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Angebliches „Hammer-Urteil“: Masken, Abstand und Tests an Schulen in Thüringen untersagt?

| 28 Kommentare

Update vom 17. April

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Das Amtsgericht Weimar beglückt uns erneut mit einem „sensationellen Corona-Urteil“.

(Tatsächlich handelt es sich bloß um eine Einstweilige Anordnung, eine Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus. Das Gericht wird sich frühestens morgen zu dem Fall äußern. Bislang kursiert auch lediglich eine PDF-Datei im Netz, die kein offizielles Dokument des Amtsgerichts ist – somit gibt es noch gar keine ordnungsgemäße Bekanntgabe des Beschlusses.)

Auf ganzen 178 Seiten wird zwei Schulen untersagt, Maskenvorschriften, Abstandsregeln und Schnelltests anzuwenden. Die drei Gutachter (Ines Kappstein, Christof Kuhbandner, Ulrike Kämmerer) gehören dem pseudowissenschaftlichen Verein MGfD an und sind szenebekannte „Kritiker“ der Corona-Maßnahmen.

Hat der Richter damit die gesamte Corona-Politik, insbesondere die Schulpolitik inklusive Hygiene-Maßnahmen, für rechtswidrig und unwirksam erklärt, wie „Querdenker“ und Verschwörungsideologen bei Twitter jubeln?

Das Ganze liest sich so seltsam, dass zunächst sogar Zweifel an der Authentizität aufkamen:

Mittlerweile liegt Anwalt Jun „eine Version mit plausiblen Namen vor, was die Echtheit stützt“. Zugleich hat der Würzburger Jurist bei Twitter und auf Youtube eine „ausschließlich juristische Analyse“ veröffentlicht, mit dem Fazit:

Beschluss derzeit wirkungslos, Kompetenz des Familiengerichts überschritten, aber nicht verrückt genug, um unmöglich zu sein. Rechtsbeugung denkbar, aber richterliche Unabhängigkeit …

Auch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport erklärt heute, dass es sich bei dem Verfahren um eine Familienrechtssache mit zwei Kindern (8 und 14 Jahre) handele. Somit betreffe der Gerichtsbeschluss nur die zwei Kinder, deren Mutter vor Gericht gezogen war. Auswirkungen auf die Corona-Maßnahmen an allen anderen Thüringer Schulen gebe es nicht.

Und auch an den zwei betroffenen Schulen in Weimar (und im ganzen Freistaat) „gelten die Infektionsschutzmaßnahmen für alle Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler unverändert weiter“.

Zudem werfe der Beschluss „gravierende verfahrensrechtliche Zweifel auf“. Der Vorsitzende der Thüringer Landtagsfraktion der Linken, Steffen Dittes, schreibt:

Natürlich weisen alle Kommentatoren darauf hin, dass das Amtsgericht Weimar bereits in der Vergangenheit durch fragwürdige Entscheidungen zur Corona-Politik in die Schlagzeilen geraten war (wir berichteten).

Auch diesmal dürfte es sich wohl um „Quatsch-Jura“ handeln. Aber auch wenn sich der Beschluss etwa als „nichtig“ herausstellen sollte, hat unser Kommentator Joseph Kuhn recht, wenn er von einem „Propagandapunkt“ für die „Querdenker“ schreibt.

Das zeigt sich zum Beispiel an solchen Tweets:

Die Bild-Zeitung will übrigens erfahren haben, dass im aktuellen Fall nicht Richter Matthias Guericke involviert ist, der im Januar mit einer „höchst fragwürdigen Einzelentscheidung“ gegen die Corona-Maßnahmen in Erscheinung getreten war. (Update: Es handelt sich um den Richter Christian Dettmar.)

Nichtsdestotrotz ist Anwalt Jun überzeugt, dass auch Guerickes Kollege „die Grenzen dessen, was ein Familienrichter anordnen darf, sicherlich überschritten“ hat, und aus dem eigenartigen Beschluss mehr „eine politische Agenda“ herauszulesen sei.

Update vom 12. April

Neben Spiegel-Online hat sich auch die Neue Richtervereinigung zu dem Beschluss des Amtsgerichts Weimar geäußert:

Die Neue Richtervereinigung hält die Entscheidung, obwohl auf 178 Seiten begründet, für juristisch unhaltbar. Sie verkennt ganz grundsätzliche rechtliche Vorschriften. Sie leugnet zudem wesentliche Erkenntnisse der Wissenschaft.

Das Familiengericht war schon nicht zuständig und deswegen in keiner Weise befugt, eine solche Anordnung zu erlassen. Anordnungen der Schulverwaltung zu Hygienekonzepten an einer Schule unterliegen allein der Nachprüfung durch die Verwaltungsgerichte.

In der Bewertung einer möglichen Kindeswohlgefährdung geht die Entscheidung an grundlegenden Erkenntnissen vorbei. Eine Kindeswohlgefährdung im Rahmen des § 1666 BGB ist auch bei allem Respekt vor abweichenden Meinungen mit diesem Sachverhalt nicht zu begründen.

Hier scheint sich eher die Systematik der Wissenschaftsleugnung breit zu machen, als eine vernünftige Auseinandersetzung mit den medizinischen oder psychologischen Fragen: Die Auffassung von Pseudoexperten mit Minderheitsmeinungen wird als wissenschaftliche Erkenntnis dargestellt, Logikfehler und unerfüllbare Erwartungen an die Wissenschaft kommen vor, Informationen werden nur lückenhaft ausgewählt (Rosinenpickerei) und es wird unterstellt, dass von den öffentlichen Stellen keine vernünftigen Abwägungen vorgenommen werden (Verschwörungserzählung).

Man sieht in den Gründen Elemente des PLURV – Phänomens, das die Entscheidung eher als Paradestück einer Corona-zentrierten Wissenschaftsleugnung erscheinen lässt, denn als Zeichen einer vermeintlich streitbaren juristischen Haltung.

Das Amtsgericht Weimar deutet in einer Pressemitteilung an, dass es an der Zuständigkeit des Richters für den Beschluss fehle.

Derweil seien bei der Staatsanwaltschaft Erfurt Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung gegen den Familienrichter eingegangen, berichtet Legal Tribune Online. Die Behörde werde einen Prüfvorgang anlegen und prüfen, ob ein Anfangsverdacht wegen Rechtsbeugung besteht.

Zum Weiterlesen:

  • Richter verbietet Schulen Maskenpflicht – Ministerium reagiert, t-online am 11. April 2021
  • Thüringer Ministerium: Erhebliche Zweifel an Beschluss von Amtsgericht Weimar, rnd am 11. April 2021
  • Fragwürdiges Urteil: Amtsgericht Weimar untersagt Maskenpflicht und Tests an Schulen, focus-online am 11. April 2021
  • Weimarer Corona-Urteil ist nicht sensationell, sondern eine „methodisch höchst fragwürdige Einzelentscheidung“, GWUP-Blog am 25. Januar 2021

28 Kommentare

  1. Zwei Punkte sprechen besonders deutlich für eine propagandistische Aktionsgemeinschaft von Amtsgericht und Querdenkerszene:

    1. Der Beschluss war sofort in einer Art Entwurfsfassung in den Online-Foren der Querdenker.

    2. Drei Gutachter aus der Querdenkerszene mit bekanntermaßen gleichen Positionen zu bestellen, lässt nicht erkennen, dass hier offene Sachfragen gutachterlich geklärt werden sollten.

    Vielleicht wollte das Amtsgericht mit den Gutachten nur vermeiden, dass ihm wieder vorgehalten wird, es maße sich “eine Sachkunde an, die ihm angesichts der hochkomplexen Situation ersichtlich nicht zukomme“?

    Was diese Gutachten-Aktion wohl gekostet hat?

  2. Der Bericht des Volksverpetzers zum Urteil des Amtsgerichts Weimar mit vielen weiteren Informationen.

    https://www.volksverpetzer.de/corona-faktencheck/quatsch-weimar-beschluss/

  3. Zur „Beweisführung“ durch die drei Gutachten vielleicht noch Folgendes:

    Die Entscheidung erging als Einstweilige Anordnung in einem Eilverfahren, ihr Haltbarkeitsdatum ist das Ergehen eines Urteils im ordentlichen Hauptsacheprozess.

    In Eilverfahren gibt es grundsätzlich keine Beweisanordnungen, z.B. Gutachterbestellungen, durch das Gericht, sondern stattdessen die „Glaubhaftmachung“ – eine Art Beweis minderer Art und Güte. Es ist ja auch nur für einen begrenzten Zeitraum gedacht.

    Vom Antragsteller selbst beauftrage Gutachter reichen locker aus, selbst die „Eidesstattliche Versicherung“ des Antragstellers wird akzeptiert.

    Die drei Gutachten hier wurden also von der Antragstellerin beigebracht – auf Bestellung, privat bezahlt, von notorischer Autorenschaft und mit der beabsichtigten Schlagseite.

    Jetzt ging es nur noch darum, irgendwo im Lande einen geeigneten Fall zu finden, eine geeignete Abteilung eines Gerichts, in der ein leichtgläubiger oder ebenfalls bekannt schlagseitiger Richter waltet, und schwupp trägt auch die sachlich windigste Glaubhaftmachung eine EA, mit der dann ordentlich auf die Pauke gehauen wird.

  4. @klauszwingenberger

    Danke für die zusätzlichen Erläuterungen. Das hat ein übles Geschmäckle, wie man in Schwaben so sagt.

  5. Eben bei Spiegel+:

    Hat sich der Jurist [Richter] an den Thesen und Argumenten sogenannter Querdenker und Coronaleugner bedient? Einiges deutet darauf hin […]

    Die aktuell betroffenen Schulen in Weimar – eine Grund- und eine weiterführende Schule – äußerten sich bislang nicht zu dem Fall. Während die Grundschule dem SPIEGEL eine Stellungnahme verweigerte, reagierte die Schule des älteren Kindes weder auf Anrufe noch auf eine Mailanfrage.

    Das Landesbildungsministerium hat indes klar Position bezogen: Bereits am Sonntag hieß es in einer Mitteilung, dass »im ganzen Freistaat die Infektionsschutzmaßnahmen für alle Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler unverändert« weitergelten. Die Entscheidung des Gerichts werfe zudem »gravierende verfahrensrechtliche Zweifel« auf, man werde schnellstens eine obergerichtliche Prüfung anstrengen. Denn Familiengerichte seien für die Überprüfung von Infektionsschutzmaßnahmen oder Rechtsverordnungen gar nicht zuständig – darüber müssten Verwaltungsgerichte entscheiden.

    Der Amtsrichter sieht das anders, wie er in dem Beschluss schreibt: Er sei zuständig, bei Kindeswohlgefährdungen dürfe er auch Anordnungen gegenüber Dritten erlassen. Dabei beruft er sich auf Paragraf 1666 des Bürgerlichen Gesetzesbuches.

    So weit, wie der Richter seine Kompetenz auslegt, dürfte diese jedoch nicht reichen. »Der Paragraf gibt das nicht her«, sagt Jan Weidemann, Fachanwalt für Verwaltungsrecht aus Dresden.

    Tatsächlich liest sich der Beschluss, als könne jegliches Handeln, das etwas mit dem Kindeswohl zu tun hat, in die Zuständigkeit von Familiengerichten gelangen – unabhängig von dem dafür vorgesehenen Rechtsweg und der Form des staatlichen Handelns.

    Verwaltungsrechtler Weidemann überzeugt das nicht: Die Lehrer handelten nicht aus eigener Überzeugung, sondern setzten lediglich die Corona-Rechtsverordnung um. »Dann muss man auch gegen die Landesverordnung vorgehen«, sagt der Rechtsanwalt. Und dafür seien nun mal die Verwaltungsgerichte zuständig.

    Auch der Verweis auf das Kindeswohl ändert daran nichts, wie die Wiesbadener Verwaltungsrechtlerin Sibylle Schwarz ausführt: »Wie hier mit der Kindeswohlgefährdung argumentiert wird, ist schon vermessen.« Normalerweise gehe es dabei um die Vernachlässigung von Kindern, um massives Erziehungsversagen oder sexuellen Missbrauch. Auch die Handlungsanweisungen des Amtsrichters an Lehrkräfte, Schulleitungen und Vorgesetzte für »alle weiteren an diesen Schulen unterrichteten Kinder und Schüler« seien juristisch nicht haltbar und daher »Mumpitz«.

    Fragwürdig ist nicht nur die juristische Argumentation, sondern auch der Umgang mit Forschungsergebnissen. So wurden zwar zwei Gutachterinnen und ein Gutachter beauftragt, um die Datenlage rund um Schaden und Nutzen von Coronamaßnahmen an Schulen einzuschätzen. Alle drei sind jedoch aus einschlägigen Foren sogenannter Coronaleugner bekannt – und fielen in der Vergangenheit dadurch auf, dass sie sich offen gegen das Robert Koch-Institut und die Ansichten des überwältigenden Großteils der Wissenschaftlergemeinde stellten.

    Warum der Familienrichter in Weimar ausgerechnet diese drei Wissenschaftler um Gutachten bat, bleibt vorerst sein Geheimnis. Auf SPIEGEL-Anfrage teilte die Gerichtssprecherin mit: »Mir ist nicht bekannt, dass die genannten Gutachter für das Amtsgericht Weimar bereits als Sachverständige tätig waren.«

    Endgültig entschieden ist im Fall der beiden Schüler noch nichts. Der aktuelle Beschluss, in seiner finalen Fassung unglaubliche 192 Seiten lang, ist lediglich eine einstweilige Anordnung und bislang nicht einmal offiziell veröffentlicht.

    Bislang gab es auch keine mündliche Verhandlung, eine solche will das Thüringer Bildungsministerium nun erwirken – der Fall wird also wohl noch ausführlich vor Gericht verhandelt.

  6. Es ist unglaublich… durch solche „juristischen Spitzfindigkeiten“ zögert man nur die Pandemie hinaus.
    Juristen sind keine Epidemiologen, denn dann wüßten sie, daß ein schnelles und konsequentes Handeln sehr wohl verhältnismäßig ist. Die, die gegen Maßnahmen sind und sich nicht daran halten, verlängern nur die Notwendigkeit solcher Maßnahmen.

  7. Jetzt mit weiterem Update.

  8. „Es handelt sich nicht um den Weimarer Amtsrichter, der im Januar einen Angeklagten von der Zahlung eines Bußgelds wegen einer verbotenen Feier freisprach.“

    https://www.rnd.de/politik/weimar-familienrichter-will-maskenpflicht-an-schulen-stoppen-DD5AKZWBFNDEVMND6UX2XSUBFY.html

  9. @Bernd Harder

    So oder so, für den Familienrichter wird es unangenehm. Ist er jetzt wirklich glücklich, dass er dafür in Coronaleugnerkreisen als Held gefeiert wird?

    Das „Netzwerk kritische Richter und Staatsanwälte“ wird übrigens ausschließlich in einschlägig bekannten VT- und Coronaleugnerkreiser rezipiert.

  10. @RPGNo1:

    Korrekt, das ist noch ein wichtiger Hinweis:

    Es gibt auch eine (positive) Stellungnahme von einem „Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte“, das offenbar „Querdenker“-nah ist.

    Das Statement oben im Update ist von der „Neuen Richtervereinigung“, eine Art Konkurrenz/Alternative zum Deutschen Richterbund.

  11. Also nochmals: nicht das Gericht hat die Gutachter in einem förmlichen Beweisbeschluss bestellt, es hat ganz einfach drei windige Privatgutachten als Glaubhaftmachung ausreichen lassen.

    Nachdem ich etwas weiter prüfen konnte, was da eigentlich los war, fällt mir noch etwas weiteres auf:

    auch einstweilige Anordnungen dürfen nicht ohne weiteres ohne rechtliches Gehör desjenigen ergehen, gegen den sie gerichtet sind.

    Die Schulverwaltung hätte also grundsätzlich Gelegenheit zur Stellungnahme auf den Antrag bekommen müssen, und damit natürlich auch Gelegenheit zu gegensätzlicher Glaubhaftmachung. Davon darf nur abgewichen werden, wenn zu besorgen ist, dass der Schaden schon dann voraussichtlich unabwendbar ist, wenn auch nur der Zeitablauf bis zur Einholung diese Stellungnahme oder die Wartezeit bis zu einer mündlichen Verhandlung eintritt.

    Mündliche Verhandlungen in Eilsachen kommen in der Regel innerhalb von Tagen zustande. Ich habe in der ganzen Litanei nirgends eine Begründung dafür gefunden, dass die behaupteten Schäden gerade schon aus so einer Zeitspanne resultieren müssten. Anscheinend war präzise das nicht einmal „glaubhaft gemacht“.

    Dass ein Familiengericht als Teil der Zivilgerichtsbarkeit in einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit über die Eingriffsbefugnisse einer Behörde wegen offensichtlicher Unzuständigkeit nichts zu suchen hat, ganz beseite.

    Das hier war ein konzertierter Angriff auf die Integrität der Rechtsprechung.

  12. Möglicherweise wurde der Richter gezielt „ausgesucht“ (eine Anwältin soll nach Eltern mit bestimmten Anfangsbuchstaben als Kläger:innen gesucht haben).

    Gegen den Richter soll es Anzeigen wegen Rechtsbeugung geben:

    https://www.spiegel.de/panorama/justiz/weimar-staatsanwaltschaft-prueft-anzeigen-gegen-amtsrichter-a-199d6905-8243-40a2-90d6-7febc6c35e84

  13. @ Doris Köhler:

    Ja klar wurde dieser Richter gezielt ausgesucht. Die Fallgestaltung ist quasi ubiquitär, Eltern, die bereit sind, dieses Theater mitzutragen auch – da sucht und findet die Bewegung eben ein Amtsgericht, wo’s passt.

    P.S.: das macht man im Presserecht und im gewerblichen Rechtsschutz übrigens ganz ähnlich. Welches Gericht seine Schlagseite eher auf Verletzer- oder eher auf Rechteinhaberseite hat, weiß man in der Branche, und die örtliche Zuständigkeit ist in diesen Materien ein Klacks.

  14. Der Beschluss eines Weimarer Richters, der die Maskenpflicht an zwei Schulen untersagte, rief Empörung hervor. Nun scheint es einen ähnlichen Fall in Bayern zu geben – die Parallelen sind auffällig.

    Aufschlussreich dürfte sein, welche Sachverständigen das Amtsgericht Weilheim zurate gezogen hat. Der online kursierenden Beschlussfassung zufolge handelt es sich um den Psychologen Christof Kuhbandner und die Krankenhaushygienikerin Ines Kappstein – beide sind in Fachkreisen äußerst umstritten, beide fertigten auch für den Weimarer Amtsrichter Gutachten an.

    Die beiden Fälle ähneln sich auch formal: So handelt es sich jeweils um einstweilige Anordnungen, die ohne mündliche Verhandlungen erfolgten, aber erstaunlich ausführlich begründet sind.

    https://www.spiegel.de/panorama/bildung/weilheim-und-weimar-auch-gericht-in-bayern-faellt-maskenpflicht-beschluss-a-8e05baea-d9ef-4d7c-8068-5eb3ea7bd311

    Die Vermutung ist vielleicht gewagt, aber das sieht mir doch sehr nach einer vorbereiteten konzertierten Aktion von Coronaleugnern in Zusammenarbeit mit bekannten „Experten“ der Szene aus, vielleicht sogar mit Unterstützung des „Netzwerks kritischer Richter und Staatsanwälte“, welche Hinweise auf sympathisierende Gerichte bzw. Richter gegeben haben, um einen Erfolg ihrer Aktion sicherzustellen.

  15. Wenn ein dämlicher Richter so eine absurde „Anordnung“ erlassen kann, und es gibt kein höheres Gericht das so einen „Beschluß“ innerhalb von ganz kurzer Zeit eliminieren kann, dann ist das eine Gesetzeslücke, die sofort geschlossen gehört, ansonsten bewegen wir uns stark in Richtung Bananenrepublik.

    Zusätzlich müssen solche Versuche Gerichte zu Manipulationen zu mißbrauchen strafverfolgt werden.

  16. Pingback: Ein Amtsgerichts-Beschluss nach dem andern? Geklontes Recht? – Gesundheits-Check

  17. Zwei FamilienrichterInnen aus Weimar und Weilheim hebeln Corona-Regeln an Schulen aus – obwohl sie gar nicht zuständig sind.

    https://taz.de/Richter-kippen-Maskenpflicht-an-Schulen/!5766579/

  18. Nicht nur in Weimar, auch in Wien gab es ein Urteil des Verwaltungsgerichtes, das in der Querdenkerszene und der FPÖ bejubelt wird.

    https://science.orf.at/stories/3205811/

    https://www.derstandard.at/story/2000125520048/als-sich-ein-richter-zum-jubel-der-fpoe-als-corona

  19. @ Ursula:

    Felix Austria: Die Querdenker in Österreich sind technisch weiter als die in Deutschland. Das Wiener Gericht hat ein Video als Beleg, die Gerichte in Deutschland brauchen noch Papier von Kuhbandern & Co. ;-)

  20. GERICHTSBESCHLÜSSE WEIMAR & WEILHEIM: KOORDINIERTE PR-STUNTS DER QUERDENKER?

    https://www.volksverpetzer.de/corona/weimar-weilheim-pr-stunt/

  21. Nachdem ein Familienrichter aus Weimar per einstweiliger Verfügung die Maskenpflicht an zwei Thüringer Schulen aufgehoben hatte, schaltete sich das Verwaltungsgericht ein – und kippte den Beschluss.

    https://www.spiegel.de/panorama/bildung/verwaltungsgericht-weimar-bestaetigt-maskenpflicht-im-unterricht-a-56eaa35a-d817-4964-b835-7bbfa4887984

  22. Die Staatsanwaltschaft hat die Wohn- und Diensträume des Weimarer Amtsrichters durchsuchen lassen.

    https://www.spiegel.de/panorama/justiz/weimar-maskenpflicht-aufgehoben-durchsuchung-bei-amtsrichter-a-c0245c50-b281-4698-84e5-aad42d57947b

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  24. Im Verfahren wegen des Verdachts der Rechtsbeugung gegen einen Amtsrichter, der in einer fragwürdigen Entscheidung die Coronaregeln an zwei Weimarer Schulen kippte, ist es erneut zu Durchsuchungen gekommen. In Thüringen, Sachsen-Anhalt und Bayern hätten Ermittler insgesamt 14 Objekte durchsucht, teilte die Staatsanwaltschaft Erfurt mit. Dabei soll es sich um Privat- und Diensträume des Richters sowie um Dienst- und Wohnanschriften von insgesamt acht Zeugen gehandelt haben.

    https://www.spiegel.de/panorama/justiz/thueringen-sachsen-anhalt-und-bayern-erneut-durchsuchungen-bei-weimarer-richter-und-zeugen-a-e15c724d-7718-4535-a486-f9c55bff4abc

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  26. Spiegel: Weimarer Amtsrichter zu Bewährungsstrafe verurteilt

    Im Namen des Kindswohls hatte ein Weimarer Richter die Maskenpflicht an zwei Schulen aufgehoben – obwohl er nicht dazu autorisiert war. Jetzt wurde er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

    https://www.spiegel.de/panorama/justiz/umstrittene-corona-entscheidung-weimarer-amtsrichter-zu-bewaehrungsstrafe-verurteilt-a-8266f367-4cb2-4a2b-a897-146d2ffa945f

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