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Heilpraktiker können jubeln: Das lang erwartete „Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht“ ist da

| 23 Kommentare

Das „Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht“, welches das Bundesgesundheitsministerium vor über einem Jahr bei dem Fachanwalt Prof. Christof Stock (Aachen) in Auftrag gegeben hat, liegt jetzt vor.

2017 hatte der „Münsteraner Kreis“ eine umfassende Reform des Heilpraktikerwesens gefordert und dabei entweder eine „Abschaffungslösung“ oder eine „Kompetenzlösung“ skizziert.

Auf den mehr als 300 Seiten kommt Stock zu der Auffassung, dass es für die Abschaffung des Heilpraktikerberufs derzeit weder eine ausreichende Tatsachen- noch eine Rechtsgrundlage gebe:

Rechtlich gesehen würde die Abschaffung einen massiven Eingriff in die Berufswahlfreiheit bedeuten, der nur zur Abwehr nachweisbarer oder höchstwahrscheinlicher schwerer Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut und nur dann in Betracht käme, wenn keine anderen, milderen Mittel der Gefahrenbeseitigung in Betracht kämen. Derartige Umstände liegen nicht vor.

Er empfiehlt stattdessen eine Kompetenzlösung mit drei Aspekten:

  • „Der Heilkundebegriff wird neu gefasst. Die durch die Rechtsprechung erfolgte verfassungskonforme Auslegung des Begriffs wird übernommen. Sowohl die Prävention als auch die Wunschmedizin werden einbezogen.
  • Für die berufliche Ausübung der Heilkunde wird zwischen ärztlicher, sektoraler und Alternativheilkunde unterschieden. Die ärztliche Heilkunde bleibt unangetastet. In den Gesetzen der Gesundheitsfachberufe wird festgelegt, ob diese eigenverantwortliche Kompetenzbereiche (Sektoren) zugewiesen erhalten und welche Bereiche delegationsfähig sind. Die Alternativheilkunde wird von der Schulmedizin unterschieden. Es wird festgelegt, wer sie ausüben darf.
  • Der dritte Teil normiert einen neuen Heilpraktikerberuf mit staatlicher Anerkennung, der ausschließlich dem bereits tradierten Berufsbild der Ausübung von Alternativheilkunde folgt.“

Das ist kurz gesagt breit getretener Quark – beziehungsweise eine Aufwertung der „Alternativheilkunde“, die die Patientensicherheit noch weiter gefährdet und mit dem Verweis auf „Tradition“ das Bemühen um eine evidenzbasierte Medizin unterläuft. In den nächsten Wochen wird darüber zu diskutieren sein.

Stock spricht sich zwar „zwingend“ für eine „Neuregelung der fachlichen Voraussetzungen zum Erwerb einer Heilpraktikererlaubnis“ aus (S. 247). Das Gesetz müsse „stärker als bisher die Bevölkerung und alle diejenigen, die die Heilkundigen aufsuchen wollen, vor Gesundheitsgefahren schützen“ (S. 262).

Er bleibt aber dabei, dass deren Methoden „weder wirksam noch wirtschaftlich“ sein müssen (S. 249) und „respektiert den Wunsch von Teilen der Bevölkerung, Maßnahmen der Alternativheilkunde auch von nichtärztlich Berufstätigen zu erhalten“ (S. 243).

Goldig ist auch der Satz (S. 244):

Ebenso ist ein Register der Alternativheilkunde denkbar, das probate Methoden auflistet oder auch vor der Anwendung gesundheitsschädlicher Methoden warnt.

Das hat Prof. Edzard Ernst unlängst erst getan. Da bleibt nicht viel übrig, womit man eine Praxis betreiben kann.

Das Bundesministerium für Gesundheit will mit dem Gutachten nun jedenfalls „einen transparenten Meinungsbildungsprozess strukturieren, in den alle betroffenen Kreise einbezogen werden“ sollen.

Zum Weiterlesen:

  • Interessenskonflikte – wie geht es mit dem Rechtsgutachten in Sachen Heilpraktiker weiter? GWUP-Blog am 19. Februar 2020
  • „Odysso“ über Heilpraktiker: „Reformieren oder abschaffen?“, GWUP-Blog am 1. Mai 2021
  • Gesundheitsminister sehen zwingende Reformbedürftigkeit des Heilpraktikerwesens, GWUP-Blog am 22. Juni 2018
  • Abschaffen oder reformieren: GWUP unterstützt Appell zur umfassenden Neuregelung des Heilpraktikerwesens, GWUP-Blog am 21. August 2017
  • Profil-Titel: „Alternativmedizin“ im Test von Bach-Blüten bis Yoga, GWUP-Blog am 12. April 2021

23 Kommentare

  1. „Wie ein Ministeriumssprecher auf Nachfrage von MedWatch nun mitteilte, wurde zwischenzeitlich der Jurist Christof Stock beauftragt. Doch nach unserer Recherche hat er Interessenskonflikte, die in Frage stellen, wie unabhängig das Gutachten am Ende wird.“

    Der Heilpraktiker-Experte mit Interessenskonflikten:

    https://medwatch.de/2020/02/19/heilpraktiker-experte-mit-interessenskonflikten/

  2. Seite 198:

    „Homöopathie: Es handelt sich um ein von Samuel Hahnemann entwickeltes Naturheilverfahren“

  3. Ich finde, dass das staatliche Monopol auf die Erteilung von Titeln wie „Doktor“ und „Professor“ auch endlich mal alternativ ergänzt wird. Wobei… hm?!

    Bis dahin sollten wir Herrn Stock mit einem Gutachten über den Ingenieurberuf beauftragen.

  4. Wer Krankheiten behandelt, die es nicht gibt mit Therapiekonzepten, die ins Reich der Magie gehören, soll ein unveräußerliches Recht auf diese Aktivitäten haben?

    Nun gut, es hat auch noch kein Staat versucht, die Religion wegen Nichtvereinbarkeit mit den Naturgesetzen zu verbieten.

  5. @Joseph Kuhn

    „Homöopathie: Es handelt sich um ein von Samuel Hahnemann entwickeltes Naturheilverfahren“

    Ok, damit hat der Herr Rechtsanwalt seine „Kompetenz“ bewiesen, wenn er nicht einmal mit einer kurzen Suche im Internet feststellen kann, dass Homöopathie keine Naturheilkunde bzw. Naturheilverfahren ist.

  6. Offensichtlich war der Kurs, es allen, wirklich allen Recht zu machen.

    Was so weit geht, dass „Alternativmedizin“ auch noch ganz offiziell zum Bestandteil gesetzlicher Regeln zum Gesundheitswesen werden soll. Gute Nacht, Deutschland!

    Dass mit Verboten von irgendwas niemand gedient ist, das ist klar. Aber nun auch noch die öffentliche Reputation von unsinnigem und potenziell gefährlichem Zeugs auf die Spitze zu treiben, das ist wohl so ziemlich das Gegenteil von dem, was eine sich vom Postfaktischen distanzierende Gesundheitspolitik braucht.

    Ich widerspreche auch der Einschätzung,dass die Berufsausübungsfreiheit durch restriktiven Umgang mit dem Heilpraktikerwesen eine fast unüberwindliche Hürde sei. Angesichts unzähliger Beschränkungen der Berufsausübungsfreiheit in der Praxis – vom Meisterzwang bis zum Rechtsberatungsprivileg – ist das schlicht Unsinn.

    Wenn der Gutachter keine potenziellen Risiken in ausreichender Konkretisierung erkennen kann, hat er das Problem nicht verstanden: Zwei Berufsgruppen, die sich in ihren Befugnissen, an Menschen herumzubasteln, kaum, in ihrer Qualifikation jedoch in Lichtjahren-Größenordnungen unterscheiden.

    Dieses Gutachten war vom ersten Tag an überflüssig wie ein Kropf. Zu den rechtlichen Voraussetzungen für Neuregelungen hätte der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages fundiert Stellung nehmen können, der Rest wäre politischer Diskursprozess gewesen.

    Nun aber mit diesem Papier eines offenbar weitgehend Ahnungslosen die HP-Verbände in einen Rausch zu versetzen, ist wohl der größte Bärendienst, den man dem Gesundheitswesen antun konnte.

    Ich fasse zusammen: Eine Katastrophe.

  7. Der Anwalt hat nicht nur keine Ahnung und braucht um das mitzuteilen viel Papier. Der HP ist kein Beruf sondern ein dubioses Gewerbe.

    Um einen Beruf auszuüben ist eine Berufsausbildung nötig damit man überhaupt etwas sinnvolles tun kann. Und die gibt es für HPs nicht.

    Wobei schon der Name absurd ist ein HP kann nicht heilen, und eine Praxis hat ein HP auch nicht. (wobei weder das eine noch das andere, leider auch nirgends gefordert wird).

    Die Alternative zur Medizin ist „keine Medizin“. Alternativmedizin gibt es nicht.

  8. In der Tat, eine Katastrophe.

    Dieses Gutachten kann man jetzt ohne Probleme als Grundlage für das Einklagen eines Strompraktikers, Flugpraktikers, Rechtspraktikers, etc. heranziehen. Schließlich gibt es auch in diesen Berufen derzeit „fast unüberwindliche Hürden“ für deren Ausübung.

    Ein Multiple Choice und die mündliche Bestätigung, dass man weiß, wo der Sicherungskasten in einer Wohnung ist, bzw. wo bei einem Flugzeug vorne ist, muss reichen.

    Alles andere ist Schikane.

  9. „Es regelt, dass nur Ärzte und Heilpraktiker die Heilkunde ausüben dürfen!“

    Schon alleine dieser Satz ist ein Witz!

    Das klingt für uninformierte Patienten so, als wären Heilpraktiker mit Ärzten gleichzustellen. Zumindest könnten das manche Menschen leider so verstehen…

  10. Wenn man das Heilpraktikergesetz, das das Zerrbild einer sinnvollen Gesetzgebung darstellt (aus historischen Gründen und wegen der jahrzehntelangen Nichtwahrnehmung eines aufwachsenden Problems) als Referenz heranzieht und irgendwelche Prinzipien daraus abzuleiten versucht, ist man bereits auf dem morschen Holzweg.

    Bei Licht betrachtet, regelt das HP-Gesetz, dass die Ausübung der Heilkunde nicht jedermann gestattet ist. Wem es gestattet ist, dazu nennt es zwei Wege: die ärztliche Approbation und die Heilpraktiker-Zulassung. Über eine Gleichwertigkeit oder auch nur über die Angemessenheit dieser scheinbaren Gleichsetzung sagt das Gesetz genau gar nichts.

    Diese Formulierung ist rein historisch bedingt und muss im Lichte dessen gesehen werden, dass in Bezug auf die HP das Gesetz als „Aussterbegesetz“ konzipiert war.

    Die Sachfrage ist doch, wie es zu rechtfertigen ist, dass hier die Therapiefreiheit (die die materielle Wirkung des Rechts zur Ausübung der Heilkunde darstellt) zwei in der Sache völlig unterschiedlichen Gruppen (im Wesentlichen) gleichermäßen zugestanden wird. Dieser Bruch ist der Punkt auf den sich ein Gutachten fokussieren müsste.

    Und genau an dieser Bruchstelle lässt sich die im Gutachten so leichthin verneinte Rechtfertigung des Gesetzgebers, restriktive Regelungen zum Heilpraktiker zu treffen, festmachen. Denn hier wird Gleiches (die Ausübung der Heilkunde mit nur unwesentlichen Beschränkungen für HP) ungleich behandelt.

    Hieran würde ich eine rechtliche wie auch eine tatsächliche Betrachtung festmachen.

    Dieses Gutachten – ich muss mich natürlich noch näher damit auseinandersetzen – ist aber tendenziell von zwei Dingen bestimmt, wie mir scheinen will:

    Das eine ist ein „allen recht und niemand wehe“ und das andere scheint der Wunsch zu sein, dem Gesetzgeber eine Legitimation dafür in die Hand zu geben, Wünsch-Dir-Was Medizin mit dem Beliebtheitsargument noch mehr als bisher im Gesundheitssystem zu fixieren.

    Das ist für ein Gesundheitssystem des 21. Jahrhunderts unter den Prämissen der evidenzbasierten Medizin nicht nur eine Katastrophe, es ist dessen unwürdig. Wenn solche Vorstellungen tatsächlich bei den Entscheidungsträgern ein Echo finden sollten, dann haben wir ein schlagendes Beispiel dafür vor uns, dass auch Gesundheitspolitik unter Opportunismus-Prämissen gemacht wird und Evidenz und Intersubjektivität einen Sch… gelten.

    Sorry, sollte eigentlich gar kein Rant werden…

    Zum Heilpraktikergesetz übrigens gibts im letzten „Skeptiker“-Heft einen ausgezeichneten Erklärartikel von Michael Scholz. Den hätte der Gutachter mal lesen sollen.

  11. Heilpraktiker*innen sehen sich immer wieder scharfer Kritik ausgesetzt – wohl auch, weil kaum jemand den Beruf so recht greifen kann. Im Gespräch mit dem stern erzählt Heilpraktikerin Elena Mattuschka, wie die Ausbildung abläuft und was es mit den Vorurteilen auf sich hat.

    https://www.stern.de/wirtschaft/job/ausbildung–gehalt–kritik–elena-mattuschka–wie-wird-man-heilpraktiker-in–30523802.html

    Mein Fazit: Eine mehr als unkritisches Interview, welches nichts anderes als Werbung für (Un-)Heilpraktiker darstellt.

  12. @ RPGNo1

    Auf psiram habe ich gerade Auszüge aus diesem Interview gelesen.

    Da wird unwidersprochen die Mär von der umfassenden und ach so schweren „Ausbildung“ und Prüfung für die Heilpraktiker wiedergekäut. Einem Wirtschafts“journalisten“ kann man offenbar dieses Märchen noch auftischen.

    Es ist trotzdem ein Armutszeugnis für den Stern.

  13. @ RPGNo1:

    Ziemlicher Murks, in der Tat. Interessant hingegen ist die verlinkte Quelle

    https://freieheilpraktiker.com/images/Aktuelle_Berufspolitik/Stat._Gutachten_zur_Untersuchung_von_Behandlungsfehlern_im_Heilpraktikerberuf_.pdf

    die sich mit dem Aufkommen von Kunstfehlern bei Heilpraktikern beschäftigt. Denn sie gibt in ihrer ganzen Dürftigkeit einen schönen Einblick in die Denkart ihrer Auftragsgeber.

    Boshaft gesagt: Wenn HP aufgrund ihrer sooo sanften Behandlungsverfahren noch nicht einmal Kunstfehler zustande bringen, sind diese Verfahren nun wirklich überflüssig.

    Oder anders herum: „Und wenn noch noch so gut chirurgst – es kommt der Tag, an dem du murkst!“

    Das bringt mich auf das verunglückte Gutachten im Auftrage des BMG: Zum juristischen Überbau (aufgrund einer Verfassungswidrigkeit der derzeitigen Regelung müsse eine Neuregelung geschaffen werden; dabei sei aus verfassungsrechtlichen Gründen eine Abschaffung der Heilpraktikerei nicht verhältnismäßig) kann ich naturgemäß nichts sagen.

    Dass andererseits die Frage der sektoralen Erlaubnisse systematisch gelöst werden sollte, ist nachvollziehbar.

    Zu den Blüten des Verfassers gehört auf Seite 19 f. die Behauptung, dass sich die Hochschulmedizin nicht ganzheitlich und am bio-psycho-sozialen Model orientiert verstehe und nur naturwissenschaftliche Grundlagen habe.

    Dass andererseits die anthroposophische Medizin eine geisteswissenschaftliche Grundlage habe, ist einmal Steiner wiedergekäut, aber sonst blühender Schwachsinn und eine Beleidigung der Geisteswissenschaft.

    Ebenso finden sich die Behauptung, die Homöopathie habe eine nachvollziehbare Basis, und an mehreren Stellen widerspricht sich der Autor selbst, wenn er einerseits behauptet, in der ärztlichen Ausbildung werde nicht auf Naturheilverfahren eingegangen, um dann zu konstatieren, daß sie ja doch von Ärzten angewendet werden. – Selbstverständlich werden diese Bereich der Medizin in Approbations- und Weiterbildungsordnung abgehandelt (sei dies sinnvoll oder nicht, aber das ist eine andere Geschichte).

    Ob man davon ausgehend Ärzten im Rahmen einer Neufassung der Definition von Heilkunde die Anwendung von sog. alternativmedizinischen Methoden untersagen möchte (und darauf scheint der Verfasser hinauszuwollen in seinem verzweifelten Bemühen, den HP einen eigenständigen Bereich im Gesundheitswesen zuzuteilen), ist eigentlich fast schon wieder lustig:

    Ich kann die gequälten Aufschreie von Homöopathen, Anthroposophen und Akupunkteuren jetzt schon hören (unabhängig davon, daß ja schon festgestellt wurde, daß der Autor den Begriff Naturheilverfahren falsch anwendet).

    Aber umgekehrt könnte ein Schuh draus werden: Wenn wir dem Autor insoweit folgen, daß wir eine Heilkunde für Ärzte definieren, die nur von diesen ausgeübt werden darf, dann wäre schon viel gewonnen. Der Rest ist dann „zum Abschuß freigegeben“ und kann gerne von einem jeden (und jedem einen) praktiziert und gewerblich oder gewerbsmäßig angeboten werden. Ganz ohne Heilpraktikervorbehalt.

    Schlimmer als jetzt kann es nicht werden (wenn man das oben verlinkte „Gutachten“ ernst nehmen möchte, schließlich ist die derzeitige „Ausbildung“ ja auch keine eigentliche) und die staatliche „Adelung“ fällt weg.

    Sollte man dem Verfasser aber folgen, so müßte man natürlich die HP in ein ähnliches Korsett zwängen, in dem sich die Ärzte als Freiberufler befinden: Mit Standesrecht, Zwangsverkammerung, staatlich regulierter Gebührenordnung und Oberaufsicht, Berufshaftpflichtversicherungspflicht (um nur einiges zu nennen).

    Gleiches Recht und gleiche Pflichten für alle! Ob das allerdings wirklich im Sinne der HP ist?

  14. Ich frage mich, was euch alle so besessen macht, die Heilpraktiker abzuschaffen?!
    Die Patienten kommen freiwillig, weil sie in der Regel bei der tollen Schulmedizin in der Regel nicht ernst genommen werden, wenn die nicht weiter wissen ist es halt Psyche!
    Wenn es die Heilpraktiker nicht mehr gibt, brauchen wir viel Psychopharmaka, aber das wird der Industrie ja recht sein.
    Lasst die Menschen doch selber entscheiden, was sie möchten!!!!!!
    Und im Ernst, natürlich gibt es Heilpraktiker, die Fehler begannen haben, aber ist die Schulmedizin Fehlerfrei?????
    Denkt mal nach

  15. @Schrubber:

    Nur mal so aus Interesse: Gibt es eigentlich auf irgendeiner Heilpraktiker-Seite, die wir nicht kennen, einen Phrasengenerator, mit dem solche „Kommentare“ automatisiert erstellt werden?

    Denn außer den immerselben Wiederholungen haben wir seit 2017 noch nichts gehört/gelesen, was auch nur entfernt nach einem Argument pro Heilpraktiker aussieht:

    https://die-erde-ist-keine-scheibe.de/2017/08/29/heilpraktikerdebatte-ueber-waelder-und-ihr-echo/

    https://blog.psiram.com/2017/09/verzweifelt-gesucht-argumente-pro-heilpraktiker/

    Ich frage mich, was euch alle so besessen macht, die Heilpraktiker abzuschaffen?!

    Verstehe, es fehlt also schon an der Minimal-Voraussetzung – nämlich sich überhaupt mit dem Thema zu beschäftigen oder wenigstens ein bisschen was zu lesen, etwa:

    https://blog.gwup.net/2018/01/24/gefahrliche-hybris-interview-mit-dr-christian-weymayr-uber-das-heilpraktiker-unwesen/

    https://blog.gwup.net/2017/08/21/abschaffen-oder-reformieren-gwup-unterstutzt-appell-zur-umfassenden-neuregelung-des-heilpraktikerwesens/

    Denkt mal nach

    Haben wir. Nur wissen Sie das nicht, weil Sie sich gar nicht vorstellen können, was man am Heilpraktiker-Gewerbe fragwürdig finden könnte – und sich auch gar nicht damit beschäftigen wollen.

  16. Eine Frage am Rande:
    Weiß jemand, ob es stimmt, dass Heilpraktiker keine Umsatzsteuer zahlen brauchen?

    Heilpraktiker?
    NEIN, DANKE!

  17. @ Schrubber

    Denkt mal nach

    Alleine dieser Schlusssatz verleitet zum Ignorieren.

    Was haben Sie eigentlich für eine Vorstellung von Menschen, die Heilpraltiker ablehnen? Stumpf dreinblickend, mit hängendem Unterkiefer, auf den nächsten Scheck von „Big Pharma“ wartend?

    Glauben Sie ernsthaft, dass z.B. ich nur durch Nichtnachdenken gegen Heilpraktiker sein kann?

    Kommen Sie gar nicht auf die Idee, dass man *gerade* durch Nachdenken zum Ergebnis kommen *muss*, dass die Heilpraktikerzunft in der derzeitigen Form überflüssig (und teilweise auch gefährlich) ist?

    Hier in Österreich gibt es diese z.B. nicht und mir wäre nicht bekannt, dass der Psychopharmakabedarf signifikant höher wäre, als in Deutschland. Es gibt zwar die Plage der „Energet(h)iker“, aber die dürfen im Vergleich zum Glück viel weniger mit ihren Kunden anstellen. Der Heilberuf ist den Ärzten vorbehalten.

    Eins noch zum Schluss: Satzzeichen sind keine Herdentiere. Deren inflationärer Gebrauch ist im Regefall ein sicheres Indiz, sich mit dem Inhalt des begleitenden Textes nicht weiter beschäftigen zu müssen.

  18. @Schrubber

    Satzzeichen sind keine Rudeltiere.

  19. Lisa-Marie:

    Ja.

    Steuerbefreit sind aus sozialen Gründen Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme oder einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit durchgeführt werden.

  20. Hab mal aufgeschnappt, dass Psychotherapeuten Menschen mit histrionischer Persönlichkeitsstörung gerne zu Heilpraktikern abschieben. Da sitzen sich dann zwei Schauspieler gegenüber und alle beide sind beschäftigt.

    Eigentlich keine so schlechte Konstellation, würden sie nur nicht ihren Hokus-Pokus nach aussen tragen.

  21. Pingback: Heilpraktikerreform in der Endlosschleife – Gesundheits-Check

  22. Das Einzige, was hier „Quark“ ist, ist diese Seite und deren Teilnehmer. Es gibt keine sachlichen oder qualitativen Gründe gegen die HPs. Es geht hier nur um Geld! Wenn HPs so gefährlich wären und so viele Fehler machen würden, hätten sie sich längst selbst abgeschafft. Die vielen Fehler der Schulmedizin werden auf der anderen Seite gar nicht ins Feld geführt. Auf meine Anfrage an die großen Parteien explizit dazu erhielt ich die Antwort …Aufgrund der vielen Patientenkontakte könne es schon zu Fehlern kommen… Das müsse man quasi hinnehmen. Für mich hat sich die Diskussion daher eigentlich erledigt.

  23. @RickyD:

    Immer wieder bezeichnend, wie Heilpraktiker und/oder deren Anhänger sich darin gefallen, mit gerade mal oberflächlichen Informationen die immerselben Pseudo-„Argumente“ zu wiederholen – und zu meinen, dass sich damit „die Diskussion erledigt“ hätte.

    Hat sie nicht.

    Es gibt keine sachlichen oder qualitativen Gründe gegen die HPs.

    Die gibt es zuhauf – die Suchfunktion rechts oben auf der Seite hilft hier weiter, z.B.:

    https://blog.gwup.net/2020/11/17/neu-bei-grams-sprechstunde-heilpraktiker-und-ihre-ausrede-mit-den-schwarzen-schafen/

    https://blog.gwup.net/2020/11/08/heilpraktiker-quacksalber-oder-sanfte-alternative-im-ersten/

    Es geht hier nur um Geld!

    Diese Behauptung ist mit die amüsanteste.

    Wollen Sie damit sagen, dass Heilpraktiker eine Konkurrenz für Ärzte seien und um deren Einnahmen konkurrieren würden?

    Da liegen Sie ziemlich weit daneben.

    Arztpraxen sind so voll, dass schon Gesetze erlassen wurden, wie man die Wartezeiten auf einen Termin regeln bzw. verkürzen kann.

    Heilpraktiker bedienen zudem eine völlig andere Klientel.

    Lesen Sie sich am besten erst mal ein wenig ein, zB.:

    https://blog.gwup.net/2018/01/24/gefahrliche-hybris-interview-mit-dr-christian-weymayr-uber-das-heilpraktiker-unwesen/

    Die vielen Fehler der Schulmedizin werden auf der anderen Seite gar nicht ins Feld geführt.

    Auch das ist falsch. Bitte erst mal lesen, dann kommentieren:

    https://blog.gwup.net/2013/04/21/skeptiker-als-pharma-soldner/

    Das müsse man quasi hinnehmen.

    „Hinnehmen“ muss man gar nichts.

    Wie gesagt, wenn Sie besser informiert wären, wüssten Sie, dass wir uns nicht „gegen Alternativmedizin“ engagieren, sondern für eine insgesamt bessere Medizin, z.B.:

    https://blog.gwup.net/2013/04/20/homoopathie-ganzheitlichkeit-und-die-sprechende-medizin/

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