Man kann es nicht oft genug wiederholen:
Nur weil bei einer Person eine Krankheit verschwindet oder sich deren Symptome bessern, nachdem ein Arzt oder Heiler ein paar Kügelchen oder einen Saft verabreicht haben, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass die Intervention auch der wahre Grund für die gesundheitliche Entwicklung war.“
Aus diesem Grund hat der Wissenschafts- und Medizinjournalist Marcus Anhäuser den medien-doktor-Beitrag
Die trügerische Kraft des Einzelfalls“
heute noch einmal in seinem Science-Blog Plazeboalarm veröffentlicht.
Lesenswert.
Zum Weiterlesen:
- Gesundheitsjournalismus: Die trügerische Kraft des Einzelfalls, Plazeboalarm am 7. Dezember 2015
- Der trügerische Einzelfall, GWUP-Blog am 14. Mai 2014
- Warum „meine Erfahrung“ nicht zählt, Homöopathie neu gedacht am 1. Oktober 2015
- „Aber mir haben die Kügelchen echt geholfen…“, Homöopathie neu gedacht am 24. Juni 2015
- Hat Recht, wer heilt? GWUP-Blog am 2. August 2013
9. Dezember 2015 um 10:43
Sehr lesenswert. Danke für den Link.
Leider werden die Hardcore-Globulisten das wohl nie begreifen (wollen).
12. Dezember 2015 um 13:47
Wo wir grad bei den Plazebos sind:
„Ab sofort beteiligen wir uns an den Kosten für homöopathische Arzneimittel, wenn Sie von einem Arzt mit homöopathischer Zusatzqualifikation verordnet wurden.
Zeitraum: Pro Kalenderjahr
Erstattung: 80 Prozent der Kosten, bis zu 30 Euro
So geht’s: Einfach Privatrezept und Originalrechnung einreichen
Wenn Sie am Hausarzt- oder Kinder- und Jugendarztvertrag der AOK Bayern teilnehmen, darf das Privatrezept nur von Ihrem gewählten Arzt ausgestellt werden.“
So was könnte fast schon den Straftatbestand der Untreue erfüllen. Ob sich vielleicht jemand mit entsprechenden Rechtskenntnissen der Sache annehmen könnte? Ich meine ja, das die AOK nicht gerade ne kleine Klitsche in Sachen Krankenkassen ist und hier doch einiges den Schüttlern in die Hände fallen wird.