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Skeptiker-Artikel als Grundlage: Gericht schränkt Werbung für dubiose Therapie ein

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Der Skeptiker-Artikel

Elektrische und magnetische Felder in Diagnostik und Therapie – Ein Gebiet zwischen Scharlatanerie und wissenschaftlichem Fortschritt“

diente dem Oberlandesgericht Brandenburg in einem Wettbewerbsverfahren als Grundlage, um irreführende Werbeaussagen für die sogenannte Kernspin-Resonanztherapie zu untersagen.

In der Entscheidung heißt es:

Dass die Kernspinresonanztherapie als Behandlungsmethode in der Wissenschaft umstritten ist, hat der Kläger mit Vorlage der Veröffentlichung „Elektrische und magnetische Felder in Diagnostik und Therapie“ von Prof. Dr. R. G. (S … – Zeitschrift …, 4/04, S. 136ff, Bl. 59 d.A.) dargetan.

Unter Bezugnahme auf verschiedene Studien führt dieser aus, dass die bei der Therapie eingesetzten pulsierenden elektromagnetischen Felder (PEMF), zu denen auch die M…-Therapie (M…) oder auch Kernspinresonanztherapie gehöre, zu schwach seien, um magnetisch induzierte Wirbelströme im Gewebe auszulösen, die ihrerseits Reize erzeugen könne.

Die Wirksamkeit der Therapie auf orthopädische Krankheitsbilder sei nach Auswertung von 37 Klinischen Studien an insgesamt 2279 Patienten nicht belegt.

Die Aussagekraft dieser Veröffentlichung wird durch die von dem Beklagten vorgelegte Eidesstattliche Versicherung des Dr. E… B… vom 09.12.2012 (Bl. 135ff d. A.) nicht erschüttert.“

Der neue Skeptiker (3/2015) erscheint übrigens Anfang nächster Woche.

Zum Weiterlesen:

  • Elektrische und magnetische Felder in Diagnostik und Therapie – Ein Gebiet zwischen Scharlatanerie und wissenschaftlichem Fortschritt, Skeptiker 4/2004

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