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Entführungen durch Außerirdische sind juristisch eindeutig verboten

| 8 Kommentare

Beim UAP-Workshop 2024 am IFEX (Interdisziplinäres Forschungszentrum für Extraterrestrik) der Universität Würzburg referierte der Berliner Rechtsanwalt Klaus Stähle über Rechtsfragen beim Kontakt mit Extraterrestrischen und UAP.

Ein charmantes Gedankenexperiment dazu formulierte Stähle auch gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ): Was wäre, wenn die jüngsten Berichte über „Bergungsprogramme für Ufos“ wahr wären und das US-Militär außerirdisches Know-how nutzt?

Dann könnten

… die Aliens den Patentschutz einschließlich der Lizenzzahlungen für die Nutzung ihres technologischen Vorsprungs zu Recht einfordern,

erklärt Stähle.

Klingt spaßig, aber Stähle ist – wie auch sein Kollege Michael Bohlander von der Durham Law School – davon überzeugt, dass es

… auch für Juristen, unser Recht und unsere Institutionen höchste Zeit sein sollte, sich auf einen Kontakt vorzubereiten,

schreibt Bild der Wissenschaft.

Stähle konstatiert, dass wir auf dieses Szenario nicht vorbereitet sind:

Die Erde würde definitiv im Chaos versinken, da es keine Strukturen dafür gibt, was passieren würde, wenn es zum Kontakt kommt und dieser mit einem relevanten Informationsaustausch verbunden ist. Insbesondere gibt es Defizite der Erde bei einer Repräsentanz im Verhältnis zu Aliens.

Die Vereinten Nationen und der Sicherheitsrat sind nicht in der Lage, die Sicherheit beispielsweise auch der Aliens zu garantieren und für Frieden und Ordnung auf der Erde zu sorgen und sind möglicherweise deshalb auch kein ernst zu nehmender Verhandlungspartner, wenn es denn einmal zum Kontakt kommen sollte.

Zu seinem Buch

Rechtsfragen beim Kontakt mit Extraterrestrischen

hat Stähle Interviews unter anderem ExoMagazin TV und dem SWR gegeben.

Darin sagt er Stähle zum Beispiel, dass die letzten Überlebenden eines großen intergalaktischen Krieges im Sternsystem Alpha Centauri durchaus Asyl in Deutschland beantragen könnten (Minute 18:30). Umgekehrt müssten Aliens in aller Deutlichkeit darauf hingewiesen werden, dass es strafbar ist, Erdenbürger zu entführen (Minute 25:30).

Ein verbindlicher Rechtsrahmen schützt den Schwächeren,

ist Stähle überzeugt.

Mal schauen, ob der Tag kommt, an dem wir das herausfinden müssen.

Vortragsvideos vom letztjährigen UAP-Workshop finden sich hier. Und bei Wikipedia gibt es bereits das Stichwort „Exorecht“.

Zum Weiterlesen:

  • Klaus Stähle: Rechtsfragen beim Kontakt mit Extraterrestrischen: Völkerrecht, Wirtschaft und Politik – ein Gedankenmodell. Franz Steiner Verlag 2023, 186 Seiten, 36 €
  • Michael Bohlander: Contact with Extraterrestrial Intelligence and Human Law. Brill Nijhoff 2023, 347 Seiten, 135,89 €
  • E.T. vor Gericht – Rechtliche Fragen zu Außerirdischen, swr am 16. März 2023
  • Welche Rechte hätten Außerirdische auf der Erde? FAZ+ am 27. Februar 2023
  • Galaktische Gesetzgebung, Bild der Wissenschaft 3/2024
  • Wie würde die Menschheit auf Alien-Kontakt reagieren? Bild der Wissenschaft 3/2024
  • Experte: Außerirdische haben Patentschutz auf havarierte Ufos, noz am 2. November 2023
  • Außerirdische in der Justiz: Erst einmal zum Tee­trinken ein­laden, lto am 6. Juni 2021
  • Polar- und Ufolichter: Reiseziel Hessdalen in Norwegen, GWUP-Blog am 4. April 2024
  • Ufo-Studie des Pentagon: gewöhnliche Objekte, falsch identifizierte Programme und Zirkelschlüsse von Gläubigen, GWUP-Blog am 14. März 2024
  • „Zeigt uns einfach das Ufo!“ Interview mit Christian Schiffer zu seinem Buch „Die Wahrheit ist (n)irgendwo da draußen“, GWUP-Blog am 1. März 2024
  • „Wir brauchen Daten“: Interview zum neuen „Ufo-Report“ der US-Navy mit Professor Hakan Kayal, GWUP-Blog am 26. Juni 2021

8 Kommentare

  1. Gut, dass jemand vorbereitet sein möchte.

    Was die Entführungen betrifft bin ich sehr überzeugt, dass sich – in Hoffnung auf ein exotisches Erlebnis – genug Freiwillige finden lassen.

  2. Sehr amüsanter Artikel.

    Ich frage mich, ob sich das Vorlonenimperium aus dem Babylon5 Universum an deutsches Recht zum Thema Entfürung von Menschen halten würde und ob sich jene Vorlonen, die Menschen zwecks genetischem Uplifting im kommenden Kampf gegen die Shadows entführten, je der deutschen Justiz stellen würden.

    Oder der Angehörige eines vom einst noch hart expansionistischen Klingonischen Imperium aus dem Star Trek Universum versklavten Volkes beantragt Asyl. Was wären die Machtmittel der Bundesrepublik Deutschland und/oder der United Nations, die Klingonen daran zu hintern, den Alien-Asylanten nicht einfach aus der Interspezies-Asylanstalt herauszubeamen.

    Oder Loki, der Asgard aus dem Stargate Universum entführt Menschen um seiner Rasse genetisches Material zur Auffrischung der eigenen Rasse zur Verfügung stellen zu können. Hmm, okay, da hätten wir wohl die ersten kooperationsbereiten Aliens, schließlich hatte der hohe Rat der Asgard solche Experimente verboten und Supreme Commander Thor hatte Loki dafür auch zur Rechenschaft gezogen, als sich dieser an Jack O’Neill vergriffen hatte.

    Und jetzt kommen mir noch die Meister der Insel aus dem Perry Rhodan Universum in den Sinn, die unter Faktor IV (a.k.a. Miras Etrin) Menschen entführten um diese auf der Welt History in der Nachbargalaxis Andromeda in einem riesigen Lebendmuseum auszustellen zum eigenen Vergnügen. Wie will die Bundesrepublik Deutschland die sieben Herren Andromedas dazu zwingen, das mal schön bleiben zu lassen.

    Würde Faktor I (a.k.a. Mirona Thetin) sich als Vorgesetzte von Faktor IV für die Haftdauer wegs Entführung deutschen Gerichten unterwerfen oder würde sie als Herrin Andromedas als politische figur die übliche politische Immunität genießen?

    Und was wenn Altlemurer auftauchten, die auf der heutigen Erde beispielsweise in Deutschland einen Flecken Land für sich in Anspruch nehmen weil sie als Vertreter der Ersten Menschheit deutlich ältere Hoheitsrechte über Lemur, heute Erde genannt, haben?

    Und da Akonen und Arkoniden mehr oder weniger direkte Nachkommen der Lemurer sind, hätten wir Menschen der Erde, einst Lemur, noch Rechtsansprüche auf die Sternenstaaten der Akonen und Arkoniden, da die einst lemurisch/irdische Kolonialgebiete waren?

    Müssen die Arkoniden und Akonen noch bei der Erde, der Urpsrungswelt auch ihrer Zivilisationen eine rechtliche Anerkennung ihrer politischen Souveränität beantragen und UN-Mitglieder werden? Was, wennn die UN zustimmt, ein Mann wie Putin sich jedoch weigert und Russlands historische Territorien auf einmal auch auf Arkon-I zu verorten beginnt?

    Und was sagen deutsche Behörden zu den ganzen Fake-IDs die sich seine kaiserliche Hoheit Gos’Athor (=Kristallprinz) Atlan da Gonozal auf der Erde zulegte während seines zehn Jahrtausende währenden unfreiwilligen Exils auf Terra.

    Müsste man, um gute Beziehungen zum Tai Ark-Tussan (=Großes Arkonidisches Imperium) nicht alle Augen zudrücken für den Fall, dass seine kaiserliche Hoheit Atlan da Gonozal es schafft, vom Robotregenten als neuer Imperator Arkons anerkannt zu werden.

    Und last but not least: Wer ist in der Position, sein Rechtssystem durchzusetzen, wir hier auf der Erde mit dem bekannten technologischem Stand und militärischen Kapazitäten oder doch viel eher die interstellaren Staaten, die von exosolaren intelligenten Zivilisationen gegründet wurden, wie ist deren Rechtsverständnis, würden die überhaupt anerkennen dass es Erdenrecht gibt?

    Rechtsfragen über Rechtsfragen, die wirklich zum heiteren Spekulieren mit durchaus ernstem Hintergrund anregen.

    Allein das fiktive Universum der deutschen Science fiction Serie Perry Rhodan (die aber auch wirklich jedes Sci-Fi-thema bearbeitet hatte) würde zahllose Rechtsabhandlungen triggern.

  3. @Michael Stängl

    Oh, ein SciFi-Nerd. Ich ziehe meinen virtuellen Hut vor soviel Wissen. :D

  4. Deutsch…was? Land?
    Juristen… wird das gebraten oder gekocht?
    Erde? ahh da war doch mal was…

  5. Dank an Michael Stängl! Und da sind der Bau intergalaktischer Highways und die damit verbundene Sprengung der Erde sowie die vermeintliche oder tatsächliche Notwendigkeit des Mitführens eines Handtuchs noch gar nicht berührt.

    Solcherlei Gedankenexperimente sorgen zumindest dafür, dass man feststellt, dass bereits die Rechtsauffassungen auf einem einzelnen Planeten derart divergieren (können), dass es extraterrestrische Irritationen gar nicht mehr braucht.

  6. „Was wäre, wenn die jüngsten Berichte über „Bergungsprogramme für Ufos“ wahr wären und das US-Militär außerirdisches Know-how nutzt?

    Dann könnten
    … die Aliens den Patentschutz einschließlich der Lizenzzahlungen für die Nutzung ihres technologischen Vorsprungs zu Recht einfordern,
    erklärt Stähle.“

    Als Nichtjurist halte ich das für falsch, außer die Aliens haben ihre Technologie bei einem irdischen Patentamt angemeldet. Ansonsten können sie sich auch nicht auf Patentschutz berufen.

    Zudem sind die vermeintlichen Vorfälle ja schon lange her, damit wären Patente ohnehin ausgelaufen.

  7. Pingback: De linke weekendbijlage (29-2024) - Kloptdatwel?

  8. „Erstkontakt mit Aliens: Warum es ablaufen würde wie bei der Corona-Krise“:

    https://www.derwesten.de/politik/aliens-ufo-trump-einwanderer-asyl-afd-ausserirdische-id301053251.html

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