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Mustervorlagen aus dem Netz und eine Welle von Elternanträgen: Der „Maskenverbot“-Gerichtsbeschluss von Weimar und seine Folgen

| 21 Kommentare

Update vom 24. September

  • Razzia in Uniklinik: Würzburger Professorin Ulrike Kämmerer in „Querdenker“-Affäre verstrickt

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Eine Woche ist jetzt vergangen seit dem Eilbeschluss, mit dem das Amtsgericht Weimar den Infektionsschutz an zwei Schulen untersagt hat (wir berichteten hier).

Bei Walulis gab’s gestern eine launige Zusammenfassung:

Auch Der Spiegel (16/2021 und bei Spiegel+) berichtet aktuell über den Fall.

Was hat sich seit letzten Sonntag getan?

  • Nach der Entscheidung des Weimarer Familienrichters Christian Dettmar über die Aufhebung von Corona-Schutzmaßnahmen an zwei örtlichen Schulen „rollt anscheinend eine ganze Welle entsprechender Elternanträge bei Amtsgerichten im gesamten Bundesgebiet an“, schreibt die Berliner Zeitung.

Beim Amtsgericht Bad Iburg (Niedersachsen) etwa seien bislang acht „gleichlautende Anregungen“ eingegangen – und abgelehnt worden, da die Richter keine Hinweise auf Kindeswohlgefährdung sahen und eine Entscheidung außerhalb ihrer Kompetenz liege. Das Amtsgericht Hannover erreichten mehr als 100 „nahezu gleichlautend formulierte“ Anträge.

Entsprechende Schriftsätze mit teilweise wortgleichen Begründungen gingen auch bei Richtern in Bayern, Bremen, Baden-Württemberg, Berlin-Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen ein.

  • Nicht in jedem Fall sind solche Aktionen erfolglos.

Laut Spiegel-Online habe das Amtsgericht Weilheim/Oberbayern in einem Beschluss die Maskenpflicht an Schulen in dem Bundesland für verfassungswidrig und nichtig erklärt (betonte dabei allerdings die individuelle Geltung seiner Entscheidung für die antragstellende Schülerin):

Eine Gerichtssprecherin bestätigte auf Anfrage, dass eine solche Entscheidung am Dienstag ergangen sei – der Beschluss gelte jedoch nur für die konkreten Beteiligten.

Auch hinter der Klage in Weilheim steckte eine „Mustervorlage aus dem Netz“, meldet der BR. Die Richterin berief sich in ihrem 27-seitigen Beschluss ausdrücklich auf die Argumentation ihres Thüringer Kollegen.

  • Offenbar handelt es sich bei der Antragsflut um einen „koordinierten PR-Stunt der Querdenker“.

Der Spiegel verweist in diesem Zusammenhang auf ein im März gegründetes „Netzwerk Kritischer Richter und Staatsanwälte“ und Protagonisten wie den ehemaligen Bielefelder Familienrichter Hans-Christian Prestien, der in Videos und auf seiner Webseite über „geeignete Schritte“ redet, mit denen die Maskenpflicht beendet werden könne.

Seine Homepage deutet darauf hin, dass Prestien mit der „Querdenker“-Bewegung verbunden ist […] Vieles spricht dafür, dass sich Prozessbeteiligte in Weimar und Weilheim seiner Mustervorlagen bedienten.

So referiert der Weimarer Beschluss [Seite 11 ff.] die Ausführungen der Mutter der betroffenen Kinder; insgesamt mehr als vier Seiten Text, die sich nahezu identisch in Prestiens Vorlage finden – inklusive Fettungen, Formatierungen und fehlender Satzzeichen.

  • Die Klage von Weimar landete offenbar gezielt bei dem Familienrichter Christian Dettmar, deckte die Thüringer Allgemeine auf.

Das ist möglich, weil es einen öffentlich einsehbaren Geschäftsverteilungsplan beim Amtsgericht gibt. Demnach werden eingehende Verfahren nach den Anfangsbuchstaben der Kläger bestimmten Richterinnen und Richtern zugewiesen. Eine Thüringer Rechtsanwältin soll in einer Telegram-Gruppe gezielt nach klagewilligen Eltern von Kindern gesucht haben, deren Nachnamen mit B, E, F, H , I, J, L, Q, R, S, T, U, V oder X beginnen. Diese Fälle bearbeitet Dettmar.

„Ein deutsches Amtsgericht zu instrumentalisieren“, schreibt der Spiegel,

… ist gar nicht so schwierig. Man nehme einen Richter, dessen grundsätzliche Haltung zu einem strittigen Thema bekannt ist, hoffe auf Gutachter, die in die gewünschte Richtung argumentieren, und blicke in den Geschäftsverteilungsplan des Gerichts.

  • Gegen Christian Dettmar liegen mittlerweile drei Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung vor.

Die Staatsanwaltschaft Erfurt prüft zurzeit das Vorliegen eines Anfangsverdachts. Strittig bleibt auch die Frage, ob Dettmar für den Antrag der Klägerin überhaupt zuständig war beziehungweise seine Kompetenzen überschritten hat. Familiengerichte sind üblicherweise „nicht befugt, staatliche Verordnungen aufzuheben, abzuändern oder gar durch eigene politische Vorstellungen zu ersetzen“.

Das können nur Verwaltungsgerichte. Allerdings gibt Anwalt Jun zu bedenken, dass ein Familienrichter durchaus in der Lage sei, Anordnungen gegenüber Dritten zu treffen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist: „Hierbei ist die Zuständigkeit nicht eingeschränkt, diese Dritte dürfen auch Amtsträger und Lehrerinnen und Lehrer sein.“

Die entscheidende Frage sei daher vielmehr, ob im konkreten Fall tatsächlich eine Kindeswohlgefährdung vorliege:

Die angeführten Gutachten sind hierbei nur bedingt eine Hilfe, bilden sie doch nicht den allgemeinen Stand von Wissenschaft und Forschung ab.

Die drei Gutachter (Ines Kappstein, Christof Kuhbandner, Ulrike Kämmerer) gehören dem pseudowissenschaftlichen Verein MGfD an und sind szenebekannte „Kritiker“ der Corona-Maßnahmen.

Nichtsdestotrotz sind Richterinnen und Richter in ihrer Entscheidungsfindung prinzipiell frei und können ihre Quellen selbst auswählen, erklärt Correctiv:

Es gebe zwar Standards dafür, wie wissenschaftliche Expertise in die Urteilsbegründung eingefügt werden sollte. Gerichte könnten jedoch dagegen verstoßen, ohne dass das Urteil gleich als unwirksam angesehen werden könne.

  • Bleibt zuletzt die Frage: Welche konkreten Folgen haben die Gerichtsbeschlüsse von Weimar und Weilheim überhaupt?

„Keine“, führt Der Spiegel aus:

In Weimar erschienen die beiden Jungen, die von der Maskenpflicht befreit sind, in dieser Woche nicht zum Präsenzunterricht. Und das Mädchen aus Oberbayern, das ebenfalls den gewünschten Gerichtsbeschluss erreichte, kommt nicht in den Genuss seines Sonderrechts: In der Gemeinde liegt die Inzidenz über 100, der Unterricht findet am heimischen Computer statt.

Der Freistaat Thüringen als Schulträger will gegen Dettmars Entscheidung Beschwerde einlegen – allerdings kann der Beschluss nicht einfach angefochten oder aufgehoben werden. Es gibt keine Rechtsmittel dagegen und auch keine nächste Instanz.

Zunächst muss nun ein Antrag auf mündliche Verhandlung gestellt werden (die Entscheidung erging lediglich als Einstweilige Anordnung in einem Eilverfahren und ist daher unanfechtbar). In der mündlichen Verhandlung, in der das Eilverfahren wiederholt wird und die sich einige Wochen hinziehen kann, würde derselbe Richter entscheiden, der bisher entschieden hat. Das Obergericht könnte dann einen neuen Beschluss fassen, der den bestehenden Beschluss des Amtsgerichts hinfällig machen würde. 

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat indes bereits die Richtung gewiesen. In einem Beschluss von gestern bezüglich des Verbots zweier „Querdenken“-Demos in Kempten erklären die Richter die Entscheidung ihres Kollegen in Weimar zum „ausbrechenden Rechtsakt“.

Update vom 21. April:

Das Verwaltungsgericht Weimar hat (noch nicht rechtskräftig) entschieden, dass …

… die Familiengerichte durch eine Entscheidung nach § 1666 BGB die Schulbehörden nicht zu einem Handeln verpflichten [können]. Die landesweite Anordnung einer Pflicht zum Tragen einen Mund-Nasen-Bedeckung für Schüler aller Klassenstufen und auch während des Unterrichts ist vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens in Thüringen rechtmäßig.

Damit hat das Weimarer Verwaltungsgericht den Beschluss des Amtsgerichts als rechtswidrig bezeichnet und seinerseits Eilanträge gegen die Maskenpflicht abgewiesen:

Stand vergangene Woche hatten bei dem Gericht neun Eltern schulpflichtiger Kinder aus der Region Weimar jeweils Eil- und Hauptsacheverfahren gegen die Corona-Infektionsregeln des Bildungsministeriums für Thüringer Schulen angestrengt. Die Eilanträge wurden sämlich abgewiesen.

Allerdings:

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts setzt den umstrittenen Beschluss des Amtsrichters nicht außer Kraft. Er gilt definitiv weiter für die beiden Söhne der Klägerin, einer Mutter aus Weimar.

Hier geht es zur Pressemitteilung.

Update vom 22. April:

Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein schreibt in einem aktuellen Beschluss:

Auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in fünf Verfahren Eilanträge gegen die Maskenpflicht an Grundschulen abgelehnt und dabei scharf die Weimarer Gutachter und das Gericht kritisiert:

Ebenso äußert sich das Amtsgericht Siegburg:

Update vom 26. April

Wie die Staatsanwaltschaft Erfurt mitteilt, wurde im Zusammenhang mit einer Entscheidung ein Ermittlungsverfahren gegen den Richter eingeleitet. Es bestehe ein Anfangsverdacht, dass er sich einer Beugung des Rechts schuldig gemacht habe, sagte ein Sprecher.

Update vom 19. Mai

Das Oberlandesgericht hat den Beschluss des Weimarer Amtsrichters zur Corona-Maskenpflicht an Schulen vom April aufgehoben:

Der Familienrichter habe keine Zuständigkeit für die ihm vorgelegte Frage gehabt. Die gerichtliche Kontrolle staatlicher Anordnungen zum Corona-Schutz obliege „allein den Verwaltungsgerichten“.

Zum Weiterlesen:

  • Verwaltungsgericht Weimar nennt Amtsrichter-Beschluss zu Maskenpflicht rechtswidrig, mdr am 21. April 2021
  • Angebliches „Hammer-Urteil“: Masken, Abstand und Tests an Schulen in Thüringen untersagt? GWUP-Blog am 11. April 2021
  • Nach Urteil in Weimar: Masken-Gegner fluten Gerichte mit Anträgen, Berliner Zeitung am 16. April 2021
  • Amtsgerichte kippen Maskenpflicht: Wie „Querdenker“ den Rechtsstaat für ihre Zwecke missbrauchen, Spiegel+ am 16. April 2021
  • Beschlüsse in Weimar und Weilheim: Weiteres Amtsgericht erklärt offenbar Maskenpflicht an Schulen für nichtig, Spiegel-Online am 13. Apeil 2021
  • Gerichtsbeschlüsse Weimar & Weilheim: Koordinierte PR-Stunts der Querdenker? volksverpetzer am 15. April 2021
  • Umstrittener Beschluss zu Maskenpflicht-Verbot: Staatsanwaltschaft prüft Anzeigen gegen Weimarer Amtsrichter, Spiegel-Online am 13. April 2021
  • Warum Richter Urteile zur Corona-Pandemie fällen können, die der Wissenschaft widersprechen, correctiv am 13. April 2021
  • Maskenpflicht an Schulen: Vorlage für Klagen kursiert, BR am 15. April 2021
  • Wildwest-Rechtsstaat, taz am 15. April 2021
  • Ein Amtsgerichts-Beschluss nach dem andern? Geklontes Recht? Gesundheits-Check am 13. April 2021

21 Kommentare

  1. Was der bayerische VGH dem Weimarer Gericht mit der Formulierung vom „ausbrechenden Rechtsakt“ attestiert: Es hat seinen Kompetenzrahmen überschritten.

    Ist das vorsätzlich oder absichtlich geschehen, kommt die Möglichkeit der Rechtsbeugung ins Spiel.

  2. Weil in dem Beitrag die Rede davon ist, dass es, vorerst, keine weitere Instanz gibt, die man anrufen könnte, eine Laienfrage: Kann man nicht Eilantrag gegen Eilantrag stellen?

  3. Über den Desinformationsverbreiter Boris Reitschuster:

    https://www.volksverpetzer.de/corona-faktencheck/reitschuster-faktencheck-unserioes/

  4. Dass es – zunächst – keine Rechtsmittelinstanz gibt, heißt nicht, dass die Entscheidung endgültig wäre.

    Eilentscheidungen haben es so an sich, dass jedenfalls beantragt werden kann, der Antragsteller möge binnen Monatsfrist Klage in der Hauptsache erheben. Dann wird aus dem vorläufigen Rechtsschutz ein regulärer, mit einem kompletten Beweisverfahren, mit rechtlichem Gehör für den Beklagten, mit mündlicher Verhandlung und einem vollständigen Urteil, das dann seinerseits rechtsmittelfähig ist.

    Lässt der Antragsteller die Klagefrist verstreichen, wird der einstweilige Beschluss auf Antrag des Gegners aufgehoben. So will es die Verfahrensordnung.

    Nur: bis zur Rechtskraft eines Urteils bleibt es erst einmal bei der Maskenfreistellung für die kleinen Superspreaderlein.

  5. Das klingt wie ein Denial-of-Service Angriff auf die Administrationsstrukturen des Staates, aber in LowTech Style *g

    Ist schon schräg irgendwie.

  6. Meine Befürchtung –> ein Staat der sich von covidioten am Nasenring durch die Manege führen läßt verliert das Vertrauen das seine Bürger in ihn gesetzt haben.

    Oder sollte man mal schauen wie solche Sachen in anderen Ländern geregelt werden.

  7. Der Kommentar des Amtsgerichts Siegburg ist nicht nur eine Ohrfeige, dass kann man schon als ordentliche Links-rechts-Kom­bi­na­ti­on sehen.

  8. Der Siegburger Kommentar ist Klasse und könnte noch erweitert werden.

    Da die Familiengerichte den Zweck haben Kinder zu schützen, könnte den betroffenen Eltern noch eindringlich gesagt werden daß die AHA Regeln zum Schutz ihrer Kinder da sind und sie für und nicht gegen das Wohl ihrer Kinder sein müssen.

    –genau wie der Weimarer Richter „gegen“ das Wohl der anderen Kinder geurteilt hat, also das Gegenteil von seinen Pflichten.

  9. @diabetiker

    Dieser Kommentar bringt mich im Zusammenhang mit dem Umstand, dass die Gutachter zufällig alle dem Passauer Geistheiler-Fanclub MWGFD angehören, auf die Idee, dass Eltern aus den betreffenden Schulen, deren Namen mit A, C, D wie Demokratie, G wie Gesundheit, K wie Kappstein/Kämmerer/Kuhbandner, M wie Mediziner, N, O, P, W wie Wissenschaft, Y oder Z anfangen, schleunigst beim Familiengericht Weimar eine Einstweilige Anordnung zur Durchsetzung der Maskenpflicht beantragen sollten.

    Nach Lage der Dinge kann der nach Geschäftsverteilungsplan zuständige Richter nur dem Antrag stattgeben – und damit Dettmers Fehlurteil konterkarieren – oder sich für unzuständig erklären.

    Ich weiß nicht, was für den Beugerichter peinlicher wäre.

  10. Neue Runde: Die Münchner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Richterin vom Amtsgericht Weilheim wg. des Verdachts der Rechtsbeugung.

    https://www.sueddeutsche.de/muenchen/wolfratshausen/schlehdorf-weilheim-staatsanwaltschaft-ermittelt-gegen-richterin-1.5282580

  11. Update:

    Der umstrittene Beschluss eines Weimarer Amtsrichters zur Corona-Maskenpflicht an Schulen ist nun vom Oberlandesgericht in Jena gekippt worden.

    https://www.welt.de/politik/deutschland/article231230887/Weimar-Oberlandesgericht-hebt-umstrittenes-Maskenurteil-auf.html

  12. „Maskenurteil von Weimarer Richter – Durchsuchungen in drei Bundesländern“:

    https://www.welt.de/vermischtes/article232180459/Corona-Neue-Durchsuchungen-wegen-Maskenurteil-von-Weimarer-Richter.html

  13. Die Frau Gutachterin ist seit langem Mitglied bei MWGFD:

    https://www.mwgfd.de/unsere-mitglieder/

  14. Die Posse um Familienrichter, die die Maskenpflicht sowie Tests und Abstandsgebote an Schulen per Urteil aufheben wollten, ist endlich zu Ende. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass dieses Thema nicht in die Zuständigkeit von Familiengerichten fällt.

    https://www.spiegel.de/panorama/bildung/maskenpflicht-bgh-familienrichter-koennen-keine-corona-massnahmen-an-schulen-kippen-a-2415cf1c-da20-4a9f-9f6f-a44b928db291

    Ich warte auf das unausweichliche Geheul aus der Querdenkerszene. Drei… zwei… eins…

  15. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den Weimarer Familienrichter wegen Rechtsbeugung erhoben. Im Fall einer Verurteilung droht dem Richter eine Freiheitsstrafe von zwischen einem Jahr und fünf Jahren.

    https://www.spiegel.de/panorama/justiz/weimarer-richter-nach-umstrittener-aufhebung-der-maskenpflicht-wegen-rechtsbeugung-angeklagt-a-9cb6b1b8-a899-416a-8189-8c76c9961c17

  16. Dieser Thread lebt noch. ;)

    Die Staatsanwaltschaft hat für einen Familienrichter, der 2021 mit seiner Entscheidung die Corona-Maskenpflicht an zwei Weimarer Schulen kippen wollte, eine Freiheitsstrafe von drei Jahren gefordert. Der Jurist habe sich der Rechtsbeugung schuldig gemacht, indem er im Verborgenen und »mit hoher krimineller Energie« ein Kinderschutzverfahren aufgesetzt habe, sagte die Staatsanwältin am Freitag vor dem Landgericht Erfurt.

    https://www.spiegel.de/panorama/justiz/staatsanwaltschaft-fordert-freiheitsstrafe-fuer-umstrittenen-weimarer-richter-a-d697125a-5bb4-4d08-a3eb-a30463d64b15

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