Zumindest vor Gericht haben unsere „Alternativ“-Heiler schon die eine oder andere Marketing-Schlappe einstecken müssen.
So ist zum Beispiel Homöopathie-Werbung mit Promis ebenso verboten worden wie die Behauptung eines Schüttlers, sein Mittelchen könne „die Männlichkeit steigern und die weibliche Lust aktivieren“.
Jetzt hat das Landgericht Bielefeld entschieden, dass Werbung für Bach-Blütenprodukte „zur Einnahme bei emotionaler Aufregung“ zu unterlassen sei.
Die Kanzlei Dr. Damm & Partner (Hamburg/Neumünster) berichtet auf ihrer Homepage:
Das LG Bielefeld hat entschieden, dass die Bewerbung von Bach-Blütenprodukten mit Aussagen wie “wird gerne in emotional aufregenden Situationen, z.B. im Job verwendet” oder “können uns unterstützen, emotionalen Herausforderungen zu begegnen“ nicht zulässig ist.
Es handele sich dabei um gesundheitsbezogene Angaben, weil zum Ausdruck gebracht werde, dass ein Zusammenhang zwischen einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile einerseits und der Gesundheit andererseits bestehe.
Einen wissenschaftlichen Nachweis für die beschriebenen Wirkungen gebe es jedoch nicht.„
Zum Volltext der Entscheidung geht es hier.
Zum Weiterlesen:
- Von wegen „Potenz“: Kein besserer Sex mit Homöopathie, GWUP-Blog am 17. September 2013
- Gericht verbietet Schüßler-Werbung mit Ursula Karven, GWUP-Blog am 7. Mai 2013
- Bach-Blüten: Von Trotz- und Dummköpfen, GWUP-Blog am 20. November 2010
- Der Wahnsinn: Homöopathie gegen Krebs und Bach-Blüten bei Kindesmissbrauch, GWUP-Blog am 17. November 2013
- Welches homöopathische Mittel hilft bei Vergewaltigung? Frischer Wind am 18. November 2013
- Ein neuer Tiefpunkt der Alternativmedizin, Frischer Wind am 16. November 2013
7. Februar 2014 um 17:52
… und auch hier gibt es einige Urteile der letzten Jahre, welche wir gerne vervollständigen wollen. Wer was findet, her damit ;-)
http://www.statt-schamanen.de/index.php?option=com_content&view=category&layout=blog&id=36&Itemid=56
Hier noch eine Einladung an alle Skeptiker -> https://vikas.de/whoiswho.html
7. Februar 2014 um 21:24
JA, genau so soll es sein:
„Jetzt hat das Landgericht Bielefeld entschieden, dass Werbung für Bach-Blütenprodukte “zur Einnahme bei emotionaler Aufregung” zu unterlassen sei.“
Und weiter so, immer schön Richtung Rationalität
Ramen.
10. Februar 2014 um 20:45
Das Urteil wird SIE aber nicht beeindrucken, denn Bielefeld gibt es doch gar nicht: http://de.wikipedia.org/wiki/Bielefeldverschw%C3%B6rung