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„Querdenken“-Initiator Michael Ballweg nun doch wegen versuchten Betrugs angeklagt

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„Querdenken“-Initiator Michael Ballweg muss sich nun doch wegen versuchten Betrugs in 9.450 Fällen vor Gericht verantworten.

Wie Legal Tribune Online und andere Medien berichten, gab das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Nichtzulassung der Anklage durch das Landgericht (LG) Stuttgart statt.

Im Oktober vergangenen Jahres hatte die 10. Große Wirtschaftsstrafkammer die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen Ballweg abgelehnt. Ihm wurde unter anderem vorgeworfen, Spendengelder beziehungsweise „Schenkungen“ für private Zwecke verwendet zu haben und die mehr als 9000 Zuwender darüber getäuscht zu haben, was mit dem Geld passiert (wir berichteten).

Die Kammer argumentierte dagegen, „Querdenken“ sei keine Organisation im juristischen Sinne mit eigenem Vermögen, sondern eine auf Ballweg ausgerichtete Protestbewegung. Dementsprechend habe Ballweg keine Pflicht getroffen, „Querdenken“-Gelder von seinem Privatvermögen getrennt zu halten.

Ballweg habe öffentlich auch nicht behauptet, dass er die Gelder ausschließlich für „Querdenken“-Zwecke einsetzen wolle.

Die Staatsanwaltschaft legte umgehend Beschwerde gegen diesen Beschluss des Landgerichts ein.

Dem gab das Oberlandesgericht nun statt. Ballweg sei des versuchten Betrugs hinreichend verdächtig:

Dafür bedarf es – anders als für eine Verurteilung – noch keiner Überzeugung des Gerichts von der Schuld.

Lediglich der Vorwurf der Geldwäsche sei endgültig vom Tisch. Der Vorwurf der Steuerhinterziehung bleibt dagegen ebenfalls weiter bestehen.

Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.

Zum Weiterlesen:

  • Betrugsanklage gegen „Querdenker“-Gründer Ballweg zugelassen, lto am 26. Januar 2024
  • Versuchter Betrug: „Querdenken“-Initiator doch angeklagt, zvw am 26. Januar 2024
  • Versuchter Betrug in 9450 Fällen: „Querdenken“-Initiator steht nun doch vor Gericht, tagesspiegel am 26. Januar 2024
  • Keine Anklage gegen Michael Ballweg wegen Betrugs, GWUP-Blog am 12. Oktober 2023

4 Kommentare

  1. Dazu passend: Ab heute beginnt der Prozess gegen Rainer „Fuellmichdietaschen“. Es sind 9 Verhandlungstage angesetzt. Anfang März soll alles durch sein.

    https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Untreue-Vorwuerfe-Goettinger-Anwalt-Fuellmich-vor-Gericht,fuellmich110.html

  2. Entführt? Will Fuellmich etwa auf Unzurechnungsfähigkeit plädieren, dass er diese Räuberpistole auftischt?

  3. Der Prozess gegen den „Querdenken“-Initiator Michael Ballweg wegen versuchten Betrugs in 9450 Fällen beginnt am 2. Oktober vor dem Landgericht Stuttgart. Das teilte ein Gerichtssprecher mit. Zunächst seien bis Ende April nächsten Jahres über 30 Verhandlungstage vor der Wirtschaftsstrafkammer angesetzt.
    […]

    Ballweg muss sich auch noch wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung vor Gericht verantworten. Der Verdacht bezieht sich auf den Vorwurf, Ballweg habe im Jahr 2020 zu versteuerndes Einkommen von über 700.000 Euro und zudem über eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mehr als 300.000 Euro erzielt – dieses Geld aber nicht versteuert, hatte das Landgericht erklärt.

    https://www.n-tv.de/panorama/Querdenken-Initiator-Ballweg-muss-ab-Oktober-vor-Gericht-article25138078.html

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