Mark Schmidt, Rechtsanwalt, auf dem Podium im Gespräch mit Bernd Harder über klagefreudige Heiler und hoch honorierte Hexen. Wie gehen deutsche Gerichte mit paranormalen Behauptungen von solchen Dienstleistern um? „Verträge über unmögliche Leistungen sind nichtig“, sagen das BGB und die Gerichte. Daher weichen Astrologen und Kartenleger in den Bereich der sogenannten „Lebensberatung“ aus, um Klagen zu entgehen.
Wer doch klagen will, muss sich erst einmal eingestehen, betrogen worden zu sein. Diese Hemmschwelle, die Scham, die Angst vor dem Sich-lächerlich-Machen, ist jedoch groß, weiß der Rechtsanwalt. Aus Verzweiflung wird dann eben doch gezahlt. Denn Astro-Sendungen garantieren in ihren AGBs weder „die Richtigkeit noch die Qualität der erteilten Auskünfte“ – und das, obwohl Moderatoren dieser Sendungen immer wieder gebetsmühlenhaft beteuern, die „meiner Meinung nach besten Astrologen Deutschlands“ (O-Ton) im Studio zu haben …
Wenn der Gang zum Orakel doch sein muss, rät Mark Schmidt: Vor der Beratung die Haftung klären, Zahlungen quittieren lassen, (sachverständige) Zeugen mitnehmen, keine spontanen Sonderzahlungen leisten und am Ende eine schriftliche Zusammenfassung fordern … für ein paar Hundert Euro sicher nicht zu viel verlangt.