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Weimarer Corona-Urteil ist nicht sensationell, sondern eine „methodisch höchst fragwürdige Einzelentscheidung“

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Am Wochenende machte ein „spektakuläres“ (Focus-Online) beziehungsweise „sensationelles“ (Nordkurier) Corona-Urteil Schlagzeilen.

Das Amtsgericht Weimar sprach einen Mann frei, der im April 2020 gegen die Kontaktauflagen verstoßen hatte und deshalb ein Bußgeld von 220 Euro bezahlen sollte.

In der Urteilsbegründung erklärte Richter Matthias Guericke die Lockdown-Politik in Thüringen auf 19 Seiten zur „katastrophalen politischen Fehlentscheidung“ und die Corona-Maßnahmen für „verfassungswidrig“.

Dabei verwendet der Jurist aggressive Formulierungen wie „Schreckensszenarien“ und hangelt sich im Grunde an klassischer „Querdenken“-Argumentation entlang, etwa dass …

… die effektive Reproduktionszahl R nach den Berechnungen des RKI bereits am 21.03.2020 unter den Wert 1 sank.

(Korrekt, aber dazu muss man „R“ auch verstehen.)

Oder er beruft sich auf eine „Metastudie des Medizinwissenschaftlers und Statistikers John Ioannidis, eines der meistzitierten Wissenschaftler weltweit“ (der damit aber trotzdem falsch liegt).

Natürlich bejubelten auch zum Beispiel Beate Bahner oder RA Reiner Fuellmich das Weimarer Urteil, welches angeblich „das katastrophale Versagen der Politik“ bestätige.

Anwalt Jun wies dagegen noch am Samstag bei Twitter darauf hin, dass das Gericht …

… dem Bundestag die Befugnis ab[spricht], die epidemische Lage nach § 5 IfSG festzustellen, was nicht das Amtsgericht, sondern nur das Bundesverfassungsgericht beurteilen darf.

Eine Bestätigung des Urteils in höherer Instanz halte er wegen der „schwachen Begründung“ für unwahrscheinlich. Die Staatsanwaltschaft Erfurt legte beim Amtsgericht einen Antrag auf Zulassung einer Rechtsbeschwerde ein (also das Rechtsmittel gegen Urteile und Beschlüsse in Bußgeldverfahren):

Damit wolle man erreichen, dass das Urteil mit den ihm zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben und einem anderen Richter zur Neuverhandlung übertragen wird.

Die Entscheidung, ob das Urteil gekippt wird, obliegt jetzt dem Oberlandesgericht Jena.

Der Volksverpetzer analysierte gestern, dass das Weimarer Urteil nur für die Thüringer Verordnung im April und nur für den konkreten Einzelfall gelte und weder Präzedenzcharakter habe noch Auswirkungen auf die aktuelle Rechtssprechung.

Eine weitere juristische Würdigung gibt es hier.

Heute wurde zudem bekannt, dass Richter Matthias Guericke im vergangenen Sommer mehrfach privat versucht habe, juristisch gegen die Thüringer Corona-Verordnung vorzugehen.

Das Gericht habe damals allerdings befunden, dass sich der Antragsteller eine „Erkenntnisgewissheit zumaße, die ersichtlich so nicht bestehe.“ Die Anträge seien deshalb abgelehnt worden.

Seine Argumentation von damals weise große Ähnlichkeit zu seinem umstrittenen Urteil auf, das in der vergangenen Woche bekannt gemacht wurde.

Kein Wunder, dass auch die „Querdenken“-Bewegung in München sich auf Guerickes Urteil berief, um gestern beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eine Kundgebung mit 1000 Teilnehmern durchzusetzen.

Der BayVGH wies den Eilantrag ab (was die „Querdenker“ trotzdem nicht davon abhielt, die genehmigte Zahl von 200 Demonstranten zu überschreiten) – und watschte dabei zugleich das Weimarer Urteil ab.

Wie die Legal Tribune Online heute berichtet, nahm der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Gelegenheit wahr,

… sich ausführlich zu dem Urteil aus Weimar zu äußern. Dieses nämlich sei eine „methodisch höchst fragwürdige Einzelentscheidung, die hinsichtlich der Coronapandemie im Widerspruch zur – vom Amtsgericht nicht ansatzweise berücksichtigten – ganz überwiegenden Rechtsprechung der deutschen Gerichte stehe“.

Das AG Weimar maße sich mit seiner Einschätzung, dass eine epidemiologische Lage nicht vorgelegen habe, ohne sich mit den wissenschaftlichen und tatsächlichen Grundlagen auseinandergesetzt zu haben, eine Sachkunde an, die ihm nicht zukomme, und setze seine Auffassung an die Stelle der Einschätzung des Bundestages und des Verordnungsgebers.

Gegenteilige Quellen und Hinweise blendete das AG nach Auffassung der bayerischen Richterinnen und Richter systematisch aus, die zentral vom AG herangezogene Studie sei „bestenfalls umstritten“.

Thüringens Justizminister Dirk Adams will sich zu dem Fall nicht äußern. Guericke selbst ebenfalls nicht. Die Thüringer Allgemeine schreibt:

Seine privaten Klagen waren bislang erfolglos. Die Entscheidung in der Hauptsache steht jedoch noch aus.

Zum Weiterlesen:

  • BayVGH kritisiert AG-Weimar-Urteil: „Eine metho­disch höchst frag­wür­dige Ein­ze­l­ent­schei­dung“, lto am 25. Januar 2021
  • Weimar-Urteil scheitert auch in Bayern: “Widerspricht Rechtssprechung”, “methodisch fragwürdig”, volksverpetzer am 25. Januar 2021
  • Weimar: Wie dich Pandemie-Leugner über die Bedeutung des Urteils täuschen, volksverpetzer am 24. Januar 2021
  • Radikaler Masken-Gegner: Dieser Richter hätte niemals ein Corona-Urteil fällen dürfen, focus-online am 25. Januar 2021
  • Corona-Urteil: Weimarer Amtsrichter sieht keinen Befangenheitsgrund, Thüringer Allgemeine am 25. Januar 2021
  • Neue Studie: Die „Querdenker“ – Wer nimmt an Corona-Protesten teil und warum? GWUP-Blog am 24. Januar 2021
  • Corona-Verharmloser nutzen veraltete Experten-Zitate, BR24 am 25. Januar 2021
  • Das Amtsgericht Weimar und die Epidemiologie, Gesundheits-Check am 23. Januar 2021

12 Kommentare

  1. Mein Lieblingsatz aus der PM des bayerischen VGH:

    Das Weimerar Amtsgericht maße sich eine “eine Sachkunde an, die ihm angesichts der hochkomplexen Situtation ersichtlich nicht zukomme”.

    Mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen.

    Ansonsten funktioniert die Judikative eigentlich ganz gut, es gibt inzwischen viele Urteile, bei denen Gerichte mit Vernunft immer wieder auch mal nicht verhältnismäßige Regelungen einhegen. Insofern muss man sich über den Weimerar Richter nicht allzu viel Gedanken machen.

  2. Ich bin ja im Juristischen komplett unbeleckt, aber dürfte ein Richter, der selbst schon mal als Kläger in einem ähnlichen Prozess aufgetreten ist, nicht als befangen gelten?

    Hätte man da nicht in diesem Falle einen anderen Richter mit der Verhandlung beauftragen müssen?

  3. @Christian Becker

    Ja, dieser Umstand ist mir auch aufgefallen. Ich habe eine Diskussion darüber auch in verschiedenen Kommentarspalten entdeckt.

    Weitere Info: Der Strafrechts-Professor Henning Ernst Müller rügt, die Argumente des Amtsrichters Guericke stammten aus der „Corona-Verschwörer-Szene, der Freispruch sei allerdings vertretbar.

    Der Amtsrichter sieht sich übrigens nicht als befangen an.

    https://www.focus.de/politik/amtsgerichts-urteil-aus-weimar-jura-professor-zerpflueckt-lockdown-urteil-argumente-aus-corona-verschwoerer-szene_id_12911859.html

  4. Das Amtsgericht Weimar war wieder aktiv:

    https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_89821094/amtsgerichts-urteil-in-weimar-soll-schulen-masken-verbieten.html

    Diesmal geht es um Vorgaben an Schulen zum Maskentragen, Abstandhalten und Schnelltesten. Interessant sind auch die drei Gutachter. Justitia hat sie offenkundig sehenden, wenngleich schielenden Auges ausgewählt.

  5. Hier ist übrigens der komplette Urteilstext des Amtsgerichts Weimar. Die drei (!) Gutachten stammen von Ulrike Kämmerer, Christof Kuhbandner und Ines Kappstein, alles stammen aus dem Kreis der Coroanaskeptiker.

    https://www.docdroid.net/NClmHr3/amtsgericht-weimar-9-f-148-21-eao-beschluss-anonym-2021-04-08-pdf

  6. @RPGNo1:

    Kommen diese Personen sich nicht so langsam lächerlich vor? Wie immer ‚Cherrypicking‘ übelster Art…

  7. @Bernd Harder

    Auch als juristischer Laie verstehe ich die Einwände von Anwalt Jun. Er tendiert allerdings auch zur Echtheit des Urteils.

  8. @ ADFGVX:

    Ich denke, die Querdenker haben ihr Ziel erreicht: Sie konnten ihre Positionen in Form von „Gutachten“ in einem Gerichtsbeschluss präsentieren. Wenn der wieder kassiert wird, macht das nichts, der Propagandapunkt ist gemacht.

  9. @Jospeh Kuhn:

    Allerdings, diese Blase scheint unzerstörbar zu sein.

  10. Der wegen eines Beschlusses zur Maskenpflicht umstrittene Richter aus Thüringen darf vorerst nicht mehr in dieser Funktion arbeiten. Er hatte 2021 in Weimar entschieden, dass Schüler keine Corona-Masken tragen müssen.
    […]
    Gleichzeitig ist ein Strafverfahren am Landgericht Erfurt anhängig. Weil er als Familienrichter für so eine Entscheidung nicht zuständig war, hatte die Staatsanwaltschaft Erfurt Anklage wegen Rechtsbeugung am Landgericht erhoben.

    https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/mitte-thueringen/weimar/richter-corona-masken-urteil-amtsgericht-100.html

  11. Im Namen des Kindswohls hatte ein Weimarer Richter die Maskenpflicht an zwei Schulen aufgehoben – obwohl er nicht dazu autorisiert war. Jetzt wurde er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

    https://www.spiegel.de/panorama/justiz/umstrittene-corona-entscheidung-weimarer-amtsrichter-zu-bewaehrungsstrafe-verurteilt-a-8266f367-4cb2-4a2b-a897-146d2ffa945f

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