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ORF-Talk: Frequenz, Resonanz, Homöopathie oder irgendsowas

| 7 Kommentare

Nerv-Sendung im ORF mit Barbara Karlich:

Homöopathie trifft Schulmedizin

Natürlich sorgsam „ausgewogen“, mit drei Homöopathie-Fans auf der einen und drei Kritikern auf der anderen Seite: Christian Kreil, Harald Sitte und Daniela Angetter-Pfeiffer:

Während manche Menschen davon überzeugt sind, dass homöopathische Mittel bei Beschwerden zur Linderung geführt haben, sind andere überzeugt, dass Globuli reine Geschäftemacherei sind, die über den Placebo-Effekt hinaus keinerlei Wirkung haben.

Ach was?

Bester Satz (von der „homöopathischen Ärztin“ Sandra Leeb):

Wir haben eine Frequenz, und ob diese Frequenz jetzt mit dem Patienten in Resonanz geht, hängt nicht davon ab, ob sie Zähneputzen oder ob sie Kaffee trinken, das ist völlig egal.

So völlig egal wie diese heutige „Talk um 4“-Folge.

Zum Weiterlesen:

  • Mediziner gegen Kabarettistin oder Wie man mit klarer Ansage die False Balance geraderückt, GWUP-Blog am 12. November 2021
  • „Unplausibel, irreführend“: Homöopathiekritik in tiermedizinischem Fachjournal, GWUP-Blog am 2. Februar 2024

7 Kommentare

  1. Tja.

    Das klappt nicht mehr so richtig mit der „Ausgewogenheit“, wenn sich die Vertreter der Homöopathie derart um Kopf und Kragen reden wie die homöopathische Ärztin.

    Die Zeiten, als solchen Experten die Leute an den Lippen hingen, sind vorbei. Weithin löst das nur noch Kopfschütteln beim Publikum aus.

    Hier konnten wir einem wahren Musterexemplar von homöopathischer Ärztin zuhören und -sehen, bei deren Ausführungen unwillkürlich der Gedanke aufkam, ob man so jemand wirklich per Approbation auf die hilfesuchende Menschheit loslassen kann.

    Und wenn dann noch gestandene, des klaren Wortes mächtige Kritiker mitmischen, ja, dann rutscht die Ausgewogenheit. Das kann man dann offenbar nur noch dadurch versuchen zu bekämpfen, indem man den wirklichen Fachleuten ständig ins Wort fällt, um sie ja nicht ausreden zu lassen.

    Einer meiner Lehrer (lang ists her …) hatte für sowas den schönen Ausdruck „Miskurs“ geprägt.

    Übrigens findet man auch unter dem „ausgewogenen“ Artikel im Hamburger Abendblatt mit der tief überzeugten Tierheilpraktikerin Kommentare, die sich nur noch entsetzt ob der Überheblichkeit und des Unwissens der Protagonistin zeigen.

    Der Applaus für die Homöopathie verklingt langsam.

  2. „Miskurs“ passt sehr schön zu den „Imperten“ und „Deperten“ von unserem Apothekerfreund vom Attersee. Danke dafür :)

  3. @ Udo Endruscheit

    „…, ob man so jemand wirklich per Approbation auf die hilfesuchende Menschheit loslassen kann.“

    Wäre wsl real nicht möglich, sondern nur ein Wunschtraum: Angehende Medizin- Studis müssen bei Immatrikulation unterschreiben, dass sie „Therapien“ wie Homöopathie u Anthroposophische Med. nicht anwenden werden. Ansonsten kein Studienplatz. Oder nach dem Studium bei Antragstellung der Approbation.

    Man überlege sich auch einmal den Aspekt der Verschwendung von Ausbildungs- und Fortbildungszeit, wenn ein zunächst – dem Grundsatz nach – wissenschaftlich ausgebildeter Mediziner dann Unzeiten damit verbringt, das „Organon der Heilkunde“, die vielen „Arzneibilder“ der „Materia Medica“, die hohe Kunst einer „homöopathischen Anamnese“ mit richtigem Abfragen der „Schlüsselsymptome“ und „Modalitäten“ beim Patienten und den Umgang mit dem „Repertorium“ zu erlernen!

    Wenn diese Zeit in den Erwerb echten Fachwissens investiert würde,… Und das alles bei dem derzeitigen Fachärztemangel, langen Wartezeiten, wenig Zeit für gute Arzt- Patienten- Kommunikation.

    Jeder (überwiegend) homöopathisch arbeitende Arzt geht dem System verloren.

  4. @ Helena Zarrabi:

    Die Vorschrift gibt es im Grunde. In § 2 (3) der ärztlichen Berufsordnung heißt es:

    „Eine gewissenhafte Ausübung des Berufs erfordert insbesondere die notwendige fachliche Qualifikation und die Beachtung des anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse.“

    Man könnte den Passus mit dem „anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse“ so interpretieren, dass Ärzt:innen die Homöopathie eigentlich nur als Placebotherapie mit entsprechender Aufklärung anwenden dürfen.

    Aber an der Stelle kommen wieder der berühmte „Binnenkonsens“ und in seinem Gefolge das Argument des „Wissenschaftspluralismus“ ins Spiel.

    Die Kammern, die über die Berufsordnung zu wachen haben und jetzt immerhin die Weiterbildungsordnungen ausputzen, würden daher auf Nachfrage vermutlich darauf verweisen, dass fachliche Auseinandersetzungen nicht Gegenstand der Berufsordnung sind.

    Aus juristischer Sicht kritisch zum Wissenschaftsanspruch der Homöopathie hatte sich vor einiger Zeit beispielsweise Klaus-Ferdinand Gärditz geäußert, allerdings ohne das bis zur Berufsordnung durchzudeklinieren:

    https://scienceblogs.de/gesundheits-check/2019/02/10/jura-in-kuerze-wissenschaftsfreiheit-und-homoeopathie-methodisch-evident-unvertretbares/?all=1

  5. @Helena Zarrabi

    Der Binnenkonsens bildet, wie ich schon öfter ausgeführt habe, einen regelrechten Schutzzaun um die Homöopathie (und die anderen „besonderen Therapierichtungen“.

    Sie genießen durch die gesetzliche Anerkennung als Arzneimittel etwas, was der Jurist eine „öffentliche Glaubwürdigkeit“ nennt und selbst Gerichte dazu zwingt, der gesetzlichen Fiktion eines Arzneimittels auch noch die gesetzliche Fiktion einer Wirksamkeit folgen zu lassen.

    Ich pflege dann immer zu konstatieren, dass es problematisch wird, wenn die Realität nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmt (ja klar, mal wieder einer meiner dummen Sprüche, aber irgendwie trifft es das ja schon).

    Und genau das ist der Grund, weshalb die Privilegierung der besonderen Therapierichtungen fallen muss. Per Gesetz wird die Realität verbogen, und der Preis dafür ist hoch.

    Was die Ärzteschaft angeht, braucht es eigentlich nicht unbedingt den Zugang über die Berufsordnung.

    Der Königsweg für die Ärzteschaft könnte durchaus über die Grundsätze ärztlicher Ethik führen, die ja auch eine Grenze für die vielbeschworene Therapiefreiheit darstellen.

    Der informed consent, das gegenseitige verstehende Einverständnis über einen Therapievorschlag, ist dabei elementare Voraussetzung.

    Man muss aber sehen, dass der einzige akzeptable Zustand – der/die TherapeutIn und der/die PatientIn gehen gleichermaßen und in gegenseitiger Akzeptanz vom Placebocharakter der Homöopathie aus – praktisch nicht herstellbar ist. Das ist sozusagen das „Schicksal“ der Homöopathie, eben WEIL sie einen so guten Ruf und eine öffentliche Glaubwürdigkeit genießt.

    Ich glaube nicht, dass TherapeutIn UND PatientIn einen Konsens über die Anwendung von Homöopathie überhaupt erzielen würden (oder überhaupt können), bei dem sie beide vollkommen eindeutig vom Placebocharakter der Methode ausgehen. Und nur dies könnte medizinethisch die Gabe von Homöopathika rechtfertigen.

    Die anderen 3 Konstellationen – beide Parteien gehen von spezifischer Wirksamkeit aus oder aber jeweils eine und die andere nicht – führt zum Fehlen eines informierten Einverständnisses. Beabsichtigt der/die TherapeutIn eine Placebogabe und geht der/die PatientIn davon aus, ein wirksames Arzneimittel zu erhalten, liegt gar eine aktive Täuschung vor.

    Meines Erachtens wäre es durchaus möglich, dass sich die Ärztekammern in einer Deklaration oder wie auch immer auf dieser Basis klar gegen Homöopathie in der ärztlichen Praxis aussprechen. Damit wären sie auch im Einklang mit den Forderungen des Weltärztebundes, der in seiner Deklaration zur Pseudomedizin aus dem Jahre 2000 ausführt:

    „The patient must be kept duly informed about the available therapy options, their effectiveness and risks, and be able to participate in the best therapeutic decision-making. Good communication, mutual trust and person-centered healthcare are cornerstones of the physician-patient relationship. Patients and physicians should and must be able to discuss the risks of pseudoscience and pseudotherapies. Health education is fundamental.

    Physicians should be educated to identify pseudoscience/pseudotherapies, logical fallacies, and cognitive biases and counsel their patients accordingly. They should be aware that some patient groups, such as patients with cancer, psychiatric illnesses or serious chronic diseases, as well as children, are particularly vulnerable to the risks associated with using pseudotherapies.“

    All das liegt auf dem Tisch. Es muss nur einmal konsequent alles umgesetzt werden, auch gegen die Widerstände einer über mehr als 40 Jahre gewachsenen Lobby und eines industriell-homöopathischen Komplexes.

    Und vor allem in den Köpfen der Leute. Und da sind wir wieder am Anfang: Raus mit esoterischer Pseudomedizin aus dem Arzneimittelgesetz, das ja immerhin ein Verbraucherschutzgesetz ist!

    Sorry, sollte eigentlich kein so langer Rant werden. Werde mich bessern.

  6. Die Absurdität des Binnenkonsens, gerade im Gesundheitsbereich, wo richtig Schaden angerichtet werden kann. Ein Lehrstuhl der Chemie, der Transmutation nach Flamel anbieten wollte, bekäme vermutlich mehr Probleme….

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