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Auch Österreich lacht über die deutsche „Patentposse“

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Auch in Österreich (wo Kritisch gedacht gerade über „belebten Schnee“ als neuesten Eso-Unfug berichtet) zeigt man sich amüsiert über die „Patentposse“ im Nachbarland.

Die Presse schreibt unter der Überschrift „Deutscher versilbert Patent auf den Weltuntergang“:

Seit dem Jahreswechsel überzieht Philip-Nicholas Blank die deutschen Veranstalter nun mit Klagsdrohungen, in denen er die Verletzung der Marke moniert. Neben der Unterschrift unter eine Unterlassungserklärung fordert er darin 1800 Euro von jedem, der ein Weltuntergangsfest gefeiert hat. 1000 Euro an Schadenersatz an ihn selbst und etwa 800 Euro an Anwaltskosten.“

In Österreich sei die Wortmarke „Weltuntergang“ übrigens nicht geschützt.

Sogar Leserkommentare gibt’s bei dem Artikel:

Ich patentiere die „Weltaufgangs- (und Hirnschließungs-) Party.“

Oder:

Neues aus Narrhalla.“

Oder:

Der gehört jedenfalls bis zum Lebensende in einer psychiatrischen Klinik verwahrt. Wer solche Ideen hat, ist gemeingefährlich.“

Und dann haben die Wiener Kollegen noch etwas sehr Wichtiges recherchiert:

Nicht nur gewerbliche Betreiber, auch Vereine wie etwa die Klangmanufaktur Sebnitz klagen darüber, von der Abmahnwelle erfasst worden zu sein.“

Das ist genau der Punkt.

Anscheinend hat Blank einfach wahllos sämtliche „Weltuntergangspartys“ gegoogelt und ist dabei zum Beispiel auch an der Stadt Regensburg hängengeblieben.

Und eben an den Skeptikern, die in Augsburg zu einer nicht-kommerziellen Info- und Kabarettveranstaltung zum Thema „Das Ende ist da!“ eingeladen hatten.

Nun, wir werden sehen.

Vorerst haben wir noch einen weiteren Abmahn-Tipp für den Herrn Blank:

Ein paar fröhliche Jugendliche, die ganz offen eine „Weltuntergangsparty“ propagieren – Skandal!

Zum Weiterlesen:

  • Weltuntergangspartys – Was gibt’s Neues? GWUP-Blog am 12. Januar 2013
  • Weltuntergangsklagen: „Hof ist die Irrenhaus-Zentrale“, GWUP-Blog am 5. Januar 2013
  • „Bier mit Abmahnschaum”, GWUP-Blog am 4. Januar 2013
  • Abkassieren mit der Wortmarke “Weltuntergang”, GWUP-Blog am 3. Januar 2013
  • Herr B. und sein Weltuntergang, GWUP-Blog am 8. Januar 2013
  • Hurra, wir leben noch! Welt-Online am 6. Januar 2013

8 Kommentare

  1. „Fußball-Weltmeisterschaft“, „Weltuntergang“, wo ist der Unterschied? Warum einem Deppen mehr Rechte zugesehen als einem anderen?
    Ich versteh die spezifische Erregung nicht …

  2. @tech-o-matic:

    Tut mir Leid, aber ich verstehe Ihren Kommentar nicht.

  3. Über die „paar fröhlichen Jugendlichen“ im Video gibt es aktuell einen großen Bericht im gedruckten „Spiegel“.

    Nein, nicht im Zusammenhang mit Abmahnungen …

  4. „Groteske Abmahnwelle“ trifft es wohl genau.

    Positiv:

    „Solche Schlaumeier gibt es immer wieder. Meist bleiben die am Ende auf ihren Anwalts- und Portokosten sitzen. Oft ein Riesenberg.“

    http://www.shz.de/nachrichten/lokales/flensburger-tageblatt/artikeldetails/artikel/zahltag-nach-der-apokalypse.html

  5. Das Geld zum Schutz der Wortmarke war aber echt mal Risikokapital!

  6. Also, ich glaube ich habe den Kommentar von „tech-o-matic“ verstanden.

    Ich denke aber nicht, daß „Fußball-Weltmeisterschaft“ geschützt ist, wohingegen „FIFA Fußballweltmeisterschaft Südafrika 2010™“ geschützt ist, das ist aber mit den „Weltuntergangsparties“ nicht zu vergleichen, da die FIFA die Fußballweltmeisterschaft ausrichtet und das endet dann auch mit dem Titelgewinn – wo blieb aber der Weltuntergang ;-)

  7. @technomatic: Eine „Marke“ muss immer auf ihren Urheber zurückgeführt werden können.

    Das kann die FIFA als Erfinder und Ausrichter einer WM natürlich, aber ein Herr Blank in Hof hat eben nicht den „Weltuntergang“ erfunden oder organisiert oder sonstwas.

  8. @Kurt Barlow
    „Eine “Marke” muss immer auf ihren Urheber zurückgeführt werden können.“

    Herr Barlow, so sollte es wohl sein. Die Realität und Praxis sieht aber leider – dies kann ich Ihnen aus eigener Erfahrung versichern – völlig anders aus.

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