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Hevert kann aufatmen – vor der ganz großen Blamage kam jetzt die Notbremsung

| 6 Kommentare

Kleine Randnotiz im aktuellen MedWatch-Artikel „Homöopathie-Werbung vor Gericht“:

Kommentar dazu bei Twitter:

Es wäre an Hevert, aufzuatmen. Er ist recht gut davongekommen, da die skeptischen Aufklärer nur an der Sache interessiert waren und sind und nicht an Fehden.

Immerhin darf sich Hevert über den Goldenen Aluhut und das Goldene Brett vorm Kopf 2019 freuen.

Zum Weiterlesen:

  • Homöopathie-Werbung vor Gericht, medwatch am 22. Januar 2020
  • Placebo fürs Volk? Warum Politiker Homöopathie und Co. hofieren, br am 22. Januar 2020
  • „Homöopathie: Die Kontroverse“ bei ARD-alpha, GWUP-Blog am 20. Januar 2020
  • Hevert-Arzneimittel – das Unternehmen, das Homöopathiekritiker verklagen will, derStandard am 13. Dezember 2019
  • Hevert-Arzneimittel: Der Double-Gewinner 2019 in Sachen Antiwissenschaft, GWUP-Blog am 14. Dezember 2019

6 Kommentare

  1. Ich wäre zu gerne Mäuschen im Büro der Geschäftsführung von Hevert, um zu erfahren, wie viel Geld (Anwaltsgebühren etc.) sie für ihre Aktionen gegen Homöopathiekritiker locker machen mussten.

  2. GWUP, ihr seid enttarnt!

    Ihr seid nur Pseudowissenschaftler, „die gegen Komplementärmedizin und Homöopathie […] agitieren, ohne ihre wahren Beweggründe und Geldgeber offenzulegen, dass unter dem Deckmantel von Wissenschaftlichkeit und vorgeblicher ‚wissenschaftlicher Wahrheiten‘ von den ‚allwissenden‘ Aktivisten ohne jegliche medizinische Kompetenzen willkürliche, medizinisch und wissenschaftlich falsche Schlüsse gezogen werden und die Studienlage bewusst falsch dargestellt wird.“

    https://www.derstandard.de/story/2000113855746/homoeopathen-attackieren-skeptiker-mit-eigenem-preis

    :D :D :D

  3. Glück gehabt hat das Hevert-Führungspersonal tatsächlich – zumindest was die Auswahl der sanftmütigen Gegner betrifft. Manch´ Anderem, hätte ihn eine Abmahnung der Globuli-Manufaktur erreicht, wäre innerhalb eines Bruchteils einer Femtosekunde (also noch weit schneller, als das Wasser sein Gedächtnis verliert) vor dem geistigen Auge ein übersichtlicher alphanumerischer Zeichensatz erschienen: § 240 StGB. Und der diesbezügliche Schriftsatz, der hätte nur unwesentlich mehr Zeit in Anspruch genommen…

    In diesem Zusammenhang will ich anmerken, dass Hevert, ginge es nach mir, eigentlich ein Triple verdient hätte: Zusätzlich zur vergoldeten Bohle und Aluhut, die bekanntlich verliehen werden für Erkenntnisresistenz und den Verlust der Bodenhaftung, wäre Hevert ein guter, ein geradezu exzellenter Kandidat für die „Missbrauchte Justitia“.

    Ich weiß nicht, ob es so einen Schmähpreis gibt, aber verdient hätten ihn die Pfälzer Hexosen-Informierer für ihre aggressive – und dazu auch noch außerordentlich kackendreiste – Vorwärtsverteidigung in geradezu trumpesker Qualität allemal.

    Außerordentlich kackendreist deshalb, weil die einigen Homöopathie-Kritikern angedrohte Beschreitungen des Rechtweges überhaupt nur deswegen gewisse Erfolgsaussichten hat, weil der Gesetzgeber, in Sachen Arzneimittelrecht, vor vier Jahrzehnten ein skandalös inkonsistentes Normengefüge angerichtet hat.

    Außerordentlich kackendreist aber vor allem deshalb, weil diese schlechten gesetzlichen Regelungen von den Brüder und Schwestern des Ordens von der hochinformierten Hexose höchstselbst initiiert wurden, in dem man ein ganzes Parlament, durch massive lobbyistische Einflussnahme, kurzerhand in einen Zustand temporärer Debilität versetzte. Anders nämlich kann man den „Binnenkonsens“ nicht erklären, ohne auf solche hässlichen Begriffe wie beispielweise Korruption oder skrupellose Klientenpolitik zurückgreifen zu müssen.

    Und damit sind beim eigentlichen Thema: Die Rechtsgrundlage für den vermeintlichen Anspruch seitens Heverts auf Unterlassung der Feststellung, dass für die mit außerordentlich gut gereinigtem Wasser befeuchtete Zuckerkügelchen keine Wirkung über den Placebo-Effekt hinaus nachweisbar sei, ist letztlich der sogenannte „Binnenkonsens“, der es bekanntlich ermöglicht, par ordre du mufti (i.d.F. die Kommission D nach § 25 Abs. 6, 7 und 7a Satz 8 AMG für den human-medizinischen Bereich, homöopathische Therapierichtung) auch dann „Wirksamkeit“ zu dekretieren, wenn diese weder plausibel ist, noch nachgewiesen wurde.

    Und genau das erklärt auch das, was für kaum jemandem auf Anhieb nachvollziehbar sein dürfte: warum nämlich auf homöopathischen „Arzneien“, auch auf denen des Hauses Hevert, in den USA der Hinweis „Claims based on traditional homeophatic practice, not accepted medical evi-dence. Not FDA evaluated.“ zu lesen ist, während in Deutschland, für die sinngemäß gleiche Feststellung, dass Homöopathika „keine Wirkung über den Placeboeffekt hinaus“ habe, die Globuli-Schmiede ihre dreisten Abmahnungen verschickt.

    Dass also Hevert von eine vom Gesetzgeber in den 1960er und 70er Jahren angerichteten widersinnigen Rechtslage profitiert, daran bestehen keine Zweifel. Und es ändert auch nichts an der Amoralität der Aktion, dass dem Gesetzgeber hier eine Mitschuld anzurechnen ist.

    In diesem Zusammenhang schockiert nach wie vor die Leichtigkeit, mit welcher unsere Volksvertreter seinerzeit, als der Binnenkonsens in deutschen Recht installiert wurde, ihre gerade formulierten ethischen Grundsätze für das Arzneimittelgesetz (AMG) in die Tonne traten. Immerhin konnte man, als das AMG Formen annahm, Leitgedanken lesen, die im Grunde so etwas wie den „Binnenkonsens“ unmöglich gemacht hätten:

    „Es ist der Zweck dieses Gesetzes, im Interesse einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung von Mensch und Tier für die erforderliche Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln zu sorgen, insbesondere die erforderliche Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel zu gewährleisten.“

    „Der Bundestagsausschuss (für Jugend, Familie und Gesundheit) hält es aus gesundheitspolitischen Erwägungen für unbedingt erforderlich, dem Hersteller eine differenzierte, d. h. nach der konkreten Indikation abgestufte Nachweispflicht bezüglich der von ihm für ein bestimmtes An-wendungsgebiet behaupteten Wirksamkeit aufzuerlegen.“

    „(…) die Volksgesundheit (kann) nicht nur durchbedenkliche, sondern auch durch unwirksame Arzneimittel gefährdet werden…“

    „ (…) Die Zurückhaltung gegenüber einer Entscheidung über eine Lehrmeinung darf den Staat aber nicht davonabhalten, den Laien vor falschen Behauptungen und Heilversprechen zu schützen…“

    Letztlich hohles Geschwätz, nur dazu dienend, dem zum einen verunsicherten, zum anderen zu Recht empörten Wahlvolk zu demonstrieren, dass man aus dem Contergan-Skandal „etwas gelernt“ hatte…

    Aber zurück zu Hevert: Nun ist es ja die eine Sache, sich, als Nutznießer eines schlechten Gesetzes, stillvergnügt der betriebswirtschaftlichen Skrupellosigkeit hinzugeben, und ohne jede Hemmung den Patienten zu übertölpeln, weil man keine rechtlichen Konsequenzen befürchten muss.

    Eine gänzliche andere Qualität hat es aber, sich vom Täter zum Opfer zu transformieren. Das verlangt nicht nur das ohnehin schon demonstrierte, erbärmliche Rechtsempfinden, sondern setzt auch die Überzeugung voraus, dass die Justiz sich, selbst bei untauglichen, den Rechtsfrieden offensichtlich störenden Normen, als willfährige Dienerin der Legislative erweist.

    Was sicher noch schwerer wiegt, ist der Versuch, subjektive (wirtschaftliche) Interessen gegen grundgesetzlich geschützte Rechte aus Art.5 GG durchzusetzen.

    Die Einschränkung von Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit, bekanntlich zu den feuchten Träumen der Despoten und Ideenfanatikern jedweder Couleur gehörend, ist in einer demokratischen Gesellschaft genau so wenig akzeptabel, wie der Denialismus, die Leugnung wissenschaftlich unstrittigen Wissens.

    Jeder dahingehende Versuch hemmt nicht nur eine differenzierte Diskussion komplexer wissenschaftlicher Themen in der Öffentlichkeit, sondern diskreditiert die Expertise bewährter Institutionen, die Wissen und Bildung schaffen und vermitteln und auf deren Urteil über Richtiges oder Falsches sich der Normalbürger verlassen können muss, auch wenn er selbst nicht das nötige Fachwissen besitzt – ist also der direkte Weg zu selbstgefälliger Ignoranz, sprich Stupidität, und, sofern nicht massiver Widerstand gegen diese Entwicklung besteht, der beste Garant dafür, Orwells Dystopie aus „1984“ über kurz oder lang wahr werden zu lassen.

    Nun hat Hevert ja den Rückzug angetreten – wohlmöglich deshalb, weil die Vorstellung, unter erheblicher öffentlicher Aufmerksamkeit einen Rechtsstreit durch die Instanzen ausfechten zu müssen, bei dem sämtliche wissenschaftlichen und rechtlichen Aspekte der Homöopathie und ihrer Sonderstellung im Arzneimittel- und Sozialrecht im Detail zur Erörterung anstehen, zu der Einsicht geführt hat, dass genau das, nämlich eine eindeutige Klärung, das letzte ist, was eine Branche, deren Geschäft die Täuschung ist, benötigt.

    Möglicherweise war die ganze Klamotte aber auch nicht mehr, als eine vollständig missglückte Marketing-Idee, bei der das Nachdenken über deren Außenwirkung erst dann begann, als der Shitstorm über Hevert hereinbrach – und man über Wochen hektisch damit beschäftigt war, mit hochgradig peinlichen Löschaktionen den Image-Schaden für das Unternehmen in Grenzen zu halten…

    Obwohl ich vollstes Verständnis dafür habe, dass die Betroffenen der inszenierten Provokation kein Interesse daran haben, ihre Zeit mit Rechtsstreitigkeiten zu verbringen, bedauere ich es, wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Themas, dann doch, dass Hevert nicht genügend Arsch in der Hose hatte, den großmäuligen Drohungen dann auch Konsequenzen, sprich gerichtliche Auseinandersetzungen, folgen zu lassen – und dabei das Risiko einzugehen, nach Strich und Faden abgewatscht zu werden.

    So ist es dann doch frustrierend, dass die Firma Hevert, die ja seinerzeit auch den Vigilanten-Blog „CAM Media.Watch“ (1) des Herrn Fritzsche finanziell unterstützt hat, mit einer weiteren Schmutzkampagne davonkommt, ohne massiv Schaden zu nehmen. Denn die Hoffnung, dass Hevert seine Quittung via Konsumentenverhalten erhält, ist angesichts der Erkenntnisresistenz des Otto Durchschnittspatienten in Sachen Globuli, wohl eher naiv.

    (1) https://www.sueddeutsche.de/wissen/homoeopathie-lobby-im-netz-schmutzige-methoden-der-sanften-medizin-1.1397617-2

  4. @Ulli Maas:

    Danke für die Ausführungen. Wir werden nächste Woche über einen ähnlichen Fall im Bereich Kosmetikindustrie berichten.

  5. @Ulli Maas

    Schönen und herzlichen Dank für diesen Ritt durch die Niederungen der Einbildungen, auch der von angeblich ernstzunehmenden Unternehmen!

    Ich hoffe, dieser Ausritt Heverts war möglichst der letzte der irrsinigen Ausritte auf dem toten Pferd der Irrationalität!

    Allein, ich wage es zwar zu hoffen, die Realität lehrt mich jedoch täglich:

    es bleibt (leider) viel zu tun.

  6. „Wir werden nächste Woche über einen ähnlichen Fall im Bereich Kosmetikindustrie berichten.“

    Wääääh, oooch nö! Nicht schon wieder!

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