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Die Staatsanwälte schweigen weiter im Fall Attila Hildmann

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Der Autor Ronen Steinke und die Süddeutsche Zeitung bleiben an dem Thema „Attila Hildmann und die Justiz“ dran.

Nach dem Beitrag vom August („Das Schweigen der Staatsanwälte“) ist heute ein Seite-3-Artikel erschienen, in dem dargelegt wird, dass …

… die zuständige Staatsanwaltschaft im brandenburgischen Cottbus, in der Nähe von Attila Hildmanns Wohnort, sich noch in keinem einzigen Fall für eine Anklage entschieden [hat].

Für Steinke und Koautorin Ulrike Nimz ist das kaum nachvollziehbar:

Was soll das bedeuten, wenn die Staatsanwaltschaft aus „ermittlungstechnischen Gründen“ schweigt? Was kann so schwierig sein, was gibt es da zu ermitteln, dass es so lange dauern könnte? Müssen die Ermittler erst Fingerabdrücke pudern? Müssen sie Schmauchspuren sichern?

Attila Hildmann versteckt sich ja nicht. Er sagt die Dinge öffentlich. Man braucht nur ein paar Minuten durch Telegram zu scrollen, durch den Strom von bunten, schrillen Fotocollagen, Kotze-Emojis und Parolen, um auf Aussagen zu stoßen, die die Grenzen des Erlaubten zumindest austesten […]

Hildmann ventiliert im Netz ein Best-of bestehender Narrative aus der Verschwörungs- und Reichsbürgerszene, er verquickt sie mit homophoben oder frauenfeindlichen Klischees und Angriffen gegen politische Gegner. Seine Telegram-Präsenz ist ein Perpetuum paranoia, ein Strom aus Abwertung, Angstlust und Gutscheinen für Bio-Matcha im Viererpack.

Und Hildmann ist Captain Capslock, der seine Anhänger mit Großbuchstaben durch eine feindliche Welt navigiert.

Der Grünen-Politiker Volker Beck, der von Hildmann mit Hinrichtungsfantasien überzogen wird, will nicht ausschließen, dass sich Hildmanns Anhänger durch das Gerede von verbrecherischen Eliten und einem drohenden Bürgerkrieg zu realer Gewalt legitimiert sehen:

Erst neulich haben Unbekannte Brandsätze auf ein Gebäude des Robert-Koch-Instituts geschleudert. Den Chef des Instituts hatte Hildmann bei Telegram einen „Hauptverbrecher in der BRD“ genannt.

Etwa 30 Vorwürfe gegen Hildmann prüfe die Zentralstelle für Internetkriminalität in der Staatsanwaltschaft Cottbus derzeit, darunter Beleidigung, Bedrohung und Volksverhetzung. Staatsanwälte in anderen Bundesländern staunten über den Langmut der Kollegen. „Der Hildmann schmeißt einen doch mit Beweisen zu“, hieße es.

Man versucht es ja zu verstehen,

schreiben Nimz/Steinke:

Sicher möchte die Cottbuser Staatsanwaltschaft vermeiden, dass sie Attila Hildmann anklagt, ihm vor Gericht eine große Bühne baut – und er dann mit wehenden Fahnen einen Freispruch feiert.

Auch in Leipzig sei Attila Hildmann wieder ganz vorn mit dabei gewesen, endet der Artikel:

Nach Sonnenuntergang [ergreift er ] selbst das Wort, der Scheinwerfer einer Fernsehkamera strahlt in sein Gesicht. Merkel, „diese Hochverräterin“, ruft Hildmann […] Am Tag danach meldet das Robert-Koch-Institut 16 017 Corona-Neuinfektionen in Deutschland.

Zum Weiterlesen:

  • Mein Mampf, SZ+ am 11. November 2020
  • Noch kein Wort von der Schwerpunktstaatsanwaltschaft Cottbus zum Fall Attila Hildmann, GWUP-Blog am 7. August 2020
  • Schmierentheatraliker und Verschwörungsideologe Attila Hildmann hat Angst vor Wissenschaftlerinnen, GWUP-Blog am 13. Juni 2020

18 Kommentare

  1. Im Osten von Deutschland ticken die Uhren scheinbar (immer noch) anders.

  2. Wenn’s denn überhaupt Uhren gibt!

  3. Oh doch, ich kann bestätigen, daß es sie im Land Brandenburg gibt, und sie sogar MEZ anzeigen. Blöderweise scheinen manche Leute aber nicht zu wissen, wie man sie liest.

  4. „Die Polizei beschlagnahmt mehrere Laptops, Handys und Speichermedien. Die Durchsuchung ist laut eines Polizeisprechers zur Gefahrenabwehr erfolgt – nicht auf Initiative der Staatsanwaltschaft.“:

    https://www.sueddeutsche.de/politik/hildmann-coronavirus-durchsuchung-brandenburg-1.5118817

  5. „Das Ziel war, die Begehung weiterer Straftaten im Internet zu erschweren“, sagte ein Polizeisprecher!“ (welt.de)

    Soso. WEITERER Straftaten.

    Für mich eine klare Aussage, dass es auch offiziell vorherige Straftaten gab. Wieso werden dafür dann keine erkennbaren Strafen verhängt?

    Was läuft da schief? Oder hab ich was verschlafen?

  6. @Lisa-Marie

    Gegen den Dinkelsalafisten laufen schon seit mehreren Monaten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Cottbus wegen Volksverhetzung. Allerdings haben sie sich noch nicht zu einer Anklage durchgerungen. Das wird auch im Artikel thematisiert.

  7. @ Lisa-Marie, 18. November 2020 um 05:12:

    Weil die Bundesrepublik ein Rechtsstaat ist und es (glücklicherweise) keine Schnellverfahren gibt.

    Ausserdem kann es sein, dass ein Gericht schon einen oder mehrere Strafbefehle gegen ihn verhängt hat.

    Dank des meist doch funktionierenden Datenschutzes wird sowas nur dann öffentlich, wenn der Betroffene Widerspruch dagegen einlegt, was dann zu einer öffentlichen Hauptverhandlung führt.

    Von bezahlten Strafbefehlen erfährt die Öffentlichkeit nur im Ramen einer etwaigen späteren Hauptverhandlung, wo irgendwann die Vorstrafen vorgelesen werden und / oder wenn ein Richter vorherigen rechtskräftige Strafbefehle in einer mündlichen Urteilsbegründung erwähnt.

    Und :

    Es ist schon ein sehr sehr weitgehender (und seltener) Schritt, wenn ein Richter, wie beim Hildmann geschehen, zur Gefahrenabwehr (nicht im Rahmen eines Straf-Verfahrens nach StPO) eine Hausdurchsuchung anordnet.

  8. @ Karsten Hilsen
    „Dank des meist doch funktionierenden Datenschutzes wird sowas nur dann öffentlich, wenn…!“

    Ich dachte bei einer Person aus dem öffentlichen Leben sieht das anders aus.

  9. @ Lisa-Marie:

    Falsch gedacht.
    In den allermeisten Fällen werden Strafbefehlsverfahren und Strafbefehle nur öffentlich, wenn der / die Betroffene das auch will. Ausnahmen natürlich wie immer, weil wir eben keine faschistische Neue Welt/Reichs/ Was-auch-immer-Regierung haben. (Und dann wird von Seiten der STA schon meistens ein ernsthaftes Verfahren gegen Unbekannt eingeleitet, um die Leckstelle zu finden)

  10. @ Karsten Hilsen
    „In den allermeisten Fällen werden Strafbefehlsverfahren und Strafbefehle nur öffentlich, wenn der / die Betroffene das auch will!“

    Sind Sie Jurist?

    Ich frage deshalb, weil ich das so kaum „glauben“ kann, da ich von vielen Gegenbeispielen (keine Einzelfälle) weiß. Mich würde echt mal interessieren, ob das ganz sicher ist, was Sie da schreiben.

    Freue mich, wenn ich im Leben hinzulernen kann.

  11. @Lisa-Marie:

    Die Frage wird mir öfter gestellt und ich werde auch von Gerichten regelmäßig (fälschlich) als „Herr Rechtsanwalt“ angeschrieben.

    Ich habe u.a. Rechtswissenschaft studiert, u.a. die im dem Rahmen üblichen Praktika usw bei Justizbehörden etc absolviert, Kenntnisse der juristischen Methodenlehre aber kein Staatsexamen abgelegt.

    Als ehrenamtlicher / unbezahlter Wahlverteidiger von mittelosen Menschen habe ich einige Erfahrung und umfangreiche Aktenkenntnisse in Strafverfahren bei typischen Armutsdelikten und solchen im Zusammenhang mit Demonstrationen und Versammlungen.

    Ein solches Mandat (nach § 138 Abs. 2 StPO) bedarf in jedem Einzelfall einer Zulassung durch das jeweiligen Gericht.
    Aktuell bin ich z.b. als Strafverteidiger in einer Hauptverhandlung vor einem Landgericht zugelassen.

    Die Einführung des Strafbefehlsverfahrens wurde u.a. damit begründet, dass bei bestimmten „kleineren“ Vergehen die „Prangerwirkung“ durch ein öffentliches Verfahren vermieden werden kann.

    Ausnahmen von der „Verschwiegenheit der Strafbefehle“ waren und sind Straftaten bei denen eine Bekanntgabe nach § 165 StGB vorgesehen ist.

    (und wie erwähnt, Fälle des Geheimnisverrats)

  12. @ Karsten Hilsen

    Danke für Ihre Ausführungen.

    Und wie sieht das jetzt im aktuellen Fall von Moritz Bleibtreu aus?

  13. Endlich kommt Bewegung ins die Causa Dinkelsalafist, kann ich da nur sagen.

  14. „Berliner Justiz übernimmt den Fall Attila Hildmann!“

    Wurde auch Zeit!

  15. @ Lisa-Marie, 19. November 2020 um 04:54:

    Die juristischen Fachbegriffe sind hier: „Person des öffentlichen Lebens“ und „Person der Zeitgeschichte“

    Diese Begriffe kennen aber weder die StPO mit allem drum rum, wie Richtlinien für den Strafprozess und so, noch die entsprechenden Regelen für Ordnungswidrigkeiten. Daher gibt es beim Datenschutz auch keine Ausnahmen für solche Personen.

    Es sind vielmehr Fachbegriffe des Kunsturheberrechts (Recht am eigenen Bild) und im Presserecht.

    Ihre Frage ist daher eine Frage nach den Methoden der „YelloPress“ und von Boulevard- und Revolverblättern.

    Das Medium in ihrem Link, welches ich z.b. den Revolverblättern zurechne, beruft sich (sicher nicht zufällig) auf die „seriöse“ Bild-Zeitung.

    @all: Wenn es denn stimmt, dass die Akten „Hildmann“ schon bei der jetzt federführenden StA Berlin sind, ist das weniger die Meldung, „dass sich endlich was tut“, als vielmehr ein Hinweis darauf, dass sich da schon seit längerem was getan hat.

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