Das Oberlandesgericht Stuttgart hat dem Virenleugner Stefan Lanka keine Gelegenheit gegeben, sich als von der Justiz verfolgter Märtyer darzustellen. Die Kammer gab Lankas Berufung im sogenannten Masern-Prozess statt. Somit muss Lanka die 100 000 Euro, die er für einen Beweis … Weiterlesen
16. Februar 2016
von Bernd Harder
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