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„False Memories“ im Podcast Grams‘ Sprechstunde

| 1 Kommentar

Prof. Frank Urbaniok zu Gast beim Podcast Grams‘ Sprechstunde:

False-memory-Syndrom: Gedanken im Nachhinein konstruieren

Neben den realen Fällen von Missbrauch tritt aber auch immer wieder ein problematisches Phänomen in diesem Prozess der Aufarbeitung auf: das sogenannte False-memory-Syndrom.

Damit werden Erinnerungen an Ereignisse beschrieben, die so in der Realität nie stattgefunden haben. Sie werden von den Betroffenen aus verschiedenen Gründen erst im Nachhinein gedanklich konstruiert. Die so entstehenden Erinnerungen können dann zu falschen Vorwürfen gegen enge Familienangehörige führen und haben oft unüberwindbare Bruchlinien in den Familien zur Folge.

Auch für das Sexualstrafrecht sind false memories aufgrund der oft strafrechtlich relevanten Vorwürfe von Bedeutung.

Hier geht’s zur Folge (zirka 40 Minuten).

Zum Weiterlesen:

  • False-memory-Syndrom: Gedanken im Nachhinein konstruieren, Grams‘ Sprechstunde am 6. Juli 2023
  • Satanic Panic: „Systematische Fehlinformationen“ von hochoffizieller Stelle verhindern die kritische Aufarbeitung, GWUP-Blog am 9. Juni 2023
  • Nicht wiedergutzumachender Schaden: Unser Gespräch mit dem Opfer einer „Satanic Panic“-Fehlbehandlung aus der aktuellen Spiegel-Story, GWUP-Blog am 12. März 2023
  • „Satanistisch-ritueller“ Missbrauch: Die Beweisfrage wird einfach weggelächelt, GWUP-Blog am 14. April 2023
  • Rituelle Gewalt-Mind Control: Eine Verschwörungsideologie bedroht wissenschaftlich fundierte Standards, GWUP-Blog am 30. Mai 2023
  • Video: „Die dunkle Seite der Psychologie“ von Frank Urbaniok
  • Video: „Satanic Panic“ mit Frank Urbaniok im WTF-Talk

Ein Kommentar

  1. Wunderbar unaufgeregter, gleichwohl nichts auslassender Beitrag zum bekannten „Reizthema“. Lob an die Moderatorin wie an den Gast.

    Man kann nur hoffen, dass der Podcast zur Aufklärung zu false memory, DIS und der richtigen Einordnung der Problemlage beiträgt. Und nicht auch noch in den Fokus der einschlägigen „Kämpfer“ gerät und sich des Vorwurfs des „Täterschutzes“ erwehren muss.

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