gwup | die skeptiker

… denken kritisch seit 1987.

Zum Schweigen gebracht? Verschwörungstheorien um die „Corona-Anwältin“ Beate Bahner

| 78 Kommentare

Update vom 18. April:

Das Polizeipräsidium Mannheim hat eine Ermittlungsgruppe eingesetzt, die die Teilnehmer der Demonstration am 15. April identifizieren soll.

Zu einem weiteren skurrilen Statement Bahners am 17. April auf ihrer Webseite („Hilferuf über den großen Teich“) schreibt heidelberg24:

Unklar ist bei all dem, ob die 54-Jährige sich mit diesen Texten durch Überspitzung über die Lage lustig macht oder ob sie vielleicht wirklich wieder medizinische Hilfe braucht. 

Update vom 16. April:

Bahner schreibt auf ihrer Webseite:

Sie wolle sich zunächst einmal bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft entschuldigen für den großen Aufruhr, den sie verursacht habe. Es tue ihr leid, dass die Polizei mit den etwa 200 Personen, die sich um 13 Uhr vor dem Polizeipräsidium versammelt haben, nun einen solchen Ärger habe. Sie habe lediglich um Beistand gebeten, da sie sich in der neuen Rechtslage nicht auskenne.

Denn es sei so gewesen, dass sie in den letzten 14 Tagen im Urlaub gewesen sei. Sie habe mehrere kleine Städtereisen unternommen und sei zwischenzeitlich immer nur kurz in Heidelberg gewesen. In den ersten beiden Aprilwochen sei sie zuerst in Berlin gewesen. Sie habe dort Museen besucht und sei in den Opernhäusern gewesen.

Sodann sei sie nach Paris gefahren, insbesondere um dort den Louvre und eine Bootsfahrt auf der Seine zu genießen. Kurz zurück in Heidelberg sei sie schließlich nach London geflogen, um dort weitere Freunde zu besuchen, in schönen Geschäften zu stöbern, die großartigen Museen zu genießen und in das Royal Opera House zu gehen.

Aha.

Angeblich ist das alles nur „ironisch“ gemeint und niemand verstehe den schrägen Humor von Frau Bahner. Auch der Jurist und Blogger Heinrich Schmitz spricht von „gespielter Unterwürfigkeit“.

Update vom 15. April, 22 Uhr:

Walulis erklärt in einem Video, „wie Spinner Beate Bahner instrumentalisieren und wieso Leute tatsächlich in die Psychiatrie eingewiesen werden können:

Update vom 15. April, 18 Uhr:

Nach einem Bericht von heidelberg24 ist Beate Bahner heute Mittag zu einer Anhörung in ihrem Ermittlungsverfahren wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten (siehe unten: „10. April“) bei der Polizeidirektion Heidelberg erschienen:

Nach ihrer Anhörung sorgt Beate Bahner für eine Überraschung: Sie tritt vor die Menge und erklärt, dass sie sich bei der Polizei entschuldigt habe.

Die Verletzung am Kopf und Knie stammen von einem Fahrradsturz, den sie „besoffen“ erlitten hatte und nicht von den Polizeibeamten. Sie müsse aber jetzt gleich gehen, da Sie noch mit Freunden in ein Café gehen würde.

Rund 200 Personen hätten vor dem Polizeipräsidium ihre Solidarität mit Bahner bekundet, berichtet die Rhein-Neckar-Zeitung:

Mit Schildern und Sprechchören („Wir sind das Volk“) und weitgehend, ohne die Abstandsregeln zu beachten, versammelten sich dort zahlreiche Menschen – darunter viele Corona-Leugner sowie bekannte Verschwörungstheoretiker und Rechtsradikale – aus ganz Deutschland.

Eine RTL-Reporterin sagt:

Mein Eindruck ist: Frau Bahner hat sich hier feiern lassen wie ein Popstar.

Update vom 15. April, 12 Uhr:

Auf der Webseite der Kanzlei Bahner findet sich heute folgender Hinweis:

Auch der Impfgegner Hans Tolzin räumt in einer Stellungnahme ein, dass „manches an ihrem [Bahners] Verhalten irritierend war und ist. Hoffentlich wird sich klären, was an ihrer Geschichte wahr ist – und was nicht“.

Unser Ausgangsposting vom 14. April:

Nachdem die „erkennungsdienstliche Behandlung“ Ken Jebsens bei der Demo am Samstag in Berlin (taz: „Braune Infektionskette“) doch nicht so der Burner war, sprechen Corona-Verschwörungsgläubige jetzt von ihrem ersten Märtyrer beziehungsweise Märtyrerin:

Die Heidelberger Juristin Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht, ist in die Psychiatrie eingewiesen worden. Das berichten übereinstimmend zahlreiche Medien, darunter Welt-Online:

Bahner sei am Sonntag in einer polizeilichen Maßnahme in einer Klinik vorgestellt und dort von einem Arzt begutachtet worden, sagte Norbert Schätzle vom Polizeipräsidium Mannheim.

Aus Fürsorgegründen für die Frau hätten die Kollegen die Vorstellung in der Psychiatrie für erforderlich gehalten. Die Frau habe sich gewehrt und körperliche Gewalt gegen Polizisten ausgeübt. Der Arzt habe dann offenbar entschieden, sie in der Klinik zu behalten.

„Sie hat einen sehr verwirrten Eindruck gemacht“, hatte ein Polizeisprecher zuvor das Vorgehen gegenüber der „Rhein-Neckar-Zeitung“ bereits erklärt.

Warum versetzt das die Szene – von den Impfgegnern bis hin zu QAnon-Fans – in Panik?

Bahner war „die juristische Hoffnung der Corona-Skeptiker“ (taz). Sie wollte auf gerichtlichem Wege den Shutdown so schnell wie möglich beenden. Wie man auf ihrer Homepage nachvollziehen kann, kündigte sie zunächst

  • am 3. April eine Normenkontrollklage gegen die Corona-Verordnung Baden-Württembergs an.
  • Am 7. April erklärte sie in einem 19-seitigen Schreiben den Shutdown für verfassungswidrig und zum „größten Rechtsskandal, den die Bundesrepublik je erlebt hat“. Auf Seite 18 rief Bahner zu einer bundesweiten Demonstration auf:
  • Am 8. April reichte Bahner einen Eilantrag beim VGH Baden-Württemberg ein, die Corona-Verordnung Baden-Württembergs „sofort auszusetzen“.
  • Am selben Tag reichte sie einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht ein, „wegen des Angriffs auf den Bestand der Bundesrepublik Deutschland“.
  • Am 10. April erklärte Bahner auf ihrer Homepage, dass das Polizeipräsidium Mannheim ein Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet habe, „wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten gemäß Paragraf 111 Strafgesetzbuch“. Konkret ging es um ihren Aufruf zu der bundesweiten Demonstration „Coronoia 2020“.

Polizei und Staatsanwaltschaft teilten dazu mit:

Wegen des Verdachts, öffentlich zu einer rechtswidrigen Tat aufgerufen zu haben, ermitteln die Staatsanwaltschaft Heidelberg und das Dezernat Staatsschutz der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg gegen eine Heidelberger Rechtsanwältin.

Sie soll über ihre Homepage öffentlich zum Widerstand gegen die staatlich erlassenen Corona-Verordnungen aufgerufen haben. Darüber hinaus soll sie dazu aufgerufen haben, sich am Ostersamstag bundesweit zu einer Demonstration zu versammeln.

In diesem Zusammenhang wird seitens der Strafverfolgungsbehörden eindrücklich darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an öffentlichen Versammlungen zu Zeiten der COVID-19-Pandemie einen Straftatbestand erfüllen kann, zumindest indes eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

Auch am 10. April lehnte das Bundesverfassungsgericht Bahners Eilantrag ab:

Ihr Antrag habe mehrere Begründungen vermissen lassen. So habe sie weder erklären können, warum sie die Landesverfassungsgerichte übersprungen hat, noch, „durch welche konkreten Regelungen in welchen Bundesländern sie in eigenen Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten unmittelbar und gegenwärtig betroffen sein soll“.

Noch am selben Tag wollte Bahner laut taz ihre Anwaltszulassung zurückgeben:

In dieser Diktatur kann auch ich leider nichts mehr für Sie tun,

schrieb sie ihren Unterstützern. Davon findet sich auf ihrer Homepage allerdings nichts mehr. Noch vorhanden ist ein offener Brief an die Schriftstellerin Juli Zeh, in dem sie schreibt:

Bitte unterstützen Sie mich dringend und übernehmen Sie. Ich kann schließlich nicht alleine die Welt retten […] Ich habe es jetzt wirklich satt, wie wir hier weiterhin für dumm verkauft werden. Außerdem muss ich mich jetzt endlich um meinen kleinen Hund kümmern.

  • Am 11. April veröffentlichte Bahner eine „Corona-Auferstehungs-Verordnung“ und erklärte den Shutdown „mit sofortiger Wirkung für beendet“. Zudem kündigte sie an, dass sie ihre Anwaltszulassung doch behalten will.

In einem Begleittext schrieb sie:

Und falls Ihr mögt, dann sehen und hören wir uns gerne wieder, allerdings frühestens im Mai. Denn ich mache jetzt mal meinen eigenen „Shutdown“, um mich ein paar Wochen zu erholen.

Es ist nämlich ein weiterer Schock, wenn man plötzlich merkt, dass der lauteste Polizeihelikopter aller Zeiten hinter einem selbst her ist. Es kann also schon ein Weilchen dauern, bis ich keine Angst mehr habe vor Helikoptergeräuschen.

Der Jurist und Blogger Heinrich Schmitz kommentierte das im Nachhinein (am 18. April) so:

Wer die Verlautbarungen der Heidelberger Anwältin Beate Bahner gelesen hatte und sich auch nur ein wenig mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht auskennt, der musste sofort erkennen, dass der Weg zum Bundesverfassungsgericht nicht den Hauch einer Chance haben konnte […] Wer allerdings ein wenig auf ihrer Homepage herumstöberte, der konnte recht schnell Zweifel daran entwickeln, ob die Kollegin noch so ganz bei Sinnen war […] Ein Zeichen von Größenwahn oder Hinweis auf eine narzisstische Störung.

Was geschah dann am 12. April?

Das Polizeipräsidium Mannheim teilt dazu mit:

Am Sonntagabend, kurz vor 20 Uhr, informierte ein Zeuge das Führungs- und Lagezentrum des Polizeipräsidiums Mannheim per Notruf darüber, dass in der Thibautstraße/Bergheimer Straße eine Frau stehe, die angegeben habe, sie werde verfolgt. Eine Streife traf die Frau an und stellte die Personalien fest.

Im Rahmen des weiteren Gesprächsverlaufs und aufgrund ihrer Verhaltensweise hielten es die Beamten für erforderlich, medizinische Hilfe einzuholen. Hierzu wurde die Frau festgehalten und sollte in eine Klinik gebracht werden. Daraufhin setzte sie sich zur Wehr und trat mehrfach gegen einen Beamten.

Diesbezüglich wurden die Ermittlungen gegen die Verdächtige wegen des Verdachts des tätlichen Angriffs und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte aufgenommen. Anschließend wurde die Frau zur Universitätsklinik Heidelberg gebracht und dort stationär aufgenommen.

Bei der Frau, die am Ostersonntagabend in die Universitätsklinik Heidelberg gebracht und dort stationär aufgenommen wurde, handelt es sich um die Heidelberger Rechtsanwältin, gegen die die Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Dezernat Staatsschutz der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg wegen des Verdachts, öffentlich zu einer rechtswidrigen Tat aufgerufen zu haben, ermitteln.

Der Impfgegner Hans Tolzin verbreitete heute eine Sprachnachricht von Beate Bahner, die ihm „eine Bekannte von Frau Bahner“ zugespielt habe und die mittlerweile im Internet kursiert:

https://www.youtube.com/watch?v=l8cYVPthUEQ

Nach Tolzins Auffassung „scheint diese echt zu sein“, außerdem will er mit Bahner am Ostermontag „in der geschlossenen Abteilung“ telefoniert haben. Ein Stimmenvergleich mit einem Interview Bahners am 9. April beim MDR bringt keinen Aufschluss über die Authentizität.

In dem Audio-Mitschnitt, der angeblich an ihre Schwester gerichtet ist, spricht Bahner ruhig, sieht sich (ab Minute 9:25) aber als

… schönes Exemplar dafür, was allen passieren wird auf der ganzen Welt, wenn sie nicht jetzt endlich aufwachen und sehen, was das für ein Terrorregime [ist], wie dies die Welt noch nie nie gesehen hat.

Da können sich Mao, Hitler und Stalin wirklich eine Scheibe abschneiden, und auch der Trump kann noch was lernen in Sachen Fake News, das kann er noch nicht so gut wie, ja, wer auch immer: böse, böse, böse Mächte, die uns hier tyrannisieren, terrorisieren.

Und ich muss sagen, ich hatte heute Nacht wirklich Ängste, dass sie mich umbringen hier, dass sie mir ne Giftspritze setzen auf Anordnung, ich hatte nachts dann auch mal irgendwie Angst, dass sie mich wegfliegen.

An anderer Stelle mutmaßt Bahner, dass die zuständige Ärztin sie zehn Minuten lang habe warten lassen, weil diese wohl „ihre Anweisungen von ganz oben oder den USA“ erst noch habe entgegennehmen müssen. Sie (Bahner) sei schließlich „im Moment der größte Staatsfeind der Polizei“.

Als Grund, warum sie überhaupt auf die Straße gerannt ist und ein Auto angehalten hat, gibt Bahner an, dass sie sich „von zwei Killern“ bedroht gefühlt habe.

Das Polizeipräsidum Mannheim wies heute Nachmittag darauf hin, dass …

… im Rahmen des gegen die Beschuldigte geführten strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens weder die Unterbringung der Beschuldigten in einer psychiatrischen Klinik noch eine sonstige strafprozessuale Zwangsmaßnahme veranlasst wurden.

Das heißt, es besteht kein Zusammenhang mit laufenden Ermittlungen, sondern es ging bei der Klinikeinweisung um eine akute Situation von Selbst- und Fremdgefährdung.

Mehr kann man derzeit zu der ganzen Angelegenheit noch nicht sagen.

Laut GenFM ist Beate Bahner „in den letzten Tagen von rechten und verschwörungsideologischen Medien extrem gehypt worden“.

Die taz schrieb allerdings schon vor der heute bekanntgewordenen Entwicklung:

Auf Twitter wurde spekuliert, ob Beate Bahner ein Kunstprojekt sei oder ob sie psychische Probleme habe.

Heute ist bei Twitter unter anderem zu lesen:

Traurige Geschichte einer Frau, die sich an Eitelkeit berauscht und in #Paranoia landet.

Zum Weiterlesen:

  • Polizei bringt „Corona“-Anwältin Beate Bahner in die Psychiatrie? mimikama am 14. April 2020
  • Polizei bringt „Corona-Anwältin“ in die Psychiatrie, t-online am 14. April 2020
  • Festnahme von Beate B., Rhein-Neckar-Zeitung am 14. April 2020
  • Twitter diskutiert: Sollte die Corona-Anwältin mundtot gemacht werden? nordkurier am 14. April 2020
  • Xavier Naidoo und die satanische Adrenochrom-Verschwörung, GWUP-Blog am 7. April 2020
  • Susanne Gaschke fragt sich, ob Corona der neue Hitler ist, über medien am 14. April 2020
  • Sonja Zietlow irritiert mit Facebook-Posts zum Coronavirus, rnd am 15. April 2020
  • Beate Bahner: Endete der Kampf für Grundrechte in der Psychiatrie? Legal Tribune Online am 17. April 2020
  • Absturz einer Anwältin, die kolumnisten am 18. April 2020

78 Kommentare

  1. Man kennt den Fall zu wenig, aber möglicherweise hat die Geschichte eine Seite jenseits von Verschwörungstheorien:

    Wir machen gerade eine Phase durch, in der die gesellschaftliche Normalität teilweise suspendiert ist. In dem Maße, in dem Normalität psychisch stabilisiert, kann die aktuelle Anomie dazu beitragen, dass manche Leute ihren inneren Halt verlieren.

  2. Es stellen sich schon einige Fragen:

    Es gibt ja eine „Achse“ achgut.com – Gastautor Gunter Frank – Beate Bahner.

    Bei achgut kann man seit einigen Tagen Relativierungen der von Corona ausgehenden Gefahren unter gleichzeitiger Beschwörung einer Quasi-Abschaffung der Grundrechte beobachten. Gleichzeitig nimmt Frau B. diese Argumentation auf und verpackt sie in einen dilettantischen Eilantrag, der nur scheitern konnte.

    Gewollt? Dem absehbaren Misserfolg folgen Verlautbarungen, die in ihrer Verwirrtheit an ein unseliges Manifest aus Hanau erinnern. Wollte man Vater Staat zu einer Reaktion zu zwingen?

    Hilflose kleine Frau gegen übermächtigen „Polizeistaat“ kommt ja medial gut rüber.

    Angesichts der täglich um ihr Leben kämpfenden Infizierten und der bereits Gestorbenen, kann man nur hoffen, dass die Staatsanwaltschaft Heidelberg diese unselige Affäre aufklären kann.

  3. Zu Stephan Grandkes „Es gibt ja eine „Achse“ achgut.com – Gastautor Gunter Frank – Beate Bahner“: es lohnt sich, sich den Kommentar Gunter Franks zur psychiatrischen Unterbringung von Frau Bahner genauer anzuschauen

    https://www.achgut.com/artikel/klaegerin_beate_bahner_in_psychatrie_eingewiesen

    Zitat Frank: „Andererseits habe nicht nur ich das Engagement von Beate Bahner in den letzten Tagen als zunehmend irritierend wahrgenommen. Ihr Umfeld war äußerst besorgt und hochaktiv.“

    Konkreter wird Herr Frank nicht – verständlicherweise. „Als Arzt bin ich an meine ärztliche Schweigepflicht gebunden.“

    Falls die oben verlinkte Sprachnachricht tatsächlich von Frau Bahner stammt (wovon ich ausgehe), so spricht diese mE für sich. Wobei solch eine Sprachnachricht sicherlich nicht einmal für einen Fachmann hinreichend ist, eine paranoide Episode oder auch nur eine schwere Hysterie zu diagnostizieren.

    Aber dass die herbeigerufenen Polizisten Frau Bahner als „schwer verwirrt“ einschätzten und zum Ausschluss einer Eigen- oder Fremdgefährdung eine fachärztliche Begutachtung als angemessen erachteten, erscheint mir nachvollziehbar.

    Ansonsten – zumindest Teile der Unterstützerszene gehen schon mal auf Distanz, vgl.

    https://donotlink.it/QKL1E

    wo auch zu lesen ist, dass Frau Bahner anscheinend bereits gestern bereits aus der Psychiatrie wieder entlassen wurde, dies aber anscheinend nicht öffentlich machen will.

  4. Und genau „das“ wird problematisch, denn das Ergebnis der ärztlichen Untersuchung unterliegt nach MM der Schweigepflicht.

    Da Frau Bahner ja ansonsten die Öffentlichkeit sucht sollte sie mal erklären „weshalb sie die Polizei gerufen hat“?

  5. @Ralf Boeck:

    Danke, ja, Frau Bahner hat die Einrichtung wohl wieder verlassen:

    http://www.beatebahner.de/index.html

  6. Ob das Verhalten der Rechtsanwältin eine Straftat darstellt, werden Gerichte zu klären haben. Deren Entscheidungen werden öffentlich gefällt und setzen sich der Überprüfung aus.

    Hier liegt das Problem also nicht.

    Sehr wohl hingegen ist es ein Problem, und zwar ein gravierendes, dass eine Staatsbürgerin auf der Basis der Diagnose eines Polizisten in eine Psychiatrie eingewiesen wird. Hier wäre zu fragen, auf welcher rechtlichen Grundlage Polizei und Psychiatrie gehandelt haben.

    Die in einer der Leserbriefe berufene „Achse des Guten“ hat zu der Einlieferung in die Psychiatrie einen Arzt befragt und sich von der anfänglichen Einschätzung fortbewegt. Zu den Erläuterungen dieses Arztes hat der Blog keine Kommentare zugelassen. Spricht wohl für sich.

  7. @Prof. Ebel:

    Sehr wohl hingegen ist es ein Problem, und zwar ein gravierendes, dass eine Staatsbürgerin auf der Basis der Diagnose eines Polizisten in eine Psychiatrie eingewiesen wird.

    Woraus schließen Sie das?

    „Bahner sei am Sonntag in einer polizeilichen Maßnahme in einer Klinik vorgestellt und dort von einem Arzt begutachtet worden, sagte Norbert Schätzle vom Polizeipräsidium Mannheim.“

    Die Polizisten werden vermutlich nicht Frau Bahners Zustand diagnostiziert und die Unterbringung in einer Psychiatrie angeordnet haben.

    Ganz laienhaft – Sie und jeder dürfen mich hier gerne korrigieren:

    Im Sinne des Gesetzes wird von Fremdgefährdung gesprochen, wenn

    Personen aufgrund wahn­hafter Verkennung angegriffen werden,
    der Betroffene unkontrolliert am Straßenverkehr teilnimmt,

    Das scheint mir in diesem Fall (auf der Straße ein Auto anhalten, gegen Polizisten körperlich aggressiv werden) möglicherweise gegeben zu sein, sodass die Polizei vermutlich zumindest das Recht hatte, die Betreffende bei einem Facharzt vorzustellen.

  8. Zum Leserbrief von Bernd Harder:

    Ich stütze mich – wie wir ja wohl alle – auf die Berichte der Presse.

  9. @Prof. Ebel:

    Ja gut – aber da steht, Frau Bahner sei von einem Arzt begutachtet worden und nicht von einem Polizisten.

  10. ‚Am 11. April veröffentlichte Bahner eine „Corona-Auferstehungs-Verordnung“ und erklärte den Shutdown „mit sofortiger Wirkung für beendet“.‘

    Öhem…ich denke mal das hat Reichsbürger-Potential…

    Ob die gute Frau jetzt schizophren ist oder nicht, soll ein Arzt beurteilen, aber allein das Pamphlet oben zeigt doch ein gewisses Abdriften in andere Sphären.

    Was mich letztens wirklich nachdenklich macht, ist das Verbreiten dieses Grundrechte-Abschaffen-Mem von Leuten, die es für ne gute Idee halten Menschen im Mittelmeer einfach absaufen zu lassen, aber wehe man schließt ihre Lieblingskneipe wegen Corona…

  11. @Prof. Dr. Uwe Ebel

    Welche Leserbriefe? Oder meinen Sie Blogkommentare?

  12. Es wird immer bizarrer, siehe „Update“.

  13. Sehr schade, dass Frau Bahner sich selbst so gründlich ins Abseits manövriert hat. Dabei hatte ich anfangs durchaus gehofft, dass ihr verfassungsrechtlicher Vorstoß zumindest teilweise zum Erfolg geführt hätte. Aber das BVerfG hat sich zudem mehrfach schon aus der Verantwortung geschlichen und auf den „normalen Rechtsweg“ verwiesen.

    Interessante Artikel dazu auf

    https://verfassungsblog.de/

    Vielleicht bildet sich irgendwo doch noch eine qualifiziertere Initiative.

  14. Schaun wir mal anders drauf…wie die, für die für das Narrativ passt:

    Anwältin kennt sich mit Gesetzen aus, sieht einen „schä(n)dlichen“ Umstand, leistet zivilen?Widerstand im Rahmen ihrer Möglichkeit, wird zwangseingewiesen…

    sieht nach „bösen“ Staat aus…

    Andere Lesart :

    Jemand verliert die Nerven,Ordnungskräfte sehen Notwendigkeit der Zwangseinweisung, jemand kann sich nicht entsprechend, bei der Übergabe von Polizei zu Klinikpersonal „artikulieren“bzw „benehmen“ weil aufgebracht wg Umgang(dieser Transfer ist nicht konfliktarm!Wechsel von Handschellen zu Fixierungsmaterial!!)

    Man sollte immer im Sinn haben, das Klienten/Patienten angsterfüllt und überfordert sind und deshalb aggressiv sind.

  15. @Prof. Dr. Uwe Ebel,

    Wäre nicht Beate Bahner zuletzt bekannt geworden und über sie berichtet worden, hätte sie nicht als Juristin zu Demos aufgerufen als Juristin, was der aktuellen Maßnahmen der Coronapandemie wegen Ermittlungsbehörden auf sie aufmerksam gemacht hat, würde über einen solchen Polizeieinsatz nicht in diesem Ausmaß berichtet.

    Der Einsatz als solcher ist so gesehen alltäglich, zumindest soweit, dass Polizeibeamt*innen immer wieder auf Menschen treffen, zu denen sie gerufen werden, die auf sie einen verwirrten Eindruck machen auf sie, weswegen sie bei Betrachtung der Situation Anlass sehen, der betreffende Mensch braucht möglicherweise medizinische Hilfe.

    Auch kann dabei zusätzlich hinzukommen, dass eine Selbst- und/oder Fremdgefährdung gesehen wird. Sie stellen nicht selbst Diagnosen, es gehört allerdings zu ihren Aufgaben, ggf. einen Menschen zum Zweck einer fachärztlichen Untersuchung zur zuständigen psychiatrischen Klinik zu fahren.

    Es ist keine Diagnose zu sagen, jemand mache einen verwirrten Eindruck. Für eine Einweisung selbst ist nicht die Polizei zuständig, sondern die diensthabende Ärztin oder der diensthabende Arzt in der Ambulanz der Klinik.

    Eine Diagnose allein reicht auch nicht, um eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung zu begründen oder eine zwangsweise Behandlung gegen den Willen des betreffenden Menschen.

    Das muss jeweils im konkreten Einzelfall betrachtet und die Entscheidung entsprechend sorgfältig begründet werden.

  16. @ Prof. Ebel:

    Also als ich noch in Deutschland als Assistenzarzt in der Psychiatrie gearbeitet habe (ist zugegebenermassen schon fast 2 Dekaden her), bekam ich im Bereitschaftsdienst regelmässig Menschen von der Polizei zugeführt, die irgendwo auffällig geworden waren und bei denen die Frage nach einem psychiatrischen Hintergrund im Raume stand und eine akute Eigen- oder Fremdgefährdung vermutet wurde.

    Nach einem Gespräch mit der betreffenden Person musste ich dann – notfalls auch nach Rücksprache mit dem Hintergrunddienst – entscheiden, ob eine entsprechende Gefährdung vorlag und die Bedingungen für eine Unterbringung nach PsychKG (unter Anwendung FGG) erfüllt waren.

    War dies der Fall, ging als nächstes ein Telefonanruf an den diensthabenden Mitarbeiter der zuständigen Staatsanwaltschaft, gefolgt von einem Fax mit dem Unterbringungsantrag an dieselbe Stelle. In diesem Antrag war dann explizit zu begründen, WARUM ANDERE MASSNAHMEN NICHT MEHR AUSREICHTEN, UM DIE GEFAHR ABZUWENDEN.

    Im Regelfall kam der Antrag innert einer Viertelstunde genehmigt zurück. Damit konnte die Person dann bis zum Ablauf des Folgetages gegen ihren Willen bei uns festgehalten werden, um zu eruieren, ob ein weiterer Antrag auf Unterbringung von bis zu 6 Wochen an das zuständige Amtsgericht zu stellen war.

    Das Procedere ist zwar in den Bundesländern etwas unterschiedlich, aber so ähnlich wird es sich wohl auch mit Frau Bahner zugetragen haben.

  17. Neues Update:

    Jetzt mit Video.

  18. In der gerade laufenden RTL-Sendung „Punkt 12“ (Mittagsmagazin von 12.00 – 14.00 Uhr) wurde soeben ein Beitrag zu Beate Bahner angekündigt!

    Die Live-Sendung hat vor 3 Minuten angefangen.

  19. Das Verhalten der Polieibeamten sehe ich /sehr/ kritisch.

    Widersprüchlich ist z.b. eine Person wegen „Verwirrtheit“ bzw „Unzurechnungsfähigkeit“ etc gewaltsam zu einer psychiatrischen Untersuchung zu verbringen, gleichzeitig aber eine Strafanzeige gegen diese Person zu fertigen.

    Bei diesem Komplex wären wir bei einem belegbaren Fall einer fragwürdigen „Statistik“ (siehe die Fragen zu: „An“ – oder „mit“ Corona-Infektion bzw Virus gestorbenen Personen.

    Das Vorgehen von B. in bezug auf das BVErfG ist juristisch derartig stümperhaft, dass ein Scheitern jedem juristisch gebildetem Menschen klar war.

    Zu einer polizeilichen „Vorladung“ muss /und sollte/ einE BeschuldigteR keinesfalls hingehen.

    Der Auftritt dort vor dem Polizeirevier war damit eine absolut reine Schow-Veranstaltung.

    Wallulis spricht von Vereinnahmung durch „Spinner“

    Ich sehe dahinter vor allem „Ken Jebsen“ als skupellosen, aber hier sehr geschickt agireneden Geschäftemacher und Journalisten-Darsteller.

    Wie eine Verfassungsklage erfolgreich durchgeführt wird, kann man heute bei RA Tronje Döhmer (Gießen) sehen. BUNDESVERFASSUNGSGERICHT -1BvR828/20-

  20. @ Bernd Harder:

    Tja, wie es scheint, ist es genauso abgelaufen, wie ich beschrieben habe.

  21. Neues Update:

    Langsam wird’s grotesk.

  22. @Karsten Hilsen:

    Der Auftritt dort vor dem Polizeirevier war damit eine absolut reine Schow-Veranstaltung.

    Zumindest sieht es nach dem heutigen Update so aus:

    Trotz ihrer Zeitknappheit drehte sie dann an der Eingangstür des Polizeigebäudes noch einmal zur Menge um und rief, ob denn Ken Jebsen da sei.

    https://donotlink.it/kwyqv

  23. @ Bernd Harder:

    Jo siehe dort „Ken Jebsen im Gespräch mit Sean Henschel“

    Sean Henschel wird dort von „Ken Jebsen“ als Jurist bezeichnet, der im Auftrag von KenFM nach Heidelberg gefahren sei. Jebsen selber habe per SMS Kontakt zu Frau Bahner aufgenommen und wird (meine Einschätzung) von ihr auch als eine art Guru betrachtet.

    Henschels Äußerungen sind grundsätzlich sehr sachlich (im Vergleich zu Jebsen dominantem bis aggresiven Redestil nicht schwer) . Er sagt aber so einige Sachen die für einen Strafverteidiger absolutes No-Go sind. Insbesondere erwähnt er natürlich nicht dass jeder verantwortungsvolle Strafverteidiger an 1. 2. …. bis 10. Stelle gar nicht mit einem Mandanten zur Polizei gehen würde. Schon gar nicht ohne vorherige Akteneinsicht.

    (Ausnahmen bestätigen die Regel und die wöchentlichen Fernsehkrimis verbreiten darüber seit Jahrzehnten Falschinformationen)

  24. @K. Hilsen, bitte nicht zwei unteschiedliche Sachen vermischen.

    a. die Vorladung bez. ihres VV-Antrags incl Aufruf zur Demo ect.

    b. der Fall mit der Polizei,

    Fr. Bahner hat selbst um Hilfe durch die Polizei gebeten(angehaltener Zeuge). Fr. Bahner selbst(audio) –dazu die Aussagen: Verfolgung durch Killer, Verfolgung durch Hubschrauber .

    Wenn Sie selbst als Polizist/in dazu gerufen worden wären, und weder Killer noch Hubschrauber da wären, die „Dame“ um sich tritt, von grober Mißhandlung schreit (die sie hinterher wieder zurückgenommen hat, da Zeugen das Gegenteil beeiden können), dann hätten Sie als verantwortungsvoller Polizeibeamter/in die „Dame“ auch zur Begutachtung , schon aus Sicherheitsgründen , gebracht.

    ansonsten bin ich wie Sie der Meinung, daß die gesamte Sache nichts als ein provokantes Theater einer Niete war, die gemerkt hat daß ihr Blödsinn als solcher behnadelt wurde. (über die üblichen gestörten Trittbretfahrer besser schweigen)

  25. Nach der o.g. gestrigen Entscheidung des BverG zu Gießen, hat die dortige Demo heute unter großem Medien-Interesse stattgefunden.

    Die Gießener Behörden hatten die Demo mit weiteren (mMn) fragwürdigen Auflagen belegt.

    Am Nachmittag hat das VG Hamburg eine Eilentscheidung zugunsten einer Demo von Verwaltungsjuristen entschieden Az: 17 E 1648/20

  26. Wow, die Frau muss wohl einen Diplomatenpass haben. Oder wie kommt man derzeit so problemlos von Heidelberg nach Paris und London? Und extra für sie fahren Seine-Boote und öffnen der Louvre in Paris sowie weitere Museen, die Oper und schicke Geschäfte in London?? Wer ist das, eine Göttin?!?

    Oder nicht vielleicht doch völlig verwirrt…

    (Falls nicht, hier ein Tip an die CDU: sichert Euch ihre Dienste, dann habt Ihr Eure neue Kanzlerkandidatin. Gegen die Bahnersche kann sich Angie aber sowas von gehackt legen.)

  27. @ diabetiker, 16. April 2020 um 19:30:

    Ich meine die Strafanzeige der Beamten wegen „tätlichem Angriff“ und „Widerstand“.

    Das Strafvefahren wegen 111StGB wurde ja nicht von Polizeibeamten, sondern von der Sta eingeleitet.

    Den neue Tatbestand des „tätlichen Angriffs“ wurde nach jahrelanger Lobbyarbeit aus Polizeikreisen (hier die Polizei-Gewerkschaften) im StGB aufgenommen. Begründet wurde dieser Tatbestand mit der sog. „Polizeilichen Kriminalstatistik“ deren Zahlen keiner sachlichen, objektiven Evaluierung standhalten.

    Der Versuch einer wissenschaftlich fundierten Untersuchung durch den Hannoveraner Kriminologen Pfeiffer, wurde von den Polizeigewerkschaften bundesweit ganz offen sabotiert.

    Diese Zahlen der PKS werden wiederum ausschließlich von /den Beamten/ generiert, welche von der neuen Norm extrem stark profitieren.
    Und Bestätigung finden diese Zahlen durch genau solche Vorgänge, wie im Fall der RA’in Bahner.

    Da völlig klar ist, dass sich die Betroffene im Zustand der Schuldunfähigkeit befand, wird das Verfahren natürlich eingestellt.
    In jener „Polizeilichen Kriminalstatistik“ bleibt er aber als ein Fall von Gewalt gegen Polizeibeamte.

    (Übrigens auch völlig unabhängig von einem etwaigen Freispruch in einem etwaigen doch eingeleiteten Hauptverfahren) (Ich bitte den Exkurs zu entschuldigen)

  28. @noch’n Flo:

    Genau der Punkt.

    Entweder verarscht die Frau tatsächlich sowohl die Polizei wie auch ihr Publikum – oder sie hat sehr ernste Probleme.

  29. @ Bernd Harder: Genau Jene.

    Der Organisatoren-Kreis aus hochkompetenten Laien und Juristen, hatte mit mehreren Versammlungs-Anmeldungen ganz bewusst den juristisch sachgerechten Weg zum BVerfG angestrebt und diesen in einer kollektiven Dauer-Kraftanstrengung von mehreren Tagen, wie man sieht, erfolgreich gemeistert.

    In diesen Klageweg sind letzlich die Erfahrungen von allen „nicht Spinner“- Demos der letzten Wochen in Deutschland eingeflossen.

  30. @ noch’n Flo, 15. April 2020 um 20:48:

    Laut RTL hat die Polizei erklärt, dass die Frau gar nicht in der Psychiatrie war, sondern im Polizeigewahrsam und zuvor zu einer Ärztlichen Untersuchung (auf Gewahrsamsfähigkeit?) im Klinikum. (nicht in der Psychiatrie)

    https://www.rtl.de/cms/heidelberger-rechtsanwaeltin-beate-bahner-ruft-bei-illegaler-spontan-demo-zum-verstoss-gegen-corona-regeln-auf-4523781.html

  31. Das hier ist aktuell von heute dazu eine Kolumne des Juristen Heinrich Schmitz, der dabei auch die rechtlichen Voraussetzungen einer Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik erklärt:

    https://diekolumnisten.de/2020/04/18/absturz-einer-anwaeltin/

    Auch der Impfgegner Hans Tolzin und dessen Auftreten im Kontext der Unterbringung und der Maßnahmen aufgrund der Coronapandemie kommt in der Kolumne vor.

  32. @Karsten Hilsen

    Nein, so steht das da nicht. Sie war sehr wohl kurzfristig stationär in der Klinik, das ist dem Artikel klar zu entnehmen und damit war sie nicht bei der Polizei in Polizeigewahrsam, was etwas anderes wäre, sondern sie wurde von den Beamt*innen vor Ort zu einer Untersuchung in die Klinik gebracht. Das ist der alltägliche und somit gewöhnliche Vorgang in solchen Situationen. Das entspricht auch dem, was auf der Facebookseite der Polizei Mannheim zu lesen war.

    Was nicht erfolgte und das ist dem Artikel nach gemeint, ist eine richterlich angeordnete zwangsweise Unterbringung in der Klinik. Aufgenommen worden war sie sehr wohl, das allein ist aber noch keine Einweisung gegen den Willen im Sinne einer richterlich angeordneten – umgangssprachlich allgemein als Zwangseinweisung bezeichneten – Unterbringung. Denn wäre eine solche angeordnet worden, hätte sie die Klinik nicht nach wenigen Tagen verlassen dürfen.

    Das heißt aber nicht, sie wäre nicht von der Polizei zur Untersuchung und ggf. Aufnahme – falls erforderlich – zur Klinik gefahren und dann auch durch den diensthabenden Arzt oder die diensthabende Ärztin gegen ihren Willen stationär aufgenommen worden. Auch das bereits ist eine Einweisung, aber noch ohne richterlichen Beschluss.

    In Gesprächen auf Station wird sich die Situation so dargestellt haben im weiteren Verlauf, dass eine aktute Selbst- und/ oder Frendgefährdung nicht mehr anzunehmen war und sie somit zu entlassen war. Denn eine psychische Störung allein reicht nicht als Voraussetzung für eine solche Form der Freiheitsberaubung, die ein richterlicher Unterbringungsbeschluss darstellen würde.

    Mit Polizeigewahrsam wird hier lediglich das unfreiwillige Mitnehmen durch die Beamt*innen vor Ort und die Fahrt zur Klinik gemeint sein. Was Polizeigewahrsam eigentlich meint und wie du es offenbar hier verstanden hast, ist aber etwas anderes und bedeutet eine zeitlich begrenzte Unterbringung innerhalb eines Gebäudes der Polizei selbst. Aus dem Artikel geht aber hervor, dass sie zur Klinik gebracht wurde zur Untersuchung.

    Das ist das alltägliche Vorgehen, das nämlich, was die Polizeibeamt*innen vor Ort machen, wenn ihnen jemand als verwirrt erscheint und wie hier auf die Straße rennt, um ein Auto anzuhalten. Gewöhnlich wird ein solches alltägliches Vorgehen nicht öffentlich näher beschreiben und da kann es mal so zu begrifflichen Ungenauigkeiten kommen wie hier. Aber an sich steht da bei genauer Betrachtung letztlich das gleiche, nur nicht ganz exakt bzw. korrekt formuliert. :)

  33. @Monika Kreusel

    Danke für den Link zur Kolumne von Heinrich Schmitz. Interessant und verständlich geschrieben für einen Nichtjuristen, wie ich es einer bin.

  34. @Monika Kreusel:

    Zunächst mal Dank für den Link zu Heinrich Schmitz, der (als Strafverteiger) meine Ausführungen zu polizeilichen Vorladungen sehr deutlich bestätigt:

    “ Niemand, der noch alle Tassen im Schrank hat, folgt als Beschuldigter einer polizeilichen Vorladung“

    Und Dank für den umfangreichen Kommentar.

    Über das Wesen des „Polizeilichen Gewahrsams“ bin ich /sehr/ gut informiert.
    Ich hatte mich bezüglich der Zeiten aber tatsächlich in einem Irrtum befunden , also So. abend, bis zu ihrem „Wiederauftauchen“ am Mi. Mittag.

    Im RTL bericht (ok RTL gehört nicht zu zuverlässigsten Quellen) heißt es:

    “ Auch im Internet kursieren Gerüchte, die Anwältin sei zwangsweise eingewiesen worden. Dem widersprach die Polizei auf RTL-Anfrage. Als die Polizei ihre Personalien aufnehmen wollte, habe sich ein Streit entwickelt, der auch körperlich wurde. Die Beamten nahmen Bahner darum in Gewahrsam. In dem Fall müsse eine ärztliche Untersuchung erfolgen, so die Polizei, deswegen brachte man die Anwältin in die Uniklinik Heidelberg. Sie sei dort aber nicht in die Psychiatrie eingewiesen worden“

    „aber nicht in der Psychiatrie“ ist jedenfalls eine eindeutige Aussage.

    Wann sie die Klinik wieder verlassen hat, ist offenbar unklar, und möglicherweise hat sie, als sie schon wieder zu Hause war, den Eindruck verbreitet, sie wäre noch dort.

  35. @Karsten Hilsen,

    ich denke, das wurde schlicht von RTL nicht korrekt formuliert, denn laut eines polizeilichen Beitrags auf Facebook war sie sehr wohl stationär in der Psychiatrie der Uni Heidelberg aufgenommen worden.

    Das stimmt überein mit dem, was sie selbst auf der Seite ihrer Kanzlei geschrieben hatte. Ich denke vielmehr, hier wurde von RTL nicht exakt formuliert. Es wurde Gerüchten einer Zwangseinweisung widersprochen, was wie oben bereits erklärt insoweit korrekt ist, versteht man umgangssprachlich unter einer Zwangseinweisung eine stationäre Unterbringung nach richterlichem Beschluss. Ein solcher ist nicht erfolgt. Dennoch erfolgte eine stationäre Aufnahme nach der Untersuchung, zu der sie nach der auch hier beschriebenen Situation zur Klinik gefahren wurde. Es würde auch dem alltäglichen Vorgehen entsprechen. Da wurde bei RTL nicht präzise formuliert.

    Ich beziehe mich auf einen polizeilichen Beitrag auf Facebook, den ich da für exakter halte, auch die Verwendung bestimmter Begriffe betrifft. Bis es zu einem Unterbringungsbeschluss kommt wegen akuter Selbst- oder Fremdgefährdung, ist bereits eine starionäre Aufnahme gegen den Willen des betreffenden Menschen gekommen. Dann bestehen grundsätzlich folgende Möglichkeiten: Die Situation entspannt sich, so dass eine vorangegangene Selbst- oder Fremdgefährdung nicht mehr besteht. Oder die betreffende Person erkennt aufgrund des eigenen Leidensdrucks behandlungsbedürftig zu sein und willigt nun freiwillig ein, in stationärer psychiatrischer Behandlung zu sein, so dass die Notwendigkeit des Zwangs entfällt und dieser vermieden wird.

    Andernfalls, wenn weiterhin nach fachärztlicher Einschätzung eine Selbst – oder Fremdgefährdung vorliegt und diese nicht anders abzuwenden wäre, erfolgt ein richterlicher Unterbringungsbeschluss. Auch wenn der betreffende Mensch durchaus behandlungsbedürftig ist und dies selbst so nicht sieht, aber eine zum Zeitpunkt der Aufnahme anzunehmende Selbst- oder Fremdgefährdung mittlerweile nicht mehr besteht, darf er gegen seinen Willen nicht zu einer stationären psychiatrischen Behandlung gezwungen werden, muss also entlassen werden.

    All das ist Alltag. Ich denke, das hat auch Heinrich Schmitz aus juristischer Sicht leicht verständlich dargelegt.

    Ich denke, im Vergleich zum polizeilichen Beitrag auf Facebook, mit Polizeigewahrsam ist hier tatsächlich lediglich gemeint, dass sie gegen ihren Willen, da sie einen verwirrten Eindruck machte und freiwillig dann aber vermutlich nicht mitfahren wollte zu einer Untersuchung, zur Klinik gefahren wurde, womit dort die Zuständigkeit der Polizeibeamt*innen bzw. der Einsatz endete. Zwar hatte die Juristin selbst auf die Straße rennend ein Auto angehalten und wollte, dass die Polizei gerufen wird. Als diese dann eintraf und die Beamt*innen den Eindruck hatten, diese Frau vor ihnen mache einen verwirrten Eindruck, werden sie ihr das auch soweit kommuniziert haben, dass sie ihre Sicht nicht teilen, so dass die Stimmung bei der Juristin umschlug und die von ihr selbst herbeigebetene Polizei zum Feind wurde, weshalb sie sich in der beschriebenen Weise verhielt („Streit“) und deshalb gegen ihren Willen zwecks fachärztlicher Untersuchung zur psychiatrischen Klinik Heidelberg gebracht wurde.

    Das halte ich für das Geschehen, das mir am wahrscheinlichsten erscheint, denn es steht in Übereinstimmung mit dem erwähnten polizeilichen Beitrag auf Facebook und würde dem sonst üblichen Vorgehen entsprechen sowie nicht ungewöhnlichen Reaktionen von Menschen in vergleichbaren Situationen. Akut psychisch erkrankte Menschen können sich derart bedroht fühlen, wenn sie untersucht und dafür zu einer Klinik gebracht werden sollen, dass sie sich ggf. auch körperlich gegen Polizeibeamt*innen „wehren“. Das ist zumindest nicht ungewöhnlich. Die Darstellung der Juristin selbst lässt mich zumindest vermuten, sie hat die Situation ebenfalls als für sie bedrohlich erlebt.

    Weiterhin denke ich, hier wurde etwas nicht präzise formuliert von RTL. Soweit gemeint ist damit, es erfolgte keine Zwangseinweisung, ist das wie oben erklärt, korrekt. Dennoch ist damit nicht gesagt, sie sei nicht stationär aufgenommen worden. Ich halte eine unmittelbar polizeiliche Information für verlässlicher als etwas, was RTL wiedergegeben hat. Da möchte ich nicht gegenüber RTL verallgemeinern, dennoch sehe ich es hier so. Vielleicht hat da auch jemand nicht so genau gewusst, wie so etwas gewöhnlich abläuft, schließlich wird dergleichen sonst nicht näher berichtet.

  36. @Bernd Harder

    Kein Kommentar zum eigentlichen Thema, aber einer zu den Kommentaren. Um genau zu sein, deren Anzahl und die Erfassung in der Rich Site Summary aka RSS.

    Da zu vielen Themen häufig die Kommentare in kurzen Zeitabständen aufeinanderfolgen, ist das Aktualisieren des RSS Readers (bei einer Beschränkung auf die letzten 10 Elemente) mit 10 Kommentaren gefüllt, obwohl es aber >10 sind. Damit fehlen mir auf diesem Wege Informationen, die dann jeweils eingeholt werden müssen.

    Wäre es möglich, die Anzahl an RSS Elementen für blog.gwup.net/comments/feed/ auf, sagen wir, 25 zu erhöhen?

  37. @Sebastian Taege:

    Danke, ich kann das nicht, aber ich gebe es gerne weiter.

  38. Schöne Passage aus dem Schmitz-Artikel:

    „Jeder Jeck findet eine Unterstützerherde, egal ob er nun an Reptiloide glaubt, meint, die Erde sei eine Scheibe oder das Coronavirus sei eine Erfindung. Irren Verschwörungstheorien zu folgen, bewahrt einen nicht einmal davor, Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika oder Juror bei DSDS zu werden.“

    *gnihihihihiii*

  39. @ noch´n Floh

    Wie wahr, wie wahr.

    Vor einigen Tagen kritisierte ich auf einem seriösen Nachbarschaftsportal die Haltung zweier Personen, die sich auf die Anzeige einer Dame meldeten, die für 6 Wochen (weil sie in dieser Zeit im Ausland ist) ihr Jahresticket für die Stadtbahn anbot (gegen einen winzigen Betrag „nach eigenem Ermessen“).

    Zwei Männer bekundeten ihr Interesse. Man merkte ihren Zeilen direkt an, dass sie aber nichts dafür bezahlen wollten. Dies jetzt im Einzelnen näher zu erklären, würde zur ausführlich und gehört auch nicht hier hin.

    Aus dem Text des einen Interessenten konnte man entnehmen, dass er ansonsten Schwarzfahrer sei. Als ich dies kritisierte, wurde ich von dem Herrn übelst beschimpft und beleidigt.

    Ich dachte im Stillen: Ist dieser Mensch primitiv und unverschämt. Auf seine Beschimpfungen und Beleidigungen reagierte ich nicht. Andere Portal-Besucher werden – so dachte ich – da schon Stellung beziehen und ihm sagen, dass seine Einstellung nicht korrekt ist.

    Da irrte ich mich allerdings gewaltig. Anstatt er wurde ich zurechtgewiesen und verstand die Welt nicht mehr. Kein einziger Leser war auf meiner Seite. Ca. 12 Leute posteten gegen mich.

    „„Jeder Jeck findet eine Unterstützerherde!“

    Ja, das stimmt leider. Und mag er noch einen so großen Blödsinn von sich geben!

  40. @ Monika Kreusel

    Vielen Dank für die Mühe Ihrer sehr ausführlichen Schilderungen!

  41. Klar eine gestandene, also nur „wenig“ stressresistente Rechtsanwältin knallt ausgerechnet durch kurz nachdem sie die Klage verfasst hatte.
    Das hört sich schon recht unglaubwürdig an.
    „Ich will mir später nicht vorwerfen lassen nichts getan zu haben“ ihr Statement dazu klingt wenig krank sondern erst einmal sehr gesund.
    Diese Situation ist schwierig – ja – aber das ist sie für uns alle.

  42. @Alfred:

    Eine „gestandene“ Rechtsanwältin, die geistig voll auf der Höhe ist, hätte niemals eine solche Klage in dieser Form eingebracht:

    Wer die Verlautbarungen der Heidelberger Anwältin Beate Bahner gelesen hatte und sich auch nur ein wenig mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht auskennt, der musste sofort erkennen, dass der Weg zum Bundesverfassungsgericht nicht den Hauch einer Chance haben konnte. Aber auch das ist nicht unbedingt etwas Ungewöhnliches, denn erfolgreiche Verfassungsbeschwerden sind eher selten. Lediglich rund 2% der Verfassungsbeschwerden gehen durch. Ich hatte erst an eine PR-Aktion geglaubt. Aber nur, bis ich ihren Antrag gelesen hatte.

    Wer allerdings ein wenig auf ihrer Homepage herumstöberte, der konnte recht schnell Zweifel daran entwickeln, ob die Kollegin noch so ganz bei Sinnen war.

    https://diekolumnisten.de/2020/04/18/absturz-einer-anwaeltin/

  43. Auf ihrer Webseite behauptet Frau Bahner, zwischenzeitlich weitere vier Wochen in der Psychiatrie verbracht zu haben („geschlossene Abteilung“), diesmal in Köln.

    Kaum entlassen, schwingt sie schon wieder große Reden bei „Wir werden verarscht“-Demos.

  44. @Bernd Harder

    Inzwischen bin ich fast so weit zu sagen: Warum hat man die Anwältin nicht dabehalten?

  45. Von einer Anwältin hätte ich eine bessere Rechtschreibung erwartet!

    Handelt es sich vielleicht um eine „Dumm-Anwältin“?

  46. @ RPGNo1:

    Weil Wahnsysteme heute immer häufiger als „Filterblase“ verharmlost werden.

  47. Bedenklich ist, dass diese Leute in der Öffentlichkeit oft als „die Kritiker“ wahrgenommen werden. Wie Wordarg & Co. Dabei gab es gute juristische Kritik von Anfang z.B. auf „Verfassungsblog“. Dito vielerorts seriöse kritische Kommentare zu den Folgen des Shutdowns oder zu den epidemiologischen Modellierungen.

    Man muss solche Stimmen im Rahmen der Meinungsfreiheit ertragen, viele Leute haben eben viele Meinungen, aber man sollte sie nicht für die „Stimme der Kritik“ halten.

  48. Anscheinend hat Beate Bahner am 22.12.2020 einen 41-seitigen „Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO“ beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingereicht.

    Eine PDF des Antrags kann man hier einsehen

    http://www.icloud.com/iclouddrive/0oWxA6Jc0c8phQr9FThvwJdwQ

    Runde 2 wäre somit eingeläutet, sollte es sich tatsächlich um einen Antrag von Frau Beate Bahner und nicht um eine Fälschung des Dokuments handeln.

  49. So etwas bezeichnet man dann wohl als „Epic Fail“.

    Doch das Highlight: Als Kronzeuge für diese falsche Behauptung verlangt Bahner niemand geringeren als Dr. Drosten persönlich. Ihr habt richtig gelesen. Dr. Drosten, weltweit führender Corona-Experte (Quelle) und Mitentwickler des ersten PCR-Tests (Quelle) soll als Gutachter fungieren… und belegen, ob PCR-Tests, die dazu da sind, Infektionen nachzuweisen, Infektionen nachweisen. Und zumindest laut den von Bahner verbreiteten Dokumenten hat das Gericht offenbar genau das zugelassen und Dr. Drosten als Gutachter bestimmt.
    […]
    Ihr merkt selbst, wie absurd das ist. Die Echtheit der Dokumente hat uns das Amtsgericht bestätigt, auch dass Dr. Drosten als Gutachter bestellt wurde. Wir haben hier also den Fall einer Pandemie-Leugnerin, die unwissenschaftlichen Unsinn behauptet, um 150€ Bußgeld nicht zu bezahlen und dafür eine Einschätzung von Dr. Drosten verlangt, der die gesamte Grundlage ihrer Argumentation garantiert zerstören wird. Niemand macht sich selbst besser fertig als Menschen, die in ihrer eigenen Realität leben. Wir halten schon mal großes Popcorn bereit.

    https://www.volksverpetzer.de/bericht/gericht-drosten-gutachter-fail/

  50. @ RPGNo1

    Das erinnert mich irgendwie an den Fall eines Fußballverrückten, der seine Nicht-Kokain-Einnahme mittels einer Haarprobe beweisen wollte. So viel Eigentor war selten…

  51. @ langsamdenker

    Der „Fußballverrückte“ ist aber ein ganz lieber Kerl (ich kenne ihn persönlich).

    Schade, dass die damalige Geschichte noch immer erwähnt wird.

    Es gibt ganz viele positive Dinge zu dieser Person zu sagen. Aber nein, es wird immer wieder diese alte Sache aufgewärmt.

    Fast jeder hat doch mal einen Fehler gemacht…

  52. @RPGNo1

    Das ist nun keineswegs so lächerlich, wie es dargestellt wird.

    Solche Anträge hängen mit dem komplexen deutschen Beweisrecht im Hauptverfahren zusammen.

    Wer in einer Hauptverhandlung einen Beweisantragt stellt, muss mit dem Antrag das Beweismittel konkret benennen, mit dem der Antrag begründet wird.

    Es ist nicht so ungewöhnlich, dass dabei sehr bekannte Fachleute von der Verteidigung benannt werden.

    Ich hatte z.b. einmal den Physiker Harald Lesch benannt, der dem Gericht bekunden werde, dass Menschen die Erdanziehungskraft nicht beeinflussen können, und sich die Angeklagte somit nicht (wie von Polizeibeamter XY behauptet) „schwer gemacht“ haben kann.

    Es ist dabei nach der StPO für die Verteidigung unumgänglich, eine ganz konkrete Person zu benennen.

    Würde die Verteidigung nur „einen Physiker“ oder „einen Physik-Professor“ im Antrag schreiben, dass ist das rechtlich kein Beweisantrag, sondern ein „Beweisermittlungs-Antrag“ den das Gericht viel einfacher ablehnen kann.

    (Die angegebene Tatsache war in dem Verfahren relevant, weil rein passives Verhalten gegenüber PolizeibeamtInnen in keiner Weise den Tatbestand des „Widerstandes“ erfüllen kann).

    (zur Abgrenzung siehe z.b.: https://www.ihr-anwalt-hamburg.de/aktuelle-rechtsprechungen-urteile/stpo/stpo-244-beweisantrag—beweisermittlungsantrag.html)

    Ob der Antrag in jenem Verfahren sinnvoll ist oder nicht, kann ohne Aktenkenntniss und Kenntniss über die Verteidiungs-Strategie keineswegs so einfach beurteilt werden.

  53. @Lisa-Marie

    Mag sein, aber Kokainkonsum über eine längere Periode ist meiner Ansicht nach nicht als „mal einen Fehler gemacht“ zu bewerten.

    Im Zusammenhang mit Christoph Daum wird diese „damalige Geschichte“ immer wieder (gern) genannt werden, denn sie war nicht nur ein Fauxpas, sondern ultimativ dämlich.

    Es gibt sicherlich auch einige positive Dinge über Uwe Barschel zu berichten (wenn man ihn persönlich kannte), aber man erwähnt noch immer die damalige Geschichte mit dem Zitat: „Ich gebe ihnen mein Ehrenwort!“.

  54. @Karsten Hilsen

    Hast du dir den Originalartikel durchgelesen und die dort verlinkten Telegramkommentare? Ist dir bekannt, das Frau Bahner der Querdenkerszene eng verbunden ist und wie ihre Kollege Fuellmichdietaschen die Wirksamkeit des von Drosten zuerst entwickelten PCR-Tests für Coronaviren anzweifelt und Drosten quasi für die Pandemie verantwortlich macht?

    https://www.psiram.com/de/index.php/Beate_Bahner

    Diese Frau Bahner kann ihr Triumpfgeheul kaum unterdrücken, weil Drosten jetzt als Sachverständiger beauftragt werden soll. Soll ich sagen warum? Weil sie der Wahnvorstellung unterliegt, dass Prof. Dorsten vor Gericht zusammenbrechen und gestehen wird, dass sein Test ein Fake ist. Oder das gerichtskundig festgestellt wird, dass der Test Müll ist.

    Dass Frau Bahner sich selbst und ihre Mandantin und somit auch die gesamte Querdenkerbewegung noch mehr zum Vollhonk macht, als sie es schon sind, nenne ich schon einen Epic Fail bzw. der Volksverpetzer ein Eigentor mit Ansage.

  55. @ Lisa-Marie Ich habe keine schlechte Meinung zu Christoph Daum. Anders als zu dem „Steuerhinterzieher“. Es ging mir nur um die Parallelen der Geschichten.

  56. Möglicherweise spielt Frau Bahner das Bardens-Lanka-Spiel:

    Christian Drosten wird in seinem Gutachten natürlich schreiben müssen, dass ein positiver PCR-Test nicht unbedingt auf eine akute Infektion hinweist (bei hohem ct-Wert) oder dass bei Single-Target-Tests in Niedrigprävalenzpopulationen der Anteil falsch positiver Befunde groß sein kann.

    Kann sein, dass sie nur darauf abzielen und dann schreiben „Prof. Drosten räumt vor Gericht endlich ein, dass ein positiver PCR-Test viele Gründe haben kann.“

    Für die Szene reicht das.

  57. @ Sebastian Taege
    „Mag sein, aber Kokainkonsum über eine längere Periode ist meiner Ansicht nach nicht als „mal einen Fehler gemacht“ zu bewerten!“

    Sondern?

    Es war eine schwere Phase seines Lebens. Da gibt es viel Schlimmeres von anderen in der Fußballbranche.

    Wenn Sie wüssten, wer in der Industrie, Wirtschaft und Showbranche – sogar in der Politik – sich über längere Zeiträume mit Koks versorgt.

    Übrigens:
    Das Buch von Daum, welches erst kürzlich auf den Markt kam, kann ich nur wärmstens empfehlen, es zeigt nämlich, dass er heute ganz anders lebt und viel gelernt hat.

    „Immer am Limit
    Christoph Daum

    Mein Aufstieg, mein Fall – die ganze Geschichte meines Lebens
    Er kam aus dem Nichts. Aber als er da war, fiel er schnell auf. Mit dem Dauerflackern in seinen weit aufgerissenen Augen. Mit seiner großen Klappe. Mit den Glasscherben, über die er seine Spieler laufen ließ. Oder durch seinen Dauerstreit mit seinem Lieblingsfeind Uli Hoeneß.

    Er war schon immer ein Grenzgänger und Provokateur. Aber er ist auch immer ein leidenschaftlicher Trainer und Mensch geblieben. Christoph Daum ist ein Wahnsinniger, was seine Arbeit angeht. Er entwickelte sich zu einem der Besten seines Fachs, er gewann Meisterschaften und Pokale, er sollte Bundestrainer werden – und stürzte dann auf beispiellose Weise ab. Der größte Fehler seines Lebens verfolgt ihn bis heute. Doch kaum jemand weiß, wie es dazu kommen konnte. Und kaum jemand weiß, woher er die Kraft nahm, wieder aufzustehen!“

  58. @ Lisa-Marie: Wichtiger Punkt! Zumal Kokain ja nicht ein harmloses Freizeitvergnügen ist, sondern eine außerordentlich stark abhängig machende Substanz. Wer er einmal der Droge verfallen ist, wird schwer von ihr loskommen.

    Insofern habe ich z.B. auch im Fall Volker Beck (da war es Methaphetamin) die Häme und Empörung nicht so recht verstanden. Bei Herrn Daum dürfte die Haarprobe aus der schieren Verzweiflung entstanden sein.

    @ RPGNo1/Karsten Hilsen/Joseph Kuhn: Das klingt für mich eher danach, die Prozeßordnungen zu überarbeiten, um solchen Unfug abzustellen. Denn genau darum geht es ja: Drosten vor Gericht zerren.

    Wenn nicht als Angeklagten oder Beklagten (das hatte ja Füllmich angekündigt, es aber bis heute nicht hinbekommen), dann gerne als Zeugen, um ihn dort entsprechend unter Druck setzen zu können und ihn mit Dreck zu bewerfen: Irgendetwas wird schon hängenbleiben.

    Erstaunlich, daß beim Volksverpetzer das niemand kapiert hat.

  59. @Joseph Kuhn

    Danke Für den Hinweis auf David Bardens und Stefan Lanka.

    Die Vermutung klingt sehr plausibel, dass die Querdenkerszene auf solch eine Ergebnis aus ist.

  60. @borstel:

    Erstaunlich, daß beim Volksverpetzer das niemand kapiert hat.

    M.E. manchmal bisschen übereifrig.

  61. @Lisa-Marie

    Ah ja, danke für den eingefügten Pressetext der Ullstein Buchverlage.

    „Es war eine schwere Phase seines Lebens. Da gibt es viel Schlimmeres von anderen in der Fußballbranche.“ Ein hervorragend relativierender Vergleich mit Unbekannten.

    Wenn Sie wüssten, wer in der Industrie, Wirtschaft und Showbranche – sogar in der Politik – sich über längere Zeiträume mit Koks versorgt.“

    Jetzt vermuten sie mal nicht einen weltfremden Desillusionierten in meiner Person. Nein wirklich, sogar in der Politik?! Ich bitte sie, man wacht nicht morgens auf und ist von jetzt auf gleich regelmäßiger Konsument eines starken Betäubungsmittels, auch nicht Christoph Daum. Es geht mir auch gar nicht darum, dass er zog, noch zieht, oder weiterhin ziehen wird. Wenn man konsumiert, ist das nicht „mal ein Fehler“, ausser man meint (erstaunlicherweise) damit den gesamten Zeitraum des Konsums.

    Erwähnt denn Christoph Daum in seinem Buch die eigens einberufene Pressekonferenz vom 09. Oktober 2000? Wie ordnet er seine Aussage von damals: „Ich tue das, weil ich ein absolut reines Gewissen habe.“ denn selbst ein?

    Wie auch immer, reicht jetzt auch von meiner Seite zu Herrn Daums BtM Vergehen.

  62. @ borstel:

    Mal genau hinsehen (und unterscheiden, zwischen dem was sie macht, und ihrer eigenen Öffentlichkeits-Darstellung):

    Rechtsanwältin Bahner hat Drosten /nicht/ als „Zeugen“ vor Gericht durchgesetzt. (bzw „vor Gericht gezerrt“)
    Laut dem Gerichtsbeschluss (immer mit dem Vorbehalt, dass hier nur Auszüge bekannt sind) soll von Drosten als Sachverständigen ein
    /schriftliches/ Gutachten erhoben werden.

    Und nochmal der Hinweis:

    Aus der Perspektive einer effektiven Straf-Verteidigung kann das ganze Mannöver durchaus rational und sinnvoll sein.

    Gerade im OWI-Verfahren, in dem es in Deutschland keine Berufungsmöglichkeit gibt, kann eine Verteidigungs-Strategie darauf abzielen, das Gericht zu Rechtsfehlern zu verleiten, welche dann in einer Revision angegriffen werden können.

    Und nein, das ist kein „Missbrauch“ der Hauptverhandlung, oder der Strafprozessordnung, sondern das ist Teil einer Hauptverhandlung in einem freiheitlichen Rechststaat.

  63. @ Karsten Hilsen:
    Auch ein schriftliches Gutachten kann einen für Frau Bahner und ihre Spießgesellen einen vergleichbaren Effekt haben – und sei es, weil darin (scheinbar) irgendwelche „Ungereimtheiten“ auftauchen. Und daß das Gericht den Antrag zurückweisen könnte, ist ja noch einmal eine ganz andere Geschichte.

    Daß die Verleitung zu Rechtsfehlern in Deutschland legitim ist – hübsch. Was hat dies dann aber mit den Inhalten der eigentlichen Klage zu tun?

    NB: Kam denn der Herr Prof. Lesch noch in den Genuß der Abfassung eines Gutachtens? Oder hat das Gericht festgestellt, daß man das Thema Schwerkraft auch in jedem Schullehrbuch nachlesen kann (welches Sie ja auch als Beleg hätten anführen können)?

  64. Ich muss hier einfach schnell mitteilen, was ich heute Morgen erlebte:

    Bin in einen Kiosk gegangen, um mir eine Tüte von dem gemischten Süßkram (weiße Mäuse usw.) zu kaufen.

    Plötzlich kommt eine ca. 40-jährige deutsche Frau ohne Maske rein und kommt mir aufgrund der Enge im Kiosk verdammt nahe. Ich bat diese Frau wirklich sehr freundlich auf eine softe und liebenswürdige Art, doch bitte ihre Schutzmaske aufzusetzen oder zumindest den Mindestabstand einzuhalten. Darauf fauchte sie mich sehr laut an: „Du Nazi….“ und beleidigte mich mit weiteren Kraftausdrücken, die ich hier nicht wiedergeben kann!“

    Die freundliche türkischstämmige sehr junge Dame vom Kiosk (ca. 18 Jahre jung) bat daraufhin die aggressive Kundin, doch bitte ihre Maske aufzusetzen. Daraufhin sagte die Kundin, das braucht sie nicht, sie hätte eine Befreiung (die sie aber nicht zeigte). Während dessen stellte ich mir weiter meine Süßigkeiten zusammen.

    Die junge Kioskverkäuferin versuchte es nochmal im Guten: „Wenn Sie schon nicht Ihre Maske aufsetzen, dann halten Sie doch bitte den empfohlenen Mindestabstand ein!“ Daraufhin brüllte mich die furchtbare Kundin erneut an und bezeichnete mich wieder als Nazi, Denunziantin usw.! Und: „ES GIBT KEIN CORONA!“ Ein ganz übler Hass stand in Ihren Augen.

    Da kam die junge Verkäuferin vor die Verkaufstheke und sagte zu der Kundin: „Raus jetzt!“

    Die Kundin verließ wütend den Laden. Eine halbe Stunde später sah ich sie dann auf der Straße zufällig mit einer Gruppe von grünen und linken Aktivisten.

    Dass nur kurz zum Thema „Corona-Leugner!“

    Es ist toll, dass es Blogs wie diesen gibt. Man stelle sich vor, niemand würde diesen Corona-Leugner entgegentreten. Nicht auszudenken, wo das hinführen würde.

    Diese Leute sind gefährlicher, als manche denken. Man muss sie stoppen!

  65. @Lisa-Marie

    Eine halbe Stunde später sah ich sie dann auf der Straße zufällig mit einer Gruppe von grünen und linken Aktivisten.

    Das stereotype „Einordnen“ ihrerseits hatten wir doch schonmal in ähnlicher Form in einer anderen Einkaufsstraßenanekdote.

    Was ist denn ihr Anliegen, dass sie auf Zuordnungen à la: „deutsche Frau“, „türkischstämmige junge Dame vom Kiosk“ nicht verzichten können?

    Ich kann ihnen insofern folgen, als das sie dadurch aufzeigen möchten, dass junge Mitbürger (ggf. mit Migrationshintergrund ihrer Vorfahren) nicht zwangsläufig zu denen gehören, die nur feiern wollen und ohne Rücksicht ihrem Hedonismus frönen, aber ihr Tagebucheintrag käme auch ohne die kategorisierenden Belehrungsversuche aus und wäre gleichsam informativ.

    Auch ich hege eine tiefe Abneigung gegenüber der Leugnung der pandemische Lage und einem absolut asozialen Verhalten von Teilen der Gesellschaft, so wie sie es schildern.

    Nur stellt sich mir wieder die Frage: Sollen die Leser ihrer Anekdote jetzt den Schluß ziehen, Corona-Leugner seien linke & grüne Aktivisten und nicht wie im Allgemeinen behauptet Verschwörungstheoretiker und Querdenker mit Hang zum rechten Rand?

    Vielleicht können sie es (mir) erläutern?

    Wichtig: Ich verurteile das Verhalten der von ihnen beschriebenen Person ebenfalls aufs Schärfste.

  66. @Sebastian Taege:

    Ich will mich nicht groß in die Frage einmischen, ob man „grüne und linke Aktivisten“ einfach so auf der Straße erkennt.

    Sollen die Leser ihrer Anekdote jetzt den Schluß ziehen, Corona-Leugner seien linke & grüne Aktivisten und nicht wie im Allgemeinen behauptet Verschwörungstheoretiker und Querdenker mit Hang zum rechten Rand?

    Das ist dennoch etwas unscharf, denn was „im Allgemeinen“ behauptet wird, scheint so nicht ganz zu stimmen.

    Es scheint sich um eine Bewegung zu handeln, die „von links kommt und nach rechts drifted“:

    https://blog.gwup.net/2021/01/24/neue-studie-die-querdenker-wer-nimmt-an-corona-protesten-teil-und-warum/

    Auch Impfablehnung reicht von „ganz rechts bis ganz links“:

    https://www.tagesspiegel.de/politik/die-afd-liegt-vorn-ist-aber-nicht-allein-wo-die-deutschen-impfgegner-ideologisch-einzuordnen-sind/26821290.html

  67. @Bernd Harder

    Die Impfverweigerung/-ablehnung im Yoga-, Eso- und Alternativmedizinspektrum ordne ich nicht als politisch links ein, sondern vielmehr als apolitisch, wenngleich sie (oben genannte) aus allem ein Politikum machen wollen.

    Sicher bin ich mir bewußt, dass es beim Thema Pandemie-Leugnung nicht in der politischen (parlamentarischen) Mitte stoppt, jedoch kommt der klar formulierte Widerstand (gegen die Leugner) aus der politisch eindeutig linken Fraktion.

    Keine Frage, ich werde es nicht ausschließen, dass die besagte Maskenverweigerin nicht tatsächlich einer politisch links-grünen Aktivistengruppe angehört, wie Lisa-Marie es formulierte und ich wäre auch nicht erstaunt darüber, wenn es den Tatsachen entspricht, nur interessieren mich die Kriterien zur zweifelsfreien Feststellung.

    Wenn die Maskenverweigerin in ihrer (Aktivisten-)Gruppe z.B. mit einem Transparent ein eindeutig als „links“ bzw. „grün“ zu verortendes Thema bewarb und dabei durch andere links-grüne Aktivisten unwidersprochen oder in gleichem, infektionsschutztrotzendem Verhalten, maskenlos und ohne gebührenden Abstand ihre Aktion vollzogen, dann kann man das als Grundlage verwenden.

    Eine Fehlinterpretation von bspw. „Friedenstaubenflaggen“ und „Anti-Genfood“ Transparenten als links und grün ist seit ein paar Jahren wahrscheinlicher, da die Querfrontler und Friedensdemos mit rechter Anschlussfähigkeit sie für ihre Agenda anektiert haben.

    Ich tu mich schwer mit politischen Kategorisierungen, da sie oft nicht so funktionieren, wie man es sich vorstellt. Gibt ja auch mehr als nur die Spektren links, mitte, rechts.

  68. @ Bernd Harder
    Wenn ich von linken und/oder grünen Aktivisten spreche, dann spreche ich keine Vermutungen aus, sondern dann weiß ich das. Scheinbar gefällt dies Herrn Taege nicht so sehr, wenn ich dann solche Begegnungen hier publik mache, was mich aber wenig interessiert.

    In dem Fall von gestern (aggressive Kundin im Kiosk) weiß ich es z. B. daher, weil – als ich mich nach der sehr unangenehmen Begegnung nach Hause begab – ich diese Frau in einer stadtbekannten grünen/linken Aktivisten-Gruppe sah, die von einer Aktion kamen.

    Die Situation im Kiosk war für mich beängstigend. Wenn solche Extrem-Aktivisten dann auch noch im Rudel sind, werden sie unberechenbar:

    Als die Frau im Kiosk im sehr energischen und lauten Ton sagte „Es gibt kein Corona“, machte ich mir auch keine Mühe, mit ihr zu diskutieren. Diese Leute sind für mich höchstgefährlich und irre!

  69. Auch wenn’s weh tut: es kann nicht ohne Weiteres vorausgesetzt werden, dass alles, was von links oder von grün kommt, automatisch dem Wahren, Schönen und Guten angehört. Und wieso ausgerechnet eine originär-linke Behauptung, wonach buchstäblich alles, bis hin zum menschlichen Paarungsverhalten, politisch sei, nicht gelten soll, wenn es um Corona geht, das müsste mir Sebastian Taege noch erklären.

    Wenn Infektionsschutz und Impfen gesundheitspolitische Themen sind, wieso sollte die Ablehnung all Dessen unpolitisch sein? Anstatt solche Positionen politisch zu exkulpieren, wäre es sicher sinnvoller, sie als Themen politischer Auseinandersetzung wenigstens wahrzunehmen. Ich jedenfalls weigere mich, sie als reine Eso-Randale zu identifizieren.

  70. Querdenken kann man aus jeder politischen Richtung:

    https://www.researchgate.net/publication/347437284_Annaherung_an_eine_notige_Differenzierung_Der_%27Fall_Corona%27_zwischen_Gesellschaftskritik_und_Obskurantismus

    Was prominente Linke wie Wodarg oder Bruder schaffen, kriegen auch andere aus der linken oder grünen Ecke hin, genauso wie Liberale, Konservative oder Rechte.

  71. Es gibt genügend Mitglieder bei den Grünen, die anthroposophischen oder homöopathischen Ideen gegenüber sehr aufgeschlossen sind oder diese Pseudomedizin offen und aggressiv vertreten. Man erinnere sich an die Diskussionen und den Bundesparteitag im letzten Jahr.

    Gleichzeitig kommen aus der anthroposophischen oder homöopathischen Ecke auch genügend Aussagen, die man auch bei bestem Willen nur als Verharmlosung der Coronapandemie deuten kann.

    Zuletzt waren auf den Coronademonstrationen im letzten Jahr auch genügend Leute unterwegs, die dem grünen oder linken Spektrum zumindest sehr nahe stehen. Ich konnte es in Ravensburg mehrfach an den mitgeführten Plakaten erkennen, bzw. es ist von den Veranstaltern sind bekannt, dass sie in diese politische Richtung tendieren.

    Disclaimer: Diese Kritikpunkte und Schlussfolgerungen kommen von einer Person, die den Grünen im allgemeinen Sympathien entgegenbringt.

  72. @ RPGNo1
    „Es gibt genügend Mitglieder bei den Grünen, die anthroposophischen oder homöopathischen Ideen gegenüber sehr aufgeschlossen sind oder diese Pseudomedizin offen und aggressiv vertreten!“

    Richtig, und genau dieses Klientel sehe ich oft in unserem Drogeriemarkt „DM“.

  73. Wobei diese Fraktion der Grünen eher die von der FDP mit Dosenpfand sind, weniger die übriggebliebenen Linken bei den Grünen.

  74. Offenbar bekomme ich es aus diversen Gründen nicht hin, meine Gedanken zu den von mir angesprochenen Punkten für die Leser meiner Kommentare verständlich und nachvollziehbar zu formulieren.

    @Lisa-Marie: Sie können weiterhin ihre persönlichen Begegnungen und Erfahrungen kundtun. Aus welchem Anlass heraus sollte ich ihnen das verwehren?

    @Bernd Harder: Zu der Befragung von 138 Teilnehmern auf der „Erntedank-Demonstration“ am 4. Oktober in Konstanz haben sie im verlinkten Blogartikel selbst geschrieben: „Aussagen zur Parteienpräferenz sind bei solchen Umfragen indes mit Vorsicht zu genießen, da sich hier eine „Overcoverage“ von Personen bemerkbar machen könnte, die die Bewegung in ein positives Licht rücken möchten.“

    @klauszwingenberger: Tut nicht weh. Setze ich nicht voraus. Als hätte ich das „…alles, was von links oder von grün kommt, automatisch dem Wahren, Schönen und Guten angehört.“ allen Ernstes behauptet?

    Meine Aussage „jedoch kommt der klar formulierte Widerstand (gegen die Leugner) aus der politisch eindeutig linken Fraktion. stützt sich auf Aktionen wie Gegendemonstrationen gegen Querdenken und zielgerichtete Proteste (https://www.antifa-berlin.info/news/1773-coronaleugnerinnen-raus-aus-dem-kiez-erneut-coronaleugnerinnen-treffen-im-kiez-angekndigt).

    Dies sehe ich nicht (oder viel zu wenig) aus dem bürgerlichen Lager, bzw. überhaupt nicht aus dem rechten Spektrum. Warum auch, denn die Rechten fischen unentwegt nach Stimmen und Zuspruch aus der Bevölkerung, bzw. stellen Feindbilder und ihre einfachen Lösungen zur Verfügung. Das jegliches Handeln auch grundsätzlich als politisch zu werten sei, teile ich nicht.

    Was soll ich ihnen da auch großartig erklären, denn die Zuordnung, es sei „von meiner Seite nicht gültig wenn es um Corona geht“ wurde von ihnen vorgenommen, nicht von mir.

    @Joseph Kuhn: Wolfgang Wodarg ist doch ab dem Moment, in dem er sich bei Milena Preradovics Format hat blicken lassen, kein prominenter Linker mehr, sondern nur noch ein abgedrifteter Phrasendrescher im Dienste der Klickzahlen. Seine SPD Parteizugehörigkeit ändert daran auch nichts. Ich kann auch morgen AfD Parteimitglied werden… Querdenker sind auch keine Antifaschisten, nur weil sie beschlossen haben, ihre vermeintlichen Opponenten als Faschisten zu bezeichnen.

    @RPGNo1: „Es gibt genügend Mitglieder bei den Grünen, die anthroposophischen oder homöopathischen Ideen gegenüber sehr aufgeschlossen sind oder diese Pseudomedizin offen und aggressiv vertreten. Man erinnere sich an die Diskussionen und den Bundesparteitag im letzten Jahr.“

    Ja. Das sehe ich ebenso. Gibt es ja auch Nachweise für, die nicht nur auf Anekdoten oder Hörensagen beruhen.

    @Pierre Castell: „Richtig, und genau dieses Klientel sehe ich oft in unserem Drogeriemarkt „DM“.“

    Wie äußert sich das? Werden Flugblätter und Handzettel verteilt, oder anthroposophische und homöopathische Ideen durch Wortbeiträge im Drogeriemarkt beworben? Oder ist es am Ende doch nur die Kleidung, Auswahl der Produkte im Warenkorb und die Frisur, die ein stereotypes Gesamtbild abgeben, welches sich durch Seherfahrungen gefestigt hat?

    Es geht mir, ich wiederhole mich gern, nicht darum, Linke und Grüne und wen auch immer per se von belegbaren Vorwürfen freizusprechen. Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass Stereotype sich immer wieder grundlos festigen, was es zu vermeiden gilt.

    Dem hier vorzufindenden Grundtenor „Querdenker kommen aus allen politischen Richtungen“ schließe ich mich an, mit der Anmerkung, dass eine selbsterklärte Zugehörigkeit einer Person zu einer Strömung à la Querdenken u.ä. damit einhergeht, sich seiner (ursprünglichen/bisherigen) linken Denk- und Lebensweise entledigt zu haben.

    Es ist kompliziert. Aber vielleicht mache ich es auch nur kompliziert.

  75. @ Sebastian Taege
    „Wie äußert sich das? Werden Flugblätter und Handzettel verteilt, oder anthroposophische und homöopathische Ideen durch Wortbeiträge im Drogeriemarkt beworben? Oder ist es am Ende doch nur die Kleidung, Auswahl der Produkte im Warenkorb und die Frisur, die ein stereotypes Gesamtbild abgeben, welches sich durch Seherfahrungen gefestigt hat?“

    Erwarten Sie ernsthaft eine Antwort? Ich verfolge Ihre Kommentare schon seit längerem. Versuchen Sie, eine Anstellung bei Gericht oder der Kripo zu bekommen. Dort sind Ihre Spielchen und Ihre Art sicher willkommen. Mir ist meine Zeit zu schade dafür, jemandem, der zwanghaft ein Haar in der Suppe sucht, seine Langeweile zu vertreiben.

  76. @Pierre Castell/Sebastian Taege:

    Ich teile das Anliegen, grundlose Stereotype zu vermeiden, verstehe aber auch, dass man eine persönliche Beobachtung aus verschiedenen Gründen vielleicht nicht in allen Einzelheiten wiedergeben möchte.

    Belassen wir es doch dabei.

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.