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Pro und Contra Homöopathie beim Bayerischen Ärztetag

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Beim Bayerischen Ärztetag im Oktober in Hof geht es unter anderem darum, ob die Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ aus der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns gestrichen wird – so wie es elf von 17 Landesärztekammern bereits getan haben.

Im Vorfeld listet Dr. Christian Lübbers nochmal die Argumente der #Globukalypse auf:

Darüber hinaus gibt es im Bayerischen Ärzteblatt ein Pro und Contra zu diesem Thema.

Was dabei die Globuli-Verfechter aufführen, ist immer wieder aufs Neue faszinierend – eine Mischung aus Ahnungslosigkeit und Realitätsverweigerung.

Bester Satz:

Sie [„mündige Bürgerinnen und Bürger“] werden von wissenschaftlich ausgebildeten, homöopathisch tätigen Ärzten selbstverständlich über Nutzen und Risiken dieser speziellen Therapiemethode ethisch korrekt aufgeklärt.

Herrlich.

Die „homöopathisch tätigen“ Kolleginnen und Kollegen des Herrn Riker vom DZVhÄ setzen ihren Patientinnen und Patienten also detailliert das verquaste Gedankengebäude der Homöpathie mit ihren „geistartigen Kräften“ auseinander – und weisen sie dann auch noch darauf hin, dass keinerlei Wirkung über Placebo hinaus belegt ist?

Dann stimmt es also gar nicht, dass man häufig (wie schon selbst erlebt) erst in der Apotheke bemerkt, dass der Arzt einem ungefragt etwas Homöopathisches aufgeschrieben hat? Von irgendeiner Anamnese, auf die die Globuli-Doktoren doch so stolz sind, gar nicht erst zu reden.

Und dass die meisten Patienten gar nicht wissen, was Homöopathie eigentlich ist, sondern sich irgendwas „Natürliches“ und „Sanftes“ darunter vorstellen, ist auch nur eine böswillige Unterstellung?

Oh Mann, Herr Riker – besuchen Sie doch einfach mal inkognito und als Kassenpatient eine homöopathische Praxis.

Eine Weiterbildung, die die Anwendung von Homöopathie als reale therapeutische Option zu vermitteln vorgibt, leistet eben dies genau nicht,

antwortet Dr. Lübbers.

Mehr braucht man eigentlich nicht zu sagen.

Zum Weiterlesen:

  • Zusatzbezeichnung Homöopathie, Bayerisches Ärzteblatt am 1. September 2021
  • Homöopathie – eine Therapieoption für die Praxis? HNO volume 69, pages 679–690 (2021)
  • Homöopathische Wundermittel: Schwefel und Phosphor gegen Schizophrenie und Tumore, derStandard am 21. Juli 2021
  • Homöopathie: Brauchen wir „mehr Forschung“? GWUP-Blog am 8. August 2010
  • Umfrage-Sensation: 87 Prozent der Homöopathie-Fans finden Homöopathie gut, GWUP-Blog am 14. September 2014
  • Globukalypse in der Apotheken- Umschau: „Wissen, was wirkt“, GWUP-Blog am 1. September 2021
  • Pseudomedizin: Die Schäden sind vielfältig und verheerend, GWUP-Blog am 2. Oktober 2015
  • Systematische Reviews zur Homöopathie – Übersicht

5 Kommentare

  1. Die drei Referenzen, die Herr Riker für die angebliche wissenschaftliche Fundierung der Homöopathie anführt, sind alle drei aus der Homöopathie-Szene. Das hat noch nicht einmal Mietmaul-Niveau, da verteidigen Gläubige ihre Religion.

  2. Was Herr Riker zudem bei seinen medizinethischen Ausführungen übersieht: ein informed consent setzt zu allererst voraus, dass der aufklärende Arzt nicht selbst an die spezifische Wirksamkeit von Homöopathie glaubt.

    Tut er / sie dies aber – und davon darf man ja wohl bei den Damen und Herren zertifizierten Homöopathen mit Zusatzbezeichnung ausgehen – läuft jede Aufklärung ins Leere. Und entspricht mitnichten medizinethischen Anforderungen. Herr Riker demonstriert diesen Leerlauf geradezu prototypisch.

    Es steht ja auch klipp und klar in der Replik von Dr. Lübbers:

    „Hürden bestehen auch für einen Einsatz als ­Placebo. Sie wären nur zu überwinden, wenn eine informierte Übereinstimmung zwischen Ärztin/Arzt und Patient vorläge. Hierzu bedürfte es der ärztlichen Aufklärung, dass nach gültiger wissenschaftlicher Erkenntnis nicht mehr als ein Placeboeffekt zu erwarten sei und eines verstehenden Einvernehmens dazu auf der rezipierenden Seite. Dies erscheint praktisch unerreichbar angesichts der weit verbreiteten Wahrnehmung der Homöopathie als medizinisch relevante Methode, von der mehr zu erwarten sei, als ein Placeboeffekt.“

    Auf beiden Seiten, möchte man dem letzten Satz noch hinzufügen.

    Und Herr Riker schreckt nicht davor zurück, die „Erwähnung“ der Homöopathie in der kürzlich erschienenen Leitlinie „Komplementäre Onkologie“ als Evidenzbeleg anzuführen. Eine Empfehlung der Empfehlungsklasse 0 (Null – … kann in Erwägung gezogen werden …).

    Bei einer von 32 Indikationen, der subjektivsten von allen, der Lebensqualität. Er hätte wohl daran getan, die Einordnung des INH dazu mal zu lesen. Sehr richtig wird darin bemerkt, dass, wenn dies ein Erfolg sein solle, man sich ernsthaft fragen müsse, wie wohl eine Niederlage aussehe …

    https://netzwerk-homoeopathie.info/homoeopathie-in-der-leitlinie-komplementaermedizin/

    @Joseph Kuhn:

    Das ist ja die Krux bei solchen Statements. Herr Riker kreist beständig wie das Motorrad in der Zirkuskugel um immer den gleichen Mittelpunkt des eigenen Universums.

    Es bleibt zu hoffen, dass die bayerische Ärzteschaft immerhin klug genug ist, um das zu realisieren. Nun, sie brauchen eigentlich nur den Contra-Beitrag von Dr. Lübbers zu lesen, der ohne jedes Rumgeeier mit deutlichen Formulierungen den Stand der Dinge referiert.

  3. @Udo Endruscheit

    Und Herr Riker schreckt nicht davor zurück, die „Erwähnung“ der Homöopathie in der kürzlich erschienenen Leitlinie „Komplementäre Onkologie“ als Evidenzbeleg anzuführen.

    Die Nachricht hat auch in der internationalen Homöopathieszene schnell die Runde gemacht und wird dort ebenfalls als „Beweis“ der Wirksamkeit der Homöopathie herangezogen, wie zu erwarten war.

    https://edzardernst.com/2021/08/an-update-on-the-dubious-cancer-study-by-frass-et-al/#comment-133630

  4. @RPGNo1:

    In der homöopathischen Blase nicht nur erwartbar, sondern geradezu ein Automatismus. Entscheidend ist aber, dass sich die Menschen – vor allem die Medizinprofessionellen und die Entscheider – sich von der Strahlkraft der Blase nicht mehr blenden lassen.

    Da besteht Hoffnung. Niemand zB von den Delegierten des Bayerischen Ärztetages – ausgenommen praktizierende Homöopathen – kann doch die Pseudo-Apologie des Herrn Riker beim Pro und Contra im BÄBl noch ernst nehmen.

    Und wenn ich einen Wunsch frei hätte: ich würde mir wünschen, dass das Lungenkrebs-Machwerk von Frass et al. (2020) mal wirklich zu Fall gebracht würde – einschließlich Retract beim „Oncologist“ und Feststellung wissenschaftlichen Fehlverhaltens.

    Gründe liegen schon jetzt genug auf dem Tisch dafür. DAS würde einen wirklichen Schlag für die homöopathische Filterblase bedeuten, der auch öffentlichkeitswirksam wäre.

  5. Pingback: Kurz gemeldet: Bayerischer Ärztetag beschließt Weiterbildungsordnung ohne Homöopathie – Gesundheits-Check

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