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Es bleibt dabei: DHU darf nicht mit Promi Ursula Karven werben

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Die Deutsche Homöopathie Union (DHU) hat gerade viel Spaß mit garstigen Skeptiker-Kommentaren zu einem Werbe-Artikelchen bei netmoms – da gibt’s auch schon die nächste Schlappe.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Berufung der DHU gegen ein Urteil des Karlsruher Landgerichts zurückgewiesen.

Somit bleibt es dem Unternehmen auch weiterhin untersagt, mit der Schauspielerin Ursula Karven für Schüßler-Salze zu werben (wir berichteten).

Die Wettbewerbszentrale hatte in Karvens Promo-Auftritten einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz gesehen. Demnach dürfen OTC-Präparate nicht mit einer Empfehlung von „Personen, die aufgrund ihrer Bekanntheit zum Arzneimittelverbrauch anregen können“, beworben werden.

Bei Karven werde bewusst deren Prominenz dazu genutzt, den Absatz mit Schüßler-Salzen zu steigern, monierte die Wettbewerbszentrale.

Das Landgericht Karlsruhe urteilte genauso. Jetzt unterlag die DHU auch in zweiter Instanz.

Auch der Homöopathika-Hersteller Pflüger (Rheda-Wiedenbrück) hat einen Dämpfer bekommen. Das Landgericht Bielefeld verbot dem Unternehmen verschiedene Werbeaussagen zur Wirksamkeit des homöopathischen Mittelchens Ranocalcin.

Wie haben wir erst vor vier Wochen hier geschrieben:

Homöopathie ist gutes Marketing, wirkt aber trotzdem nicht.“

Zum Weiterlesen:

  • Anti-Homöopathie-Petition, Pils zu Starkbier und Vortrag von Dr. Norbert Aust in München, GWUP-Blog am 8. April 2015
  • Karven darf nicht für Schüssler werben, apotheke adhoc am 8. April 2015
  • Pflüger darf keine Sportler locken, apotheke adhoc am 8. April 2015
  • Gerichtsurteil: Schauspielerin Ursula Karven darf nicht für Schüßler-Salze werben, Ratgeber-News-Blog am 8. April 2015
  • Bach-Blüten vor Gericht: „Kein Wirksamkeitsnachweis“, GWUP-Blog am 7. Februar 2014
  • Von wegen “Potenz”: Kein besserer Sex mit Homöopathie, GWUP-Blog am 17. September 2013
  • Heels Schwindelpräparate, GWUP-Blog am 9. Juli 2013
  • Beauty is nothing without brains! Ein Schüßler-Update, Bullshit-Blog am 14. Mai 2013
  • Marion Kracht wirbt für Homöopathie – und Jenny McCarthy bleibt Impfgegnerin, GWUP-Blog am 12. Januar 2014
  • Gericht verbietet Schüßler-Werbung mit Ursula Karven, GWUP-Blog am 7. Mai 2013

5 Kommentare

  1. Da hätte ich einen Vorschlag für die DHU: Sie sollte sich dafür einsetzen, dass Homöopathische Artikel nicht mehr apothekenpflichtig sind. Dann wäre nach meinem Verständnis Werbung mit C-Promis kein Problem mehr.

  2. Ich finde das Urteil gar nicht so gut. Es zementiert nur die Einbildung, dass Schüßler-Salze irgendwelche Wirkungen hätten.

    Es handelt sich wie bei den Globuli ja aber ja gar nicht um Arzneimittel, warum soll man also nicht C-Promis dafür werben lassen.

    Wenn Leute wie Karven, die sich ja schon in zig Talkshows als, äh, eher unterdurchschnittlich intelligent gezeigt hat, für so etwas werben, zeigt das doch der Öffentlichkeit deutlicher als alles andere, dass das nicht als Arzneimittel ernst gemeint sein kann.

  3. @Andreas Praefcke:

    Der gleiche Gedanke ist mir auch gekommen, das Urteil wertet Kügelchen und Co. eher zum Arzneimittel auf, siehe Begründung:
    „Personen, die aufgrund ihrer Bekanntheit zum Arzneimittelverbrauch anregen können“.

    Das Urteil hätte lauten müssen: „Da es sich bei Schüßler-Salzen nicht um Arzneimittel handelt, ist die Werbung mit Prominenten erlaubt“.

    Das Pflüger-Urteil, dass nicht mit irgendeiner Wirksamkeit von Zuckerkügelchen geworben werden darf, ist dagegen OK.

  4. @ A.Praefke und Werner:

    Nein, das sehe ich nicht so.

    Die Botschaft ist eine andere: wenn Ihr Euch als Hersteller von Arznei versteht, müsst Ihr Euch auch so behandeln lassen – in jeder Hinsicht. Wenn sich diese Sicht verfestigt, kann man mit ihr viel mehr erreichen, auch de lege lata.

    Wenn es denn einmal gelingen sollte, den blödsinnigen „Binnenkonsens“ politisch anzusägen.

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