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Weltuntergangspartys: Neues von der Abmahn-Front

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Nein, mit dem gesunden Menschenverstand ist die „groteske Abmahnwelle“ um den nicht stattgefundenen Weltuntergang nicht mehr zu begreifen – da hat Herr Brömmelkamp schon recht:

Was gibt’s Neues in dieser Angelegenheit, von der auch die Skeptiker unmittelbar betroffen sind?

  • Letzten Mittwoch wollte Stern-TV dem Abmahn-Wirt Nick Blank in Hof den „Stern der Woche“ verleihen.

Blank zog es indessen vor, sich hinter seinem Türsteher zu verstecken. Ein Video davon gibt’s hier.

  • Die Frankenpost berichtet unter der Überschrift „Der verschmähte Schmähpreis“, Blank werde mittlerweile „intensiv und massiv bedroht“ und habe deswegen Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt.

Das sollte nun wirklich nicht sein, denn Juristen geben Blanks Abmahnversuche wenig Chancen:

  • Ähnlich äußert sich der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA in einer offiziellen Stellungnahme:

 Die Abmahnungen gegenüber Mitgliedern, die anlässlich des vorhergesagten Weltuntergangs am 21. Dezember 2012 Veranstaltungen mit Titeln wie beispielsweise „Weltuntergangs-Party“ durchgeführt haben, häufen sich.

Nach Ansicht des DEHOGA-Bundesverbandes ist nicht davon auszugehen, dass die Verwendung des Begriffs „Weltuntergangs-Party“ die Markenrechte des Abmahnenden verletzt. Auch ist zweifelhaft, ob die Marke „Weltuntergang“ schutzfähig ist. Der DEHOGA-Bundesverband hat deshalb erste juristische Schritte eingeleitet, um gegen diese Abmahnwelle vorzugehen.

Darüber hinaus rät der Verband jedem betroffenen Mitglied, die geforderte Unterlassungserklärung nicht abzugeben.“

  • Eine ausführliche Darstellung der Rechtslage findet sich in der Legal Tribune:

Nur weil der Gastronom aus Hof Inhaber der Marke „Weltuntergang“ ist, bedeutet das aber noch lange nicht, dass alle Weltuntergangspartys diese Marke verletzten. Das Markenrecht gewährleistet vielmehr eine ganze Reihe von Schutzmechanismen, damit die Allgemeinheit beschreibende Begriffe auch weiterhin benutzen kann […]

Weltuntergangspartys, die am 21. Dezember anlässlich des angeblichen Ende des Maya-Kalenders 2012 stattgefunden haben, nahmen mit dem vermuteten Weltuntergang eindeutig Bezug auf ein Ereignis, das auf der ganzen Welt zum Anlass für Partys genommen wurde. Und das bloß einmalig.

Es liegt nahe, die Bezeichnung „Weltuntergang“ für die am 21. Dezember des vergangenen Jahres gefeierten Weltuntergangspartys als beschreibende Verwendung zu verstehen […]“

Zum Weiterlesen:

  • Ein Gastronom aus Hof verklagt Weltuntergangsparty-​​Veranstalter, SAT1 Bayern am 8. Januar 2013
  • „Weltuntergang“ als Marke, anwalt.de am 11. Januar 2013
  • Herr B. und sein Weltuntergang, GWUP-Blog am 8. Januar 2013
  • Auch Österreich lacht über die deutsche “Patentposse”, GWUP-Blog am 6. Januar 2013
  • Weltuntergangsklagen: “Hof ist die Irrenhaus-Zentrale”, GWUP-Blog am 5. Januar 2013
  • “Bier mit Abmahnschaum”, GWUP-Blog am 4. Januar 2013
  • Abkassieren mit der Wortmarke “Weltuntergang”, GWUP-Blog am 3. Januar 2013

 

6 Kommentare

  1. Eine Posse und Dreistigkeit, vor allem hielten sich die Initiatoren bestimmt für ganz clever und dachten, dass man da mal so richtig abkassieren kann.

    http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Auch-die-Ballermann-Party-ist-geschuetzt-id23463341.html

  2. Nochmal in aller Deutlichkeit: Den Verantwortlichen in München müsste man die Ohren lang ziehen – sehr lang!

    Denn diese Deppen haben den ganzen Stress ermöglicht. Sind diese Schlafmützen beim Patentamt in München eigentlich Beamte?

  3. Weltuntergansparty?
    Siehe da! Wir leben noch, haha :)

    LG,
    Anni

  4. Wollte ich auch gerade meinem Vorposter sagen. Ich muss sagen, dass ich Deutschland wirklich sehr gerne habe. Wenn ich jedoch mitkriege, dass man wegen jedem Blödsinn abgemahnt werden kann, dann frage ich mich doch, was hier bei uns eigentlich falsch läuft.

    Gruß

  5. „Das ist das Ende“
    Weltuntergang mal anders – ab morgen im Kino:

    http://www.taz.de/Filmstart-Das-ist-das-Ende/!121377/

  6. @Pierre Castell:

    Danke!

    Ich werde darüber berichten.

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