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Impfen oder Pockenparty?

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Interessantes Video aus dem Dresdner Science Cafe: „Impfen oder Pockenparty?“:

Krankheiten wie Kinderlähmung oder Tollwut gelten dank konsequenter Impfung als ausgerottet. Dennoch gibt es immer wieder Menschen, die sich Impfempfehlungen widersetzen.

Wie wichtig ist ein umfassendes Impfprogramm? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass Komplikationen nach Impfungen auftreten? Wie verhält es sich mit dem Einwand, dass viel zu früh geimpft werde und das Ausleben von Kinderkrankheiten besser als eine Impfung sei? Welche Auswirkungen kann es auf eine Gesellschaft haben, wenn Einzelne sich nicht impfen lassen?

Wäre eine Impfpflicht sinnvoll? Oder ist Impfen doch nur Geldmacherei der Pharmaindustrie?

Mit dabei sind Dr. Jan Oude-Aost (GWUP), Wiebke Sydow (Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Mitglied der Sächsischen Impfkommission) und Prof. Axel Roers (Institut für Immunologie der TU Dresden):

Und hier geht’s zur Facebook-Seite des Dresdner Science Cafes.

Zum Weiterlesen:

  • „Die Impf-Lüge“ als Video – und wieder die Autismus-Mär, GWUP-Blog am 3. Juni 2014
  • Impfen: Pseudokontroverse im Deutschlandfunk, diaphanoskopie am 22. Juli 2013
  • Offener Brief an „Eltern, Kind und Kegel“, diaphanoskopie am 5. August 2013
  • Impfterror im Dresdner Familienmagazin, diaphanoskopie am 26. Juli 2013
  • Masern und Party: Schlechte Mischung, diaphanoskopie am 27. November 2011

7 Kommentare

  1. Zur Info: Sein Kind auf eine Masern- und Windpockenparty zu schicken, erfüllt den Tatbestand der Körperverletzung (evtl. sogar der gefährlichen Körperverletzung) und ist somit strafbar. Ich habe bereits 2x Eltern deswegen angezeigt, sind aber leider in beiden Fällen mit Bewährungsstrafen davongekommen.

    (Und aus Wut haben später mehrere Familien komplett ihre Krankenunterlagen bei mir abgeholt und sich einen neuen Hausarzt gesucht, „der offener ist“ bzw. „nicht so ein Verräter ist“.

    Glücklicherweise ist unser Kantonsarzt ganz auf meiner Linie und hat dafür gesorgt, dass ein von einer Familie gegen mich angestrengtes Verfahren wegen Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht (die hier auch gar nicht vorgelegen hat) gar nicht erst bei Gericht gelandet ist.)

  2. @Ro
    das nenn ich mal Zivilcourage
    find ich cool

  3. @noch’n Flo
    dieser Straftatbestand könnte auch zutreffen:

    „§ 225 StGB
    Mißhandlung von Schutzbefohlenen.(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, die
    1. seiner Fürsorge oder Obhut untersteht,
    2. seinem Hausstand angehört,
    3. von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden oder
    4. ihm im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist,
    quält oder roh mißhandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.“

    insbesondere der Teil „wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt“, trifft meiner Meinung nach voll auf die Impfverweigerer zu.

  4. Masern und Windpockenpartys. Das erste Mal von einer Teilnehmerin in einem meiner Kurse gehört.

    Mittlerweile lässt mich Vieles fassunglos und wütend zurück.

    Ich bin selbst keine Wissenschaftlerin, habe keine naturwissenschaftliche Ausbildung und das meiste aus der Schulzeit leider vergessen (versuche soweit es meine Zeit erlaubt, Einiges nachzuholen)und kann trotzdem nicht mal ansatzweise nachvollziehen was in Menschen vorgeht, die bewusst ihre Kinder schädigen bzw. so dämlich sind, sich von menschenverachtenden Wichtigmachern so manipulieren zu lassen.

    Wenn sie wütend sind sagen Wiener gerne: “ Da geht mir das G’impfte auf“, finde ich passend in dem Zusammenhang.

    noch’n Floh, alle Achtung!

  5. @ Bernd, @ Ursula:

    Das Problem ist nur, dass man mit solchen Aktionen leider auf Eltern vergrault, denen man die esoterischen Flausen hätte ausreden können. Letztlich ist es ein Kampf, den man nie gewinnen kann, es kommt einfach nur darauf an, wieviel Energie man da hineininvestieren will bei ungewissem Ausgang.

  6. @ Werner: Unterlassung trifft zu, aber böswillig in aller Regel sicher nicht. Diese Leute sind dem Vernehmen nach doch gerade um das Wohlergehen ihrer Kinder bemüht und nehmen zum teil erhebliche Mühen auf sich, um ihre Kinder dem Zugriff der angeblich von Big Pharma gekauften Mediziner zu entziehen und sie stattdessen „natürlich“ behandeln zu lassen.

    Dass sie dabei völlig danebenliegenden Ideen auf den Leim gehen, abstruse Vorbeugungs- oder Behandlungsmethoden anwenden und gängige, nachweislich wirksame Maßnahmen verweigern und dadurch ihre Kinder gerade gefährden und oft genug konkret schädigen, ist tragisch, aber eine andere Sache. Bösen Willen werden Sie diesen Leuten sicher kaum je nachweisen können, höchstens unfassbare Verpeiltheit und sträfliche (und vielleicht sogar strafrechtlich relevante?) Naivität oder Dummheit.

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