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Das Goldene Brett 2015: And the Winner is … Stefan Lanka

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Der Virenleugner Stefan Lanka darf sich endlich einer Auszeichnung rühmen:

Ihm wurde in Wien das „Goldene Brett vorm Kopf“ der GWUP und der Gesellschaft für kritisches Denken (GkD) für den „größten antiwissenschaftlichen Unsinn des Jahres“ verliehen.

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In einer Pressemitteilung der Veranstalter heißt es:

Stefan Lanka ist ein deutscher Biologe, Autor und Verschwörungstheoretiker. Er bestreitet, dass Viren Krankheiten auslösen und ist ein prominenter Impfgegner. Außerdem steht er der „Neuen Germanischen Medizin“ nahe – einem esoterischen Gedankengebäude, in dem unter anderem auch die wissenschaftlich-medizinische Behandlung von Krebs abgelehnt wird.

Die Thesen, die Lanka im Internet, bei Vorträgen oder in Büchern wie „Der Masern-Betrug“ oder „Impfen und AIDS: Der Neue Holocaust“ vertritt, sind wissenschaftlich unhaltbar. Mit der Virologie erklärt er ein ganzes Teilgebiet der Medizin für obsolet, das seit Jahrhunderten große Triumphe feiert und bereits unzählige Menschenleben gerettet hat.

Nachdem er nicht an Viren glaubt, spricht sich Lanka auch gegen Impfungen aus – und das ist besonders gefährlich. Die GWUP sieht in Lanka ein Aushängeschild der Impfgegner-Bewegung, die durch Ablehnung wichtiger Impfungen maßgeblich zur Verbreitung von Krankheiten beiträgt.“

Dass Lanka ein würdiger Preisträger ist, bewies er mit einer Reihe von E-Mails im Vorfeld und sogar während der Veranstaltung, in denen er „zivil- und strafrechtliche Schritte“ für die kritische Würdigung seiner Behauptungen androhte.

Auch nach seiner juristischen Schlappe vor dem Landgericht Ravensburg im März dieses Jahres beharrt Lanka darauf, dass „im wissenschaftlichen und rechtlichen Sinne keine Beweise“ für die Existenz des Masern-Virus vorliegen.

Die sechs Publikationen, die zu Lankas Niederlage im sogenannten Masern-Prozess führten, erkennt der „Biologe und/aber Virenleugner“ nicht an, da „keine Kontrollversuche durchgeführt und dokumentiert worden“ seien.

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Lankas Berufung gegen das Urteil wird voraussichtlich am 16. Februar 2016 vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verhandelt. Dies wertet Lanka als „Beweis“ dafür, dass seine Nominierung …

… für den Schmähpreis „Das Goldene Brett“ wissenschaftlich und rechtlich zu Unrecht erfolgt“

sei und …

… die gwup [und] die Jury „Das Goldene Brett“ allein durch die Nominierung die wissenschaftlich und rechtlich verbindlichen Normen schwer verletzt haben.“

Tatsächlich würde wohl nur eine ganze Bretterwand solchen Gedankengängen wirklich gerecht. Für das mickrige Einzelstück entschuldigen wir uns in aller Form.

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Das Goldene Brett fürs Lebenswerk ging an den selbst ernannten Vitamin-Guerrilero Matthias Rath.

Zum Weiterlesen:

  • Und das Goldene Brett geht an: Stefan Lanka (GNM-Virenleugner), FSMoSophica am 21. Oktober 2015
  • Viren-Leugner Stefan Lanka gewinnt “Das Goldene Brett”, futurezone am 21. Oktober 2015
  • Schmähpreis für einen AIDS-Leugner und Impfgegner, derStandard am 21. Oktober 2015
  • Das Goldene Brett 2015: Die drei Finalisten stehen fest, GWUP-Blog am 14. Oktober 2015
  • Vitamin-Guru Dr. Matthias Rath: Der Wolf im Schafspelz, AGPG.de
  • Make Health, not War!“ – Die Vitaminverschwörung des Dr. Rath, Skeptiker 4/2003
  • Matthias Rath bei Psiram
  • Stefan Lanka bei Psiram
  • Auch schlechter Rath ist teuer, GWUP-Blog am 20. Januar 2010
  • Lanka hat angeblich bezahlt, GWUP-Blog am 28. September 2015
  • Skepkon-Video: 100 000 Euro für den Beweis der Existenz des Masernvirus – im Ernst?!? GWUP-Blog am 23. Mai 2015
  • Masern-Prozess: Bardens gewinnt, Lanka muss zahlen, GWUP-Blog am 12. März 2015
  • Susanne Winters digitale Visitenkarte, derStandard am 21. Oktober 2015
  • Virenleugner Stefan Lanka erhält das Goldene Brett vorm Kopf, GWUP-News am 21. Oktober 2015
  • The Deadly Legacy of HIV Truthers, Gizmodo am 22. Oktober 2015

8 Kommentare

  1. Wieso hat die Tatsache, dass in Deutschland bei zivilrechtlichen Entscheidungen in bestimmten Fällen – so anscheinend auch hier – Rechtsmittel eingelegt werden können, irgendetwas mit der Frage zu tun, ob eine wissenschaftliche Erkenntnis widerlegt ist oder nicht?

  2. Herzlichen Glückwunsch Herr Lanka zu diesem verdienten Sieg.

  3. >> “im wissenschaftlichen und rechtlichen Sinne keine Beweise” für die Existenz des Masern-Virus

    Also ich finde, wir könnten jetzt ruhig mal ein wenig Großmut zeigen und einen Deal anbieten (natürlich erst jetzt nach der Begleichung seiner Wettschulden und der Preisverleihung). Also: Wir verzichten ab jetzt mal testweise auf die Behauptung, dass Viren existieren. Die paar direkten Sichtungen etc. lächeln wir einfach weg.

    Was wir in (dieser von mir hier als Angebot formulierten) Wirklichkeit haben, ist nämlich nur eine Modellvorstellung vom Infektionsmechanismus. Ach, wie viele Annahmen da doch drinstecken über Dinge, die man gar nicht sehen kann. Zellwände, Andockmoleküle, DNA, Selbstvervielfältigung… alles bizarre und absurde Behauptungen!

    Also Modellvorstellung = Theorie = eine prüfbare Vorhersage ihres Verhaltens, mehr braucht es ja nicht zu sein. Soweit würde ich dem Herrn Lanka mal probeweise entgegenkommen, denn man darf Modelle nicht mit der Realität verwechseln!

    Meine Lieblingsanalogie: Man soll im Restaurant nicht die Speisekarte essen. Sondern von der Karte (Theorie) etwas bestellen (Messung) und gucken, was einem dann zu essen hingestellt wird. Mit der Speisekarte aus einem anderen Restaurant wird das nämlich nix mit dem Sattwerden.

    Blöd nur für Herrn Lanka (gut für die Patienten), dass die Modellvorstellungen und die daraus abgeleiteten Konsequenzen (Impfungen, Therapien) tierisch erfolgreich sind. Seit Jahrzehnten millionenfach bewährt.

    Wir sitzen also wohl doch im richtigen Restaurant, auch wissenschaftstheoretisch. Glück gehabt. Die Rechnung an Herrn L. bitte :-)))

  4. @ Nele

    Ohne Jurist zu sein: Im Fall Bardens gegen Lanka geht’s nicht um wissenschaftliche Erkenntnisse, sondern um eine schnöde vertragsrechtliche Angelegenheit.

    Die Juristen mögen vielleicht gequält aufstöhnen, stark vereinfacht würde ich es aber so darstellen:

    Die Beteiligten haben einen Vertrag abgeschlossen der bei Vorlage positiver wissenschaftlicher Belege zu einer bestimmten Frage den Lanka zur Herausgabe von 100.000 € verpflichtet.

    Der Gutachter war der Ansicht dass Bardens hinreichende Belege vorgelegt hat, der Richter hat sich dem angeschlossen -> Lanka musste die Kohle rausrücken.

    Wenn Lanka in Berufung gehen will, muss er wohl einen Gutachter finden den das Gericht anerkennt und der nachweist dass der Gutachter im ersten Verfahren falsch lag.

  5. Nun ja, ein verdienter Sieg, ein würdiger Sieger. Was will man mehr? Dr. Stefan Lanka hat bewiesen, dass man sich auch als promovierter Biologe das Goldene Brett erarbeiten kann – man muss sich nur richtig anstrengen. Meinen Glückwunsch!

  6. Ladet Ihr dass noch auf Youtube hoch? Konnte es leider nicht sehen :-(

  7. Video kommt noch

  8. Stefan Lanka – Dünnbrettbohrer-Gott!

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