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Kriegspropaganda und öffentlicher Friede: Anwalt Jun zum Fall Alina Lipp

| 19 Kommentare

Sie sagt doch nur „die Wahrheit“.

Etwa dass Russland „eine Spezialoperation“ durchführe und die „Denazifikation“ der Ukraine laufe.

Die Staatsanwaltschaft Göttingen sieht das allerdings anders:

Mit ihren Beiträgen soll sie einen verbotenen Angriffskrieg gebilligt haben, also Straftaten belohnt oder gebilligt haben. Dafür drohen eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Die Behörden haben auch Geld sichergestellt, das sie mutmaßlich als Spenden erhalten hat.

Dass die „unabhängige Journalistin“ Alina Lipp bei ihren Berichten gerne mal das „Z“-Symbol trägt,

scheint ihre Fans nicht weiter zu irritieren, die erwartungsgemäß auf die „Meinungsfreiheit“ pochen, „Solidarität“ mit der 28-Jährigen fordern und von „vergangen geglaubten Zeiten des Deutschen Reiches“ faseln beziehungsweise von einer „Bankrotterklärung westlicher Demokratiewerte“.

Allerdings existiert in Deutschland nun einmal tatsächlich ein Paragraf „Belohnung und Billigung von Straftaten“ (140 StGB).

Anwalt Jun erklärt, was es damit auf sich hat:

Das „Z“-Symbol wird man möglicherweise noch weginterpretieren können, führt Jun aus. Unstrittig sei indes, dass der russische Angriffskrieg in der Ukraine eine Straftat darstelle, die unter § 140 fällt.

Und wer diese billigt,

… in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Dass vor drei Tagen eine Frau in Bautzen freigesprochen wurde, die bei einem Spaziergang das „Z“-Symbol trug, dürfte Alina Lipp mithin wenig nützen. Denn bei ihr geht es nicht um die „bloße Verwendung des Buchstabens Z auf Kleidungsstücken einer Person“ (Amtsgericht Bautzen) – vielmehr zeige Alina Lipp laufend, dass sie sich mit Russlands Krieg gegen die Ukraine solidarisiert, schreibt Lars Wienand bei t-online.

Bleibt also die Frage, ob darin eine potenzielle „Friedensgefährdung“ oberhalb der „Erheblichkeitsschwelle“ zu sehen ist. Das wird letztendlich eine Frage der richterlichen Beurteilung sein.

Zum Weiterlesen:

  • Behörden ermitteln wegen Kriegspropaganda gegen Alina Lipp, t-online am 16. Juni 2022
  • Staatsmedien, Trolle, Influencer: So läuft Putins Info-Krieg, GWUP-Blog am 23. März 2022
  • Walulis über „Putins deutsche Infokriegerin“ Alina Lipp, GWUP-Blog am 24. März 2022
  • Putins deutsche Infokriegerin, t-online am 13. März 2022
  • Alina Lipp: Der größte deutsche Pro-Putin-Propaganda-Kanal auf Telegram, volksverpetzer am 24. März 2022
  • Alina Lipp: Wie eine 28-Jährige zum Sprachrohr russischer Propaganda wurde, correctiv am 8. April 2022
  • Kremltreue Propaganda von Alina Lipp & Co.: Die Welt der Putinfluencer, volksverpetzer am 21. Juni 2022

19 Kommentare

  1. Wer braucht schon Menschen für die Propaganda…

    Intelligente KI-Bots stehen bereit.

    https://www.zdnet.de/88401899/ki-mit-bewusstsein-nur-ein-hype/

    Ich möchte hier nicht die Frage bearbeiten, ob hier ein „Bewußtsein“ vorliegt, mMn nicht, aber das ist eine andere Frage.

    Aber, diese KI hat erstaunliche Fähigkeiten, die richtig eingesetzt ein Segen ist, aber andersherum ein Fluch ist.

    Alina Lipp, wird in Zukunft sehr leicht durch einen KI-Bot zu ersetzen sein. Wird billiger sein… und btw: Wie sieht es da mit der Strafverfolgung aus?

  2. @Ralf:

    Morgen im „Ferngespräch“ …

  3. @Bernd Harder
    Ja, danke… da bin ich gespannt.

  4. „Wie sieht es da mit der Strafverfolgung aus?“

    Ohne Jurist zu sein: Zur Verantwortung zu ziehen ist der, der die Software einsetzt und entsprechend konfiguriert.

    Der Nachweis und die Beweisführung werden schwierig sein, aber sogar im Fall Lipp wird die Argumentation nicht auf die Inhalte, sondern darauf hinauslaufen, ob ihre Aussagen den öffentlichen Frieden stören, bzw. dass es sich nicht um Tatsachenbehauptungen, sondern um persönliche Meinungen handelt.

    Der Buchstabe Z würde schon einmal verboten, in der grandiosen Endszene des gleichnamigen Politthrillers von Costas-Gavras

    Es ist ein juristisches, gesellschaftliches und politisches Thema.

  5. Hat Deutschland es wirklich nötig, Abweichler von der offiziellen Meinung mit Hilfe des Strafrechts auf den gewünschten Kurs zu bringen? Ich teile Alina Lipps Ansichten in keinster Weise, aber ich will, dass sie in einem freien Land das Recht hat, sie ungestraft zu äußern, so wie jeder Deutsche das Recht haben muss, sich frei für die eine oder andere Seite zu entscheiden. Ich selbst stehe nicht hinter Russland, lasse mich aber auch nicht durch staatlichen oder medialen Zwang auf die Seite der Ukraine drängen. Ich wähle mir meine Position ganz alleine.

  6. @nota.bene, bitte lesen Sie den Beitrag noch einmal oder hören RA Jun ausführlich zu:

    Allerdings existiert in Deutschland nun einmal tatsächlich ein Paragraf „Belohnung und Billigung von Straftaten“ ([§]140 StGB).

  7. @nota.bene

    An meinem Haus hängt die ukrainische Fahne seit Ende Februar. Als ich sie bestellte, fürchtete ich, dass die Ukraine noch vor der Lieferung vollkommen besetzt sein könnte.

    Und dennoch stimme ich ihnen zu, gemäß dem Voltaire zugeschriebenen Zitat um die Freiheit, auch konträre und dumme Meinungen zu äußern.

    Ebendrum finde ich es auch verkehrt, dass der üble Hetzsender RT aus meinem TV Kabelnetz verbannt würde. Ich kenne die Begründung und maße mir nicht an, Urteile deutscher Gerichte anzuzweifeln, doch die Zeitgleichheit mit dem Krieg in der Ukraine lässt nicht nur Verschwörungstheoretiker glauben, dass die Sendelizenzen ein vorgeschobener Grund sind. (Naja, Al Capone saß auch nicht wegen Mord, Alkoholschmuggel und Waffengeschäften, sondern wegen Steuerhinterziehung, immerhin haben sie ihn gekriegt).

    Die Diskussion ist politisch und nicht wissenschaftlich und gehört nicht hierher.

  8. @Thomas Roth:

    Die Diskussion ist politisch und nicht wissenschaftlich und gehört nicht hierher.

    Also Rechtswissenschaft und das, was Herr Jun als „Quatschjura“ bezeichnet (man könnte es auch Fake-Jura o.ä. nennen), gehört für Sie nicht hierher?

    Ich schätze, auch in diesem Punkt finden wir keine Übereinkunft.

  9. Und wo war die Staatsanwaltschaft bei den Angriffskriegen der USA in Afghanistan und im Irak, wo bei der breiten Zustimmung zu Obamas Drohnenangriffen auf islamistische Terroristen, wo bei den Bombardements der NATO auf Serbien? Ach ja… Whataboutism, oder? Es geht schließlich um Putins Russland, nicht um die USA oder die NATO. Es ist schon bedenklich, dass die Strafverfolgung sich jetzt so zügig auf die Abweichler von der offiziellen Meinung einschießt. Ja, Lipp und Konsorten verbreiten Fakenews, aber ich habe, verdammt noch mal, das Recht, mir auch Fakenews reinzuziehen! Ich weiss, dass vieles, was Lipp und RT von sich geben, falsch ist, aber ich will es trotzdem hören, sehen und lesen. Ich lasse mir nicht vom Staat vorschreiben, welche Informationen für mich „geeignet“ sind und welche nicht.

  10. Die Frage ist, ob es einen Paragraphen wie §140 StGB geben sollte, oder nicht.

    Meiner Meinung nach ist es schon gerechtfertigt, dass man nicht einfach Straftaten bejubeln darf, denn das geht dann leicht auch in Anstiftung über.

    Dann stellt sich die Frage, ist ein Krieg eine Straftat? Auch das ist geregelt, nicht nur nach deutschem, sondern internationalem Recht.

    Damit stellt das, was Frau Lipp tut, potentiell eine Straftat dar. Damit ist gerechtfertigt, dass gegen sie ermittelt wird. Sollte sich herausstellen, dass sie nicht gegen §140 handelt, ist alles gut und sie kann weitermachen.

    Ansonsten passiert halt das, was bei Straftaten üblich ist – es gibt eine Verurteilung.

    Nun legen manche Leute gerne für sich persönlich aus, was eine Straftat ist und was nicht. Das geht halt in einem Rechtsstaat nicht. Das mag einem manchmal stinken, aber eine Willkürjustiz oder Selbstjustiz würde vielen noch viel mehr stinken.

    Was eine Straftat ist oder sein sollte, darüber kann man zwar diskutieren, aber solange es eindeutig geregelt ist, kann man nur z.B. eine Petition mit dem Ziel einer Gesetzesänderung starten und abwarten.

  11. nota.bene:

    Was um alles in der Welt hat die Staatsanwaltschaft Göttingen mit dem Irak- oder Afghanistan- oder Jugoslawien-Krieg zu tun?

    Kann es sein, dass Sie vor lauter Fake-News reinziehen doch bereits ansatzweise den Überblick verlieren?

  12. @nota.bene:

    Ich sehe eigentlich nicht so richtig, wo sich „die Strafverfolgung auf die Abweichler von der offiziellen Meinung einschießt“?

    Mir ist zumindest kein Ermittlungsverfahren gegen Wagenknecht, Precht oder gegen die Unterzeichner des „Offenen Briefes“ der EMMA bekannt.

    Das, was Frau Lipp macht, geht wohl weit über eine „andere Meinung“ hinaus – ich denke, @Christian Becker hat es gut zusammengefasst.

    Natürlich haben Sie aber Recht, dass es im Kern auch um die Frage nach dem Umgang mit „Fake News“ geht. Das würde dann aber alle Bereiche berühren und nicht bloß Lipp/Ukraine.

    Vor einigen Tagen gab es darüber mal wieder eine Podiumsdiskussion:

    https://www.youtube.com/watch?v=y7bhJcPrL_0

  13. @Michael Fischer:

    Was um alles in der Welt hat die Staatsanwaltschaft Göttingen mit dem Irak- oder Afghanistan- oder Jugoslawien-Krieg zu tun?

    Eine gewisse Frau Dr. Angela Merkel hat damals die Aggression gegen den Irak mindestens gebilligt.
    Oder es gäbe da die Personen Josef Fischer oder Rudolf Scharping bzgl. der Aggressionen gegen Serbien, etc..

  14. @Detlef:

    Das mit den „Massenvernichtungswaffen“ im Irak stand natürlich auf tönernen Füßen.

    Aber ansonsten hatt man ja im Falle Serbien nicht zu irgendwelchen Fake-News gegriffen, sondern hat freimütig zugegeben, dass der Angriff nach Völkerrecht zwar nicht zulässig ist, aber dass hier eben besondere Umstände vorliegen, die ihn ausnahmsweise rechtfertigen. Und das taten sie ja auch.

    Dagegen haben wir jetzt einfach nur einen brutalen Angriffskrieg aus rein machtpolitischen Interessen.

    Lipp macht jetzt einfach permanent Trollpropaganda und verbreitet Falschmeldungen.

    Das haben aber weder Merkel noch Scharping noch Fischer gemacht.

  15. @Michael Fischer:

    Lipp macht jetzt einfach permanent Trollpropaganda und verbreitet Falschmeldungen. Das haben aber weder Merkel noch Scharping noch Fischer gemacht.

    Ich frage mich, wie es überhaupt möglich sein soll, Kriegshetze ohne Fake-News, Trollpropaganda und Falschmeldungen zu betreiben.
    Aber wenn dies tatsächlich so, wie von Ihnen behauptet, gewesen wäre, könnte hier der § 140 nach meinem Verständnis trotzdem greifen, denn das ist ja keine notwendige Voraussetzung.

    Allerdings sind Ihre Behauptungen, dass sie nicht zu „Fake-News“ gegriffen hätten und nicht „Trollpropaganda“ gemacht hätten und nicht Falschmeldungen verbreitet hätten, falsch.
    Erinnert sei hier nur an den angeblichen Hufeisenplan, die angeblichen KZs, die angeblichen Massaker, die angeblichen gegrillten Föten, das Framing von „Nie wieder Auschwitz“ und die sonstige allabendliche Gräuelpropaganda, die insbesondere von Scharping persönlich verkündet wurde.

  16. Mal was anderes zum Thema Ukraine und Propaganda:

    Als Russland den Krieg gegen die Ukraine beginnt und Menschen aus dem Land fliehen, kommt es an der Grenze zu Polen zu eigentümlichen Szenen: Mitglieder der Vereinigung Awakening Europe sprechen geflohene Menschen an. Angeblich geschehen Wunderheilungen. Was war da los und was ist Awakening Europe? Merlin Partsch hat viele Wochen für MedWatch recherchiert.

    https://medwatch.de/2022/06/22/awakening-europe-angebliche-wunder-grenze-ukraine/

  17. @Detlef:

    Die Sache mit Hufeisenplan ist zwar dubios, scheint aber jetzt keine reine Erfindung gewesen zu sein:

    „Am 10. Januar 2000 berichtete Der Spiegel, der Hufeisenplan sei dem Bundesverteidigungsministerium vom bulgarischen Außenministerium zugespielt worden und stamme vom bulgarischen Geheimdienst. Die ehemalige Außenministerin Bulgariens Nadeschda Michajlowa (heute: Nadeschda Nejnski) stritt dies 2000 heftigst ab, um es dann aber im Jahr 2012, inzwischen als Mitglied des Europäischen Parlaments, zu bestätigen.“

    https://de.wikipedia.org/wiki/Hufeisenplan#Kontroverse_um_den_bulgarischen_Ursprung_des_Plans

    Scheint also nicht so zu sein, als hätten sich Scharping und Fischer einfach etwas aus den Fingern gesogen.

    Der andere Punkt geht aber an Sie:

    „Anfang April hatte die Glaubwürdigkeit der Regierung bereits durch „peinliche Fehlinformationen über angebliche Greuel der Serben, die Scharping angeprangert hatte“, Schaden genommen. Weder die Existenz von Konzentrationslagern, noch die von Massenexekutionen durch die Serben hatten sich bewahrheitet.

    „Auch mehrere als ermordet gemeldete kosovoalbanische Intellektuelle“, so drückte es Der Spiegel aus, „tauchten plötzlich wieder auf“.

    Das hatte ich so nicht mehr auf dem Schirm. Das muß man in der Tat als Trollpropaganda bezeichnen. Also dieser Scharping…

  18. „Kremltreue Propaganda von Alina Lipp & Co.: Die Welt der Putinfluencer“

    https://www.volksverpetzer.de/ukraine/alina-lipp-putinfluencer/

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