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Masern-Prozess: Das Urteil jetzt im Volltext online

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Interessantes Dokument:

Das Urteil im „Masern-Prozess“ vom 12. März mit der ausführlichen Begründung der 4. Zivilkammer des LG Ravensburg ist jetzt als Volltext online.

Bei der Skepkon 2015 in Frankfurt hatte der Obsiegende Dr. David Bardens über den Fall gesprochen:

Virenleugner Lanka hat mittlerweile Berufung eingelegt.

Zum Weiterlesen:

  • Masern-Prozess: Bardens gewinnt, Lanka muss zahlen, GWUP-Blog am 12. März 2015
  • „Fassungslos, wie ignorant man sein kann“: Masern-Prozess-Sieger Dr. David Bardens im Interview, GWUP-Blog am 2. April 2015
  • Dr. David Bardens bei “Hoaxilla”, GWUP-Blog am 22. März 2015
  • Das war die Skepkon 2015, hpd am 20. Mai 2015

19 Kommentare

  1. Berufung?! Mehr Popcorn!

  2. @Moss:

    Abwarten.

    Es ist so, dass die Berufungsinstanz – das Oberlandesgericht Stuttgart – diese Berufung bereits im Vorfeld zurückweisen kann, ohne dass es überhaupt zu einer neuen Verhandlung kommt, wenn der Berufungsantrag erkennbar aussichtslos (man könnte in diesem Fall auch sagen: vollkommener Blödsinn) ist bzw. wenn es am ergangenen Urteil nichts auszusetzen gibt.

    Mir scheint nicht völlig unwahrscheinlich, dass dieser Fall hier eintreten könnte.

  3. Das halte ich sogar für ziemlich wahrscheinlich.

    An der „Tatsachenfeststellung“, also im wesentlichen an der Würdigung des Sachverständigengutachtens, wird sowieso nichts zu ändern sein. Da müssten schon ganz grobe Fehler vorliegen, offensichtliche Fehlbeurteilungen.

    Das ist natürlich nicht so. Als Berufungsgrund bleibt eigentlich nur die Auslegung des Auslobungstextes, und da ist das Urteil schon sehr gründlich. Ich kenne Richter, die hätten einfach „faule Ausrede“ hingeschrieben.

    Sinngemäß.

  4. Wenn es aber zu einer Berufung käme, dann würde dieser Unsinn noch mehr mediale Aufmerksamkeit auf sich ziehen – vielleicht wäre das sogar nicht schlecht ;-)

  5. @ trixi:

    Da ist jemand von den Feinheiten der Zivilprozessordnung ziemlich unbeleckt.

  6. @klauszwingenberger:

    Wie sollte ein Mensch, der die Existenz von Viren leugnet, sonst irgendwas von der Welt und wie sie funktioniert verstehen?

  7. In Psychiatrie bin ich ja nicht ausgebildet, aber der Wahn ist in sich geschlossen.

    Sicher gibts da auch Tabletten dagegen.

  8. @Wolfgang:

    „Mein Vortrag handelte davon, dass Menschen, die irrationalen Glaubenssystemen anhängen keine psychische Störung haben müssen, um diesen anzuhängen. Im Gegenteil gibt es physiologische psychologische Mechanismen, die selbst sehr außergewöhnliche Ansichten erklären können und auch die Vehemenz mit der an diesen festgehalten wird. Im Skeptiker wird dazu noch ein Text von mir erscheinen, darum gehe ich an dieser Stelle nicht ins Detail.“

    https://diaphanoskopie.wordpress.com/2015/05/17/autoskeptizismus-skepkon-2015/

  9. @trixi
    „Mal was Neues: Masern sind Folge einer Ernährungsumstellung:“

    Kann durchaus sein. Nachdem ich auf vegane Rostbratwürste umgestiegen bin, bekam ich auch so einen masernmäßigen Ausschlag ;-)

  10. Ich muss ja zugeben, in juristischen Dingen noch sehr unbeleckt zu sein, deswegen würden mich zwei Fragen interessieren, vielleicht kann mich der Eine oder Andere hier ja aufklären.

    In einem Zeitungsinterview hat Lanka gesagt, dass das Urteil nicht gültig sei, da es nur schriftlich, aber nicht mündlich verkündet worden wäre. Das kann ich mir doch nicht vorstellen, das müsste doch eigentlich egal sein.

    Ist es nicht so, dass die Berufungsinstanz den Sachverhalt nicht mehr verhandelt, sondern nur noch Prozess und Urteil auf formale Fehler bzw. Fehler in der rechtlichen Würdigung überprüft?

    Wie gesagt, von solchen Themen habe ich bisher keine Ahnung, würde mich aber mal interessieren.

  11. @MichaelS
    Es würde mich nicht wundern, wennn Lanka jetzt als nächstes noch zum Reichsbürger mutiert…

  12. @ MichaelS.:

    Natürlich ist das Urteil „verkündet“.

    Dazu reicht es, wenn ein „Verkündungstermin“ bestimmt wird (zu dem meistens sowieso niemand erscheint) und der Richter eine Bezugnahme auf das fertig abgesetzte Urteil in den Bart brummelt.

    Das ganze wird dann in einem Protokoll vermerkt. Das vollständig ausgefertigte schriftlich Urteil kommt dann etwa drei Wochen später bei den Parteien an, und von da an läuft die Rechtsmittelfrist.

    Lanka bildet sich vermutlich ein, „Verkündung“ heiße, dass das Urteil oder wenigstens die Urteilsformel jedesmal vollständig vorgelesen werden müsse, und das ist Unsinn.

    Übrigens: wenn er darauf Wert gelegt hätte, hätte er zum Verkündungstermin erscheinen müssen, dann wäre Im Namen des Volkes der Urteilstenor tatsächlich vorgelesen worden, und sein Name hätte ein weiteres Mal ein gerichtliches Protokoll besudelt.

    Das Berufungsgericht prüft Rechtsfragen vollständig nach, die „Tatsachenfeststellung“, also das Beweisergebnis, nur auf eklatante Fehler.

  13. << Übrigens: wenn er darauf Wert gelegt hätte, hätte er zum Verkündungstermin erscheinen müssen, dann wäre Im Namen des Volkes der Urteilstenor tatsächlich vorgelesen worden. << So war es ja auch: https://blog.gwup.net/2015/03/12/masern-prozess-bardens-gewinnt-lanka-muss-zahlen/

  14. Danke, aber ich meinte Walachs konkrete Textanalyse der 6 Studien. Was kann ich jemandem entgegenhalten, der mir sagt, nach Walachs Ausführungen wäre klar, dass keine dieser Studien den Beweis enthält? Gab es in den Originalarbeiten mehr Details, habt ihr die gelesen?

  15. Schwache Stellen gibt es in jeder Studie, auch in diesen sechs Studien.

    Nur: Keine der nachfolgenden Studien musste revidieren, was die ersten Studien im Hinblick auf den Virusnachweis – aus heutiger Sicht mit nicht ganz befriedigender Methodik – erbracht haben, sprich, die gesamte spätere biologische Analytik (siehe z.B. bei bloodnacid), die Impfstoffentwicklung, die Impfpraxis: alles validiert diese ersten Studien.

    Walach argumentiert andersherum: Alles würde auf tönernen Füßen stehen, weil die ersten Studien die eine oder andere Schwäche hätten.

    Dabei scheint er selbst die Existenz des Masernvirus gar nicht infrage zu stellen (warum eigentlich nicht?), das ist nach seinen eigenen Worten ja gleichwertig mit Behauptung „Bielefeld gibt es nicht“.

    Es geht ihm letztlich wohl darum, dafür zu werben, dass auch die abstruseste Frage so behandelt werden sollte wie jede normale Forschungsfrage. Cui bono?

  16. Ja, „Cui bono?“ – die Pseudo-Wissenschaftler schießen immer ins eigene Tor, wenn sie Wirrungen ihrer Mitstreiter verteidigen.
    Wenn man alles hinterfragt, dann wird man auch letztlich die „Pseudowissenschaften“ selbst hinterfragen müssen.
    Es ist schon ein trauriges „Lustspiel“, das hier geboten wird, denn Niemand – außer Lanka – bestreitet wirklich ernsthaft die Existenz des Masern-Virus, aber ein anderer „Pseudo-Wissenschaftler“ springt ihm zur Seite. Wem nützt das?

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