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Kämmerer vs. Eckert: Gibt es einen neuen „Masern-Pozess“ um das SARS-CoV-2-Virus?

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Gibt es einen neuen „Masern-Prozess“, diesmal um den Nachweis „eines Corona-Virus“?

Der „Querdenken“-Aktivist Samuel Eckert veröffentlichte im vergangenen Jahr eine entsprechende Auslobung:

WIR GARANTIEREN: 1,5 Million € für einen Virologen, der den wissenschaftlichen Beweis der Existenz eines Corona-Virus vorlegt, inklusive der dokumentierten Kontrollversuche aller getätigten Schritte der Beweisführung.

Die Virologin Prof. Ulrike Kämmerer vom Uniklinikum Würzburg erhebt nun Anspruch auf dieses Geld.

Wie die Düsseldorfer Kanzlei Rogert & Ulbrich in einer Presseaussendung mitteilt, habe man Eckert darüber informiert, dass Kämmerer „der Auslobung entsprochen hat und mit dem Nachweis des Vorhandenseins der Auslobungssumme den Nachweis der Existenz des Sars-Cov-2 Virus vorlegen wird“.

Die Juristen wollten also vom Auslobenden erst einmal wissen, ob die 1,5 Millionen Euro überhaupt existieren. Eine entsprechende Frist sei ohne Rückmeldung Eckerts verstrichen. Damit hafte der Auslobung „der Verdacht des Betruges“ an.

Fadenscheinig war die Geschichte indes von Anfang an.

Denn zunächst hatte Eckert diesen Aufruf veröffentlicht:

Der richtete sich nur an die „abgebildeten Professoren“ und forderte einen wissenschaftlichen Beweis für „den Vorgang der Isolation von SARS-CoV-2 und dessen Gensubstanz“.

Darauf reagierten sowohl Anonleaks im Oktober 2020 als auch der Science-Blogger Christian Meesters im April 2021 mit detaillierten Einwürfen. Der Molekularbiologe schickte sogar eine Fragenliste an Samuel Eckert, die unbeantwortet blieb.

In einem späteren Kommentar wies Meesters noch einmal dezidiert darauf hin, dass

… das Pochen auf die Isolation in die Irre [führt] und ein Missverständnis zur Funktionsweise von Viren zeigt – und würde gar nicht beweisen, dass das Virus nicht existiert. Vielmehr zeigt es, dass Coronaleugner ein veraltetes krudes Schulwissen herauskramen, wenn es um die Sache geht.

Bald nach Meesters Blogpost war Eckerts „Isolat Truth Fund“-Seite offline und nur noch über wayback.archive auffindbar.

Gemäß dem Quelltext ging dann im Juni 2021 die geänderte Auslobung online, die sich nunmehr an „alle Virologen, nicht nur die abgebildeten“ richtet, lediglich den „wissenschaftlichen Beweis der Existenz eines Corona-Virus“ verlangt und mit 1,5 Millionen Euro dotiert ist.

Vorauseilend hatte Eckert bereits einen Artikel publiziert, in dem er die bisherigen „einzelnen Publikationen, welche im Zusammenhang mit der Behauptung stehen, man habe ein krankmachendes Virus nachgewiesen“, zurückwies.

In diesem Beitrag verlinkt das Team Eckert außerdem auf einen Artikel, in dem „Frau Prof. Dr. Ulrike Kämmerer“ direkt angesprochen wird, und zwar als Teilnehmerin an „der 22. Corona-Ausschuss-Sitzung“ – jenes Pseudo-Gremiums, das laut Psiram aus einer „Gruppierung von Gegnern behördlicher Maßnahmen gegen die Coronaviruspandemie sowie gegen Impfungen gegen das Coronvirus“ besteht.

Kämmerer wird in dem Text eine „starke Leistung“ während der vierten Ausschusssitzung sowie die „Demontage des PCR-Tests“ bescheinigt; kritisiert wird die Virologin allerdings dafür, dass sie nun den Nachweis und die Isolierung des SARS-CoV-2-Virus auf Nachfrage von Reiner Fuellmich bejaht habe.

Damit ist zugleich die Problematik der Person Ulrike Kämmerer umrissen. Verschiedene Medien wie publikum-net, Mainpost oder BR verorten die Professorin „Querdenker“-nah. An dem umstrittenen „Masken-Urteil“ von Weimar (wir berichteten hier) war sie als Gutachterin beteiligt.

Nichtsdestotrotz tritt sie nun öffentlich gegen Samuel Eckert auf:

Viren und auch das SARS-CoV-2 Virus gibt es und deren Existenz ist nachgewiesen.

Ihren Anwälten zufolge wolle Kämmerer es nicht hinnehmen,

… dass noch bis heute die Öffentlichkeit über die immer noch geschaltete Internetseite unzutreffend und reißerisch mit einer Auslobung konfrontiert wird.

Wie geht es damit nun weiter?

Auf GWUP-Nachfrage schrieb uns Rechtsanwalt Tobias Ulbrich am 4. November:

Natürlich liegt die Vermutung nahe, dass nie 1,5 Mio Euro vorhanden waren und auch nicht aufgebracht werden, weshalb der Verdacht des Betruges und der Täuschung der Öffentlichkeit im Raum steht. Dafür sind bekanntermaßen die Staatsanwaltschaften zuständig, gegebenenfalls einen solchen Verdacht aufzuklären und gegebenenfalls zur Anklage zu bringen.

Sollte aber das Geld tatsächlich existieren und Kämmerer sodann den geforderten SARS-CoV-2-Nachweis vorlegen – wie wahrscheinlich ist es, dass sich daraus ein zweiter Fall Lanka entwickelt, bei dem der Auslobende sich am Ende mit juristischem Formalgedrechsel aus der Affäre windet?

RA Ulbrich:

Es gibt Anspruchsgrundlagen in der Schweiz und in Deutschland, die die Sach- und Rechtslage klar erscheinen lassen.

Wer A sagt, muss auch B sagen. Die Erfüllung der Auslobungskriterien ist kein Spiel, sondern ernst gemeint. Daran hängt auch das Renommee nicht nur der nachweisenden Wissenschaftlerin ab. Die dafür zu leistende Arbeit ist nicht zu unterschätzen.

Deshalb Wissenschaftler eine derartige Arbeit machen zu lassen, ohne dann auch die Auslobungssumme zu zahlen, die ausschließlich gemeinnützigen Zwecken zufließen soll, offenbart dann tatsächlich, was von den Angaben und der reißerischen Darstellung der vergangenen zwei Jahre zu halten war, in gleichem Maße, wie die Beurteilung der Glaubwürdigkeit dieser Person selbst.

Einen Tag später, am 5. November, erklärte Samuel Eckert bei Twitter, dass er auf das Anwaltsschreiben geantwortet hätte und sich auf die Debatte freue:

Alles Weitere dazu in Kürze von uns. Wir sind mitten in der Vorbereitung.

Und wir harren der Dinge.

Zum Weiterlesen:

  • Und ewig grüßt das Murmeltier: Der “Es gibt kein Isolat mit ‘Gensubstanz’!”-Gambit der Coronaleugner mit Geldgewinngarantie, rupture de caténaire am 1. April 2021
  • Samuel Eckerts Verwirrung: Der Isolat-Postulat-Schwachsinn, anonleaks am 18. Oktober 2020
  • Die Faktenresistenz des Eckert-Empires, Belltower News am 6. November 2020
  • Samuel Eckert bei Psiram
  • Mit dem netten Querdenker Samuel Eckert in die Apokalypse, t-online am 7. Oktober 2020
  • Video: Der Masern-Prozess in der ARD-Serie „Die Kanzlei“, GWUP-Blog am 7. Oktober 2020
  • Video: „Der unglaubliche Fall des David Bardens“ bei maiLab, GWUP-Blog am 3. November 2019
  • Masernvirus und Impfungen: Die Irrungen des Stefan Lanka, GWUP-Blog am 2. Juli 2017
  • Warum Viren-Leugner die Kochschen Postulate lieben: Erklärvideo mit Martin Moder, GWUP-Blog am 20. Juli 2022

7 Kommentare

  1. Man hat den Eindruck, dass es bei dieser Auseinandersetzung keine Gewinner geben kann. Außer ggf bei den Anwälten, versteht sich.

    Und: Wissenschaftliche Fragen sollte man nicht juristisch entscheiden. Vgl Binnenkonsens.

  2. Eine interessante Entwicklung!

    Ob er die 1.5 Millionen wirklich hat (und einsetzen kann) ist an und für sich interessant.

    Wie viel Geld von Coronaleugnern und anderen zweifelhaften Gestalten während der Hochphase der Pandemie von gutgläubigen Anhängern abgeschöpft wurde, darf dennoch nicht unterschätzt werden (z. B. hat allein der MWGFD im Jahresreport 2021 über 100k € stehen, davor war es 4x mehr (vgl. https://www.mwgfd.de/wp-content/uploads/2021/01/2020-Finanzbericht-2020.pdf oder https://scienceblogs.de/rupture-de-catenaire/2021/11/03/querdenker-und-ihr-hassobjekt-die-maske-anspruch-und-wirklichkeit/ ).

    Zumindest hat der MWGFD eine gewisse Transparenz, was man von Herrn Eckert nicht sagen kann, und er hat durchaus offensiv um Gelder geworben.

  3. Sehr interessant, daß ausgerechnet Frau Kämmerer von Herrn Eckert angegangen wird.

    Ist sie nicht linientreu genug? Oder mag Herr Eckert einfach ihr Kostüm nicht?

    Ich bin gespannt, ob wir es noch erfahren werden.

  4. Es gibt (mindestens) zwei Deutungen:

    Persönliche Animositäten im Querdenkermilieu, analog dem Streit zwischen Fischer und Fuellmich, oder Ausdruck inhaltlicher Differenzen.

    Ich könnte mir hier Letzteres vorstellen. Es wollen ja z.B. auch nicht alle Impfskeptiker mit Stefan Lanka in einem Boot sitzen (siehe auch

    https://scienceblogs.de/gesundheits-check/2017/05/27/masernimpfung-die-vernunftskala-der-impfkritik/

  5. Das Thema wurde auch auf dem psiram-Forum kurz angerissen.

    https://forum.psiram.com/index.php?topic=17249.msg264465#msg264465

  6. Aus solchen „Auslobungen“ sollte man sich völlig heraushalten, denn sie werden IMMER mit irgendwelchen Auseinandersetzungen über Details enden bzw. ins Leere laufen. Überzeugen wird man damit niemand, allein deshalb ist es müßig, darauf auch nur mit einem Wort einzugehen.

    Die Rechtsfigur der Auslobung ist keineswegs simpel, sondern einigermaßen voller Tücken.

    Mir kam beim Lesen des Artikels der Gedanke, dass sich Eckert womöglich in die Nesseln gesetzt hat, wenn er (ich weiß natürlich nicht genau wie und in welchem Umfang) seine Offerte letztlich an Frau Kämmerer direkt adressiert hat.

    Dann würde es nämlich für eine Auslobung (aus der man sich meist irgendwie herauswinden kann) am Merkmal des Ansprechens eines „nicht näher bestimmten Personenkreises“ fehlen und zwischen Eckert und Kämmerer womöglich kein einseitiges Rechtsgeschäft, sondern ein zweiseitiger Vertrag (Werkvertrag wohl, bei dem eine Leistung, jedoch kein bestimmter Erfolg geschuldet wird) zustande kommen, der Eckert im Erfüllungsfall weit konkreter zur Gegenleistung verpflichten würde als eine reine Auslobung.

    Tatsächlich scheint mir, wenn man dieser Sache schon Mühe und Aufmerksamkeit widmen möchte, der Ansatz am Interessantesten, ob bei Eckerts „Auslobung“ womöglich ein Eingehungsbetrug begangen wurde, nämlich dann, wenn er wusste, dass er gar nicht leistungsfähig sein würde.

    Wenn sich die Anwälte damit befassen wollen und ihre Mandantschaft dafür Geld herausrückt – viel Spaß.

  7. Ja, man sollte den Anwälten beider Seiten das Honorar (bei 1,5 Mio Streitwert ganz üppig) nicht gönnen.

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