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Stern-TV-Video: Tödliche Abzocke bei der Heilpraktikerin mit einem Krebs-„Wundermittel“

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Im Mai und im Juni berichtete Stern-TV über die Krebspatientin Sabine H., die sich von einer Heilpraktikerin in Schrobenhausen (Bayern) ein „Wundermittel“ namens BG-Mun für 5900 Euro pro Packung aufschwatzen ließ und dafür ihre Chemotherapie abbrach:

Im Kampf gegen den Krebs hat sich Sabine H. für ein angebliches „Wundermittel“ entschieden – und dadurch wertvolle Zeit verloren. Die 52-Jährige klammerte sich in ihrer Hoffnung auf Heilung an ein „Wundermittel“: Eine Heilpraktikerin verkaufte ihr „BG-Mun“, ein Mittel für 5.900 Euro pro Packung. Doch die Metastasen wucherten immer weiter.

Eine Heilpraktikerin, die BG-Mun vertrieben hat, ist mittlerweile in den Fokus der Behörden geraten: Ein Landratsamt prüft ihre Heilpraktiker-Zulassung. stern TV hat außerdem den Hersteller von BG-Mun in Zypern mit den Vorwürfen der Abzocke konfrontiert. Die neuesten Entwicklungen im Fall BG-Mun.

Die rosafarbene Flüssigkeit in den kleinen Ampullen besteht aus Wasser, Zucker, Proteinen und Aminosäuren.

In der Sendung vom letzten Mittwoch (25. September) hat die Redaktion das Thema nochmal aufgegriffen. Zu „BG-Mun“ erklärt Prof. Jutta Hübner von der Deutschen Krebsgesellschaft:

Diese Inhaltsstoffe können überhaupt nicht helfen. Die Zusammensetzung hat keinen Vorteil gegenüber einem eiweißhaltigen Lebensmittel. Und die Mengen sind so gering, dass damit überhaupt nichts im Körper passiert […] Das Ganze ist weiterhin ein gigantischer Betrug.

Mit den Ergebnissen der Stern-TV-Recherchen konfrontiert, zeigt die Heilpraktikerin gewisse handgreifliche Fähigkeiten – sonst nichts. Immerhin ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft Ingolstadt wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz.

Sie arbeitet bis heute weiter in ihrer Praxis. In der Praxis, in der Krebspatientin Sabine H. das vermeintliche Heilmittel gekauft hat.

Sabine H. starb am 25. Juli. Mit 52 Jahren.

Seit einer Woche liegt übrigens auch das schriftliche Urteil gegen den Heilpraktiker Klaus R. vor. Darin heißt es, Klaus R. sei „ein absoluter Ausnahmefall“. Es sei daher nicht notwendig, zur Abschreckung oder Verhinderung weiterer Taten die Freiheitsstrafe zu vollstrecken.

Update vom 9. Oktober: Landsratamt entzieht Heilpraktikerin die Zulassung

Zum Weiterlesen:

  • Urteil gegen Heilpraktiker Klaus R.: Haftvollstreckung zur Abschreckung ähnlicher Taten „nicht notwendig“, medwatch am 24. September 2019
  • Wasser, Zucker und Proteine für 5900 Euro: Krebs-Patienten mit dubiosem Mittel abgezockt, Focus-Online am 6. Juni 2019
  • Heilpraktikerin unter Verdacht, donaukurier am 16. Mai 2019
  • Verschwörungsmythen rund um Krebs im neuen „Skeptiker“, GWUP-Blog am 20. März 2019
  • Chemophobie, Aprikosenkerne und andere Krebsmythen, GWUP-Blog am 3. Februar 2019
  • Urteil: Zwei Jahre Haft auf Bewährung für den Heilpraktiker von der „alternativen Krebsklinik“ in Brüggen-Bracht, GWUP-Blog am 17. Juli 2019
  • „Gefährliche Hybris“: Interview mit Dr. Christian Weymayr zum Heilpraktiker-Unwesen, GWUP-Blog am 24. Januar 2018

45 Kommentare

  1. Genau, Klaus R. sei „ein absoluter Ausnahmefall“. Wie wir auch jetzt an der Schrobenhausener Heilpraktikerin sehen.

    Ich möchte nicht wissen, wie viele andere Heilpraktiker (m/w) trotz völlig unzureichender Kenntnisse sich als Damen/Herren über Leben und Tod aufspielen, nur das diese Fälle nicht so spektakulär verlaufen.

  2. @ RPGNo1:

    Natürlich sind das alles Einzelfälle. Hunderte, ach was, tausende jeden Tag. Würde ein Gericht etwas anderes feststellen, würde das ja das Heilpraktikerunwesen in ganz Deutschland von Grund auf in Frage stellen. Aber da nicht sein kann, was nicht sein darf, muss es solche Urteile geben.

  3. @noch’n Flo

    Spricht da ein gewisser Zynismus aus dir? Aber ich kann es teilweise verstehen, denn als Arzt siehst du die Attacken auf deinen Berufsstand verbunden mir dem In-Watte-Packen der Heilpraktiker nochmal von einer ganz anderen Warte.

  4. @ RPGNo1:

    Ich will meinen eigenen Berufsstand dabei keinesfalls schonen – es gibt genügend Ärzte, die ebenfalls mit der Angst der Menschen mit zweifelhaften Methoden Kasse machen. Ganz besonders, wenn es um Krebs geht.

  5. Daß das Gericht eine angebliche Vorverurteilung des Heilpraktikers durch die Medien als strafmildernd ansieht, und dann auch noch es unterläßt, ihm die Berufserlaubnis zu entziehen, kann ich nicht verstehen. Aber ich bin ja auch kein Jurist.

  6. @noch’n Flo

    Ich wäre ehrlich gesagt enttäuscht, wenn du plötzlich anfangen würdest, deinen Berufsstand zu schonen. Denn dass du kein Jasager bist, hast du in deinen Kommentaren oft genug bewiesen.

    Mir geht es eher um die ad hominems, die gerne von Seiten der Unheilpraktikerfront kommen, sobald sie sich angegriffen fühlen.

  7. Vielleicht sollte man auch hervorheben, dass es tatsaechlich wirksame, von der Schulmedizin angewandte Immuntherapien gegen bestimmte Krebserkrankungen gibt. Die Quacksalber aus dem Video bedienen sich eines Begriffs, der im serioesen Zusammenhang in den Medien erwaehnt wurde.

    Vor kurzem wurde z.B. der Nobelpreis fuer die Entdeckung der ‚immune checkpoints‘ an Jim Allison vergeben, entsprechende checkpoint inhibitors (e.g. ipilimumab) werden seit einigen Jahren an Krebspatienten angewendet, z.T. mit grossem Erfolg. Andere ‚richtige‘ immuntherapien sind z.B. monoklonale Antikoerper oder adoptive T-cell transfer (Entschuldigung, ich kenne manche Begriffe nur auf englisch). Koennte man den Begriff ‚Immuntherapie‘ nicht gesetzlich schuetzen ?

    Die Idee, das koerpereigene Immunsystem zur Bekaempfung von Krebs zu rekrutieren ist uebrigens mehr als 100 Jahre alt und hat damals in Ansaetzen sogar funktioniert. William B. Coley, MD, spritzte Krebspatienten eine Mixtur von Bakterien, woraufhin sich der Krebs anfangs zurueckbildete, dann aber zurueck kam. Heute wissen wir, warum.

    Krebspatienten koennten vielleicht im Vorfeld ueber verschiedene Krebstherapien aufgeklaert werden, auch wenn sie nicht bei ihrem speziefischen Krebs anwendbar sind.

  8. Eine Bemerkung noch zum Preis des dubiosen Krebsmittels: Der Preis von 5900 Euro ist meiner Ansicht nach nicht abwegig, wenn wirklich das drin war, was drauf stand. Ich habe selbst mit Proteinen im Labor gearbeitet und weiss, dass bestimmte Reagenzien in die tausende gehen koennten. Das im Film gezeigte HSP70 (heat shock protein 70, ein molecular chaperone) kostet z.B. $255 fuer 25 microgramm bei Abcam. Die Herstellung von sterilen, zur Injektion geeigneten Praeparaten erfordert ein geeignetes Labor und qualifiziertes Personal, das bezahlt werden muss.

    Sicher wird die Gewinnspanne noch hoch genug sein, um einen Anreiz fuer alle Beteiligten darzustellen, dieses unethische Geschaeft zu betreiben, aber die ‚paar Euro‘ Herstellungskosten, die im Video genannt wurden, sind meiner Ansicht nach nicht korrekt.

    Natuerlich aendert das nichts an der Tatsache, dass das Mittel wirkungslos, evtl. sogar schaedlich ist.
    Mich wuerde auch interessieren, wie der Hersteller auf die Zusammensetzung des Mittels gekommen ist, z.B. ob einfach willkuerlich irgend welche Proteine ausgewaehlt wurden, oder er sich auf eine Publikation oder Studie beruft.

  9. Psiram hat inzwischen auch einen ziemlich umfangreichen Artikel über das angebliche Wundermittel.

    https://www.psiram.com/de/index.php/BG-MUN

  10. @RPGNo1:

    Auch das noch:

    Die 1965 geborene Fremdsprachenkorrespondentin Gampl ist Vorsitzende der CSU Frauenunion und Mitglied des CSU-Pfaffenhofen Arbeitskreises für Gesundheits- und Pflegepolitik.

  11. Eine Frage:

    In der Praxis (Un-)heilpraktikerin arbeitet ihre Tochter (?) auch als Heilpraktikerin mit, die jedoch nach der Homepage eine studierte Medizinerin ist. Wie passt das zusammen?

    https://donotlink.it/RWBRO

  12. @RPGNo1:

    Bei Linked in gibt sie ein „Staatsexamen“ als Abschluss an – also anscheinend hat sie keine Approbation.

  13. Pingback: Gesundheit in Gefahr – unter den Augen der Politik? – Gesundheits-Check

  14. Aber dreist ist das schon: Auf der Praxiswebsite schreibt die Tochter, sie sei „Medizinerin“. Wer versteht da schon auf den ersten Blick, daß sie damit eine nicht geschützte Berufsbezeichnung – ganz im Gegensatz zum Begriff „Ärztin“ verwendet: https://www.frag-einen-anwalt.de/Mediziner-als-Berufsbezeichnung–f310930.html; https://de.wikipedia.org/wiki/Berufsbezeichnung#Beispiele_nicht_gesch%C3%BCtzter_Berufsbezeichnungen.

    Interessant wäre es zu wissen, weswegen die Tochter ihr Licht so unter den Scheffel stellt:

    1. Sie will mit der Mutter unbedingt in der gemeinsamen Praxis arbeiten und/oder sich nicht mit Standesrecht und Kammermitgliedschaft herumschlagen.

    2. Sie hat zwar Medizin studiert (bietet die LMU, an der sie immatrikuliert war, ja an), konnte aber entweder die Approbation nicht erhalten, weil Gesundheitsbedenken bestanden oder das Führungszeugnis nicht sauber war.

    3. Sie hat zwar studiert, aber ein anderes Fach mit Staatsexamensabschluß (Pharmazie, Jura…).

    4. Sie hat zwar Medizin studiert, und auch das Erste Staatsexamen (früher hieß das mal Physikum und schloß die sog. Vorklinik, also das Grundstudium ab), aber nicht das Zweite Staatsexamen bestanden oder absolviert.

    Eines so obskur, wie das andere…

  15. Wenn sie als Heilpraktikerin in der Praxis mitarbeitet kann und darf sie keine Approbation haben…verstößt gegen die ärztliche Berufsordnung……entweder erfüllt sie also die Voraussetzungen zur Approbation nicht oder hat sich für den HP-Weg entschieden um lukrativ oder in Nibelungentreue bei Mama in der Praxis mit zu schwurbeln…..

  16. @borstel: Vielleicht ist auch die Website der Mutter lange nicht upgedatet worden und dieTochter war damals noch im Studium. Vielleicht ist sie jetzt fertig und der Eintrag auf der Website ist inzwischen obsolet.

  17. @Bernd Harder, Hiatros, borstel

    Danke für die Hinweise und Ergänzungen.

  18. @ borstel:

    Das Physikum schloss früher nach mind. 4 Semestern das Grundstudium („Vorklinik“) ab, das 1. StEx erforderte mindestens 6 Fachsemester und lag zwischen 1. und 2. klinischen Studienabschnitt.

    Solltest Du als Kollege eigentlich wissen…

    Und: Du kannst in manchen Bundesländern sogar alle 3 StExe bestanden haben und trozdem keine Approbation besitzen, sofern Du sie nach dem 3. StEx einfach nicht beim zuständigen Landesprüfungsamt beantragt hast.

  19. @ Kristin:

    Ich kann Deine Postings nicht nachvollziehen: Es wird in allen drei Beiträgen von stern TV von Prof. Glaeske festgestellt, daß die Herstellungskosten wenige Euro betragen.

    Dies paßt auch zur im dritten Film zu Beginn eingeblendeten Liste der Inhaltsstoffe (die nichts mit den behaupteten Substanzen zu tun hatten). Nichts mit Tausenden von Euro!

    Die Website der Praxis wurde nach dem stern TV-Bericht geändert und die Professorentitel von Mutter und Tochter (!!) entfernt. Eine weitergehende Bereinigung wäre ein leichtes gewesen. Warum – wenn wir falsch verstandene Toleranz mal außen vor lassen – sollte Anja Gampl nicht dagegen vorgehen, auf der Website ihrer Mutter (und dazu mit einem falschen Titel) zu erscheinen, sofern sie gar nicht in der Praxis mitarbeitet?

    Im Gegenteil: Hier (https://de.calameo.com/read/003434296366727ebb043) taucht die Tochter mit der Mutter mit dem falschen Professorentitel bei beiden etwa in der Mitte des Heftes (in der Darstellungsform „Index“ auf Seite 27) als Sponsorin eines Wohltätigkeitsballes auf. Als gut vernetzte Honoratiorinnen in Schrobenhausen.

    Und zusammen mit einer erklecklichen Zahl anderer Heilpraktiker im Ort. Solche eine Dichte an Fragwürdigkeit würde ich normalerweise nur in Berlin-Prenzlauer Berg erwarten. Aber das nur nebenbei.

    Daß die Tochter kurze Zeit nach ihrem Staatsexamen einen Professorentitel führt – lächerlich! Und riskant obendrein: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__132a.html

    Daß sie auch noch nach dem Examen eine Prüfung zum Heilpraktiker durchgeführt haben muß (sonst dürfte sie sich nicht als solche bezeichnen, denn es handelt sich um eine geschützte Berufsbezeichnung) – mehr als dubios!

    Wie heißt es doch so schön: Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm.

  20. @ borstel:

    Würde mich mal interessieren, in welchem Pseudofach welcher Titelmühle die beiden ihren Prof „gemacht“ haben. Strafanzeige wg unerlaubten Führens eines akademischen Titels könnte sinnvoll sein.

  21. Ich sehe gerade: die beiden Damen behaupten, mit ihrem Bioscan Parameter wie fT3, fT4, TSH, HDL und LDL bestimmen zu können. Auch dieser Claim sollte doch problemlos widerlegbar sein.

  22. @ noch’n Flo: Ich dachte da eher an meine eigene Studienzeit („Hammerexamen“):

    Da ist das Physikum zum Ersten Examen umgeflaggt worden, und so ist es derzeit noch in der Approbationsordnung festgeschrieben. Diese Änderung ist bereits 2002 erfolgt, und seit 2014 finden wieder drei Abschnitte der Staatsprüfung, diesmal aber verändert, statt: https://de.wikipedia.org/wiki/Approbationsordnung. Die Tochter muß mindestens den ersten und den zweiten Abschnitt der Prüfung hinter sich gebracht haben mit Erfolg, sonst hätte sie nicht zugelassen werden können zum Praktischen Jahr.

    Wie auch immer. Daß die Approbation als Arzt nicht unmittelbar mit dem Examen erfolgen muß, ist mir bewußt. In meinem Bundesland ist es so, daß ein separater Antrag gestellt werden muß, und ich glaube, daß das schon damals so war, als ich die Approbation erhalten habe. Ich bin eher erstaunt, daß es in anderen Bundesländern einen Automatismus geben soll.

    Für die LMU München ist jedenfalls die Regierung von Oberbayern zuständig, und es muß ein separater Antrag gestellt werden laut deren Website.

    Wegen der Titelmühle: Da war etwas im (glaube ich) zweiten Beitrag: Irgend eine Instituiton war auf der Website der Heilpraktikerin genannt worden. Hat sie natürlich wieder gelöscht, als es ruchbar wurde. Die Viadrina, wie sie behauptet hat, war es ja ausnahmsweise mal nicht, aber das kann man ja verwechseln.

  23. Wegen der Laborparameter: Die habe ich auf der Website aktuell nicht stehen sehen. Aber dafür steht dort jetzt folgender vor Selbstmitleid, nicht aber Schuldbewußtsein, triefende Text:

    „Liebe Patienten,
    sehr geehrte Damen und Herren,
    Sie haben über sterntv einen zunächst verstörenden Bericht gesehen, der jedoch nicht alle Fakten beleuchtet hat und einseitig dargestellt wurde.
    Ich übe meinen Beruf seit mehr als 10 Jahren mit großer Liebe und als Berufung aus.
    Das ist mein Leben.
    Ich bitte Sie daher, mit Ihrem Urteil abzuwarten, bis Sie alle Fakten und Tatsachen erfahren haben.
    Da für mich in der Angelegenheit viel auf dem Spiel steht, bitte ich um Verständnis, dass eine Stellungnahme nur über meinen Anwalt abgegeben wird.
    Mit den besten Grüßen
    Renate Gampl“

    Wenn sie wenigstens geschwiegen hätte.

  24. @ borstel:

    Stern TV zufolge hat Renate Gampl angegeben, ihren Professorentitel von der Viadrina zu haben, die Viadrina habe aber auf Nachfrage geantwortet, dass sie dort weder studiert habe noch einen Professorentitel verliehen bekam.

    Interessant ist in der Tat der Link zur Broschüre über den Wohltätigkeitsball in Schrobenhausen, in der Mutter und Tochter Gampl mit Professorentitel firmieren. Den Presseberichten zum Ball nach tummelt sich dort regelmäßig die gesamte lokale Prominenz. Vielleicht hilft da ein Professorentitel, sich standesgemäß zu fühlen.

  25. @borstel

    Die Krokodilstränen fließen. Das gleiche Verhalten, welches auch Klaus R. gezeigt hat. Dass Renate Gampl durch ihre Tätigkeit den Tod eines Mensch in hohem Maße gefördert hat, scheint ihr nicht in den Sinn zu kommen.

    Und noch ein weiterer Gedanke: Warum hat die Tochter, die immerhin ein Medizinstudium absolviert hat und ihrer Mutter somit fachlich bei weitem überlegen ist, nicht korrigierend eingegriffen? Diese Frage sollte meines Erachtens ebenso geklärt werden.

  26. Anja Gampl hat im Praktischen Jahr sogar ein Förderprogramm der „Stiftung Bayerischer Hausärzteverband“ in Anspruch genommen:

    https://www.hausaerzte-bayern.de/index.php/berufspolitik/berufspolitische-informationen/rundschreiben/3334-pj-foerderprojekt-der-stiftung-bayerischer-hausaerzteverband-bewaehrt-sich.html

    Da kann man ja fast schon Missbrauch von Stiftungsgeldern unterstellen.

    Allerdings hat sie sich auch eine „passende“ Praxis für ihren PJ-Block ausgesucht:

    https://www.igp-freising.de/leistungen/naturheilverfahren

    Zitat von deren Internetseite:

    „Therapeutische Maßnahmen, die vor allem die Selbstheilungskräfte des Körpers ansprechen und relativ weniger technischer Hilfsmittel bedürfen, werden als sog. Naturheilverfahren bezeichnet. Sie stehen nicht im Gegensatz zur Schulmedizin, sondern ergänzen diese.

    Naturheilverfahren arbeiten mit einfachen physikalischen, manuellen, sensorischen und psychischen Reizen. Wir setzen unter anderem auf:

    Wärmetherapie
    Schröpfen und Quaddeln
    Ernährungstherapie
    Neuraltherapie
    Ausleitende Therapie (Blutegel, …)
    Immun-, Entgiftungs-, Vital- , Stoffwechsel- und Mikrozirkulationskur
    Hyposensibilisierung
    Eigenbluttherapie

    Diese Leistungen werden zum Teil nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.“

    Ob die „Stiftung Bayerischer Hausärzteverband“ weiss, mit welchen Partnerpraxen sie da arbeitet? Schliesslich steht auf deren Homepage:

    „Die gemeinnützige Stiftung Bayerischer Hausärzteverband wurde Ende 2013 vom Bayerischen Hausärzteverband ins Leben gerufen. Ihre Satzungszwecke sind die Förderung

    von Wissenschaft und Forschung,
    des öffentlichen Gesundheitswesens und der medizinischen Berufsbildung sowie
    sozialen Engagements.“

    (Quelle: https://www.hausaerzte-bayern.de/index.php/2014-07-21-14-29-55/2014-07-30-13-58-64.html)

    Aber halt – ganz unten auf der Seite steht ja noch:

    „Die Stiftung Bayerischer Hausärzteverband kann zudem auch Projekte fördern, die nicht direkt durch die Satzung des Bayerischen Hausärzteverbandes abgedeckt werden“, ergänzt Dr. Jakob Berger. „Außerdem sind Zustiftungen möglich, die das Stiftungsvermögen aufstocken und damit ihr Leistungsvermögen erhöhen, sowie Spenden zur Förderung der Projekte.“

    Also alles im Rahmen des Möglichen. Lediglich die Gemeinnützigkeit bleibt da definitiv auf der Strecke – oder seit wann ist Voodoomedizin gemeinnützig? Eine kurze Mitteilung an das zuständige Steueramt könnte interessant werden…

  27. @ RPGNo1:

    „Warum hat die Tochter, die immerhin ein Medizinstudium absolviert hat und ihrer Mutter somit fachlich bei weitem überlegen ist, nicht korrigierend eingegriffen? Diese Frage sollte meines Erachtens ebenso geklärt werden.“

    Solange sie keine Approbation als Ärztin hat, wird es schwierig werden, ihr ein Fehlverhalten nachzuweisen. Unwissenschaftlichen Unsinn als Absolventin eines Medizinstudiums zu unterstützen ist allenfalls eine moralische Verfehlung.

  28. sie schreibt von jahrtausendealten Methoden. Wusste gar nicht daß die alten Germanen(Ägypter, Chinesen, Maya) etc damals schon elektronische Geräte gebaut haben.
    AAM halt. ( Alternative Apparate Medizin)

    verwunderte Grüße

    Felix

  29. @ Felix: Ja, das wäre wohl ein Fall für Erich v. Däniken…

    Wegen des Professorentitels: 2. Film, Minute 9:04: Angebliche Ehrenprofessur einer Canceraid Church Nevada, welche bis vor kurzem ebenfalls für BG-MUN auf ihrer Website geworben hat. Wie gesagt, ich habe für die Frau volles Verständnis, denn ich verwechsele auch immer wieder, wer mir meine Myriaden von Professorentiteln verliehen hat. Und so weit entfernt lag inhaltlich eine Vergabe durch die University of Hogwards a.d. Oder ja nun auch wieder nicht.

  30. @noch’n Flo

    Du hast mich missverstanden.

    Ich meinte, dass Anja Gampl als studierte Medizinerin bei ihrer Mutter, die bestenfalls als Laienheilerin zu bezeichnen ist, hätte korrigierend eingreifen können und müssen. Nach dem Motto: „Du als Heilpraktikern begibst dich mit einer unerprobten Krebstherapie auf ganz dünnes Glatteis. Nimm davon Abstand, und schicke die Patientin zu ihrem Onkologen zurück.“

  31. @ borstel:

    Danke für den Hinweis auf die Canceraid Church Nevada im zweiten Video. Im ersten Video (bei 7:44) wurde noch die Viadrina genannt.

  32. Ein kirchlicher Titel also. Darf in Deutschland keinesfalls ohne Angabe der Institution geführt werden, eventuell sogar gar nicht.

  33. „Canceraid Curch“ hört sich für mich nach einem ähnlichen Konstrukt an, wie die „Kirche“ des Jim Humble.

  34. @ RainerO:

    Nee, da ist schon noch ein Unterschied. Das sind oft durchaus anerkannte Religionsgemeinschaften, die hochtrabende Titel vergeben, die aber nur innerkirchlich eine Bedeutung haben (z.B. Professor für Gospelmusik) und in den meisten Ländern gar nicht geführt werden dürfen, in anderen nur unter genauer Nennung der verleihenden Institution. Mit diesem Titelgeschacher füllen viele solcher Glaubensgemeinschaften ihr Kässeli.

  35. @ noch’n Flo
    Ich habe meine Vermutung am „Canceraid“ (Krebshilfe) aufgehängt.
    Wenn man ein wenig danach googelt, trifft man auf fast gar nichts und selbst das ist wenig vertrauenserweckend.
    https://www.nevada-register.com/1365731-canceraid-church
    Gründungsdatum: 22.6.2016
    Auf Google Earth nach der Adresse gesucht, findet man auch nichts, das nach einer Kirche, oder einem Bildungsinstitut aussieht.

  36. Hot News:

    Das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen entzieht einer Schrobenhausenerin die Zulassung für ihre Naturheilkundepraxis in Schrobenhausen.

    https://www.augsburger-allgemeine.de/neuburg/Nach-dubioser-Therapie-Berufsverbot-fuer-Heilpraktikerin-id55649781.html

  37. Donnerwetter, das hätt ich jetzt nicht gedacht!

  38. Bravo.

    Aber was bitte ist eine „Naturkundepraxis“, wie es im Artikel heißt? Naturkunde kenne ich sonst nur als veraltete Bezeichnung für Unterrichtsfächer. :)

  39. @ RPGNo1:

    Na, sie hat einen auf Natur gemacht und damit ihren Kunden das Geld aus der Tasche gezogen.

  40. vielleicht bewegt sich doch mal was – meine Hoffnung.
    Zumindest dringt das Thema langsam in die Medienlandschaft:
    https://www.tagesschau.de/inland/heilpraktiker-ausbildung-101.html

    Felix

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