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Video: „Wie viel Schwurbel ist in Ordnung?“ Janos Hegedüs zu Gast bei SiniMachtAuge

| 18 Kommentare

Janos Hegedüs zu Gast bei SiniMachtAuge:

Wie viel Schwurbel ist in Ordnung?

Bis Minute 28 geht es um Themen aus dem Praxisalltag von Hegedüs, wie Krebs, renitente Patienten und Corona-Nachwirkungen, danach um Sinans Nominierung für das Goldene Brett 2024 – wegen der Aussage „Mehr Toleranz für Schwurbel“, heißt es auf der Nominierungsseite.

Im Kern dreht sich das Gespräch um die Frage, ob und wie man Menschen „zurückholen“ kann, welches Zielpublikum man bei welchen Formaten im Fokus hat und was man damit erreichen will.

Ab 50:40 kommen dann noch Homöopathie und andere pseudomedizinischen Verfahren ins Spiel.

Hegedüs:

Menschen, denen ein Heilpraktiker wirklich helfen kann, brauchen keinen Arzt.

Zum Weiterlesen:

  • „Abnehmen im Liegen“ oder schlaflos vor Verzweiflung und Angst? Teil 3 von Janos Hegedüs, GWUP-Blog am 4. November 2024
  • Video: „Abnehmen durch Rumliegen – Sini kommentiert“ vom 29. Oktober 2024
  • Der schwierige Umgang mit Verschwörungsgläubigen, GWUP-Blog am 15. Mai 2020
  • „Auf dem Schlachtfeld“: Umgang mit Verschwörungsgläubigen, GWUP-Blog am 7. September 2020
  • „Wie rede ich mit Menschen, die an Verschwörungstheorien glauben?“ im Faktenfuchs-Video, GWUP-Blog am 29. August 2021
  • Skepkon-Video: „Verschwörungsgläubige in der Familie“, GWUP-Blog am 15. Januar 2024
  • Zwei Online-Tools zum Umgang mit Verschwörungstheorien, GWUP-Blog am 25. Dezember 2023
  • Der Werkzeugkasten für den Dialog mit Verschwörungsgläubigen, Skeptiker 4/2023

18 Kommentare

  1. Menschen, denen ein Heilpraktiker wirklich helfen kann, brauchen keinen Arzt.

    Ferndiagnosen sind unseriös. Ab aufs goldene Brett mit ihm.
    Psychiater sind doch auch Ärzte?!

  2. @Sebastian:

    Menschen die wirklich einen Psychiater brauchen, werden keine Hilfe beim Heilpraktiker finden. Oder bist du ernsthaft der Meinung, dass ein studierter Facharzt für Psychiatrie durch irgendeinen Heilpraktiker ersetzt werden kann? Du solltest vielleicht dich selbst nominieren…

  3. @Dr. Janos Hegedüs

    Vielen Dank für deine Anregung Janos. Vermutlich war meine Andeutung zu subtil und die Bedingungen waren nicht erfüllt um Ironie und Sarkasmus zu verdeutlichen.

    Menschen müssen nicht unbedingt einen medizinischen Gewinn haben, um einen Besuch beim Heilpraktiker in Betracht zu ziehen. Psychiater haben oftmals auch Psychotherapie im Angebot und genau darauf wollte ich hinaus.

    Übersetzung: „Manchmal brauchen die Leute nur einen zum Quatschen.“

    Mich selbst zu nominieren ist eine gute Idee, werde mal ein wenig darüber nachdenken.

  4. Hallo Doc Hegedüs,
    schön, dich mal in der Kommentarsektion zu sehen :)
    ich schätze deine Arztkommunikation sehr, aber…

    bei der Sache „Abnehmen im Liegen“ sagst du an einer Stelle, dass diese Methode genau für diese Zielgruppe geeignet sei und dass es für die Wirksamkeit dort auch Belege gäbe…
    Gemeint sind Leute mit hartnäckigen Restefettpölsterchen.

    Genau denen ist aber mit irdischen Mitteln fast nicht beizukommen, außer plastischer Chirurgie!
    Selbst hartnäckiges, gezieltes Training ist dann ein eher aussichtsloses Unterfangen, zumal wenn das Körpergewicht bereits im Normalbereich ist.
    Wie der BauchwegimSchlafGürtel dort etwas bewirken soll, kann ich mir nicht erklären.
    Habe noch nicht die ganze Serie gesehen, erklärst du das irgendwo näher?

    Problem ist dann ja auch noch, dass die Körperfett- und Muskelverteilung ihren eigenen individuellen (genetisch angelegten) Gesetzmäßigkeiten folgt und man darauf kaum Einfluss hat.

    Ansonsten finde ich deine Aufklärungsarbeit aber fein und mach bitte weiter so.
    Evtl könntest du ja mal noch das heiße Eisen Ozempic/Semaglutid streifen?

  5. @Sebastian:

    Mich selbst zu nominieren ist eine gute Idee, werde mal ein wenig darüber nachdenken.

    Soweit ich weiß, bin ich von unseren Freunden schon öfter nominiert worden.

  6. @ Sebastian

    Wir können uns gerne über Sinn und Unsinn von Psychoanalyse unterhalten, aber ich empfehle nicht, alle psychotherapeutischen Verfahren über einen Kamm zu scheren. Insbesondere für die Verhaltenstherapie ist die Evidenz nicht schlecht.

    Ansonsten gilt die Faustregel, daß ein Drittel der Patienten in der PT eine Besserung erleben wird, ein Drittel unverändert bleibt und sich ein Drittel verschlechtern wird, weil sie nicht auf die Behandlung ansprechen.

    Insgesamt aus meiner Sicht eine gar nicht so üble Quote, aber das kann man sicherlich auch anders sehen.

  7. @borstel

    der Zusammenhang zu meinem Post erschließt sich mir nicht. Mir sind die Unterschiede von Psychiatrie, Psychotherapie und ebenso die Bedeutung von Wirkungsgraden der unterschiedlichen Methoden durchaus bekannt.

    Auch die Gesprächstherapie ist bis zu einem gewissen Grad evaluiert, wenn auch nicht für jedes Problem das geeignete Instrument.

  8. @ Sebastian

    „Menschen müssen nicht unbedingt einen medizinischen Gewinn haben, um einen Besuch beim Heilpraktiker in Betracht zu ziehen. Psychiater haben oftmals auch Psychotherapie im Angebot (…). Übersetzung: „Manchmal brauchen die Leute nur einen zum Quatschen.““

    Tut mir leid, aber das habe ich durchaus so verstanden, als sei Psychotherapie ein medizinisch nicht notwendiges und letztlich unwissenschaftliches, unnötiges Verfahren. Denn zwischen einem netten Gespräch und einer Psychotherapie besteht m.E. ein deutlicher Unterschied.

    Wenn es aber anders gemeint gewesen sein sollte, dann war mein letzter Post gegenstandslos.

  9. @borstel

    Nein, es war nicht abwertend gegenüber Psychotherapie gemeint.

    Mir ist allerdings nicht bekannt, dass Psychotherapie medizinisch ist. Das würde ich eher bei Psychiatrie vermuten (zu der ergänzend Psychotherapie durchgeführt werden kann).

    Aber ich sehe schon, meine Kommentare sind schwer nachvollziehbar. Entschuldigung.

  10. @ Sebastian
    @ borstel

    Ich möchte mich da auch noch kurz in die Diskussion einschalten, weil ich es wichtig finde zu sehen, wo (m.E.) die „eigentliche Linie“ durchgeht.

    Ursprünglich ging es ja um den Satz „Menschen, denen ein Heilpraktiker wirklich helfen kann, brauchen keinen Arzt.“ M.E. trifft dieser Satz voll zu.

    Wo ich eine Unterscheidung immens wichtig finde:

    Sowohl Psychiater, egal, ob sie jetzt auch noch Psychotherapie anbieten oder nicht (wozu die meisten wohl einfach zu wenig Zeit haben, sie sind ja vorrangig für die Behandlung psychischer Leiden mit Medikamenten zuständig) als auch Psychotherapeuten (zur Definition, wer sich Psychotherapeut nennen darf, dieser Link: https://www.gesetze-im-internet.de/psychthg_2020/BJNR160410019.html), die Behandlungen anbieten auf der Basis verschiedener psychotherapeutischer Verfahren, unterscheiden sich in ihrer Ausbildung und in ihrem Behandlungsangebot eklatant von allem, was sich „Heilpraktiker (von manchen abgekürzt als „HP“) für Psychotherapie“ nennt.

    Sowohl Psychiater als auch Psychotherapeuten haben ein mehrjähriges Studium mit Abschluss hinter sich und darüberhinaus eine mehrjährige Weiterbildung, die sie zu ihrer Berufsausübung und für ihre Berufsbezeichnung benötigen.

    Das ist beim Heilpraktiker („HP“) für Psychotherapie komplett anders. Es gibt dafür keinerlei Ausbildungsregelungen, die einzige Voraussetzung, diese „Berufsbezeichnung“ führen zu dürfen, besteht darin, dass man erfolgreich eine Überprüfung beim Gesundheitsamt besteht, die so „aussagekräftige Voraussetzungen“ hat wie z.B. eine abgeschlossene Volksschulausbildung und ein polizeiliches Führungszeugnis.

    Dass es auch Menschen mit abgeschlossenem Hochschulstudium gibt, die die „Abkürzung“ über den HP für Psychotherapie nehmen, um dann in ihrer Berufsbezeichnung auch „was mit Psychotherapie“ stehen zu haben, macht die Sache m.E. in keiner Weise besser.

    Ein wesentlicher Punkt in dieser Überprüfung beim Gesundheitsamt besteht z.B. darin, dass der angehende HP für Psychotherapie genau die Grenzen für seine spätere Berufsausübung kennt, d.h., ein HP für Psychotherapie darf Menschen mit psychischen Erkrankungen nicht behandeln, er darf nur Menschen behandeln mit „psychogenen Störungen“ (was auch immer das sein soll).

    Ob er sich später dann auch an diese Grenzen hält, wird meines Wissens dann an keiner Stelle mehr überprüft.

  11. @ Chusa More

    Ein ganz wichtiger Punkt! Danke für die Klarstellung. Die Prüfung für den HP Psych beim Gesundheitsamt ist im übrigen noch dürftiger, als für den „normalen“ Heilpraktiker.

    @ Sebastian

    Es ist richtig, daß Psyhologische Psychotherapeuten keine Ärzte sind. In der Facharztweiterbildung der Psychiater ist Psychotherapie allerdings integraler Bestandteil. Es gibt überdies den Facharzt für Psychosomatische Medizin, der grundlegend auf der Anwendung von Psychotherapie basiert.

    Und zu guter Letzt die Zusatzbezeichnung Psychotherapie (fachgebunden), die ergänzend zum Facharzt gemacht werden kann.

    Die Psychotherapie führt also ein Doppeldasein: psychologisch und ärztlich.

  12. Die Sache mit den Heilpraktikern für Psychotherapie ist nicht ganz einfach, weil es darunter auch solche mit Psychologie-Studium gibt, die aber keine Approbation haben und die Heilpraktiker-Erlaubnis erworben haben, um berufsrechtlich trotzdem Psychotherapie anbieten zu dürfen.

    Dieser Weg bot sich für Psychologen, die bestimmte Verfahren anbieten wollten, in der Vergangenheit wegen der Verknüpfung der Approbation mit einer verfahrensspezifischen Weiterbildung an, siehe dazu auch https://scienceblogs.de/gesundheits-check/2017/08/26/heilpraktiker-psychotherapie-abschaffen-oder-aufwerten/?all=1

    Leider ist die Spreu nicht einfach vom Weizen zu trennen.

    Mit der reformierten Psychotherapieausbildung für die Psychologen ist das ohnehin alles anders, weil jetzt die Approbation wie bei den Ärzten direkt nach einem Psychotherapie-Studium erteilt wird, also die berufsrechtliche Seite auch hier schon vor der Weiterbildung geregelt ist. Die praktische Umsetzung ist aber noch eine Baustelle.

    Was das Mengenverhältnis zwischen ärztlichen und nichtärztlichen Psychotherapeuten angeht: 2023 nahmen 33.713 nichtärztliche Psychotherapeuten an der kassenärztlichen Versorgung teil, gegenüber 5.912 ärztlichen Psychotherapeuten (darunter 2.328 Fachärzte für Psychosomatik und Psychotherapie).

    Psychiater machen, wie schon von Chusa More gesagt, selten Psychotherapie. 2023 nahmen 6.692 Nervenärzte, Neurologen und Psychiater an der kassenärztlichen Versorgung teil.

  13. @ Joseph Kuhn

    Doch, die Sache mit dem „HP für Psychotherapie“ ist einfach.

    Wie der Erwerb dieser „Berufsbezeichnung“ funktioniert, hatte ich ja oben in groben Zügen beschrieben, dies trifft auch auch für Personen mit Hochschulabschluss zu, z.B. Pädagogen oder andere Hochschulabsolventen, die in ihrer Berufsbezeichnung „irgendwas mit Psychotherapie mit drin“ haben möchten.

    Die einzige Ausnahme (auf die ich oben nicht eingegangen bin) bei den Personen mit Hochschulabschluss sind tatsächlich Psychologen mit abgeschlossenem Studium, die nicht die „regulären“ Wege gehen wollen in der weiteren Ausbildung zum Psychotherapeuten.

    Sie können einen Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie stellen, der, wenn sie alle Voraussetzungen erfüllen, auch einfach gewährt wird nach Aktenlage ohne irgendwelche Prüfungen oder Ähnliches.

    Allerdings können sie damit nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen und müssen kenntlich machen, dass sie die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ nach dem Heilpraktikergesetz erlangt haben. Ich persönlich kann mir nicht vorstellen, dass das viele Psychologen machen.

    Hier als Ergänzung ein Link, der die aktuelle Regelung für die Psychotherapeutenausbildung klar macht:
    https://www.bundesgesundheitsministerium.de/psychotherapeutenausbildung

    Hier noch ein Link zu einer Sendung zum Thema Heilpraktiker für Psychotherapie:

    https://www.tagesschau.de/investigativ/swr/vollbild-heilpraktiker-101.html

    Und weil mich interessiert hat, wie hoch die Anzahl der (angemeldet) praktizierenden Heilpraktiker für Psychotherapie in Deutschland ist, hier noch ein Link dazu:

    https://listflix.de/statistik/heilpraktiker-psychotherapie/

  14. Oder so:

    Traumjob Heilpraktiker, bisschen auf Klangschalen rumhämmern, bequeme Hosen tragen, ab und zu ein paar anderen Esoterik-Freaks für 1800€ einen Kraftkristall gegen ihre Rückenschmerzen verkaufen, dann paar Zuckerperlen gegen Asthma, dann Feierabend.

    https://x.com/elhotzo/status/1855274153714102424

  15. @ Bernd Harder

    Verdammt, irgendetwas mache ich falsch!

  16. @ Chusa More

    Nichts für ungut, aber:

    1. Wie die Länder bei Anträgen auf eine Erlaubnis für den sektoralen Heilpraktiker Psychotherapie je nach Ausgangsqualifikation verfahren, ist nicht einheitlich geregelt.

    2. Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ ist gesetzlich geschützt, Heilpraktiker dürfen sie nicht benutzen. Siehe auch https://www.aerzteblatt.de/archiv/38759/Berufsbezeichnungen-in-der-Psychotherapie-Zum-Verwechseln-aehnlich

    3. Vor dem Psychotherapeutengesetz 1999 war die Heilpraktikererlaubnis für Psychologen die einzige Möglichkeit, selbständig Psychotherapie anzubieten, unabhängig von einer ärztlichen Delegation. Nach Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes haben manche Psychologen diesen Weg weiter genutzt, wenn sie mit Verfahren arbeiten wollten, die nicht über die Kassen abrechnungsfähig waren.

    In diesen Fällen haben sie sich mitunter die teure Therapieausbildung in einem Richtlinienverfahren gespart, die bis zur Approbation zu durchlaufen war. Das ist künftig wie gesagt anders.

    4. Die auf „listflix“ genannten Zahlen der Heilpraktiker mit einer sektoralen Erlaubnis für Psychotherapie sind mit Sicherheit falsch, es sind alleine in Bayern mehr gemeldet als diese Seite für ganz Deutschland ausweist, siehe den Link dazu in meinem Kommentar oben.

  17. @ Joseph Kuhn

    Zu 1.: Dieses Verfahren mit dem Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie für Psychologen, das ich oben beschrieben habe, gibt es nach allem, was ich gefunden habe, nur und ausschliesslich für Psychologen. Ich habe jetzt nochmal nachgesehen, es findet in den meisten Bundesländern so statt.

    Es gibt dann in einzelnen Bundesländern nochmal unterschiedliche Erfordernisse. Fakt ist dieser „extra“ und eigene Weg für Psychologen (der m.E., das möchte ich nochmal wiederholen, wohl eher selten beschritten wird).

    Zu 2.: Selbstverständlich. Ich hatte in meinem Kommentar vom 9.11. den Link gepostet, der zum aktuellen Gesetzestext vom 15.11.2019 führt, dort ist alles ganz klar ausgeführt.

    Ich möchte Sie ganz vorsichtig darauf hinweisen, dass der Link, den Sie gepostet haben, zu einem Kommentar zum Psychotherapeutengesetz führt, der 2003 geschrieben wurde. Es gibt seitdem Überarbeitungen und Neuerungen.

    Zu 3.: Puuhh! Die Behauptung, dass vor 1999 die Heilpraktikererlaubnis für Psychologen die einzige Möglichkeit war, selbständig Psychotherapie anzubieten, unabhängig von einer ärztlichen Delegation, finde ich ziemlich merkwürdig.

    Dass Psychologen das tatsächlich gemacht haben sollen, kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, zahlenmäßig allerhöchstens für eine Handvoll von Psychologen. Die Psychologen hätten ja gänzlich privat abrechnen müssen und wären bei der Berufsbezeichnung „Heilpraktiker“ gelandet.

    Und auch in den 1980er und 1990er Jahren gab es gute pragmatische Wege, um Psychotherapie in einem guten, seriösen, kassenfinanzierten und relativ unabhängigen Kontext anzubieten.

    Aber natürlich war es ein langer, teils „heiß umkämpfter“ Weg, bis es zum heutigen Psychotherapeutengesetz kam.

    Dieser Link führt zu einem Text, der diese Geschichte recht gut widergibt:

    https://econtent.hogrefe.com/doi/10.1026/0033-3042/a000546

    Zu 4.: Hmm, ja, die Zahlen differieren sehr. Mir erschienen diese Zahlen auf „Listflix“ auch ziemlich gering.

    Gibt es/ Haben Sie denn belastbare Zahlen für ganz Deutschland von tatsächlich praktizierenden Heilpraktikern für Psychotherapie bzw. Quellen dafür? Das würde mich sehr interessieren.

  18. @ Chusa More:

    1. Vielleicht reden wir beim Thema Erlaubnis für den sektoralen Heilpraktiker Psychotherapie aneinander vorbei. Die prüfungsfreie Erlaubnis für Psychologen gibt es meines Wissens in den meisten Bundesländern, aber nicht überall.

    2. Zur Berufsbezeichnung: Sie haben oben geschrieben, die Heilpraktiker müssten kenntlich machen, „dass sie die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ nach dem Heilpraktikergesetz erlangt haben“. Das dürfen sie eben nicht, diese Berufsbezeichnung ist geschützt, daran hat sich nach 1999 nichts mehr geändert.

    3. Es waren mehr als „eine Handvoll“. Eine Handvoll kenne ich allein schon ;-)

    Die Frage der Kassenabrechnung ist noch mal eine eigene Geschichte. Ambulante GKV-finanzierte Psychotherapien bei Psychologen waren vor dem Psychotherapeutengesetz fast nur im sog. „Delegationsverfahren“ möglich, d.h. unter der Obhut eines Arztes.

    4. Belastbare Zahlen der sektoralen Heilpraktiker für ganz Deutschland gibt es meines Wissens nicht. Die von mir in der Grafik in dem oben verlinkten Beitrag gezeigten Daten sind aus einer jährlichen Abfrage bei den bayerischen Gesundheitsämtern auf der Basis der Meldepflicht der Heilpraktiker:innen, eine Datensammlung, für die ich bis vor kurzem beruflich zuständig war. Nicht in allen Bundesländern werden solche Daten auf Landesebene aggregiert.

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