GWUP-Blog am 20. Juni 2017
- Warum wir Krebserkrankungen neu klassifizieren müssen, spektrum am 11. Juli 2024
14. Juli 2024 um 01:02
Das INH zu der Empfehlung in der Leitlinie (das nennt sich Empfehlungsgrad 0):
„Das Einzige, was diese Empfehlung zweifelsfrei zeigt, ist, dass es medizinische Fachgesellschaften gibt, die Ärzte und Medizinprofessoren in eine Leitlinienkommission entsenden können, die ihrerseits die Grundlagen ihres Faches soweit vergessen haben oder bewusst ignorieren, dass sie die Homöopathie als eine wirksame Heilmethode ansehen und über eine gewisse Durchsetzungskraft verfügen, um erfolgreiche Lobbyarbeit betreiben zu können.
Mehr nicht.“
Mehr zur Einordnung der in der Leitlinie erwähnten Homöopathie-„Empfehlungen“:
https://netzwerk-homoeopathie.info/homoeopathie-in-der-leitlinie-komplementaermedizin/
Diese Klarstellung, die auch mehrfach an anderer Stelle erfolgte, ändert offenbar nichts daran, die Erwähnung des Wortes „Homöopathie“ in einer Leitlinie als eine Art evidenzbasierte Heiligsprechung anzusehen.
Das Gegenstück dazu: dass man in einem Raum voller Homöopathen nur das Wort „Evidenzbasiert“ flüstern muss und schon liegen sich alle in den Armen und vergießen Freudentränen.
Offenbar kann passieren was will – von der inzwischen fast vollständigen Eliminierung der Homöopathie als Thema in den ärztlichen Weiterbildungsordnungen bis hin zum jüngsten Beschluss des Bundesärztetages, der eindeutig besagt, dass Homöopathie im Portfolio der ärztlichen Berufsausübung in der Regel nichts verloren hat: Offenbar lassen sich die Anhänger von Pseudomedizin durch derartige Statements nicht beirren.
Ein Beispiel ist der Präsident der LÄK Baden-Württemberg, der nach zweijährigem Kampf seiner eigenen Kammer gegen die Desavouierungsversuche durch die Landespolitik und für eine bereinigte Landesweiterbildungsordnung für seine LÄK-Webseite ein Interview gibt, das eine völlig indifferente Haltung zum Thema offenbart und ein Leporello von „Argumenten“ von vorvorgestern aufblättert.
https://www.aerztekammer-bw.de/interview-zur-geplanten-streichung-zusatzweiterbildung-homoeopathie-ac21b7e0facd2982
Was ist nur los mit den Leuten?
14. Juli 2024 um 05:27
Der Frage von Herrn Endruscheit schließe ich mich an.
Was stimmt mit den Leuten nicht?
Diese Leitlinie wird nur als Vorwand genutzt, um Homöpathie zu legitimieren … vor allem S3!!! Für Patienten eher eine Katastrophe.
14. Juli 2024 um 13:00
@Carsten Ramsel:
Es steckt ja im Grunde gar nichts dahinter, was ja auch der Artikel des INH ausführt. Nicht mal heiße Luft.
Das Problem: TROTZDEM brechen die Homöopathen in Begeisterungsstürme aus (ok, business as usual) und TROTZDEM lassen sich gestandene Medizinprofessoren beeindrucken und auf den Leim der Pseudomedizin ziehen (KEIN business as usual, sondern zum Verzweifeln).
Was Prof. Hübner, die immerhin ausgewiesene Gegnerin von Pseudomedizin ist und Koordinatorin der Leitlinie war, im Interview bei DocCheck erzählt, lässt einen am System zweifeln. Wenn es irgendwelche Daten gibt, spielt Plausibilität keine Rolle mehr?
Oder tut das es von vornherein nicht? Und man lässt sich bereitwillig von Reviews hinters Licht führen, die auf unzulänglichen Einzelstudien beruhen?
Das ist nicht das, was David Sackett unter Evidenzbasierter Medizin verstand. Aber genau so haben die Vertreter von Pseudomedizin von Anfang an die EBM gesehen: Als Abräumer für die so lästige Plausibilität, die hat eh nur immer gestört.
Aber Sackett et al. haben an keiner Stelle gesagt, dass eine gesamtwissenschaftliche Betrachtung einschließlich der basalen naturwissenschaftlichen Grundplausibilität durch die EBM überflüssig gemacht wird.
Das betrachte ich schon seit langem und habe es auch oft genug kritisiert. In aller Ausführlichkeit z.B. hier:
https://scienceandsenseblog.wordpress.com/2021/06/15/evidenzbasierte-medizin-und-homoopathie-i-die-reine-empirie/
https://scienceandsenseblog.wordpress.com/2021/07/15/evidenzbasierte-medizin-und-homoopathie-ii-den-horizont-erweitern/
14. Juli 2024 um 22:18
Zunächst möchte man feststellen, daß hier offenbar die Frage nach Interssenkonflikten zu kurz greift, wenn wohl Liebhaber irrationaler Behandlungsmethoden in der Leitlinienkommission sitzen.
Was Frau Prof. Dr. Hübner angeht: Ich kann schon verstehen, daß sie sich angesichts der immensen Arbeit, die sie sich gemacht hat, nicht schnöde aus der Kommission zurückziehen will.
Andererseits ist es ja bereits die überarbeitete Leitlinie, und schon die Erstfassung war ziemlich „luschig“ und windelweich geklopft, was Homöopathie und andere obskure Verfahren angeht (ich war schon damals enttäuscht davon).
Warum Frau Prof. Hübner sich noch einmal zur Leitung der Überarbeitung bereit erklärt hat, obwohl klar war, daß die Leitlinie in dieser Hinsicht der Version 1 sehr ähnlich bleiben würde, ist eine berechtigte Frage.
Zu meinem Lieblingsthema Methadon:
Obwohl hier sich wissenschaftlich nicht viel tut (und auch die MEFOX-Studie dümpelt vor sich hin und wird laut https://clinicaltrials.gov/study/NCT05212012 frühestens in einem Jahr geschlossen werden; außerdem sind von geplanten neun Prüfzentren derzeit nur zwei am Start), haben mir Kollegen berichtet, daß es einen Hype in den sozialen Medien einschl. Tiktok geben soll und sie noch immer relativ häufig darauf angesprochen werden.
Es mag sein, daß hier eine Wahrnehmungsverzerrung vorliegt (ich bin nicht in den sozialen Medien unterwegs und kann das daher nicht überprüfen), aber es ist auf jeden Fall gut, daß die Leitlinie wenigstens hier klar und deutlich ist.
Anekdotisch ist mir ein Fall bekannt geworden, bei dem ein Patient mit D,L-Methadon anstelle von anderen Opiaten behandelt werden wollte, um nicht nur seine Schmerzen, sondern auch den (bereits unheilbaren) Krebs einzudämmen.
Als dies nicht so umgesetzt wurde (und der Patient zu schwach wurde, um an vermeintlich oder tatsächlich verschreibende Ärzte heranzutreten), lehnte er zunächst die weitere schmerztherapeutisch-palliativmedizinische Behandlung ab und beschaffte sich die Substanz illegal, wobei die täglich eingenommene Dosis (Bruchstücke von Tabletten) unklar blieb. Ende vom Lied: Binnen weniger Wochen klinisch deutliches Fortschreiten des Krebsleidens, Schmerzen gar nicht eingestellt.
Die Geschichte hat mich fassungslos zurückgelassen, aber ich bin mir ziemlich sicher, daß dummdreiste, anmaßende und freche Proponenten nach Art von Friesen und Hilscher jetzt mutmaßlich behaupten würden, der Verlauf wäre doch viel günstiger gewesen, wenn das Methadon schon ganz früh im Krankheitsverlauf verabreicht worden wäre.
15. Juli 2024 um 09:36
Nicht umsonst hat Steven Novella seinen Blog „Science Based Medicine“ genannt – um die Evidence Based Medicine zu ergänzen, die ihre Schwächen und Limitationen hat – denn klinische Studien können zu einer falsch positiven „Evidenz“ führen, selbst wenn sie wissenschaftlich und naturgesetzlich unplausibel ist.
Er schreibt:
„EBM is a vital and positive influence on the practice of medicine, but it has limitations and problems in practice: it often overemphasizes the value of evidence from clinical trials alone, with some unintended consequences…“
https://sciencebasedmedicine.org/about-science-based-medicine/
Homöopathie KANN nicht funktionieren, daher hat sie in einer Leitlinie NICHTS zu suchen!
Und ja, Udo Endruscheit hat, wie immer, recht: der endgültige Todesstoß für die Homöopathie in Deutschland ist noch sehr, sehr weit entfernt.
15. Juli 2024 um 19:13
Wenn Methadon das Lieblingsthema von Herrn Borstel ist,frag ich mich warum er nur vom Hörensagen darüber etwas weiß. Manche geben sich die Mühe und belesen sich mit evidence sience facts.
Einen Einstieg dazu bietet mein Kommentar weiter oben. Es ist wie mit dem Wetter,alle reden mit weil jeder Wetter kennt, keiner weiß wie es entsteht.
15. Juli 2024 um 19:22
@Hans-Jörg Hilscher:
Was für ein Kommentar denn?
15. Juli 2024 um 19:28
wenn Methadon das Lieblingsthema von Herrn Borstel ist, warum berichtet er nur von Hörensagen,und nichts über sein Wissen? Ist sehr mühsam sich da einzuarbeiten. Ein Einstieg stellt meine Stellungnahme weiter oben dar. Est ist wie mit dem Wetter,alle glauben mitreden zu können weil ja jeder es kennt.Aber nur wenige wissen wie es
entsteht. Ist sicher unterhaltsam,aber nicht science based.
15. Juli 2024 um 19:33
https://methadon-krebsbehandlung.org/stellungnahme-s3-leitlinien-komplementaermedizin/
15. Juli 2024 um 19:39
Hier ist der Kommentar zu finden
15. Juli 2024 um 19:53
@Hans-Jörg Hilscher:
Ich würde Sie bitten, nicht alles zweimal zu posten.
15. Juli 2024 um 21:40
sorry,bin neu in solchen Foren.Es war nicht gleich ersichtlich dass es geladen wurde. Bin ein Hausarzt und Palliativmediziner. Ein internetdepp!
15. Juli 2024 um 22:47
Herr Kollege Dr. Hilscher:
Soll das, was sie uns hier präsentieren, wirklich an wissenschaftlicher Evidenz alles gewesen sein?
Zunächst einmal ist ein plumpes ad hominem gegen Frau Prof. Dr. Hübner sicherlich keine sonderlich gute Argumentation, sondern erscheint doch eher als etwas hilfloser Versuch, von der Faktenlage abzulenken.
Zu der von Ihnen verlinkten Mitteilung einer Anwaltskanzlei (die ich schon 2018 ziemlich eigenartig gefunden habe) läßt sich lediglich feststellen, daß der beanstandete Artikel (https://www.aerzteblatt.de/archiv/193005/Methadon-in-der-Onkologie-Strohhalmfunktion-ohne-Evidenz) offenbar zu einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die StA Limburg geführt hat.
Über die Kompetenz der Leitliniengruppe läßt sich daraus nichts ersehen
Was die von Ihnen verlinkte Studie aus dem Jahre 2011 angeht, so wird dort lediglich festgestellt, daß bei der jüngeren von zwei auch sonst recht verschiedenen Kohorten das Überleben unter Methadon länger war.
Es ging aber nicht um die adjuvante Anwendung bei Krebserkrankungen. Die Autoren heben selbst im Abstract gar nicht auf das verbesserte Überleben unter Methadon ab, sondern formulieren mit Recht zurückhaltend:
„In summary, we found no evidence of excess all-cause mortality among VA patients who received methadone compared with those who received long-acting morphine.“
Wenn wir nun die S3-Leitlinie näher betrachten, die dort angegebenen Quellen sichten und selbst etwas in Pubmed suchen, dann ist – ausweislich auch des Leitlinienreports – rasch klar, daß hier eine gewissenhafte Recherche betrieben wurde, welche jenseits aller persönlichen Meinungen zum Thema die fehlende Evidenz für D,-L-Methadon zur adjuvanten Krebstherapie klar und deutlich anzeigt.
Wollen Sie allen Ernstes der gesamten Leitliniengruppe ohne weitere Belege unterstellen, sie sei von Frau Prof. Hübner nachgerade in die Irre geleitet worden, als zum Thema Methadon abgestimmt wurde?
Allerdings gestehe ich gerne zu, daß ich schon Popcorn bereit gestellt habe für den Fall, daß Sie die Ruine der Jenaer Lobdeburg mit einem riesiggroßen Plakat überziehen, auf dem zu lesen steht: „Nieder mit Prof. Hübner, Feindin des µ-Rezeptors!“
Nebenbei ist der Begriff der „biologischen Therapien“ in der Tat etwas unglücklich, was allerdings nichts über die inhaltliche Korrektheit des Methadonkapitels aussagt.
Was nun Ihren Verweis auf die S3-LL Palliativmedizin angeht, so kann dieser verwirrender nicht sein:
Auf S. 167f. des Dokuments (https://register.awmf.org/assets/guidelines/032-055OLm_S3_Komplementaermedizin-in-der-Behandlung-von-onkologischen-PatientInnen-2025-06.pdf) wird klar herausgearbeitet, daß aus gewichtigen Gründen Methadon nicht an erster Stelle bei der Behandlung steht. Und zwar von Tumorschmerzen, und nicht als Adjuvans bei Krebserkrankungen.
Und in Bezug auf Levo-Methadon, und nicht das Razemat D,L-Methadon, welches in Deutschland noch immer nur zur Substitution Suchtkranker zugelassen ist.
Kurz gesagt, Ihr Ärger über die S3-LL Komplementärmedizin ist verständlich, Ihr Verweis auf die wissenschaftliche Evidenz Ihrer Thesen nicht überzeugend.
16. Juli 2024 um 20:49
Zu Börstel: Wenn ich der Frau Hübner nachweise dass sie in einem Artikel im Deutschen Ärzteblatt falsche Behauptungen auf gestellt hat ist das „ad hominem“ die Qualifizierung als dummdreist ist sicherlich evidenzbasiert,und nicht “ ad hominem“. Die Staaatsanwaltschaft beschäftigen ,nennen Sie diese Abhandlung ,die wenn sie nicht in einem Verbandsblatt erschienen wäre, eine Gegendarstellung mit Bloßlegung der Tatsachen erfordert hätte? Ich verstehe ja dass Sie beim Lesen von Studien ,wie viele andere ja auch, Schwierigkeiten haben. Vor allem mit den Stereoisomeren und der Definition von Komplementärmedizin. Daraus ergibt sich aber nicht zwangsläufig etwas was mir reichen würde Ihr Kompliment mir gegenüber zürückzugeben. Ich behandle Tumorschmerzen mit Methadon,weil es gegenüber der Standardtherapie mit Morphin den Vorteil der längeren Überlebenszeit hat. Dies ist nur einer der Vorteile.Die antidepressive Wirkung ,wegen der das rechtsdrehende Dextromethadon zugelassen wird,ist nur ein Weiterer . Ist in der Komplementär- und Palliativmedizin aber ein wesentlicher Vorteil.
16. Juli 2024 um 21:41
@ Hans-Jörg Hilscher:
Wenn Sie gute Erfahrungen mit dem Methadon-Racemat gemacht haben in der Palliativversorgung, dann ist dagegen kaum etwas zu sagen.
Außer natürlich, daß eine über Ihr Erfahrungswissen hinausreichende Studienlage nicht vorhanden sein dürfte (s. die von Ihnen zitierte S3-Leitlinie Palliativmedizin).
Aber noch einmal: Weisen Sie uns bitte nach, daß die Literaturrecherche und die darauf aufbauenden Aussagen in der S3-Leitlinie Komplementärmedizin inkorrekt waren – aber verzichten Sie doch bitte darauf, Ihre Argumentation auf einem sieben Jahre alten Artikel im Dt. Ärzteblatt aufzubauen.
Und ich möchte doch anraten, daß Sie aufhören sollten, die Nicht-Gesundheitsdienstler hier im Blog zu verwirren: Wir reden von Methadon als Adjuvans bei Krebserkrankungen, und nicht von Methadon als Medikament zur Symptombehandlung.
Und wie immer gilt, daß derjenige, der eine Behauptung aufstellt, diese auch belegen muß. In diesem Falle zum antidepressiven Effekt von D-Methadon.
Wobei auch diese Wirkung, wenn sie tatsächlich vorhanden sein sollte, ganz und gar nichts mit einem Effekt auf Tumorzellen zu tun hat.
17. Juli 2024 um 08:28
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/38917366/
17. Juli 2024 um 09:28
@Hans-Jörg Hilscher:
In der Leitlinie geht es um Methadon als Krebsmedikament.
Was haben Depressionen damit zu tun?
Ich sehe nicht, dass diese Diskussion irgendeinen Sinn ergibt, können wir langsam mal zum Ende kommen?
17. Juli 2024 um 09:44
Lieber Herr Harder!
In der Leitlinie geht es ja gerade nicht um Methadon als Krebsmedikament sondern um Methadon in der Komplementärmedizin. Definition der Komplementärmedizin steht in meiner Stellungnahme. Diese Leitlinie verheddert sich ständig in bewusst oder unbewusst eingebauten Wertungen und Sichtweisen. Auch unsere Diskussion scheint das zu tun. Wenn die Erhöhung der Lebensqualität durch eine hocheffektive antidepressive Schmerztherapie kein komplementäres Ziel ist, was dann?
17. Juli 2024 um 11:15
@Hans-Jörg Hilscher:
Nein.
Es geht in der Leitlinie um „onkologische Patienten“ und um Methadon zur „Steigerung der Wirksamkeit der Tumortherapie“.
Ich denke, wir beenden das jetzt hier.
17. Juli 2024 um 15:10
@Hans-Jörg Hilscher:
Lassen Sie es jetzt bitte gut sein.
Die Uniklinik Ulm hat Methadon ins Spiel gebracht als ein Mittel, das dafür sorgt, „dass die Chemotherapeutika besser in die Zellen eindringen“ können.
Auch Frau Friesen selbst hat genau solche Versuche 2008 durchgeführt, ob Blutkrebszellen vermehrt absterben und ihre Widerstandskraft gegen die Chemotherapie abnimmt, wenn sie mit Methadon behandelt werden.
DARUM geht es, auch in der Leitlinie.
Nicht um Depressionen, Lebensqualität, Schmerzen, „komplementär“ oder sonstwas.
Also bitte jetzt.
17. Juli 2024 um 15:23
Diese Leitlinie ist eine Leitlinie Komplementärmedizin! Sie raffen es wirklich nicht […]
17. Juli 2024 um 15:36
Hilscher:
Ich frage mich langsam, ob Sie irgendwas „raffen“ oder vielleicht sogar lesen können?
Bei Krebspatienten kann Methadon im Rahmen der Tumorschmerztherapie eingesetzt werden. Seit 2017 ist jedoch auch der Gebrauch von Methadon mit dem Ziel der Verbesserung der Wirksamkeit der Tumortherapie verstärkt im öffentlichen Diskurs. Nur dieser Off-Label Gebrauch von Methadon soll im Rahmen dieser Leitlinie betrachtet werden.
Und jetzt ist Feierabend hier, alles weitere geht ungelesen in den Spam.