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„Fünf Kilo Altpapier“: Anwalt Jun zur Klage von Wodarg/Fuellmich gegen den Volksverpetzer

| 8 Kommentare

Die „Klage“ von Wolfgang Wodarg und seinem Anwalt Reiner Fuellmich gegen den Volksverpetzer ist nun endlich eingegangen – beziehungsweise das, was die beiden dafür halten:

Ein großes Paket mit einem 5,7 kg-Ungetüm voller juristischem Blödsinn und Unwissenschaftlichkeit. Fuellmich hat anscheinend halb Telegram ausgedruckt und uns per Post geschickt.

Heute hat Anwalt Jun eine Stellungnahme dazu veröffentlicht:

Die Klage von Dr. Wolfgang W., vertreten durch RA F. ist zugestellt worden.

Der Klägervertreter hat offenbar nicht einmal den Versuch unternommen, eine schlüssige Klage vorzubringen, worauf auch das Gericht in einem Hinweis nach § 139 Abs. 2 ZPO hinweist. Auf Erfolgsaussichten kommt es den Klägern wohl auch gar nicht an, wenn sie den Prozess als Vorwand nutzen, um fünf Kilo Altpapier mit allerhand PCR-Meinungen als Anlage beifügen, die mit dem Streitgegenstand nichts zu tun haben.

Die Klageanträge scheitern bereits, weil Äußerungen untersagt werden sollen, die gar nicht getätigt wurden. Selbst wenn sie aber getätigt worden wären, wären sie von der Meinungsfreiheit gedeckt. Wir erklären hier die Grundzüge des Presserechts.

Allerdings bleiben am Ende dennoch Kosten hängen – deshalb hat der Volksverpetzer ab sofort „Soli-Sparschweine“ im Verkaufsshop.

Update vom 28. Februar:

  • Wir haben Fuellmich abgemahnt

Zum Weiterlesen:

  • 2000 Seiten Klage-Fail! So absurd wollen Wodarg & Fuellmich uns vor Gericht mundtot machen, volksverpetzer am 26. Februar 2021
  • Wolfgang Wodarg will vom Volksverpetzer eine Viertelmillion Euro für sein „verlorenes Ansehen“, GWUP-Blog am 10. November 2020
  • Lachnummer „Sammelklage“? GWUP-Blog am 22. Januar 2021

8 Kommentare

  1. „Allerdings bleiben am Ende dennoch Kosten hängen“ – welche?

  2. @hugo:

    Selbst wenn Sie einen Rechtsstreit vollumfänglich gewinnen, bekommen Sie nie sämtliche Kosten vollständig erstattet – es bleiben z.B. Reisekosten zum Verhandlungsort oder der Verdienstausfall in der Zeit, in der man Klageerwiderungen etc. verfassen muss.

    Auch die Anwälte stellen gerne mal Voraus- oder Zwischenrechnungen.

    Allein die Tatsache, dass W./F. eine ziemlich sinnfreie Klage anstrengen, zeigt, dass es denen letztendlich um eine finanzielle Materialschlacht geht. Deshalb hat man sich eine gemeinnützige Organisation ausgesucht und keines der großen Medien, die genauso kritisch über Wodarg berichtet haben.

  3. Den Team Füllmich/ Wodaen Ork/ Anwälte für Aufklärung,

    geht es weder um einen ordentlichen Prozess noch haben sie die Absicht diesen zu gewinnen.

    Die Klage muss eingereicht werden um die „Anhänger der einzig wahren Wahrheit“ bei Laune zu halten.

    Die Klage ist nicht zu gewinnen. Sollten sie verlieren oder sie wird abgewiesen ist die Lösung ganz einfach.

    Da deutsche Justiz System ist Korrupt und von der Regierung gesteuert.

    Die Anhänger sind unzufrieden mit allem und senden weiterhin fleißig Geld.

  4. Nicht erstattungsfähige Kosten eines Rechtsstreits sind weniger Reisekosten – die werden, jedenfalls wenn persönlich geladen wird, im Fall des Obsiegens durchaus zu erstatten sein.

    Der Verdienstausfall ist da schon ein anderes Kaliber, da gibt es für die Prozesspartei nicht mehr als die lächerlich geringen Zeugengebühren für den Termin selbst, für den weiteren Zeitaufwand genau nichts. Für die Rechtsanwälte gibt es wohl die Rechtsanwaltsvergütungsordnung (RVG, auch Reichtumsvermehrungsgesetz genannt), deren Gebührensätze für die Kostenerstattungspflicht des unterlegenen Gegners maßgeblich sind.

    Anwälte rechnen aber verbreitet – und zulässiger Weise – stattdessen nach Stundensätzen ab; was da über die RVG-Sätze hinaus herauskommt, wird nicht erstattet.

  5. Wir haben Fuellmich abgemahnt – der holte sich die Anwaltskanzlei der AfD

    https://www.volksverpetzer.de/schwer-verpetzt/fuellmich-abgemahnt/

  6. @Bernd Harder

    Intessant. Der Fuellmichdietaschen hat einen Rechtsdrall. Noch eine Verbindung mehr zwischen Querstänkern und politischen Rechtsaußen, nachdem schon der Schmusekurs zwischen Ballweg und Reichsbürgern offenbart wurde.

  7. @klauszwingenberger:

    Danke für die Ergänzung, das ist natürlich alles richtig.

    Ich wollte nur der – eventuellen – Haltung vorbeugen: „Warum bitten die um Spenden? Wenn sie gewinnen, kriegen sie doch alles wieder.“

    Erst mal muss man aber erheblich in Vorleistung gehen. Und auch bei einem Sieg bleiben Unwägbarkeiten.

    Ich selbst habe z.B. mal einen Prozess gegen ein Reiseunternehmen gewonnen und anschließend meine Auslagen geltend gemacht. Daraufhin meldete die Firma Insolvenz an und ich habe nie auch nur einen Cent Reisekosten etc. gesehen.

  8. https://www.volksverpetzer.de/schwer-verpetzt/fuellmich-abgemahnt/

    Derlei Ausführungen und Schlußfolgerungen zu etwaigen Anwälten halte ich grundsätzlich für eher fragwürdig. (Ausnahmen /bestätigen/ -wie immer- die Regel)

    Vor allem sollte man deutlich unterscheiden, zwischen einem Anwalt, der solch ein Mahnverfahren durchsetzen möchte, z.b. einem Fachanwalt für Medienrecht und einem Strafverteidiger.

    Im Falle des ( renommierten) Strafverteidigers Gerd Strate dürfte die implizite Vermutung „Rechtsaussen“ (wegen /einer/ seiner MandantInnen) mit absoluter Sicherheit aber so was von voll daneben sein.

    Ein Strafverteidiger soll und darf in der Wahrnehmung eines Mandates absolut einseitig und parteiisch sein.

    Daraus folgt aber keineswegs, dass er sich mit irgendwelchen Handlungen oder Eigenschaften des/ der Mandantin in irgendeiner Weise identifiziert.

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