Wir sind erst bei 55 Minuten und fünf Mythen.
Deshalb gibt es ein weiteres Video von Dr. Janos Hegedüs zu Lothar Hirneise und dessen „10 größten Mythen der Onkologie“:
Im vierten Teil sprechen wir über Tuberkulose, die Gerson-Therapie, Entgiftungstherapien und deren Sinnhaftigkeit, Körperverletzung, Mikrobiom… und ihr erfahrt natürlich, was Hirneise in sein Rektum schiebt und warum seine Kinder ihn für „den Verrücktesten im Dorf“ halten.
Zum Weiterlesen:
- Debunking Lothar Hirneise, Teil 3: Video von Janos Hegedüs, GWUP-Blog am 26. November 2022
- Debunking Lothar Hirneise, Teil 2: Video von Janos Hegedüs, GWUP-Blog am 18. November 2022
- Video: Janos Hegedüs über den „Krebsflüsterer“ Lothar Hirneise, GWUP-Blog am 14. November 2022
- Zehn Gründe, warum es keine „Krebs-Verschwörung“ gibt, GWUP-Blog am 8. Juli 2015
3. Dezember 2022 um 21:28
Herr Hirneise betreibt doch dieses „3E Gesundheitszentrum“, in das sich Krebs-Patienten hineinbegeben, um therapiert zu werden. Hab mal auf deren Seite geschaut, dort ist kein einziger Arzt, was ich auch erwartet hatte.
Den höchsten Grad an Ausbildung besitzt ein Dr rer nat (Biologie). Daneben scheint es als Therapeuten hauptsächlich Heilpraktiker zu geben, ergänzt durch 1-2 Krankenpflegerinnen, die aber auch HPs sind.
Hirneise redet in seinen Vorträgen öfter von seiner „Klinik“. Nun meine Frage: es ist doch in Deutschland gar nicht erlaubt, dass Heilpraktiker Krebsbehandlungen durchführen, oder? In der amtsärztlichen Überprüfung für die HP-Erlaubnis, dachte ich, müssen die Anwärter versichern, dass sie bestimmte Erkrankungen (Meldepflichtige Infektionskrankheiten, Notfälle, Krebs, etc.) nicht behandeln dürfen oder im Falle von Krebs, nur begleitend ( Stichwort Sorgfaltspflicht).
Ist das tatsächlich juristisch in Ordnung, was dort betrieben wird?
Eine „Therapeutin“ scheint sogar keine HP zu sein. Sie gibt in ihrer Selbstbeschreibung folgendes an:
„Colon-Hydrotherapeutin. Therapeutin mit viel Herz und einem hohen Erfahrungsschatz. Diese Entgiftungstherapie habe ich lieben gelernt, denn sie ist schonend und wirkungsvoll. Ich bin gelernte medizinisch kaufmännische Assistentin. Meine Ausbildung in Richtung Naturheilkunde begann ich im Jahre 1994.“
Ist mit „Ausbildung in Richtung Naturheilkunde“ der Erwerb der HP-Erlaubnis impliziert? Oder steckt da eine Dame, die das offiziell gar nicht darf, den armen Patienten ein Röhrchen in eine Körperöffnung, um deren Colon mit paar Litern Wasser zu spülen oder mit Espresso zu beglücken? Geht sowas tatsächlich iuristisch?
PS: Auf der Homepage dieses Zentrums wird konsequent von Gästen, statt von Patienten gesprochen. Rechtliche Absicherung? Geht das dann als wellness – Hotel durch, statt als therapeutische Einrichtung?