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Interessenskonflikte – wie geht es mit dem Rechtsgutachten in Sachen Heilpraktiker weiter?

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Vor einer Woche hat das Bundesgesundheitsministerium den Fachanwalt Prof. Christof Stock (Aachen) mit dem angekündigten Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht beauftragt:

Das Gutachten soll das Heilpraktikerrecht und die dazu ergangene Rechtsprechung umfassend aufarbeiten und klären, ob und welchen Gestaltungsspielraum der Gesetzgeber im Falle einer Reform hätte.

MedWatch meldet indes Zweifel an der Neutralität des Gutachters an.

Wie das Online-Magazin heute berichtet, habe Stock 2007 im Auftrag der „Gesellschaft für Biodynamische Psychologie/Körperpsychotherapie“ einen Ratgeber „Heilpraktiker – Werbung“ geschrieben. In dieser Gesellschaft seien viele Heilpraktiker vertreten, die eine begrenzte (sektorale) Zulassung als Heilpraktiker für Psychotherapie besitzen.

Stock reagierte auf die Anfragen von MedWatch bislang nicht – und ließ die Frage offen, welche Interessenskonflikte er hat. Im Vergabeverfahren sei von den Bietern im Rahmen einer abzugebenden Eigenerklärung zu erklären, dass kein Interessenskonflikt besteht, erklärt ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums.

Zum Weiterlesen:

  • Gutachten des Gesundheitsministeriums: Heilpraktiker-Experte mit Interessenskonflikten, medwatch am 19. Februar 2020
  • Heilpraktiker-Gutachten mit Interessenskonflikten? daserste am 19. Februar 2020
  • Heilpaktiker weiter „in Alarmstimmung“ – sonst nichts, GWUP-Blog am 20. Januar 2020

8 Kommentare

  1. Mal naiv nachgefragt: Herr Stock hat im Auftrag eines Verband eine Broschüre erstellt, die den Rechtsrahmen für psychotherapeutisch tätige Heilpraktiker beschreibt.

    Das ist ein potentieller (!) Interessenkonflikt, aber ist es auch ein potentielles Ausschlusskriterium für das BMG-Gutachten? Dazu müsste man wissen, was in der Broschüre steht. Dass er für den Heilpraktikerverband tätig war, ist an sich ja nicht verwerflich. Sonst müsste man auch alle Mediziner, die je für eine Pharmafirma tätig waren, von allen Gutachten des Staates in Pharmafragen ausschließen.

    Wichtig wäre, dass der potentielle Interessenkonflikt bei der Bewerbung um das BMG-Gutachten offengelegt wurde, so dass sich das BMG ein Bild davon machen konnte, ob es hier auch einen faktischen Interessenkonflikt gibt.

    Dazu wiederum wäre es notwendig, wie gesagt, zu schauen, was in der Broschüre steht, ob sie eine saubere juristische Auftragsarbeit ist oder ob sie Parteinahme erkennen lässt.

    Disclosure of interest: Ich kenne Herrn Stock nicht und ich bin auch nicht als Lobbyist für Heilpraktikerverbände tätig.

  2. @ J. K.

    Was in der Broschüre steht ist irrelevant. Wenn ein Anwalt für eine Partei tätig war, kann er in einem neutral zu erachteten Verfahren kein Mandat annehmen, wenn diese Partei Bestandteil des Verfahrens ist.

  3. @ michael:

    Er wird nicht in einem Verfahren tätig, sondern erstellt ein Gutachten. Da gelten für Juristen keine anderen Regeln als für Mediziner oder Ingenieure.

  4. Heilpraktiker: Ist das Kunst, oder kann das weg? Ich denke, es kann weg.

  5. Student klagt an: «Meine Ausbildung zum Naturheilpraktiker trägt sektiererische Züge»

    https://www.watson.ch/!453909897

  6. @Gudrun Pernart:

    Versuchen Sie es mit Ihrem Kommentar bitte bei irgendeinem Märchen-Blog.

    Oder schicken Sie uns detailliert alle Patientenunterlagen, die Ihre Wunderheilung nachvollziehbar belegen.

  7. @ Bernd Harder:

    Jetzt machst Du mich aber neugierig – was hat die gute Frau denn so behauptet?

  8. @noch’n Flo:

    Die übliche „Krebs – unheilbar – alle Ärzte versagen – Heilpraktiker – plötzlich völlig gesund“-Blödelei.

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