Wir hatten schon darauf hingewiesen, dass die neuen „Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern“ nicht so der ganz große Wurf sind.
Diese Einschätzung wird heute auch von der Ärzte Zeitung referiert:
Diese begrenzte Novellierung des Heilpraktikergesetzes ändert nichts daran, dass sich angehende Heilpraktiker auf die verlangte Prüfung auch autodidaktisch vorbereiten können – ohne je einen Patienten zu sehen.“
Wir weisen in diesem Zusammenhang noch einmal auf unser ausführliches Interview mit Dr. Christian Weymayr vom „Münsteraner Kreis“ hin sowie auf die Veranstaltung „(Keine) Zukunft des Heilpraktiker-Berufs“ am kommenden Dienstag (30. Januar) in Berlin.
Zum Weiterlesen:
- Heilpraktikerüberprüfung: Mit der Gefahrenabwehr alleine ist es nicht mehr getan, Ärzte Zeitung am 26. Januar 2018
- Neue Richtlinien für die Heilpraktikerprüfung: Spiegelfechterei, Keine Ahnung von Garnix am 1. Januar 2018
- „Mangelhaft“: die neuen Richtlinien für die Heilpraktikerprüfung, GWUP-Blog am 1. Januar 2018
- Berliner Wirtschaftsgespräche am 30. Januar: „(Keine) Zukunft des Heilpraktiker-Berufs“, GWUP-Blog am 12. Januar 2018
- „Gefährliche Hybris“: Interview mit Dr. Christian Weymayr zum Heilpraktiker-Unwesen, GWUP-Blog am 24. Januar 2018
27. Januar 2018 um 11:29
Hat ja einige Zeit gebraucht, bis das Thema in der (Fach-) Presse angekommen ist.
Eine Schlußfolgerung der ÄZ kann ich aber nicht teilen: Ich glaube nicht, daß der Heilpraktiker sui generis daran scheitern wird, vorgeschlagene alternativmedizinische Verfahren dem Patienten plausibel zu erklären und korrekt anzuwenden. Das machen diese Helden (und auch die ganzen Fachärzte für Para-, Komplementär- und Alternativmedizin) doch schon die ganze Zeit.
Und darauf, daß diese Leitlinie eine Empfehlung ist, die von den Landesministerien auch ignoriert werden könnte, geht der zitierte Rechtsanwalt auch nicht ein.
27. Januar 2018 um 14:03
Was wäre denn eine plausible Erklärung für die Anwendung eines unplausiblen Verfahrens?
„Es gibt keinerlei überzeugende Belege für einen Nutzen der Therapie, aber ein Schaden ist noch unwahrschienlicher“
„Ihre Erkrankung bedarf eigentlich keiner Medizinischen Intervention, aber bei diesem Präparat ist die Profitspanne besonders günstig“
„Eine Wirkung ist zwar physikalisch ausgeschlossen, aber mit einem Placebo fühlen sie sich wahrscheinlich besser“
?
28. Januar 2018 um 08:39
@ Sinapis:
Das ist das Dilemma der Patientenaufklärung bei obskuren Therapien. Noch paradoxer wäre z.B.: „Eine ’schulmedizinische‘ Therapie würde Ihnen mit großer Wahrscheinlichkeit das Leben retten, meine nicht, aber dafür ist sie sanft“.
6. Februar 2018 um 13:54
Es ist einfach un-glaub-lich!!
Ursula Hilpert-Mühlig vom Fachverband deutscher Heilpraktiker stellt klar, dass auch nicht-wissenschaftliche Verfahren sehr wohl auf ihre richtige Durchführung geprüft werden können: zum Beispiel, ob die Hygiene eingehalten wird, ob die Vorgehensweise stimmt und ob die Methode zur Erkrankung passt. Wirkweisen hingegen könne niemand überprüfen.
https://www.br.de/br-fernsehen/sendungen/gesundheit/heilpraktiker-leitlinien-pruefung100.html
6. Februar 2018 um 20:36
Da verwechselt wohl jemand Qualitätsmanagement mit wissenschaftlichen Beweisen.
*facepalm*
Mich erinnert das sehr an die Aussage meines ersten Qualitätsmanagers: „Man kann auch ein Qualitätsmanagement für die Herstellung einer Beton-Schwimmweste installieren. Ob der Vorgang der Herstellung Sinn macht, ist nämlich kein Teil des QM, nur der Ablauf muss erfasst und standardisiert sein, dann gibt es auch das Qualitätssiegel.“