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Vor Gericht: Lebenshilfe oder fauler Zauber?

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Erst kürzlich haben wir an dieser Stelle über den Prozess gegen einen windigen Finanzberater berichtet, der sich als Gründer der „Illuminaten des Templerordens“ ausgab und unter anderem die Münchner Society-Größe Sarah Kern um einige Euronen prellte.

Heute kommt nun der Focus mit einer Geschichte zum Thema „Die Hexenprozesse der Neuzeit“ heraus. Anlass ist ein schwebendes Verfahren in Sachen „Wahrsagerei“:

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe musste am Donnerstag einen nicht ganz alltäglichen Fall verhandeln. Gegenüber stehen sich eine – nach eigenem Dafürhalten – hellseherisch begabte Kartenlegerin und deren Kunde. Der Mann, ein Mitvierziger aus dem Raum Stuttgart, war wegen Turbulenzen in seiner Beziehung in eine tiefe Lebenskrise gerutscht und hatte deshalb sein Heil bei der besagten Wahrsagerin gesucht. Von ihr ließ er sich telefonisch beraten und die Karten legen. Irgendwann allerdings liefen die Kosten aus dem Ruder, der Mann wandte sich an eine Sektenberatung und stieg aus.

Ein juristisches Nachspiel hat die Sache dennoch. Zwar hatte der krisengeschüttelte Sinnsuchende seinem Medium im Jahr 2008 mehr als 35 000 Euro für Beratungsdienste gezahlt. 6700 Euro, so die Kartenlegerin, stünden ihr noch zu.

Das Amts- und das Landgericht Stuttgart sahen das anders. Die versprochene Leistung beruhe auf übernatürlichen, magischen Kräften, sei damit objektiv unmöglich und müsse folglich auch nicht bezahlt werden, so das Credo der Richter. Nun muss der Bundesgerichtshof entscheiden.“

Im Anschluss gibt’s eine kleine Zusammenstellung von Gerichtsverfahren gegen „Parapsychologen, Kartenleger und Geisterheiler“, betitelt etwa „Der Teufel im Eidotter“.

Und wir verweisen noch mal auf unseren älteren Blog-Beitrag „Recht grotesk – Die Kunst, Esoteriker zu verklagen.“

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