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Kein Homöopathikum auf Kassenkosten bei Ohrweh

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Immerhin:

Das homöopathische Arzneimittel Otovowen zur Behandlung von Ohrenleiden gilt als unzweckmäßig. Daher müssen die Krankenkassen seine Kosten auch für Kinder und Jugendliche nicht tragen. Diese Einschätzung des Gemeinsamen Bundesausschusses hat das Bundessozialgericht nun bestätigt.“

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Der Globuli-Hersteller Weber & Weber hatte gegen den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) geklagt, der das Homöopathikum von der Arzneimittelverschreibungsordnung ausgenommen hatte (damit ist das Mittelchen in der Apotheke selbst zu zahlen).

Nope, urteilten die Kasseler Richter. Es sei bei der Verordnung „auf die Maßstäbe der evidenzbasierten Medizin abzustellen“.

DAZ.online schreibt dazu:

G-BA-Chef Josef Hecken ist zufrieden: „Das Urteil des BSG ist von grundsätzlicher Bedeutung für die Beurteilung von Nutzen und Zweckmäßigkeit von Arzneimitteln auch in Abgrenzung zur Zulassungsentscheidung. Es legt klare Maßstäbe fest, wie der Nachweis der Unzweckmäßigkeit eines Arzneimittels erbracht werden kann“.

Oder anders ausgedrückt:

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Zum Weiterlesen:

  • Kein Otovowen auf Kassenkosten, DAZ.online am 6. Oktober 2016
  • Neu in der Homöopedia: „Antibiotika“
  • Homeopathy effective for 0 out of 68 illnesses, study finds, Independent am 19. Februar 2016
  • Neues Buch von Professor Edzard Ernst: „Homeopathy – The Undiluted Facts“, GWUP-Blog am 21. Oktober 2016
  • Die Wahrheit über Homöopathie, Astrodicticum simplex am 13. Oktober 2016

4 Kommentare

  1. Hehe, die Grafik zum Krankheitsverlauf gefällt mir. Vielleicht sollte sie zukünftig als „Warn“hinweis auf alle Homöopathika aufdruckt werden, analog den Warnungen und Schockbildern auf Zigarettenschachteln.

  2. „Keinen negativen Einfluss auf die Selbstheilungskräfte“

    Das ist doch bahnbrechend.

  3. Nicht hardcore oder ultrapositioniert, sondern eher „laut“ überlegt:

    „Kann die Verordnung von Homöopathika rechtliche Verhalte, wie den der Körperverletzung oder andere Verhalte justiziabel erfüllen?“

    ist eine Frage, die mir in den Sinn kommt, wenn ich das Schaubild (Krankheitsverlauf) sehe.

    Denn (zumindest) hypothetisch kann angenommen werden, dass durch die Nahme von Homöopathika Formen von assoziativem Lernen bzw. Formen von Konditionierung stattfinden. Wenn dem so wäre und das gelernte Verhalten (vielleicht: Drang ein Homöopathikum zu nehmen oder persistierende aufdrängende Kognitionen o.a.) entgegen dem eigenen leiblichen Wohl erlebt wird… .

    Weiter überlegt, könnten solche Lernprozesse mehr oder weniger irreversibel sein, dann hätte man ggfs. über schwere Körperverletzung nachzudenken.

    Eine andere Frage, die auch nach nachteilhaften Auswirkungen von Homöopathika-Nahme fragt ist: Können Homöopathika ein konditionierbarer Stimulus für das Immunsysten sein?

    Darau abzielend: Lassen sich immunsupressive somatische Prozesse auf Homöopathika lernend assozieren (konditionieren i.e.o.w. Sinne).

    Wenn es um die Nachteile von Homöopathie geht, sind solche Fragen dann nicht auch, zumindest disktabel, wenn nicht gar angemessen?

  4. Das ’nope‘ hat mich erstmal verwirrt.
    Nichts gegen eine lockere Schreiben, es passt nur nicht zu den Formulierungen vorher (inhaltlich)

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